Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
111 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
03.06.15, 13:00
Aktualisiert
03.06.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 245 /X.L.
Datum: 19.05.2015
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
09.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
16.06.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2014
hier: Gemeindewasserwerk
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Kontennachweise zur Bilanz und GuV 2014 Gemeindewasserwerk
2
Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum
31.12.2014 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und
vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
b)
Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von
12.656,98 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum
31.12.2014 aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat
von Mai bis Juni die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der
Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der
Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der Prüfberichtsentwurf inkl.
Testatsentwurf wird bis zur Sitzung des Betriebsausschusses vorliegen und entsprechend nachgereicht.
Die Druckexemplare des endgültigen Prüfberichts werden aus redaktionellen
Gründen aller Voraussicht nach jedoch erst bis zur Sitzung des Gemeinderates
am 23.06.2015 ausgehändigt werden können.
a)
Jahresverlust gemäß Passivseite der Bilanz
Der Jahresverlust der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beläuft
sich im Jahr 2014 insgesamt auf 12.656,98 €.
Im Zuge des Zwischenberichts im September letzten Jahres wurde ein Fehlbetrag
von rd. T€ 34 prognostiziert.
Im Wesentlichen weicht das tatsächliche Ergebnis von der seinerzeitigen Prognose wegen rd. T€ 4,5 höheren Wassererlösen, rd. T€ 2 höheren periodenfremden
Erträgen, rd. T€ 5 geringeren Wasserbezugskosten (wegen Rückgang der Wasserverluste), rd. T€ 1,5 geringeren Strombezugskosten, rd. T€ 3,5 geringeren
Personalaufwendungen und rd. T€ 10 geringeren Betriebsaufwendungen bei allerdings rd. T€ 7 höheren Abschreibungen im Zusammenhang mit fertiggestellten
Investitionsmaßnahmen zusammen.
Die leicht gestiegene Wasserverkaufsmenge führte zu einer geringen Erhöhung
der Umsatzerlöse.
Im Jahre 2014 wurde ein Betrag von rd. T€ 106 an Eigenleistungen aktiviert.
Hierbei handelt es sich hauptsächlich um aktivierte Personalkosten der Verwaltungsbediensteten und aktivierte Bagger und Unimogkosten im Zusammenhang
mit den durchgeführten investiven Maßnahmen sowie um Verwaltungsgemeinkosten.
Der Materialaufwand ist im Jahre 2014 gegenüber dem Vorjahr um rd. T€ 10
gefallen. Dies resultiert mit rd. T€ 5 aus der durch Reduzierung der Wasserver-
3
luste zurückgegangenen Wasserbezugsmenge vom Wasserbeschaffungsverband
Hermesberg (Rückgang rd. 11.000 cbm ggü. Vorjahr) und eines Rückgangs an
bezogenen Fremdleistungen.
Der Personalaufwand einschließlich sozialer Abgaben und Aufwendungen für
die Altersversorgung ist im Jahre 2014 im Zusammenhang mit der Durchführung
von Investivmaßnahmen gegenüber dem Vorjahr um rd. 22 € gestiegen. Dies
korrespondiert mit einem Rückgang bei den Fremdleistungen.
Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr aufgrund abgeschlossener
investiver Maßnahmen mit rd. 7 T€ gegenüber dem Vorjahr angestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr, im
Wesentlichen aufgrund einer gegenüber dem Vorjahr erhöhten Einstellung in den
Sonderposten mit Rücklagenanteil um ca. 3 T€ gestiegen.
Das Jahresergebnis im Jahr 2014 hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 9 T€
verschlechtert und schließt mit einem Jahresverlust von 12.656,98 € ab.
Nachdem die Wasserverluste in 2013 wieder auf 82.600 cbm angestiegen waren,
sind sie in 2014 wieder auf rd. 71.600 cbm zurückgegangen. In den letzten Jahren konnte eine deutliche Reduzierung von 159.000 cbm im Jahr 2006 auf ca.
