Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:01
Aktualisiert
19.11.15, 15:01
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Auszug aus dem Niederschriftenbuch
über die 28. Sitzung des Rates
der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.02.2014,
im Sitzungssaal des Rathauses
In der am Dienstag, 18.02.2014, stattgefundenen Sitzung wurde u.a. folgender
Beschluss gefasst:
Tagesordnung:
A)
Punkt :
Öffentliche Sitzung
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NordrheinWestfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2
Raumordnungsgesetz (ROG)
- Vorlage 1055 /IX.L. Z.4 -
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth führt aus, dass nach Meinung der CDU-Fraktion
der Entwurf des Landesentwicklungsplanes in vielen Bereichen nicht konkret
genug gefasst wurde. Aufgrund dessen wurden weitere Hinweise, Bedenken und
Anregungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Entsprechend der Empfehlung des Bürgermeisters wird über die einzelnen Punkte
nacheinander beraten und das Ergebnis zum Beschluss gefasst.
Ziel 2-1:
Zentralörtliche Gliederung
Die räumliche Entwicklung im Landesgebiet ist auf das bestehende, funktional
gegliederte System Zentraler Orte auszurichten.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger ist der Meinung, dass das Ziel der
Grundsicherung mit Einrichtung eines Grundzentrums doch im LEP-Entwurf
vorgesehen sei. Hierauf entgegnet CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth, dass der
LEP-Entwurf nunmehr vorsehe, dass Ortsteile mit einer Einwohnerzahl unter
2000 Menschen künftig kein Grundzentrum mehr haben soll.
Dem widerspricht Herr Hilger und zitiert den zweiten Absatz auf Seite 39 des
Entwurfs, wonach Ausnahmen für dünnbesiedelte Flächengemeinden zugelassen
werden sollen. Er empfiehlt, die diesbezügliche Stellungnahme des Städte- und
Gemeindebundes in die Abwägung einfließen zu lassen.
Herr Kurth äußert hierzu, dass im Entwurf diesbezüglich von „können“ und
„ausnahmsweise“ gesprochen werde, er bittet den Vorschlag so wie beantragt zu
beschließen.
Nach weiterer kurzer Diskussion wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Der LEP muss hier den quantitativen Rückbau besser definieren. In allen
Gemeinden muss ein Grundzentrum erhalten werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 3 Enthaltungen
Grundsatz 2-2:
Daseinsvorsorge
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer fragt nach, was konkret erreicht werden soll.
Anstelle des Begriffs „Abbau“ spreche vieles für „Umverlegung“.
Bürgermeister Pracht teilt hierzu mit, dass am Beispiel der Förderschulen deutlich
werde, was für den ländlichen Raum eingefordert werden müsse.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger fragt nach, ob seitens der CDU-Fraktion eine
textliche Vorstellung bestehe, wie der unbestimmte Rechtsbegriff „zumutbare
Erreichbarkeit“ definiert werden könne.
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth teilt hierzu mit, dass nach Auffassung der
Fraktion nur dann eine Bildungs- bzw. Betreuungseinrichtung abgebaut werden
dürfe, wenn die alternative Bildungs-, bzw. Betreuungseinrichtung in einer
wirklich zumutbaren Zeit zu erreichen sei. Beispielhaft erläutert er eine
Untersuchung an einem Gymnasium in Schleiden. Man habe festgestellt, dass
Schüler, die mehr als eine Stunde Anfahrt zur Schule haben, unkonzentrierter am
Unterricht teilnehmen, als Schüler mit geringerer Anfahrt bzw. fußläufigem Weg
zur Schule. Aufgrund dessen sei es wichtig, dass der Rechtsbegriff „zumutbare
Erreichbarkeit“ konkret definiert wird wie z. B. Erreichbarkeit max. 1 Std. bzw.
für behinderte Kinder ½ Std. etc.
Es wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Der Abbau von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist auf ein Mindestmaß zu
beschränkten und der unbestimmte Rechtsbegriff „zumutbare Erreichbarkeit“
durch einen bestimmten Rechtsbegriff zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja bei 4 Enthaltungen
Ziel 2-3:
Siedlungsraum und Freiraum
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger schlägt vor, dem Beschlussvorschlag nicht
zuzustimmen.
