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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz" hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 18:03
Aktualisiert
27.01.11, 18:03
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.01.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 396-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2011 Rat 29.03.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz" hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 396-IX 1. Sachverhalt: Nachdem der Ausschuss den entsprechenden Beschluss in seiner letzten Sitzung gefasst hat, werden die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Beteiligungsfristen enden am 21.01.2011. Bisher sind in den Verfahren noch keine Stellungnahmen eingegangen. Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werden diese vorgelegt, damit die Abwägungsbeschlüsse hierzu gefasst werden können. Hinsichtlich der Erschließung erfolgen derzeit Abstimmungen mit den Erschließungsträger, erforderliche vertragliche Vereinbarungen sind in Vorbereitung. Diese sollen vor der endgültigen Beschlussfassung im Rat am 29.03.2011 zum Abschluss kommen, so dass die Erschließung sichergestellt ist. Die Begründung zur Satzung ist dann entsprechend fortzuschreiben. Im Weiteren ist in der Sitzung des Rates der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren zur Erweiterung der Satzung wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 120 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz" beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.