Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
12.11.15, 21:00
Aktualisiert
12.11.15, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III
Vorlage 325 /X.L.
Datum: 12.11.2015
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
17.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne 2016/2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, mit den jeweiligen
Jagdausübungsberechtigten Zielgespräche für die Festsetzung der Abschusshöhe 2016/17 zu führen und dem Gemeinderat ggf. im Zuge der Dringlichkeit
nach § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung, einen Vorschlag für die Eigenjagden der
Gemeinde Nettersheim zum Beschluss vorzulegen.
2. Die Mindestzielvorgabe der zu beantragenden Abschüsse sind die Abschussfreigaben 2014/15 und 2015/16.
Begründung:
Bis zum 01.04. eines jeden Jahres sind die Abschusspläne bei der Unteren Jagdbehörde vorzulegen.
Es wird daher vorgeschlagen, den Bürgermeister zu beauftragen, mit den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten Zielgespräche für die Festsetzung der Abschusshöhe 2016/17 zu führen und dem Gemeinderat ggf. nach § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung, einen Vorschlag für die Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim zum
Beschluss vorzulegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister