Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
14.08.15, 13:00
Aktualisiert
14.08.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - GS
Vorlage 284 /X.L.
Datum: 11.08.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.08.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.09.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.09.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklung in der Rosenthalstraße in Nettersheim
hier: Vorstellung eines Bauprojektes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den planerischen Vorentwurf für das Projekt „Leben am
Genfbach – Mehrgenerationenwohnen“ zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Über die verschiedenen Marketingaktivitäten des Immobilienmanagements wurden mehrere Bauträger und Privatinvestoren auf das Projekt „Leben am
Genfbach – Mehrgenerationenwohnen“ aufmerksam.
Nach mehreren Besichtigungs- und Gesprächsterminen hat sich ein Investor für
eine Teilfläche des Grundstückes Flurstück 155 in der Gemarkung Nettersheim,
Flur 5, Rosenthalstraße, entschieden (siehe beigefügten Lageplan).
In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage „Grundstücksangelegenheit Baugrund Rosenthalstraße“ Vorlage 239 /X.L. verwiesen (Nichtöffentlicher Teil).
Das
Grundstück
liegt
innerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung
von
Nettersheim und ist im Flächennutzungsplan als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen, so dass die Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgen kann.
Die städtebauplanerische Integrierung und die gestalterischen Möglichkeiten
wurden mit dem Investor und seiner Architektin besprochen.
Auf dieser Grundlage wurde eine Planung erarbeitet, die folgendes berücksichtigt:
-
Variable Dachlandschaft
-
Aufgliederung der Fassade bei möglichst weitgehender Separierung der
Wohneinheiten
-
Beachtung der Belange der gestellten Bauvoranfrage, insbesondere im
Hinblick auf den Gewässerschutz
3
-
die
Gebäudehöhe
(max.
11m
Giebel)
ist
an
den
Gebäuden
der
Umbegungsbebauung orientiert
Die Eingrünungsplanung ist noch nicht erfolgt, wird aber in den weiteren Schritten abgestimmt
Der Investor und seine Architektin werden während der Bereisung das Bauprojekt einschließlich Planung vorstellen.
gez. Pracht
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Bürgermeister