Es wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Das Ziel 2-3 ist ersatzlos zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Ziel 3-1:
32 Kulturlandschaften
Es wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Das im Entwurf beschriebene Ziel „32 Kulturlandschaften“ in zu konkretisieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4:
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
Es wird einstimmig der nachfolgende Beschluss gefasst:
Seitens der Gemeinde Nettersheim wird empfohlen, Förderprogramme für
regionale Produkte zu entwickeln.
Grundsatz 5-1:
Regionale Konzepte in der Regionalplanung
Einstimmig wird der nachfolgende Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Nettersheim fordert den Erhalt der kommunalen Planungshoheit.
Ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung wird abgelehnt.
Ziel 6.1-6:
Vorrang der Innenentwicklung
Auf die Beschlussfassung zu Ziel 2-3 wird verwiesen.
Grundsatz 6.1-8:
Wiedernutzung von Brachflächen
Es wird einstimmig der nachfolgende Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Nettersheim fordert, nicht zu sanierende Flächen vom
Wiedernutzungsvorrang auszunehmen und nicht auf den Siedlungsflächenbedarf
anzurechnen. Das Planungs- und Gestaltungsrecht ist den Kommunen
vorzubehalten.
Ziel 6.1-10:
Flächentausch
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer hält es nicht für zielführend, dieses Ziel zu
streichen.
Dem widerspricht CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth, denn aus seiner Sicht könnte
es dazu kommen, dass Bauflächenbedarf in einem Ort entsteht und damit diese
Flächen in einem anderen Ort zurückzuführen sind. Es könnte darüber hinaus
dazu kommen, dass bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesene Bauflächen
zurückzuführen sind und damit den betroffenen Grundstückseigentümern ein
Wertverlust der Grundstücke entsteht, was zu Regressansprüchen führen wird.
Zu berücksichtigen ist auch, dass es innerhalb der Kommune zu einem
Konkurrenzverhalten unter den Ortschaften kommen kann.
Bei 1 Enthaltung wird nachfolgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das Ziel ist ersatzlos zu streichen.
Ziel 6.1-11:
Flächensparende Siedlungsentwicklung
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger unterstützt dieses Ziel.
Auch Bürgermeister Pracht unterstützt dieses Ziel, weist aber darauf hin, dass
dieses Ziel nicht dazu führen darf, dass im Bebauungsplan ausgewiesene
Bauflächen reduziert werden, um vielgeschossige Gebäude zu errichten. Die
städtebauliche Entwicklung im ländlichen Raum muss sich nach wie vor an der
Bevölkerungsentwicklung orientieren, so dass im Rahmen der kommunalen
Planungshoheit Konzepte zum Bauflächenbedarf weiterhin zugesichert werden
müssen.
Ratsmitglied Poth weist darauf hin, dass auch der Städte- und Gemeindebund
diese Thematik aufgegriffen hat und man diese Empfehlung aufnehmen sollte.
Auch er ist der Auffassung, dass der Bauflächenbedarf von den Kommunen zu
bestimmen ist und abzuwägen sei, inwieweit Brachflächen Vorrang haben.
Nach wie vor, so erläutert der Bürgermeister, ist es Praxis, dass bei
Bauflächenentwicklung die landesplanerische Zustimmung einzuholen ist und
damit zunächst das Entwicklungsziel des Landesentwicklungsplanes zu
berücksichtigen ist. Jedoch die Bauflächen, die derzeit noch in kommunalen
Bauleitplanverfahren entwickelt werden, müssen sichergestellt werden.
SPD-Fraktionsvorsitzender
Mayer
sieht
keinen
Widerspruch
zum
Landesentwicklungs-plan, denn zunächst ist der Innenraum zu entwickeln und
erst dann, wenn keine Flächen mehr vorhanden sind, kann man in den
Außenbereich gehen. Diesbezüglich sind die Grundsätze nicht klar. Man muss sie
später anders begründen.
Das Ziel sollte nach Auffassung desn UNA-Fraktionsvorsitzenden Hilger nicht
ersatzlos gestrichen werden, jedoch müsse der derzeit ausgewiesene
Bauflächenbestand erhalten bleiben.
Nach weiterer Diskussion wird einstimmig beschlossen,
das Ziel 6.1-11 ersatzlos zu streichen.
Grundsatz 6.2-3:
Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile
Bei 1 Enthaltung wird einstimmig beschlossen:
Die 2000-Einwohner-Grenze ist zurückzunehmen und durch eine sinnvolle
Vorort-Planung im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinden zu ersetzen.