60.000 cbm im Jahr 2011 erreicht werden. In 2012 stieg der Wasserverlust wieder leicht auf 64.000 cbm an, in 2013 lag er bei 82.600 cbm und in 2014 nunmehr bei 71.600 cbm, was einen Anteil von rd. 22 % der Gesamtwasserbezugsmenge ausmachte. Die Wasserlecksuche gestaltet sich aufgrund einer Vielzahl an
Kleinstbrüchen in den jeweiligen Orten als äußerst schwierig und ist sehr arbeitsintensiv.
Die verkaufte Wassermenge hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt
2008 = 263.116 cbm
2009 = 259.147 cbm
2010 = 259.690 cbm
2011 = 260.531 cbm
2012 = 255.325 cbm
2013 = 249.654 cbm
2014 = 251.358 cbm
In Anbetracht dieser Entwicklungen bleibt die Reduzierung der Wasserverluste
die Hauptaufgabe des Wasserwerkspersonals. Angestrebt wird weiterhin ein maximaler Verlust von 10 % pro Jahr.
Somit sind die Wasserwerksmitarbeiter weiterhin angehalten, intensiv nach Wasserrohrbrüchen an Wasserhausanschlüssen zu suchen und schnellstmöglich zu
reparieren. Hierbei hat es sich bewährt, die beschädigten Hausanschlüsse komplett zu erneuern, da hierdurch Folgeschäden ausgeschlossen werden können.
b)
Entwicklung der zweckgebundenen Rücklage
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung vom 08.04.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außer-
4
planmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in
Höhe von 248.849,78 € im Wirtschaftsjahr 2013 aus der zweckgebundenen
Rücklage zuzustimmen. Der eingetragene Jahresverlust 2013 in Höhe von
3.365,05 € wurde auf neue Rechnung ins Jahr 2014 vorgetragen. Auch mit dem
aktuellen Jahresverlust 2014 in Höhe von 12.656,98 € soll so verfahren werden.
Damit stellt sich die zweckgebundene Rücklage des Gemeindewasserwerks wie
folgt dar:
Stand der zweckgebundenen Rücklage nach Verrechnung
3.186.454,76 €
des Verlustvortrages
Jahresfehlbetrag 2013
-3.365,05 €
Jahresfehlbetrag 2014
-12.656,98 €
c)
Gebührenbedarf
Da sich auf der Grundlage der seinerzeitigen Wirtschaftsplanansätze eine
Auskömmlichkeit der Wassergebühren nicht mehr darstellen ließ und die Aufwandssteigerungen überwiegend den Fixkostenbereich betrafen, wurde zum
01.01.2013 bei gleichbleibender Verbrauchsgebühr i. H. v. 1,29 €/cbm (netto)
die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bisher
5,85 € auf 6,85 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend angehoben.
Die Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2014 zeigte die
weitere Auskömmlichkeit der in 2013 angepassten Gebühren, so dass im Wirtschaftsjahr 2014 keine Veränderungen vorgenommen wurden.
Bereits im Verlauf des Jahres 2014 zeigte sich, dass sich in Anbetracht der tatsächlichen Wirtschaftsführung 2014 und der angenommenen Wasserverbrauchsmenge im Wirtschaftsjahr 2014 eine Gebührenunterdeckung von 14 Cent pro
cbm Frischwasserbezug ergeben könnte, wobei sich die Grundgebühr weiterhin
als auskömmlich zeigte.
Die im Zuge der Jahresabschlusserstellung erfolgte Gebührennachkalkulation für
das Geschäftsjahr 2014 auf der Basis der Ist-Werte ergab eine Gebührenunterdeckung in Höhe von insgesamt rd. 13 TEUR.
Die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs
2015 bekräftigte diese Aussage und ergab anhand der aktuell fortgeschriebenen
Planwerte und einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 249.000
cbm einen Gebührenbedarf bei der Verbrauchsgebühr von 1,45 €/cbm Frischwasserbezug. Auf dieser Grundlage wurde die Verbrauchsgebühr zum 01.01.2015 um
16 Cent auf die vorstehend genannten 1,45 €/cbm Frischwasserbezug erhöht.
In Folgejahren wird sich die Situation bei gleichbleibender Kostenstruktur aufgrund wegfallender passivierter Ertragszuschüsse zusätzlich erheblich erschweren, so dass je nach Verbrauchsentwicklung weitere Gebührenanpassungen erforderlich werden könnten.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister