Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 18:03
Aktualisiert
27.01.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.01.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 396-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
01.02.2011
Rat
29.03.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem.
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für
einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 396-IX
1. Sachverhalt:
Nachdem der Ausschuss den entsprechenden Beschluss in seiner letzten Sitzung gefasst hat,
werden die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Beteiligungsfristen
enden am 21.01.2011.
Bisher sind in den Verfahren noch keine Stellungnahmen eingegangen.
Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werden diese vorgelegt, damit die Abwägungsbeschlüsse
hierzu gefasst werden können.
Hinsichtlich der Erschließung erfolgen derzeit Abstimmungen mit den Erschließungsträger,
erforderliche vertragliche Vereinbarungen sind in Vorbereitung. Diese sollen vor der endgültigen
Beschlussfassung im Rat am 29.03.2011 zum Abschluss kommen, so dass die Erschließung
sichergestellt ist. Die Begründung zur Satzung ist dann entsprechend fortzuschreiben. Im
Weiteren ist in der Sitzung des Rates der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren zur Erweiterung der Satzung wird auf der Grundlage der gesetzlichen
Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen
werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 120 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Satzung der Stadt Bad
Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der
Straße "Auf dem Sturtz" beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu
machen.