Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
300 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:01
Aktualisiert
19.11.15, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Auszug aus dem Niederschriftenbuch
über die 28. Sitzung des Rates
der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.02.2014,
im Sitzungssaal des Rathauses
In der am Dienstag, 18.02.2014, stattgefundenen Sitzung wurde u.a. folgender
Beschluss gefasst:
Tagesordnung:
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 2:
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NordrheinWestfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2
Raumordnungsgesetz (ROG)
- Vorlage 1055 /IX.L. Z.3 -
Der Bürgermeister erläutert, dass Anregungen und Bedenken unter Einbeziehung
der Stellungnahmen des Kreises Euskirchen heute nochmals beraten werden. In
der Vorlage 1055, Z 3, wurde aufgrund dessen die Beschlusslage vom
17.12.2013 nochmals aufgenommen und darüber hinaus aufgenommene
Stellungnahmen, Hinweise des Städte- und Gemeindebundes sowie des Kreises
grau hinterlegt.
Er regt an, zunächst über die zusätzlich in der Vorlage 1055, Z 3, zu beraten und
zu beschließen und im Anschluss daran über die einzelnen Punkte des Beitrages
der CDU-Fraktion zu diskutieren und zu beschließen.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger erklärt, dass man im Wesentlichen die
Stellungnahmen mittragen könne, merkt jedoch einige redaktionelle Änderungen
in den Beschlussempfehlungen an, die zum Verständnis des Beschlusses
beitragen, wie folgt:
a)
Seite 2, Grundsatz 2.3
Beschluss ergänzen:
… und die Entscheidung darüber, ob Wohnbauflächen wieder dem Freiraum zurückzuführen
sind, den Kommunen zu überlassen.
b)
Seite 3, Grundsatz 3.2
Die Beschlussempfehlung des Kreises sollte ergänzt werden: Die in der Regionalplanung zu
berücksichtigende Liste der „bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche ….
c)
Grundsatz 3-4 „Neu zu gestaltende Landschaftsbereiche“
Dieser Grundsatz sollte aufgenommen werden mit folgendem Beschluss:
„In der Gemeinde Nettersheim ist das Gelände der ehemaligen Imprägnierfabrik bei Buir ein
neu zu gestaltender Landschaftsbereich, der im LEP als solcher zu berücksichtigen ist. Hier
sollte von der Landesregierung und den zuständigen Behörden die Entwicklung zu einem
naturnahen Bereich ("Paradies aus zweiter Hand") angestrebt werden und die finanziellen
Mittel dazu bereitgestellt werden.“
d)
Seite 5
Wie soll das Ziel aussehen?
e)
Seite 13, Grundsatz 7.5-2
Das Wort „für“ in der dritten Zeile des Beschlusses ist zu streichen.
f)
Seite 14, Grundsatz 8.1-4
Herr Hilger erläutert, dass man in der Fraktion verschiedener Meinung gewesen sei,
letztendlich könne man diesem Punkt nicht zustimmen.
g)
Seite 15, Ziel 8.1-12
Im Beschlussvorschlag des Kreises Euskirchen, zweiter Absatz sollte anstatt des Wortes
„ausgereichte“ das Wort „ausreichende“ verwendet werden.
h)
Seite 17, Grundsatz 10.1-1
Der Beschluss sollte in der vorletzten Zeile
Versorgungsträgers/Investors zu erfolgen haben.
ergänzt
werden:
…
zulasten
des
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth erklärt, dass seine Fraktion nicht in allen
Punkten den Anregungen folgen könne. So läge z. B. bezüglich der Anregung c)
durch Beschlüsse im Gemeinderat im Dezember vergangenen Jahres bereits eine
weitergehende Beschlusslage vor, so dass diese zunächst umzusetzen und zum
Abschluss zu bringen sei. Die Eigentumsverhältnisse seien zu klären. Sollte
dieser Punkt im LEP aufgenommen werden, würde nach seiner Auffassung eine
Umsetzung der Beschlüsse dadurch gehindert, dass man abwarten müsse, bis
der LEP Rechtskraft erlangt habe.
