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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2016)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
189 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
24.11.15, 16:27
Aktualisiert
24.11.15, 16:27
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2016) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2016)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 343 /X.L. Datum: 24.11.2015 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 01.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2016 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung 2016 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2016 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen. Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt: Anschlussleistung Von 0 kW bis 30 kW Von 31 kW bis 70 kW Von 71 kW bis 300 kW Grundgebühr pro kW 47,00 € 37,00 € 27,00 € Begründung: Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet. Gemäß Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2016 ergibt sich eine leichte Unterdeckung bei der Verbrauchsgebühr (derzeitige Gebühr 65,00 € je Mw/h), die jedoch durch eine Überdeckung bei der Grundgebühr und der Bereitstellungsgebühr ausgeglichen wird. Somit können die Gebühren im Wirtschaftsjahr 2016 in ihrer jetzigen Höhe unverändert belassen werden. In den Folgejahren (spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2018) wird sich durch wegfallende Sonderpostenauflösungen von rd. 15 T€ im Rahmen der seinerzeitigen Finanzierung des Nahwärmenetzes Nettersheim die Ertragssituation des Eigenbetriebes negativ entwickeln, so dass – je nach Anschluss- und Verbrauchsentwicklung – und bei gleichbleibender Kostenstruktur eine Gebührenerhöhung unumgänglich zu sein scheint. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister