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Beschlussvorlage (Festsetzung der Niederschlagswassergebühr gem. OVG-Urteil NRW vom 26.08.2015)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
244 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
24.11.15, 16:27
Aktualisiert
24.11.15, 16:27
Beschlussvorlage (Festsetzung der Niederschlagswassergebühr gem. OVG-Urteil NRW vom 26.08.2015) Beschlussvorlage (Festsetzung der Niederschlagswassergebühr gem. OVG-Urteil NRW vom 26.08.2015) Beschlussvorlage (Festsetzung der Niederschlagswassergebühr gem. OVG-Urteil NRW vom 26.08.2015)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 299 /X.L. Datum: 24.11.2015 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 01.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Festsetzung der Niederschlagswassergebühr gem. OVG-Urteil NRW vom 26.08.2015 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, aufgrund des OVG-Urteils NRW vom 26.08.2015 die Verwaltung zu beauftragen, für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr alternative Gebührenkalkulationen zu untersuchen und ggf. ab dem Wirtschaftsjahr 2017 eine Gebührenanpassung vorzunehmen. Begründung: In der Eifelgemeinde Nettersheim ist seit dem 01.01.2009 die Festsetzung einer Niederschlagswassergebühr eingeführt. Die Abrechnung der jährlich zu erhebenden Gebühr wird entsprechend der nachstehend dargestellten Staffelung gem. § 5 Abs. 5 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 abgerechnet: befestigte Grundstücksfläche a) b) c) d) e) f) g) Gebühr/Jahr bis 150 qm 151 bis 300 qm 301 bis 600 qm 601 bis 900 qm 901 bis 1.200 qm 1.201 qm bis 1.500 qm ab einer befestigten Grundstücksfläche von 1.501 qm 25,00 € 50,00 € 100,00 € 150,00 € 200,00 € 250,00 € 0,17 €/qm Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass seit der Einführung der Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2009 bis zum heutigen Tage keine Klage beim Verwaltungsgericht in Aachen eingereicht wurde. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Art der Gebührenabrechnung nicht zuletzt aufgrund des günstigen Gebührensatzes von den Gebührenzahlern als äußerst positiv angesehen wird. Das OVG NRW hat nunmehr mit Beschluss vom 26.08.2015 entschieden, dass der Gebührenmaßstab (Kostenverteilungsschlüssel) bei der Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) je „angefangene 25 qm“ nicht der aktuellen Rechtsprechung entspricht, da dieser Gebührenmaßstab laut OVG NRW dazu führt, dass die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer trotz des nominal gleichen Gebührensatzes in 3 Abhängigkeit von der jeweiligen Grundstücksgröße mit unterschiedlichen Gebühren pro qm versiegelter Fläche belastet werden. Mit dem Beschluss des OVG NRW vom 26.08.2015 wird daher darauf hingewiesen, dass die Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) nur pro „spitzen“ Quadratmeter (quadratmetergenau) erhoben werden kann. Aufgrund des vorgenannten Urteils wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, alternative Gebührenkalkulationen zu untersuchen und ggf. ab dem Wirtschaftsjahr 2017 eine Gebührenanpassung vorzunehmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister