Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
21.09.15, 11:00
Aktualisiert
21.09.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER WAHLLEITER
FB I
Vorlage 294 /X.L.
Datum: 15.09.2015
Tischvorlage
An den
Wahlausschuss
Sitzungstag:
15.09.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde
Nettersheim vom 13. September 2015 gemäß § 46 b in Verbindung mit § 34
Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und § 75 a in Verbindung mit § 75 d KWahlO
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Vorläufiges amtliches Endergebnis der Bürgermeisterwahl
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss stellt das amtliche Ergebnis über die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim gem. § 46 b in Verbindung mit § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und § 75 a in Verbindung mit § 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) fest.
Begründung:
Nach den Vorschriften des KWahlG und der KWahlO des Landes NRW stellt der
Wahlausschuss das Wahlergebnis zur Wahl des Bürgermeisters fest. Der Wahlausschuss ist hierbei an die von den einzelnen Wahlvorständen getroffenen Entscheidungen gebunden, jedoch berechtigt, Rechenfehler zu berichtigen.
Hat der Wahlausschuss Bedenken gegen die Feststellungen der Wahlvorstände,
so werden diese in der zu fertigenden Niederschrift vermerkt (§ 61 Abs. 2
KWahlO).
Nach § 61 Abs. 1 KWahlO habe ich die Wahlniederschriften der einzelnen
Stimmbezirke sowie die Wahlniederschrift des eingerichteten Briefwahlbezirks auf
Vollständigkeit und Ordnungsmäigkeit überprüft.
Die durchgeführte Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Nach den geprüften Wahlniederschriften habe ich das endgültige Wahlergebnis
zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim zusammengestellt und
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
a) Zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim lag nur der Wahlvorschlag der CDU vor. Dieser Wahlvorschlag wurde vom Wahlausschuss
in der Sitzung am 04.08.2015 zugelassen. Steht nur ein Bewerber zur
Wahl, ist nach § 75 c der KWahlO der Stimmzettel so auszufertigen, das
nur mit „ja oder nein“ abgestimmt werden kann. Der Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl wurde entsprechend dieser gesetzlichen Vorgabe amtlich
hergestellt.
b) Nach § 46 c KWahlG ist, wenn nur ein zugelassener Wahlvorschlag vorliegt
der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat.
Unter Berücksichtigung der o. Erläuterungen und nach den §§ 61 Abs. 3 und 75 d
KWahlO hat der Wahlausschuss folgende differenzierte Feststellungen zu treffen:
3
1.
2.
3.
4.
5.
Die Zahl der Wahlberechtigten,
die Zahl der Wähler,
die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen,
die Zahl der für den Bewerber abgegebenen ‚“Ja“-Stimmen,
der gewählte Bewerber.
Die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim am 13.09.2015 hatte
folgendes Ergebnis:
Wahlberechtigte
6.301
Wähler
3.574
Ungültige Stimmen
Gültige Stimmen
Ja-Stimmen Wilfried Pracht
48
3.526
2.894
Nach § 46 c Abs. 1 KWahlG ist bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag der
Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat.
Hiernach wird festgestellt, dass der Bewerber Wilfried Pracht als Bürgermeister
der Gemeinde Nettersheim gewählt ist.
Noch innerhalb der Sitzung des Wahlausschusses ist die Niederschrift über das
Feststellungsergebnis nach § 61 Abs. 5 in Verbindung mit § 75 a KWahlO zu fertigen und von allen Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterzeichnen.
gez. Piehler
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Der Wahlleiter