Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
189 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
24.11.15, 16:27
Aktualisiert
24.11.15, 16:27
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 343 /X.L.
Datum: 24.11.2015
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
01.12.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das
Wirtschaftsjahr 2016
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung 2016
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2016 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt:
Anschlussleistung
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Grundgebühr pro kW
47,00 €
37,00 €
27,00 €
Begründung:
Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet.
Gemäß Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2016 ergibt sich eine
leichte Unterdeckung bei der Verbrauchsgebühr (derzeitige Gebühr 65,00 € je
Mw/h), die jedoch durch eine Überdeckung bei der Grundgebühr und der Bereitstellungsgebühr ausgeglichen wird. Somit können die Gebühren im Wirtschaftsjahr
2016 in ihrer jetzigen Höhe unverändert belassen werden.
In den Folgejahren (spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2018) wird sich durch
wegfallende Sonderpostenauflösungen von rd. 15 T€ im Rahmen der seinerzeitigen Finanzierung des Nahwärmenetzes Nettersheim die Ertragssituation des Eigenbetriebes negativ entwickeln, so dass – je nach Anschluss- und Verbrauchsentwicklung – und bei gleichbleibender Kostenstruktur eine Gebührenerhöhung
unumgänglich zu sein scheint.
gez. Pracht
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Bürgermeister