Zum
Lückenschluss
der
A
1
erläutert
Herr
Kurth,
dass
der
Landesentwicklungsplan NRW zwar weitgreifend aber nicht länderübergreifend
sei. Man müsse ansonsten Verhandlungen mit Rheinland-Pfalz aufnehmen, wir
sind aber keine Verhandlungsführer, da dies Sache des Landes ist.
Bezüglich der Windkraftanlagen fordert CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth, dass
die
Planungshoheit
bei
den
Kommunen
verbleiben
muss.
Im
Planfeststellungsverfahren seien Flächen von mind. 14.500 ha für den
Regierungsbezirk Köln vorgesehen, die sich überwiegend auf die Höhengebiete
des Landes erstrecken würden. Einer kommunalübergreifenden Planung durch
das Land könne daher nicht zugestimmt werden.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer ist der Meinung, dass die Thematik des
Pilzsammelns nicht aufgenommen werden sollte, da eine Beeinträchtigung des
Arten- und Naturschutzes sowohl bei illegalem als auch bei legalem Pilzsammeln
erfolgt. Zudem ist dieser Punkt nicht im Entwurf des Landesentwicklungsplanes
enthalten. Er empfiehlt daher, den zunächst gefassten Beschluss zu streichen.
Bezüglich der Festlegung von Abständen zu den Siedlungsbereichen und
Einzelgehöften regt SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer an, hier keine Grenzen
oder Maße zu fordern, da diese dann auch eingehalten werden müssten und den
Kommunen dann die Hände gebunden seien. Aufgrund dessen sollte auf Seite 17
im Beschlussvorschlag unter Nr. a) das Wort „konkret“ in der 7. Zeile gelöscht
werden.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist auf einen Gemeinderatsbeschluss aus
dem Jahre 2011 hin, nachdem seinerzeit vom Land eine Festlegung von
Abständen zu den Siedlungsbereichen und Einzelgehöften gefordert worden sei.
An diesen gemeinsamen Beschluss wolle er erinnern, damit dieser nicht in
Vergessenheit gerate.
Zum Grundsatz 3-4 zitiert Herr Hilger erneut den Erläuterungstext aus dem LEP
bezüglich der neu zu gestaltenden Landschaftsbereiche und schlägt nochmals
vor, die Gewerbebrache in Buir als neu zu gestaltenden Landschaftsbereich zu
benennen und gleichzeitig zur Rekultivierung Fördermittel seitens des Landes zu
fordern.
Der Bürgermeister regt an, über diesen Punkt separat abzustimmen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer stellt fest, dass der Punkt im Landesentwicklungsplan aufgenommen ist, er sei der Meinung, dass man die Thematik der
ehem. Ruhr KG nicht spezifisch aufnehmen sollte.
Das ehem. Betriebsgelände der Fa. Ruhr, so Bürgermeister Pracht, ist derzeit im
Planungsrecht
Flächennutzungsplan,
Gebietsentwicklungsplan
und
Landschaftsplan weitergehend aufgenommen.
Der Landschaftsplan Nettersheim legt fest, den Bereich bis hin zum Sülchesbach
naturnah zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan jedoch weist als Planungsziel
die Entwicklungsmöglichkeit eines „Holz verarbeitenden Betriebes“ auf dieser ca.
3,0 ha großen Fläche aus.
Er erklärt, dass vor einigen Tagen ein Termin vor Ort auf Einladung der
Bezirksregierung stattgefunden habe und eine entsprechende Folgenutzung
ebenfalls zu prüfen sei. Zunächst habe jedoch die Gemeinde einen dreiteiligen
Prüfungsauftrag aus der Sitzung des Gemeinderates vom Dezember 2013,
nämlich
eine rechtliche
einzuholen,
Beurteilung
des
Eigentums-
und
Verwalterstatusses
Verhandlungen mit dem Kreis Euskirchen und dem Land NordrheinWestfalen zu führen, um eine Rekultivierung und den Rückbau der
Gewerbebrache ehem. Fa. Ruhr ohne Kostenübernahmeverpflichtung für
die Gemeinde sicherzustellen, sowie
mit den Fachordnungsbehörden die Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen
der Gefahrenabwehr auf dem Gelände abzustimmen.
