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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen; Veränderung des Geltungsbereichs)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
203 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 11:00
Aktualisiert
19.11.15, 11:00
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen;
Veränderung des Geltungsbereichs) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen;
Veränderung des Geltungsbereichs)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 257 /X.L. Z.1 Datum: 18.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen; Veränderung des Geltungsbereichs Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushaltsplan 2016 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Marmagen um die im beigefügten Planauszug (Anlage 1) rot markierten Flächenbereiche zu erweitern. Begründung: In seiner Sitzung am 23.06.2015 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim u. a. beschlossen, „…für den Ort Marmagen eine Satzung zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Sanierungsverfahren für den im beigefügten Planauszug dargestellten Bereich (Anlage 1) zu erlassen…“. Im Rahmen der weiterführenden Gespräche zum interkommunalen Handlungskonzept Städtebau wurde deutlich, dass die Eifelhöhenklinik zwingend eine bessere und auch behindertengerechte Anbindung zur Ortsmitte Marmagen benötigt, um so den Patienten der Klinik die Möglichkeit zu geben, fußläufig, gradlinig und barrierefrei in den Ort zu gelangen. Vorgesehen ist, ggf. durch Flächentausch eine weitere Teilfläche ins Eigentum der Eifelgemeinde Nettersheim zu übernehmen, um eine optimale Ausbausituation zu schaffen. Seitens des Fördergebers wurde eine Fördermöglichkeit für eine Maßnahme wie zuvor beschrieben, in Aussicht gestellt. Da dieser Teilbereich derzeit von dem Geltungsbereich des Sanierungsgebietes noch nicht erfasst ist, wird angeregt, diesen wie im beigefügten Planauszug dargestellt, zu erweitern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister