Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
203 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 11:00
Aktualisiert
19.11.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 257 /X.L. Z.1
Datum: 18.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen;
Veränderung des Geltungsbereichs
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushaltsplan 2016
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes
Marmagen um die im beigefügten Planauszug (Anlage 1) rot markierten Flächenbereiche zu erweitern.
Begründung:
In seiner Sitzung am 23.06.2015 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim u. a.
beschlossen,
„…für den Ort Marmagen eine Satzung zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Sanierungsverfahren für den im beigefügten Planauszug dargestellten Bereich (Anlage 1) zu erlassen…“.
Im Rahmen der weiterführenden Gespräche zum interkommunalen Handlungskonzept Städtebau wurde deutlich, dass die Eifelhöhenklinik zwingend eine bessere und auch behindertengerechte Anbindung zur Ortsmitte Marmagen benötigt,
um so den Patienten der Klinik die Möglichkeit zu geben, fußläufig, gradlinig und
barrierefrei in den Ort zu gelangen. Vorgesehen ist, ggf. durch Flächentausch eine weitere Teilfläche ins Eigentum der Eifelgemeinde Nettersheim zu übernehmen, um eine optimale Ausbausituation zu schaffen. Seitens des Fördergebers
wurde eine Fördermöglichkeit für eine Maßnahme wie zuvor beschrieben, in Aussicht gestellt.
Da dieser Teilbereich derzeit von dem Geltungsbereich des Sanierungsgebietes
noch nicht erfasst ist, wird angeregt, diesen wie im beigefügten Planauszug dargestellt, zu erweitern.
gez. Pracht
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Bürgermeister