Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
172 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
25.11.11, 10:09
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 416/2011
Az.: -82.4-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1-/-82.2- Datum: 21.09.2011
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
Bemerkungen
06.12.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
08.02.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
14.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
19.09.2012
vorberatend
Betrifft:
23.11.2011
Datum Freigabe -100-
Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt
festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
14.004.345,- €
208.410,- €
Gewinn
1.1.2
1.1.3
1.1.4
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
5.149.452,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
0,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
150.031,- €
Gewinn
1.2.2
1.2.3
2.224.525,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
2.628.163,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau
und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan
Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
des Betriebszweiges
3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird
beschlossen.
Begründung:
-2-
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach
Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen.
Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2012
folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Durchführung der im Jahr 2012 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit
den Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Abschluss der energetischen Sanierung
der Realschule Liblar,
- Umsetzung des umfangreichen Bauprogramms für die Erweiterung von Kindergärten zur Betreuung von Unter-3-Jährigen,
- Vermarktung von Grundstücken im Bereich der Bebauungspläne Nr. 160, Villehang, und Nr.
119, Erftstadt-Gymnich,
- Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet
Friesheim.
In den vergangenen Jahren hat der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in erheblichem Umfang
Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Durch das Konjunkturpaket II wurden der Stadt
Erftstadt umfangreiche, zusätzliche Mittel zur Sanierung ihrer Gebäude zur Verfügung gestellt. Die
Gottfried-Kinkel-Realschule wird mit einem Aufwand von insgesamt 4,1 Mio. Euro, die zu zwei
Dritteln über Zuschüsse aus dem Programm zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur
finanziert werden, umfassend saniert. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen
Kindergartenplatz für Unter-3-Jährige sind umfangreiche Erweiterungsbauten an städtischen
Kindertagesstätten erforderlich.
Wie u.a. dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über den Jahresabschluss 2010 des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zu entnehmen ist, ist das Bauvolumen im Jahr 2010 erheblich
gesteigert worden. Trotz dieser Steigerung konnte aber mit einigen Maßnahmen, die in den
Wirtschaftsplänen 2010 und 2011 veranschlagt sind, noch nicht begonnen werden. Dazu hat auch
beigetragen, dass die Mitarbeiter des Eigenbetriebs im Jahr 2011 durch die Neubewertung des
Vermögens in erheblichem Umfang belastet wurden und ihren eigentlichen Aufgaben nicht in vollem
Umfang nachkommen konnten.
Im Jahr 2012 sollen daher nur Maßnahmen neu in das Bauprogramm aufgenommen werden, die
keinesfalls verschoben werden können. Diese „Beschränkung“ auf die notwendigsten Maßnahmen
soll dazu genutzt werden, noch nicht erledigte Arbeiten aus den Jahren 2010 und 2011 abarbeiten
zu können.
In Verbindung mit dem „Ursprungs-Haushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt
aufstellen musste, wurde beschlossen, einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung
des Wohnungsbestandes zur Sanierung des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur
Verbesserungen der Wohnungen wurden seither nicht mehr getätigt. Zur Sicherung der Einnahmen
aus dem Mietwohnungsbestand müssen die Objekte in einem vermietbaren Zustand gehalten
werden. Ich halte es daher für erforderlich, ab dem Jahr 2013 Investitionen in diesem Bereich
vorzusehen.
In den letzten Jahren hat der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft keine größeren Investitionen für
den Ankauf von Grundstücken getätigt. Wenn in den nächsten Jahren Gewinne aus der
Veräußerung von Grundstücken erzielt werden sollen, dann ist jetzt der Ankauf von künftigen
Baulandflächen erforderlich.
Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen
verwiesen.
-3-
(Dr. Rips)
-4-