Grundsatz 6.2-5:
Steuernde
Rücknahme
Siedlungsflächenreserven
nicht
mehr
erforderlicher
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass man in der
Vergangenheit dies bereits in der Gemeinde praktiziert habe und führt
beispielhaft das Verfahren an der Marmagener Straße in Zingsheim an.
Den Grundsatz nicht grundsätzlich zu streichen, sondern eine
Formulierung empfehlen, regt UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger an.
andere
Hingegen ist CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth der Auffassung, dass unter diesem
Grundsatz die Kommunen in die Pflicht genommen werden können,
ausgewiesene Siedlungsflächenreserven zurückzunehmen, wenn der Bedarf nicht
nachgewiesen werden kann. Die Kommunen müssen eigenständig und freiwillig
ihre Bauflächen-reserven verwalten können.
Dies unterstützt auch Bürgermeister Pracht. Bei Baulandflächenreserven, die im
Flächennutzungsplan bereits ausgewiesen, aber noch nicht entwickelt sind, hat
der Gemeinderat zu entscheiden, inwieweit diese zurückgeführt werden und nicht
das Land. Solche Baulandflächenreserven gebe es auch in unserer Gemeinde.
Solange keine Erschließungsmaßnahmen diese Flächen baureif machen, sollen
diese ersatzlos zurückgenommen werden. Aber genau dies greife in die
Planungshoheit der Gemeinde ein und könne nicht hingenommen werden.
Nach weiterer kurzer Diskussion wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Der Grundsatz 6.2-5 ist ersatzlos zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja bei 2 Enthaltungen
Grundsatz 7.1-2:
Freiraumschutz
Es wird einstimmig beschlossen:
Die Grundsatzformulierung ist nicht hinnehmbar und muss neu definiert werden.
Grundsatz 7.1-4:
Unzerschnittene verkehrsarme Räume
Hierzu wird auf die Beschlussfassung im Gemeinderat am 17.12.2013 verwiesen
(s. Anlage zur Vorlage 1055, Z 3: Grundsatz 8.1-4 – Transeuropäisches
Verkehrsnetz).
Grundsatz 7.1-5:
Bodenschutz
Einstimmig wird beschlossen:
Die Kosten der Sanierung und Rückführung sind vom Land zu tragen.
7.2:
Natur und Landschaft
Ratsmitglied Poth fragt, wer bei Altlasten des Bundes in die Pflicht zu nehmen ist.
Hierauf erwidert der Bürgermeister, dass beim Kreis Euskirchen ein
Altlastenkataster geführt werde. Der Bund habe in den vergangenen Jahrzehnten
bei Rekultivierungsmaßnahmen Ersatz geschaffen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth ist der Auffassung, dass für Waldflächen und
landwirtschaftliche Flächen, die nicht mehr bewirtschaftet werden sollen, eine
100 %ige Entschädigung durch das Land zu leisten ist.
Das Land, so Bürgermeister Pracht, hat ein klares Konzept zur natürlichen
Waldentwicklung. Dabei sollen sich Waldflächen durch dauerhafte Herausnahme
aus der Bewirtschaftung naturnah entwickeln, Totholz soll im Wald verbleiben.
Eine Studie hält jedoch betreffend des Klimaschutzes entgegen, dass diese
Vorgehensweise kontraproduktiv sei. Wenn die Waldflächen bewirtschaftet
werden, sei dies für den Klimaschutz besser.
Es wird beschlossen, den Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2013 zu
Grundsatz 7.3-2 wird wie folgt zu ergänzen:
Die Entscheidungshoheit der Besitzer von Wald- und Grünflächen ist zu
respektieren. Bei einem Nutzungsverzicht ist in vollem Umfang zu entschädigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7.3:
Wald und Forstwirtschaft
Auf die Ausführungen zu Punkt 7.3-2 wird verwiesen.
7.4:
Wasser
Es wird einstimmig beschlossen, dass der finanzielle Ausgleich für
gewässerbegleitende Maßnahmen im Landesentwicklungsplan klar zulasten des
Landes geregelt werden muss.
Ziel 7.4-4:
Talsperrenstandorte
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger befürwortet in diesem Zusammenhang den
Grundsatz 7.4-5, dass Talsperrenstandorte auch für die Speicherung von Energie
gesichert werden sollten.
