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Beschlussvorlage (Ratsbeschluss zu Vorl. 1055, Z 4 / IX.L.)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:01
Aktualisiert
19.11.15, 15:01

Inhalt der Datei

Auszug aus dem Niederschriftenbuch über die 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.02.2014, im Sitzungssaal des Rathauses In der am Dienstag, 18.02.2014, stattgefundenen Sitzung wurde u.a. folgender Beschluss gefasst: Tagesordnung: A) Punkt : Öffentliche Sitzung Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NordrheinWestfalen; Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) - Vorlage 1055 /IX.L. Z.4 - CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth führt aus, dass nach Meinung der CDU-Fraktion der Entwurf des Landesentwicklungsplanes in vielen Bereichen nicht konkret genug gefasst wurde. Aufgrund dessen wurden weitere Hinweise, Bedenken und Anregungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Entsprechend der Empfehlung des Bürgermeisters wird über die einzelnen Punkte nacheinander beraten und das Ergebnis zum Beschluss gefasst. Ziel 2-1: Zentralörtliche Gliederung Die räumliche Entwicklung im Landesgebiet ist auf das bestehende, funktional gegliederte System Zentraler Orte auszurichten. UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger ist der Meinung, dass das Ziel der Grundsicherung mit Einrichtung eines Grundzentrums doch im LEP-Entwurf vorgesehen sei. Hierauf entgegnet CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth, dass der LEP-Entwurf nunmehr vorsehe, dass Ortsteile mit einer Einwohnerzahl unter 2000 Menschen künftig kein Grundzentrum mehr haben soll. Dem widerspricht Herr Hilger und zitiert den zweiten Absatz auf Seite 39 des Entwurfs, wonach Ausnahmen für dünnbesiedelte Flächengemeinden zugelassen werden sollen. Er empfiehlt, die diesbezügliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes in die Abwägung einfließen zu lassen. Herr Kurth äußert hierzu, dass im Entwurf diesbezüglich von „können“ und „ausnahmsweise“ gesprochen werde, er bittet den Vorschlag so wie beantragt zu beschließen. Nach weiterer kurzer Diskussion wird nachfolgender Beschluss gefasst: Der LEP muss hier den quantitativen Rückbau besser definieren. In allen Gemeinden muss ein Grundzentrum erhalten werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen Grundsatz 2-2: Daseinsvorsorge SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer fragt nach, was konkret erreicht werden soll. Anstelle des Begriffs „Abbau“ spreche vieles für „Umverlegung“. Bürgermeister Pracht teilt hierzu mit, dass am Beispiel der Förderschulen deutlich werde, was für den ländlichen Raum eingefordert werden müsse. UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger fragt nach, ob seitens der CDU-Fraktion eine textliche Vorstellung bestehe, wie der unbestimmte Rechtsbegriff „zumutbare Erreichbarkeit“ definiert werden könne. CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth teilt hierzu mit, dass nach Auffassung der Fraktion nur dann eine Bildungs- bzw. Betreuungseinrichtung abgebaut werden dürfe, wenn die alternative Bildungs-, bzw. Betreuungseinrichtung in einer wirklich zumutbaren Zeit zu erreichen sei. Beispielhaft erläutert er eine Untersuchung an einem Gymnasium in Schleiden. Man habe festgestellt, dass Schüler, die mehr als eine Stunde Anfahrt zur Schule haben, unkonzentrierter am Unterricht teilnehmen, als Schüler mit geringerer Anfahrt bzw. fußläufigem Weg zur Schule. Aufgrund dessen sei es wichtig, dass der Rechtsbegriff „zumutbare Erreichbarkeit“ konkret definiert wird wie z. B. Erreichbarkeit max. 1 Std. bzw. für behinderte Kinder ½ Std. etc. Es wird nachfolgender Beschluss gefasst: Der Abbau von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist auf ein Mindestmaß zu beschränkten und der unbestimmte Rechtsbegriff „zumutbare Erreichbarkeit“ durch einen bestimmten Rechtsbegriff zu ersetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja bei 4 Enthaltungen Ziel 2-3: Siedlungsraum und Freiraum UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger schlägt vor, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen. Es wird nachfolgender Beschluss gefasst: Das Ziel 2-3 ist ersatzlos zu streichen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Ziel 3-1: 32 Kulturlandschaften Es wird nachfolgender Beschluss gefasst: Das im Entwurf beschriebene Ziel „32 Kulturlandschaften“ in zu konkretisieren. Abstimmungsergebnis: einstimmig 4: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Es wird einstimmig der nachfolgende Beschluss gefasst: Seitens der Gemeinde Nettersheim wird empfohlen, Förderprogramme für regionale Produkte zu entwickeln. Grundsatz 5-1: Regionale Konzepte in der Regionalplanung Einstimmig wird der nachfolgende Beschluss gefasst: Die Gemeinde Nettersheim fordert den Erhalt der kommunalen Planungshoheit. Ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung wird abgelehnt. Ziel 6.1-6: Vorrang der Innenentwicklung Auf die Beschlussfassung zu Ziel 2-3 wird verwiesen. Grundsatz 6.1-8: Wiedernutzung von Brachflächen Es wird einstimmig der nachfolgende Beschluss gefasst: Die Gemeinde Nettersheim fordert, nicht zu sanierende Flächen vom Wiedernutzungsvorrang auszunehmen und nicht auf den Siedlungsflächenbedarf anzurechnen. Das Planungs- und Gestaltungsrecht ist den Kommunen vorzubehalten. Ziel 6.1-10: Flächentausch SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer hält es nicht für zielführend, dieses Ziel zu streichen. Dem widerspricht CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth, denn aus seiner Sicht könnte es dazu kommen, dass Bauflächenbedarf in einem Ort entsteht und damit diese Flächen in einem anderen Ort zurückzuführen sind. Es könnte darüber hinaus dazu kommen, dass bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesene Bauflächen zurückzuführen sind und damit den betroffenen Grundstückseigentümern ein Wertverlust der Grundstücke entsteht, was zu Regressansprüchen führen wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass es innerhalb der Kommune zu einem Konkurrenzverhalten unter den Ortschaften kommen kann. Bei 1 Enthaltung wird nachfolgender Beschluss einstimmig gefasst: Das Ziel ist ersatzlos zu streichen. Ziel 6.1-11: Flächensparende Siedlungsentwicklung UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger unterstützt dieses Ziel. Auch Bürgermeister Pracht unterstützt dieses Ziel, weist aber darauf hin, dass dieses Ziel nicht dazu führen darf, dass im Bebauungsplan ausgewiesene Bauflächen reduziert werden, um vielgeschossige Gebäude zu errichten. Die städtebauliche Entwicklung im ländlichen Raum muss sich nach wie vor an der Bevölkerungsentwicklung orientieren, so dass im Rahmen der kommunalen Planungshoheit Konzepte zum Bauflächenbedarf weiterhin zugesichert werden müssen. Ratsmitglied Poth weist darauf hin, dass auch der Städte- und Gemeindebund diese Thematik aufgegriffen hat und man diese Empfehlung aufnehmen sollte. Auch er ist der Auffassung, dass der Bauflächenbedarf von den Kommunen zu bestimmen ist und abzuwägen sei, inwieweit Brachflächen Vorrang haben. Nach wie vor, so erläutert der Bürgermeister, ist es Praxis, dass bei Bauflächenentwicklung die landesplanerische Zustimmung einzuholen ist und damit zunächst das Entwicklungsziel des Landesentwicklungsplanes zu berücksichtigen ist. Jedoch die Bauflächen, die derzeit noch in kommunalen Bauleitplanverfahren entwickelt werden, müssen sichergestellt werden. