Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 247/2012
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.06.2012
gez. Wirtz
06.09.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
18.09.2012
Bemerkungen
beschließend
Antrag auf Initiierung einer Diplomarbeit zum Thema "Leerstände in den kleineren
Stadtteilen der Stadt Erftstadt".
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich kann die Verwaltung die im Antrag aufgeführten Leerstandsmissstände in den
„kleineren“ Stadtteilen von Erftstadt bestätigen.
Leerstehende Gebäude sind insbesondere zunehmend Folge des demografischen Wandels und
damit unausweichliches Thema für die Zukunft: die Einwohnerzahlen sinken bzw. stagnieren, die
Bevölkerung wird älter und in den Ortskernen mehren sich Leerstände von Wohnungen und
Geschäftsgebäuden, übrigens auch Funktionsverlste. Diese Tendenz wird auch den
Wohnungsbestand in den größeren Stadtteilen von Erftstadt ergreifen. Daher ist die Entwicklung
von praxistauglichen Strategien zur Vermittlung von leerstehenden Wohngebäuden sowie von
gewerblich- und landwirtschaftlich genutzten Gebäuden im Stadtgebiet eine wichtige Aufgabe des
„Stadtmarketings“.
Die Einrichtung eines „Leerstandsmanagements“ kann als Instrument zur Gegensteuerung jedoch
nur dann erfolgreich sein, wenn auf der Grundlage einer umfangreichen Bestandsaufnahme eine
Leerstandsdatenbank als Vermittlungsportal in der Verwaltung mit entsprechender
Personalausstattung institutionalisiert wird.
So liegen bereits erste Erfahrungen mit qualifizierten Leerstandsmanagern(innnen) in anderen
Gemeinden vor.
Ein Konzept zur Behebung von Leerstandsmissständen sind auch Projekte im Rahmen von
Städtebauförderungsprogrammen, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese Verfahren auf der
Grundlage der Vorschriften des Baugesetzbuchs (Kapitel: Besonderes Städtebaurecht)
durchgeführt werden und mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln der Stadt, soweit investive
Maßnahmen durch die Stadt vorgesehen sind bzw. erforderlich werden, verbunden sind.
Eine Diplomarbeit kann, wie im Antrag ausgeführt, ggf. Leerstände erfassen, Ursachen erforschen
und Verwahrlosungstendenzen beschreiben; erarbeitete Lösungsmöglichkeiten, mit welchen
rechtlichen Mitteln und städtebaulichen Instrumenten (Sanierungsmaßnahmen, städtebauliche
Erhaltungs-, Modernisierung- und Instandsetzungsgebote) Leerstände vermieden werden können,
sind im Ergebnis ihrer praktischen Umsetzung nur mit finanziellem Einsatz der Stadt erfolgreich.
Die Verwaltung empfiehlt
1. sich um die Vermittlung einer Diplomarbeit zu bemühen
2. unabhängig davon wird parallel dazu ein Arbeitskreis (Arbeitskreis Stadtentwicklung) ins
Leben gerufen, der sich mit dem Leerstandsthema und der städtebaulichen Strategie
befasst.
(Dr. Rips)
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