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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw.) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw.)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 252/2012 Az.: 82 20-40/2718 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 14.06.2012 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin Datum Freigabe -100- Bemerkungen 19.09.2012 vorberatend 02.10.2012 beschließend Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw. Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685) und des § 58 (4) des Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird folgende Satzung beschlossen: §1 Die Wirtschaftswege in der Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw. werden eingezogen. §2 Die Lage der Wirtschaftswege ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt. §3 Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Begründung: Die Wege Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 sind in der Flurbereinigung Gymnich als gemeinschaftliche Anlage (Wirtschaftsweg) gem. § 39 Flurbereinigungsgesetz ausgewiesen und der Stadt Erftstadt in Eigentum und Unterhalt zugeteilt worden mit der Zweckbindung, dass sie zur Bewirtschaftung der anliegenden Flächen genutzt werden können. Die vorgenannten Wegeflächen befinden sich im Bereich der Kiesgrube Gymnich. Die Rheinischen Baustoffwerke beabsichtigen, die Kiesgrube im Herbst 2013 in südöstliche Richtung zu erweitern und das erste Teilstück des Flurstücks 60 in Anspruch zu nehmen. Für die Vorarbeiten (Zaunbau, Anlegung Böschung usw.) wird der Weg in östliche Richtung passiert und danach werden die angrenzenden Flurstück 19, 20 und 21 abgegraben. Das heißt, dass die Zuwegung zu den landwirtschaftlich genutzten Fläche nicht mehr über die Zufahrt zur Gymnicher Mühle (Mühlenweg) erfolgen kann. Das Flurstück 9 ist bereits ausgekiest bzw. in die Betriebsfläche integriert, so dass diese Wegefläche tatsächlich nicht mehr existiert. Die Rheinischen Baustoffwerke möchten die vorgenannten Wegeflächen nach der Einziehung von der Stadt Erftstadt erwerben. Die Bezirksregierung Köln, Dezernat ländliche Entwicklung, Bodenordnung, hat keine Bedenken gegen die Einziehung der Wegeparzellen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat, unter den Voraussetzungen, dass der verbleibende Anteil des Weges (parallel zu den Ackerflächen Flurstücke 18 und 71) bis zur Auskiesung erhalten und befahrbar bleibt und eine Wendemöglichkeit geschaffen wird, mit der Einziehung einverstanden. Die Möglichkeit der Befahrbarkeit soll mit einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch (Wegerecht) gesichert werden. Die Rheinischen Baustoffwerken sind damit einverstanden. (Dr. Rips) -2-