CDU-Fraktionsvorsitzender
Kurth
ist
der
Auffassung,
dass
geplante
Talsperrenstandorte im Landesentwicklungsplan konkret benannt werden sollten.
Bürgermeister Pracht ist hingegen der Meinung, dass diesbezüglich seitens der
Gemeinde keine Forderung erfolgen sollte.
Es wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes ist diesbezüglich zu konkretisieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Grundsatz 8.1-4:
Transeuropäisches Verkehrsnetz
Es wird einstimmig beschlossen, den Beschluss des Gemeinderates vom
17.12.2013 (s. S. 14 der Anlage zu Vorlage 1055, Z 3) wie folgt zu ergänzen:
Der Ausbau der Verkehrswege muss bedarfsorientiert weiter planbar sein und
nicht nur im Rhein-Ruhr-Gebiet berücksichtigt werden.
Grundsatz 9.1-3:
Flächensparende Gewinnung
Beim Tagebau stößt man auf Grundwasser, so CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth,
das dann entsorgt werden muss. Die Wasserwirtschaft wird in eine Schieflage
gebracht, insbesondere dann, wenn die Abbauflächen immer tiefer werden und
somit der Grundwasserspiegel sinkt. Damit wird anderen Flächen das Wasser
abgegraben, die dann veröden, so dass damit auch andere Ressourcen gestört
werden. Dies sei nicht akzeptabel.
Ratsmitglied Poth weist darauf hin, dass eine wasserrechtliche Genehmigung bei
Abgrabungen zu beantragen ist.
Es wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Beim Abbau von Rohstoffen ist dafür Sorge zu tragen, dass eine
Beeinträchtigung des Grundwassers ausgeschlossen ist und somit nicht nur
theoretisch der Freiraum berücksichtigt wird.
Abstimmungsergebnis
Ziel 9.2-1:
Räumliche
Rohstoffe
einstimmig ja
Festlegungen
für
oberflächennahe
nichtenergetische
Einstimmig wird beschlossen,
im Landesentwicklungsplan klare und eindeutige Festlegungen für die Bemessung
„oberflächennah“ für oberflächennahe Bodenschätze für nichtenergetische
Rohstoffe zu definieren.
Ziel 9.2-2:
Versorgungszeiträume
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist darauf hin, dass im Entwurf des
Landesentwicklungsplanes nur der zeitliche Rahmen für den Abbau
oberflächennaher Bodenschätze benannt ist, jedoch nicht die Quantität. Diese ist
jedoch nach seiner Auffassung ausschlaggebend und nicht der zeitliche Rahmen.
Diese Auffassung teilt SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer nicht, da der im Entwurf
des
LEP
vorgegebene
Zeitraum
über
die
Gültigkeit
eines
Landesentwicklungsplanes weit hinaus reiche.
Bürgermeister Pracht weist darauf hin, dass nach erfolgter Abgrabung lediglich
die Rekultivierung verbleibt, die im Rahmen des Verfahrens abgeklärt wird.
Eine weitergehende Beschlussfassung zu diesem Punkt erfolgt nicht.
Ziel 10.2-2:
Vorranggebiete für die Windenergienutzung
Die Beschlusslage muss in der Stellungnahme konkretisiert werden, so der
Bürgermeister. Wir haben uns intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und
auseinander gesetzt. Die Thematik wird im Landesentwicklungsplan als Ziel
festgeschrieben.
Der
Regionalplan
der
Bezirksregierung
Köln
jedoch
konkretisiert, welche Flächenbereiche festgesetzt werden sollen und wie sich
diese Festsetzungen auf die Kommunen auswirken werden. Dem müsse man
entgegenhalten, damit der ländliche Raum nicht benachteiligt werde. Die
Planungshoheit der Kommunen dürfe auch hier nicht eingeschränkt werden.
Es wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Die Fläche für Windenergie darf nicht pauschal bestimmt werden. Auch hier muss
die Kommune die Planungshoheit weiterhin ohne Einschränkungen behalten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Die Zusammenfassung aller Abwägungen und Beschlüsse ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Beschluss:
Eine Beratung und Beschlussfassung über den Beitrag der CDU-Fraktion erfolgt in der
Sitzung des Gemeinderates am 18.02.2014.