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Beschlussvorlage (Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim vom 13. September 2015 gemäß § 46 b in Verbindung mit § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und § 75 a in Verbindung mit § 75 d KWahlO)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
21.09.15, 11:00
Aktualisiert
21.09.15, 11:00
Beschlussvorlage (Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim vom 13. September 2015 gemäß § 46 b in Verbindung mit § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und § 75 a in Verbindung mit § 75 d KWahlO) Beschlussvorlage (Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim vom 13. September 2015 gemäß § 46 b in Verbindung mit § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und § 75 a in Verbindung mit § 75 d KWahlO) Beschlussvorlage (Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim vom 13. September 2015 gemäß § 46 b in Verbindung mit § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und § 75 a in Verbindung mit § 75 d KWahlO)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER WAHLLEITER FB I Vorlage 294 /X.L. Datum: 15.09.2015 Tischvorlage An den Wahlausschuss Sitzungstag: 15.09.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim vom 13. September 2015 gemäß § 46 b in Verbindung mit § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und § 75 a in Verbindung mit § 75 d KWahlO Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Vorläufiges amtliches Endergebnis der Bürgermeisterwahl Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Wahlausschuss stellt das amtliche Ergebnis über die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim gem. § 46 b in Verbindung mit § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und § 75 a in Verbindung mit § 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) fest. Begründung: Nach den Vorschriften des KWahlG und der KWahlO des Landes NRW stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis zur Wahl des Bürgermeisters fest. Der Wahlausschuss ist hierbei an die von den einzelnen Wahlvorständen getroffenen Entscheidungen gebunden, jedoch berechtigt, Rechenfehler zu berichtigen. Hat der Wahlausschuss Bedenken gegen die Feststellungen der Wahlvorstände, so werden diese in der zu fertigenden Niederschrift vermerkt (§ 61 Abs. 2 KWahlO). Nach § 61 Abs. 1 KWahlO habe ich die Wahlniederschriften der einzelnen Stimmbezirke sowie die Wahlniederschrift des eingerichteten Briefwahlbezirks auf Vollständigkeit und Ordnungsmäigkeit überprüft. Die durchgeführte Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Nach den geprüften Wahlniederschriften habe ich das endgültige Wahlergebnis zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim zusammengestellt und dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. a) Zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim lag nur der Wahlvorschlag der CDU vor. Dieser Wahlvorschlag wurde vom Wahlausschuss in der Sitzung am 04.08.2015 zugelassen. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, ist nach § 75 c der KWahlO der Stimmzettel so auszufertigen, das nur mit „ja oder nein“ abgestimmt werden kann. Der Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl wurde entsprechend dieser gesetzlichen Vorgabe amtlich hergestellt. b) Nach § 46 c KWahlG ist, wenn nur ein zugelassener Wahlvorschlag vorliegt der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat. Unter Berücksichtigung der o. Erläuterungen und nach den §§ 61 Abs. 3 und 75 d KWahlO hat der Wahlausschuss folgende differenzierte Feststellungen zu treffen: 3 1. 2. 3. 4. 5. Die Zahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler, die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen, die Zahl der für den Bewerber abgegebenen ‚“Ja“-Stimmen, der gewählte Bewerber. Die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim am 13.09.2015 hatte folgendes Ergebnis: Wahlberechtigte 6.301 Wähler 3.574 Ungültige Stimmen Gültige Stimmen Ja-Stimmen Wilfried Pracht 48 3.526 2.894 Nach § 46 c Abs. 1 KWahlG ist bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat. Hiernach wird festgestellt, dass der Bewerber Wilfried Pracht als Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim gewählt ist. Noch innerhalb der Sitzung des Wahlausschusses ist die Niederschrift über das Feststellungsergebnis nach § 61 Abs. 5 in Verbindung mit § 75 a KWahlO zu fertigen und von allen Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterzeichnen. gez. Piehler ____________________ Der Wahlleiter