Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
62 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:01
Aktualisiert
19.11.15, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Schnellbrief 249/2015
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon 0211•4587-1
Telefax 0211•4587-211
E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de
pers. E-Mail: rudolf.graaff@kommunen-in-nrw.de
Internet: www.kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: 20.0.4-004 os-ko
Ansprechpartner:
Beigeordneter Rudolf Graaff
Durchwahl 0211•4587-239
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Referent Johannes Osing
Durchwahl 0211•4587-244
02.11.2015
Kabinettsbeschlüsse zur Änderung des Entwurfs des Landesentwicklungsplans
Zweites Beteiligungsverfahren und Bewertung der Geschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
die Landesregierung hat in ihren Sitzungen am 28.04.2015, am 23.06.2015 und am 22.09.2015
den Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) vom 25.06.2013 beraten und nach Auswertung der im Beteiligungsverfahren abgegebenen 1.400 Stellungnahmen Änderungen am Entwurf beschlossen.
Der überarbeitete LEP-Entwurf in der Fassung vom 22.09.2015 ist als Anlage 1 beigefügt. Er
hat einen Umfang von 232 Seiten und kann auch auf der Internetseite des Landes, dem Landesportal, unter www.land.nrw/de/thema/landesplanung aufgerufen werden.
Die Beschlüsse des Landeskabinetts ändern den Entwurf des neuen LEP in wesentlichen Teilen,
so dass die Landesregierung am 22.09.2015 ebenfalls beschlossen hat, ein zweites Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Entwurfes durchzuführen.
Kommunen, weitere in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen und auch die Bürgerinnen
und Bürger des Landes und angrenzender Gebiete können nun bis zum 15.01.2016 eine Stellungnahme zu den geänderten Teilen des Entwurfs des LEP NRW abgeben.
Änderung kommunalrelevanter Festlegungen und deren Bewertung
Zu dem LEP-Entwurf vom 25.06.2013 hatte der Städte- und Gemeindebund NRW am
28.02.2104 auf der Grundlage des Präsidiumsbeschlusses vom 15.11.2013 eine umfassende
Stellungnahme im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zusammen mit dem Verband Kommunaler Unternehmen abgegeben (siehe im einzelnen
Schnellbrief Nr. 43 vom 04.03.2014).
Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen und
-dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune .
S. 2 v. 3
Die Landesregierung hat wichtige Forderungen aus dieser Stellungnahme aufgegriffen und in
den überarbeiteten LEP-Entwurf aufgenommen. Insoweit stellen sie eine Verbesserung der
kommunalen Planungshoheit dar und sind zu begrüßen. Allerdings wurden Anregungen zur
Überarbeitung von Festlegungen teilweise nicht aufgegriffen bzw. teilweise in abgeschwächter Form umgesetzt. In diesen Fällen bleibt der Planentwurf hinter den kommunalen Erwartungen zurück.
Der Ausschuss für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung des Städte- und Gemeindebundes NRW hat sich in seinen Sitzungen am 09.06.2015 und am 10.09.2015 mit den Kabinettbeschlüssen vom 28.04.2015 und 23.06.2015 befasst und hierzu eine Bewertung einschließlich
Anregungen für das Beteilugngsverfahren beschlossen. Darüber hinaus wird der Ausschuss für
Umwelt und Verbraucherschutz des Städte- und Gemeindebundes NRW den Kabinettbeschluss vom 22.09.2015 zum Fracking-Ausschluss beraten. Eine Gesamtbewertung der von der
Landesregierung beschlossenen überarbeiteten Fasssung des LEP-Entwurfs wird das Präsidium
des Städte- und Gemeindebundes NRW in seiner Sitzung am 18.11.2015 beschließen.
Da aus dem Mitgliedsbereich vermehrt Anfragen an die Geschäftsstelle nach einer Ein-schätzung zum geänderten LEP-Entwurf zur Vorbereitung für die Beratung in den kommunalen Gremien und die anschließende Abgabe einer kommunalen Stellungnahme gerichtet werden,
stellen wir Ihnen - vorbehaltlich des Beratungsergebnisses des Umweltausschusses und des
Präsidiums – die Gesamtbewertung zu den Änderungen des LEP-Entwurfs (Anlage 2) vorab zur
weiteren Verwendung zur Verfügung.
In der Gesamtbewertung werden die kommunalrelevanten Änderungen erläutert und zu neuen oder geänderten raumordnerischen Festlegungen, soweit erforderlich, Änderungsvorschläge und weitere Forderungen aufgestellt. Dies erfolgt anhand der Gliederung des Planentwurfs. Wegen der Beurteilung der einzelnen Festlegungen wird auf die Ausführungen in der
Bewertung verwiesen.
Weiteres Verfahren
Die Geschäftsstelle wird im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens auf der Grundlage
des am 18.11.2015 zu treffenden Präsidiumsbeschlusses über die Gesamtbewertung der Änderungen des LEP-Entwurfs eine Stellungnahme abgeben. Dies soll – wie bereits beim ersten
Beteiligungsverfahren – gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden und
dem VKU erfolgen.
Nach der sich anschließenden Ressortabstimmung wird der überarbeitete Planentwurf dem
Landtag zur Beratung zugeleitet. Die Landesregierung geht davon aus, dass der entsprechende
Beschluss des Kabinetts je nach Umfang der Stellungnahmen vor der Sommerpause gefasst
wird.
Der LEP wird gemäß § 17 Abs. 2 LPlG von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags
als Rechtsverordnung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird er rechtswirksam.
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir berichten.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Rudolf Graaff
S. 3 v. 3
Anlagen