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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2014 hier: Gemeindewasserwerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
111 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
03.06.15, 13:00
Aktualisiert
03.06.15, 13:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2014
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 245 /X.L. Datum: 19.05.2015 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 09.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2014 hier: Gemeindewasserwerk Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Kontennachweise zur Bilanz und GuV 2014 Gemeindewasserwerk 2 Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2014 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 12.656,98 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2014 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat von Mai bis Juni die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der Prüfberichtsentwurf inkl. Testatsentwurf wird bis zur Sitzung des Betriebsausschusses vorliegen und entsprechend nachgereicht. Die Druckexemplare des endgültigen Prüfberichts werden aus redaktionellen Gründen aller Voraussicht nach jedoch erst bis zur Sitzung des Gemeinderates am 23.06.2015 ausgehändigt werden können. a) Jahresverlust gemäß Passivseite der Bilanz Der Jahresverlust der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beläuft sich im Jahr 2014 insgesamt auf 12.656,98 €. Im Zuge des Zwischenberichts im September letzten Jahres wurde ein Fehlbetrag von rd. T€ 34 prognostiziert. Im Wesentlichen weicht das tatsächliche Ergebnis von der seinerzeitigen Prognose wegen rd. T€ 4,5 höheren Wassererlösen, rd. T€ 2 höheren periodenfremden Erträgen, rd. T€ 5 geringeren Wasserbezugskosten (wegen Rückgang der Wasserverluste), rd. T€ 1,5 geringeren Strombezugskosten, rd. T€ 3,5 geringeren Personalaufwendungen und rd. T€ 10 geringeren Betriebsaufwendungen bei allerdings rd. T€ 7 höheren Abschreibungen im Zusammenhang mit fertiggestellten Investitionsmaßnahmen zusammen. Die leicht gestiegene Wasserverkaufsmenge führte zu einer geringen Erhöhung der Umsatzerlöse. Im Jahre 2014 wurde ein Betrag von rd. T€ 106 an Eigenleistungen aktiviert. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um aktivierte Personalkosten der Verwaltungsbediensteten und aktivierte Bagger und Unimogkosten im Zusammenhang mit den durchgeführten investiven Maßnahmen sowie um Verwaltungsgemeinkosten. Der Materialaufwand ist im Jahre 2014 gegenüber dem Vorjahr um rd. T€ 10 gefallen. Dies resultiert mit rd. T€ 5 aus der durch Reduzierung der Wasserver- 3 luste zurückgegangenen Wasserbezugsmenge vom Wasserbeschaffungsverband Hermesberg (Rückgang rd. 11.000 cbm ggü. Vorjahr) und eines Rückgangs an bezogenen Fremdleistungen. Der Personalaufwand einschließlich sozialer Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung ist im Jahre 2014 im Zusammenhang mit der Durchführung von Investivmaßnahmen gegenüber dem Vorjahr um rd. 22 € gestiegen. Dies korrespondiert mit einem Rückgang bei den Fremdleistungen. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr aufgrund abgeschlossener investiver Maßnahmen mit rd. 7 T€ gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr, im Wesentlichen aufgrund einer gegenüber dem Vorjahr erhöhten Einstellung in den Sonderposten mit Rücklagenanteil um ca. 3 T€ gestiegen. Das Jahresergebnis im Jahr 2014 hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 9 T€ verschlechtert und schließt mit einem Jahresverlust von 12.656,98 € ab. Nachdem die Wasserverluste in 2013 wieder auf 82.600 cbm angestiegen waren, sind sie in 2014 wieder auf rd. 71.600 cbm zurückgegangen. In den letzten Jahren konnte eine deutliche Reduzierung von 159.000 cbm im Jahr 2006 