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer sieht keinen Widerspruch zum Landesentwicklungs-plan, denn zunächst ist der Innenraum zu entwickeln und erst dann, wenn keine Flächen mehr vorhanden sind, kann man in den Außenbereich gehen. Diesbezüglich sind die Grundsätze nicht klar. Man muss sie später anders begründen. Das Ziel sollte nach Auffassung desn UNA-Fraktionsvorsitzenden Hilger nicht ersatzlos gestrichen werden, jedoch müsse der derzeit ausgewiesene Bauflächenbestand erhalten bleiben. Nach weiterer Diskussion wird einstimmig beschlossen, das Ziel 6.1-11 ersatzlos zu streichen. Grundsatz 6.2-3: Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile Bei 1 Enthaltung wird einstimmig beschlossen: Die 2000-Einwohner-Grenze ist zurückzunehmen und durch eine sinnvolle Vorort-Planung im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinden zu ersetzen. Grundsatz 6.2-5: Steuernde Rücknahme Siedlungsflächenreserven nicht mehr erforderlicher SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass man in der Vergangenheit dies bereits in der Gemeinde praktiziert habe und führt beispielhaft das Verfahren an der Marmagener Straße in Zingsheim an. Den Grundsatz nicht grundsätzlich zu streichen, sondern eine Formulierung empfehlen, regt UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger an. andere Hingegen ist CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth der Auffassung, dass unter diesem Grundsatz die Kommunen in die Pflicht genommen werden können, ausgewiesene Siedlungsflächenreserven zurückzunehmen, wenn der Bedarf nicht nachgewiesen werden kann. Die Kommunen müssen eigenständig und freiwillig ihre Bauflächen-reserven verwalten können. Dies unterstützt auch Bürgermeister Pracht. Bei Baulandflächenreserven, die im Flächennutzungsplan bereits ausgewiesen, aber noch nicht entwickelt sind, hat der Gemeinderat zu entscheiden, inwieweit diese zurückgeführt werden und nicht das Land. Solche Baulandflächenreserven gebe es auch in unserer Gemeinde. Solange keine Erschließungsmaßnahmen diese Flächen baureif machen, sollen diese ersatzlos zurückgenommen werden. Aber genau dies greife in die Planungshoheit der Gemeinde ein und könne nicht hingenommen werden. Nach weiterer kurzer Diskussion wird nachfolgender Beschluss gefasst: Der Grundsatz 6.2-5 ist ersatzlos zu streichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja bei 2 Enthaltungen Grundsatz 7.1-2: Freiraumschutz Es wird einstimmig beschlossen: Die Grundsatzformulierung ist nicht hinnehmbar und muss neu definiert werden. Grundsatz 7.1-4: Unzerschnittene verkehrsarme Räume Hierzu wird auf die Beschlussfassung im Gemeinderat am 17.12.2013 verwiesen (s. Anlage zur Vorlage 1055, Z 3: Grundsatz 8.1-4 – Transeuropäisches Verkehrsnetz). Grundsatz 7.1-5: Bodenschutz Einstimmig wird beschlossen: Die Kosten der Sanierung und Rückführung sind vom Land zu tragen. 7.2: Natur und Landschaft Ratsmitglied Poth fragt, wer bei Altlasten des Bundes in die Pflicht zu nehmen ist. Hierauf erwidert der Bürgermeister, dass beim Kreis Euskirchen ein Altlastenkataster geführt werde. Der Bund habe in den vergangenen Jahrzehnten bei Rekultivierungsmaßnahmen Ersatz geschaffen. CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth ist der Auffassung, dass für Waldflächen und landwirtschaftliche Flächen, die nicht mehr bewirtschaftet werden sollen, eine 100 %ige Entschädigung durch das Land zu leisten ist. Das Land, so Bürgermeister Pracht, hat ein klares Konzept zur natürlichen Waldentwicklung. Dabei sollen sich Waldflächen durch dauerhafte Herausnahme aus der Bewirtschaftung naturnah entwickeln, Totholz soll im Wald verbleiben. Eine Studie hält jedoch betreffend des Klimaschutzes entgegen, dass diese Vorgehensweise kontraproduktiv sei. Wenn die Waldflächen bewirtschaftet werden, sei dies für den Klimaschutz besser. Es wird beschlossen, den Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2013 zu Grundsatz 7.3-2 wird wie folgt zu ergänzen: Die Entscheidungshoheit der Besitzer von Wald- und Grünflächen ist zu respektieren. Bei einem Nutzungsverzicht ist in vollem Umfang zu entschädigen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 7.3: Wald und Forstwirtschaft Auf die Ausführungen zu Punkt 7.3-2 wird verwiesen. 