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Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.02.11, 18:01
Aktualisiert
05.05.11, 18:03
Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.01.2011 - Der Bürgermeister Az: 41-11-04 Nr. der Ratsdrucksache: 412-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 08.02.2011 Haupt- und Finanzausschuss 22.03.2011 Rat 29.03.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 412-IX 1. Sachverhalt: Durch die Bezirksregierung Köln wurde für das Schuljahr 2010/2011 die Einrichtung der offenen Ganztagsschule an der Katholischen Grundschule St. Helena Mutscheid, bewilligt. Da seitens des Bundes keine Fördermittel mehr zur Verfügung standen, wurden bauliche Veränderungen und Ergänzungen von Einrichtungsgegenständen für die OGS aus städtischen Mitteln bestritten. Somit unterhält die Stadt Bad Münstereifel in allen vier Grundschulen jeweils eine offene Ganztagsschule. Nachfolgend sind die Zahlen der am Angebot der offenen Ganztagsschulen tatsächlich teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aufgeführt (Stichtag 1. Schultag nach den Herbstferien 2010): Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel 2 Gruppen 60 Schüler/innen Katholische Grundschule Arloff 1 Gruppe 34 Schüler/innen Katholische Grundschule Houverath 1 Gruppe 28 Schüler/innen Katholische Grundschule St. Helena Mutscheid 1 Gruppe 29 Schüler/innen. Mit dem Kooperationspartner wurden zwischenzeitlich Aufnahmekriterien vereinbart, deren Änderungen in den entsprechenden Kooperationsvereinbarungen aufgenommen wurden. 2. Rechtliche Würdigung Die Erhebung der Elternbeiträge orientiert sich gemäß § 9 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) an § 5 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der 2. Änderungssatzung setzt diese gesetzliche Vorgabe um, was zu folgenden wesentlichen Änderungen führt: 1. 2. 3. 4. 5. Die Reihenfolge der Entscheidungsträger über die Aufnahme eines Kindes in die OGS wird der Regelung über den Ausschluss aus der OGS angepasst (§ 3 Ziff. 4 und § 4 Ziff. 3 der Satzung). Zur Rechtsklarheit wird die verpflichtende Teilnahme am Mittagessen in § 3 Ziff. 5 aufgenommen. Der beitragspflichtige Personenkreis wird konkretisiert (§ 7 der Satzung). Die Bestimmungen des Einkommens sowie die Behandlung einzelner Einkünfte wird klargestellt und die Möglichkeiten der Einkommensüberprüfung in § 7a aufgenommen. Die Auskunftspflicht wird in § 7a aufgenommen. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Seite 3 von Ratsdrucksache 412-IX Die Teilnahme an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich basiert auf freiwilliger Basis. Auf Grund der bestehenden Schulenwicklungsplanung ist zwar in den kommenden Jahren mit sinkenden Schülerzahlen zu rechnen. Im Hinblick darauf sind wegen der Freiwilligkeit der Teilnahme die Anmeldezahlen zu den offenen Ganztagsschulen jedoch wenig einzuschätzen 7. Beschlussvorschlag: Die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.