Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen; Zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
160 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:01
Aktualisiert
19.11.15, 21:01
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen;
Zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen;
Zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen;
Zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen)

öffnen download melden Dateigröße: 160 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III -M Vorlage 307 /X.L. Datum: 19.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen; Zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen,  vorsorglich die Ursprungsbedenken aufrecht zu erhalten und mit dem Kreis Euskirchen weitere Erörterungsgespräche zu führen,  bis zur Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2015 die Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes und des Kreises im Detail zu prüfen, mit den Bedenken und Anregungen der Eifelgemeinde Nettersheim entsprechend den Beschlüssen vom 18.02.2014 (s. Anlage) abzugleichen und, sofern keine diese gravierenden Änderungen beinhalten, diese beizubehalten. Begründung: In seiner Sitzung am 18.02.2014 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim (Anlagen 1 und 2) eine Reihe von Bedenken und Anregungen im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes beschlossen und der Staatskanzlei des Landes NRW vorgetragen. Die Landesregierung hat am 28.04., am 23.06. und am 22.09.2015 Änderungen des Entwurfs des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalens (LEP NRW) gebilligt und ein zweites Beteiligungsverfahren beschlossen. Zum Verfahren selbst:  Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden bei der Aufstellung des neuen LEP NRW beteiligt.  Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 15.10.2015 bis zum 15.01.2016 können Bürgerinnen und Bürger und öffentliche Stellen zum Entwurf des neuen LEP NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen (§ 13 LPlG*1, § 10 ROG*2).  An das Beteiligungsverfahren wird sich die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen anschließen.  Nach dem anschließenden Aufstellungsbeschluss der Landesregierung leitet diese den Planentwurf mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren gem. § 17 LPlG dem Landtag zu. 3  Der LEP wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtverordnung beschlossen (§ 17 Abs. 2 LPlG).  Danach wird der neue LEP im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW bekannt gemacht und damit rechtswirksam. Der Entwurf des LEP NRW ist als Anlage (Anlage 3) beigefügt. Die Änderungen am Entwurf werden in einer zweispaltigen Tabelle dargestellt (Synopse). In der linken Spalte ist der Text des LEP-Entwurfs vom 25.06.2015; in der rechten Spalte ist der überarbeitete LEP-Entwurf, Stand: 22.09.2015, wiedergegeben. Beigefügt ist darüber hinaus die hierzu ergangene Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes (Anlage 4) vom 02.11.2015. Derzeit werden die umfangreichen Unterlagen eingehend geprüft und mit den seinerzeit vorgetragenen Bedenken und Anregungen abgeglichen. Eine Beschlussempfehlung soll bis spätestens zur Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2015 erarbeitet werden. Darüber hinaus findet beim Kreis Euskirchen eine Planerkonferenz am 23.11.2015 statt, bei der der Entwurf des LEP zur Beratung ansteht und aus der noch weitere Erkenntnisse gewonnen werden können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister __________________________________ *1 Landesplanungsgesetz *² Raumordnungsgesetz