7.4: Wasser Es wird einstimmig beschlossen, dass der finanzielle Ausgleich für gewässerbegleitende Maßnahmen im Landesentwicklungsplan klar zulasten des Landes geregelt werden muss. Ziel 7.4-4: Talsperrenstandorte UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger befürwortet in diesem Zusammenhang den Grundsatz 7.4-5, dass Talsperrenstandorte auch für die Speicherung von Energie gesichert werden sollten. CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth ist der Auffassung, dass geplante Talsperrenstandorte im Landesentwicklungsplan konkret benannt werden sollten. Bürgermeister Pracht ist hingegen der Meinung, dass diesbezüglich seitens der Gemeinde keine Forderung erfolgen sollte. Es wird nachfolgender Beschluss gefasst: Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes ist diesbezüglich zu konkretisieren. Abstimmungsergebnis: einstimmig Grundsatz 8.1-4: Transeuropäisches Verkehrsnetz Es wird einstimmig beschlossen, den Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2013 (s. S. 14 der Anlage zu Vorlage 1055, Z 3) wie folgt zu ergänzen: Der Ausbau der Verkehrswege muss bedarfsorientiert weiter planbar sein und nicht nur im Rhein-Ruhr-Gebiet berücksichtigt werden. Grundsatz 9.1-3: Flächensparende Gewinnung Beim Tagebau stößt man auf Grundwasser, so CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth, das dann entsorgt werden muss. Die Wasserwirtschaft wird in eine Schieflage gebracht, insbesondere dann, wenn die Abbauflächen immer tiefer werden und somit der Grundwasserspiegel sinkt. Damit wird anderen Flächen das Wasser abgegraben, die dann veröden, so dass damit auch andere Ressourcen gestört werden. Dies sei nicht akzeptabel. Ratsmitglied Poth weist darauf hin, dass eine wasserrechtliche Genehmigung bei Abgrabungen zu beantragen ist. Es wird nachfolgender Beschluss gefasst: Beim Abbau von Rohstoffen ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Beeinträchtigung des Grundwassers ausgeschlossen ist und somit nicht nur theoretisch der Freiraum berücksichtigt wird. Abstimmungsergebnis Ziel 9.2-1: Räumliche Rohstoffe einstimmig ja Festlegungen für oberflächennahe nichtenergetische Einstimmig wird beschlossen, im Landesentwicklungsplan klare und eindeutige Festlegungen für die Bemessung „oberflächennah“ für oberflächennahe Bodenschätze für nichtenergetische Rohstoffe zu definieren. Ziel 9.2-2: Versorgungszeiträume CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist darauf hin, dass im Entwurf des Landesentwicklungsplanes nur der zeitliche Rahmen für den Abbau oberflächennaher Bodenschätze benannt ist, jedoch nicht die Quantität. Diese ist jedoch nach seiner Auffassung ausschlaggebend und nicht der zeitliche Rahmen. Diese Auffassung teilt SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer nicht, da der im Entwurf des LEP vorgegebene Zeitraum über die Gültigkeit eines Landesentwicklungsplanes weit hinaus reiche. Bürgermeister Pracht weist darauf hin, dass nach erfolgter Abgrabung lediglich die Rekultivierung verbleibt, die im Rahmen des Verfahrens abgeklärt wird. Eine weitergehende Beschlussfassung zu diesem Punkt erfolgt nicht. Ziel 10.2-2: Vorranggebiete für die Windenergienutzung Die Beschlusslage muss in der Stellungnahme konkretisiert werden, so der Bürgermeister. Wir haben uns intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und auseinander gesetzt. Die Thematik wird im Landesentwicklungsplan als Ziel festgeschrieben. Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln jedoch konkretisiert, welche Flächenbereiche festgesetzt werden sollen und wie sich diese Festsetzungen auf die Kommunen auswirken werden. Dem müsse man entgegenhalten, damit der ländliche Raum nicht benachteiligt werde. Die Planungshoheit der Kommunen dürfe auch hier nicht eingeschränkt werden. Es wird nachfolgender Beschluss gefasst: Die Fläche für Windenergie darf nicht pauschal bestimmt werden. Auch hier muss die Kommune die Planungshoheit weiterhin ohne Einschränkungen behalten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Die Zusammenfassung aller Abwägungen und Beschlüsse ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschluss: Eine Beratung und Beschlussfassung über den Beitrag der CDU-Fraktion erfolgt in der Sitzung des Gemeinderates am 18.02.2014.