Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
142 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
18.11.15, 15:00
Aktualisiert
18.11.15, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 353 /X.L.
Datum: 18.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
01.12.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushaltsplan 2016 u. Eigenbetriebe Abwasser, Wasser 2016).
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn für den
Ausbau der K 34, Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau einzureichen mit dem
Ziele, dass möglichst noch im Jahre 2016 mit der Ausbaumaßnahme begonnen
werden kann.
Begründung:
Die Gemeinde ist bereits seit Jahren in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen
darum bemüht, dass der Ausbau der K 34, Helterstraße/Buirer Straße in
Frohngau realisiert wird, da sich die Fahrbahn einschl. Nebenanlagen auf längeren Teilstücken in einem äußerst schlechten Zustand befinden. Hinzu kommt,
dass der schadhafte gemeindliche Regenwasserkanal sowie die überalterte Wasserversorgung dringend erneuerungsbedürftig sind. In den vergangenen Jahren
ist es bereits zu einer Vielzahl von Rohrbrüchen gekommen.
Aufgrund dessen hat die Gemeinde gemeinsam mit Vertretern des Kreises Euskirchen Mitte September 2015 nochmals bei der Bezirksregierung Köln vorgesprochen und auf die Dringlichkeit der Maßnahme hingewiesen. Hierbei wurde
seitens der Bezirksregierung Köln bestätigt, dass diese Maßnahme aus deren
Sicht ebenfalls als vordringlich angesehen wird und man dies auch beim anstehenden Einplanungsgespräch begründen werde mit dem Ziele, dass die Maßnahme spätestens im Jahre 2017 Berücksichtigung finden werde.
Am 29.09.2015 fand das angesprochene Einplanungsgespräch für straßenbauliche Fördermaßnahmen bei der Bezirksregierung Köln mit Vertretern des Ministeriums und unter Beteiligung des Kreises Euskirchen statt. Hierbei konnte letztlich
festgestellt werden, dass sich Zuwendungsmittel für Neueinplanungen für das
Jahr 2016 erneut reduziert haben und eine Anschlussfinanzierung für das bis Ende 2019 auslaufende Förderprogramm weiterhin nicht besteht. Aus dem vorläufigen Ergebnis des Einplanungsgespräches ist aus der Maßnahmeauflistung zwar
ersichtlich, dass der Ausbau der K 34 mit Beginn im Jahr 2016 im Investitionsplan und als gewünschtes Einplanungsjahr aufgelistet ist, jedoch eine verbindli-
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che Neueinplanung letztlich nicht erwirkt werden konnte, wobei eine bindende
Aussage erst nach Entscheidung des Regionalrates zu erwarten ist.
Damit unabhängig von der Förderung der Maßnahme möglichst noch im Jahre
2016 ein Baubeginn erreicht werden kann, ist vorgesehen, in Abstimmung mit
dem
Kreis
Euskirchen
den
Antrag
auf
vorzeitigen,
förderunschädlichen
Maßnahmebeginn bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Bei einer entsprechenden Zustimmung müssten dann die notwendigen Ausbaukosten bis zur Gewährung der Zuwendung durch den Kreis Euskirchen bzw. die Gemeinde vorfinanziert werden. Hinsichtlich der Dringlichkeit ist auch noch darauf hinzuweisen,
dass im Rahmen der Ausbaumaßnahme seitens der Telekom die Verlegung eines
Leerrohres, ausgehend vom Verteilerschrank in der Buirer Straße bis zum Ortsausgang in Richtung Roderath beabsichtigt ist mit dem Ziele, dass auch für die
Ortslage Roderath zeitnah eine DSL-Versorgung über Glasfaserkabel gewährleistet werden kann.
Für die seitens der Gemeinde zu finanzierenden Kostenanteile sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 sowie in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasser und Wasser 2016 berücksichtigt.
gez. Pracht
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Bürgermeister