auf ca. 60.000 cbm im Jahr 2011 erreicht werden. In 2012 stieg der Wasserverlust wieder leicht auf 64.000 cbm an, in 2013 lag er bei 82.600 cbm und in 2014 nunmehr bei 71.600 cbm, was einen Anteil von rd. 22 % der Gesamtwasserbezugsmenge ausmachte. Die Wasserlecksuche gestaltet sich aufgrund einer Vielzahl an Kleinstbrüchen in den jeweiligen Orten als äußerst schwierig und ist sehr arbeitsintensiv. Die verkaufte Wassermenge hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt 2008 = 263.116 cbm 2009 = 259.147 cbm 2010 = 259.690 cbm 2011 = 260.531 cbm 2012 = 255.325 cbm 2013 = 249.654 cbm 2014 = 251.358 cbm In Anbetracht dieser Entwicklungen bleibt die Reduzierung der Wasserverluste die Hauptaufgabe des Wasserwerkspersonals. Angestrebt wird weiterhin ein maximaler Verlust von 10 % pro Jahr. Somit sind die Wasserwerksmitarbeiter weiterhin angehalten, intensiv nach Wasserrohrbrüchen an Wasserhausanschlüssen zu suchen und schnellstmöglich zu reparieren. Hierbei hat es sich bewährt, die beschädigten Hausanschlüsse komplett zu erneuern, da hierdurch Folgeschäden ausgeschlossen werden können. b) Entwicklung der zweckgebundenen Rücklage Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung vom 08.04.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außer- 4 planmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 248.849,78 € im Wirtschaftsjahr 2013 aus der zweckgebundenen Rücklage zuzustimmen. Der eingetragene Jahresverlust 2013 in Höhe von 3.365,05 € wurde auf neue Rechnung ins Jahr 2014 vorgetragen. Auch mit dem aktuellen Jahresverlust 2014 in Höhe von 12.656,98 € soll so verfahren werden. Damit stellt sich die zweckgebundene Rücklage des Gemeindewasserwerks wie folgt dar: Stand der zweckgebundenen Rücklage nach Verrechnung 3.186.454,76 € des Verlustvortrages Jahresfehlbetrag 2013 -3.365,05 € Jahresfehlbetrag 2014 -12.656,98 € c) Gebührenbedarf Da sich auf der Grundlage der seinerzeitigen Wirtschaftsplanansätze eine Auskömmlichkeit der Wassergebühren nicht mehr darstellen ließ und die Aufwandssteigerungen überwiegend den Fixkostenbereich betrafen, wurde zum 01.01.2013 bei gleichbleibender Verbrauchsgebühr i. H. v. 1,29 €/cbm (netto) die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bisher 5,85 € auf 6,85 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend angehoben. Die Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2014 zeigte die weitere Auskömmlichkeit der in 2013 angepassten Gebühren, so dass im Wirtschaftsjahr 2014 keine Veränderungen vorgenommen wurden. Bereits im Verlauf des Jahres 2014 zeigte sich, dass sich in Anbetracht der tatsächlichen Wirtschaftsführung 2014 und der angenommenen Wasserverbrauchsmenge im Wirtschaftsjahr 2014 eine Gebührenunterdeckung von 14 Cent pro cbm Frischwasserbezug ergeben könnte, wobei sich die Grundgebühr weiterhin als auskömmlich zeigte. Die im Zuge der Jahresabschlusserstellung erfolgte Gebührennachkalkulation für das Geschäftsjahr 2014 auf der Basis der Ist-Werte ergab eine Gebührenunterdeckung in Höhe von insgesamt rd. 13 TEUR. Die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2015 bekräftigte diese Aussage und ergab anhand der aktuell fortgeschriebenen Planwerte und einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 249.000 cbm einen Gebührenbedarf bei der Verbrauchsgebühr von 1,45 €/cbm Frischwasserbezug. Auf dieser Grundlage wurde die Verbrauchsgebühr zum 01.01.2015 um 16 Cent auf die vorstehend genannten 1,45 €/cbm Frischwasserbezug erhöht. In Folgejahren wird sich die Situation bei gleichbleibender Kostenstruktur aufgrund wegfallender passivierter Ertragszuschüsse zusätzlich erheblich erschweren, so dass je nach Verbrauchsentwicklung weitere Gebührenanpassungen erforderlich werden könnten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister