Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
160 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:01
Aktualisiert
19.11.15, 21:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -M
Vorlage 307 /X.L.
Datum: 19.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen;
Zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
vorsorglich die Ursprungsbedenken aufrecht zu erhalten und mit dem Kreis
Euskirchen weitere Erörterungsgespräche zu führen,
bis zur Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2015 die Stellungnahmen des
Städte- und Gemeindebundes und des Kreises im Detail zu prüfen, mit den
Bedenken und Anregungen der Eifelgemeinde Nettersheim entsprechend den
Beschlüssen vom 18.02.2014 (s. Anlage) abzugleichen und, sofern keine diese gravierenden Änderungen beinhalten, diese beizubehalten.
Begründung:
In seiner Sitzung am 18.02.2014 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim (Anlagen 1 und 2) eine Reihe von Bedenken und Anregungen im Rahmen der ersten
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes beschlossen und der Staatskanzlei des Landes NRW vorgetragen.
Die Landesregierung hat am 28.04., am 23.06. und am 22.09.2015 Änderungen
des Entwurfs des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalens (LEP
NRW) gebilligt und ein zweites Beteiligungsverfahren beschlossen.
Zum Verfahren selbst:
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
werden bei der Aufstellung des neuen LEP NRW beteiligt.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 15.10.2015 bis zum
15.01.2016 können Bürgerinnen und Bürger und öffentliche Stellen zum
Entwurf des neuen LEP NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht
Stellung nehmen (§ 13 LPlG*1, § 10 ROG*2).
An das Beteiligungsverfahren wird sich die Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen anschließen.
Nach dem anschließenden Aufstellungsbeschluss der Landesregierung leitet
diese den Planentwurf mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren gem.
§ 17 LPlG dem Landtag zu.
3
Der LEP wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als
Rechtverordnung beschlossen (§ 17 Abs. 2 LPlG).
Danach wird der neue LEP im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
NRW bekannt gemacht und damit rechtswirksam.
Der Entwurf des LEP NRW ist als Anlage (Anlage 3) beigefügt. Die Änderungen
am Entwurf werden in einer zweispaltigen Tabelle dargestellt (Synopse). In der
linken Spalte ist der Text des LEP-Entwurfs vom 25.06.2015; in der rechten Spalte ist der überarbeitete LEP-Entwurf, Stand: 22.09.2015, wiedergegeben. Beigefügt ist darüber hinaus die hierzu ergangene Stellungnahme des Städte- und
Gemeindebundes (Anlage 4) vom 02.11.2015.
Derzeit werden die umfangreichen Unterlagen eingehend geprüft und mit den
seinerzeit vorgetragenen Bedenken und Anregungen abgeglichen. Eine Beschlussempfehlung soll bis spätestens zur Sitzung des Gemeinderates am
15.12.2015 erarbeitet werden. Darüber hinaus findet beim Kreis Euskirchen eine
Planerkonferenz am 23.11.2015 statt, bei der der Entwurf des LEP zur Beratung
ansteht und aus der noch weitere Erkenntnisse gewonnen werden können.
gez. Pracht
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Bürgermeister
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*1 Landesplanungsgesetz
*² Raumordnungsgesetz