Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 252/2012
Az.: 82 20-40/2718
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 14.06.2012
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Rat
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
19.09.2012
vorberatend
02.10.2012
beschließend
Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685) und des § 58 (4) des
Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976
(BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2794), wird folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Wirtschaftswege in der Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw. werden
eingezogen.
§2
Die Lage der Wirtschaftswege ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt.
§3
Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Die Wege Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 sind in der Flurbereinigung Gymnich
als gemeinschaftliche Anlage (Wirtschaftsweg) gem. § 39 Flurbereinigungsgesetz ausgewiesen
und der Stadt Erftstadt in Eigentum und Unterhalt zugeteilt worden mit der Zweckbindung, dass
sie zur Bewirtschaftung der anliegenden Flächen genutzt werden können.
Die vorgenannten Wegeflächen befinden sich im Bereich der Kiesgrube Gymnich. Die
Rheinischen Baustoffwerke beabsichtigen, die Kiesgrube im Herbst 2013 in südöstliche Richtung
zu erweitern und das erste Teilstück des Flurstücks 60 in Anspruch zu nehmen. Für die
Vorarbeiten (Zaunbau, Anlegung Böschung usw.) wird der Weg in östliche Richtung passiert und
danach werden die angrenzenden Flurstück 19, 20 und 21 abgegraben. Das heißt, dass die
Zuwegung zu den landwirtschaftlich genutzten Fläche nicht mehr über die Zufahrt zur Gymnicher
Mühle (Mühlenweg) erfolgen kann.
Das Flurstück 9 ist bereits ausgekiest bzw. in die Betriebsfläche integriert, so dass diese
Wegefläche tatsächlich nicht mehr existiert.
Die Rheinischen Baustoffwerke möchten die vorgenannten Wegeflächen nach der Einziehung von
der Stadt Erftstadt erwerben.
Die Bezirksregierung Köln, Dezernat ländliche Entwicklung, Bodenordnung, hat keine Bedenken
gegen die Einziehung der Wegeparzellen.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat, unter den Voraussetzungen, dass der
verbleibende Anteil des Weges (parallel zu den Ackerflächen Flurstücke 18 und 71) bis zur
Auskiesung erhalten und befahrbar bleibt und eine Wendemöglichkeit geschaffen wird, mit der
Einziehung einverstanden. Die Möglichkeit der Befahrbarkeit soll mit einer Grunddienstbarkeit im
Grundbuch (Wegerecht) gesichert werden. Die Rheinischen Baustoffwerken sind damit
einverstanden.
(Dr. Rips)
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