Es wäre an der Stelle ratsam, auch das im Flächennutzungsplan festgesetzte
Planungsrecht zu prüfen unter dem Aspekt, wenn das Land sich nicht zur
Eigentumsübernahme erklärt und an der Stelle keine Lösung gefunden wird.
Sowohl der Landschaftsplan Nettersheim als auch der Flächennutzungsplan
haben klare Aussagen getroffen, d. h. Rückführung in eine naturnahen
Landschaftsbereich oder Entwicklung zur Wald und Holznutzung.
Die Entwicklung eines weiteren Holz verarbeitenden Betriebes sieht UNAFraktionsvorsitzender Hilger in Konkurrenz zum bereits bestehenden
Sägewerkbetrieb im Gewerbegebiet Zingsheim und empfiehlt nochmals die
Entwicklung einer naturnah gestalteten Landschaft in diesem Bereich.
Ratsmitglied Poth ist der Auffassung, dass dann, wenn die Aufnahme des ehem.
Betriebsgeländes in den Grundsatz 3-4 erfolgt, das Land in der Verpflichtung
stehe.
Der Landschaftsplan, so Bürgermeister Pracht, ist am weitestgehenden. Die Ziele
sind eindeutig, die zunächst keine Folgenutzung an der Stelle zulassen. Ein Holz
verarbeitender Betrieb kann jedoch nicht nur ein Sägewerk sein. Es könnte auch
ein Betrieb wie seinerzeit die Fa. Ruhr sein, der Holzpfähle, Holzhackschnitzel o.
ä. herstellt.
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist nochmals darauf hin, dass bei Aufnahme
des Betriebsgeländes in den Grundsatz 3-4 des LEP die Handlungen der
Gemeinde gestoppt würden, bis dass dieser Rechtskraft erlangt habe und dann
über mind. 15 Jahre diesen Grundsatz umsetzen kann. Man müsse jedoch
zeitnah fortschreiten und könne dies aufgrund der im Dezember gefassten
Beschlüsse auch tun. Warum sollte man jetzt nochmals alles zurückstellen.
Beschluss:
Abschließend werden die folgenden Beschlüsse zu den Anregungen a) bis h) sowie der
Anlage der Vorlage 1055, Z 3 wie folgt gefasst:
a)
b)
c)
e)
Seite 2, Grundsatz 2.3
Beschluss ergänzen:
… und die Entscheidung darüber, ob
Wohnbauflächen
wieder
dem
Freiraum
zurückzuführen sind, den Kommunen zu
überlassen.
Seite 3, Grundsatz 3.2
Die Beschlussempfehlung des Kreises sollte
ergänzt werden: Die in der Regionalplanung zu
berücksichtigende Liste der „bedeutsamen
Kulturlandschaftsbereiche ….
Grundsatz 3-4 „Neu zu gestaltende
Landschaftsbereiche“
Dieser Grundsatz sollte aufgenommen werden
mit folgendem Beschluss:
„In der Gemeinde Nettersheim ist das Gelände
der ehemaligen Imprägnierfabrik bei Buir ein
neu zu gestaltender Landschaftsbereich, der
im LEP als solcher zu berücksichtigen ist. Hier
sollte von der Landesregierung und den
zuständigen Behörden die Entwicklung zu
einem naturnahen Bereich ("Paradies aus
zweiter Hand") angestrebt werden und die
finanziellen Mittel dazu bereitgestellt werden.“
Seite 13, Grundsatz 7.5-2
Das Wort „für“ in der dritten Zeile des
Beschlusses ist zu streichen.
einstimmig
einstimmig
3 Ja-Stimmen,
2 Enthaltungen,
13 Nein-Stimmen
einstimmig
f)
Seite 14, Grundsatz 8.1-4
g)
Seite 15, Ziel 8.1-12
Im
Beschlussvorschlag
des
Kreises
Euskirchen, zweiter Absatz sollte anstatt des
Wortes
„ausgereichte“
das
Wort
„ausreichende“ verwendet werden.
h)
15 Ja-Stimmen,
2 Nein-Stimmen,
1 Enthaltung
Seite 17, Grundsatz 10.1-1
Der Beschluss sollte in der vorletzten Zeile
ergänzt
werden:
…
zulasten
des
Versorgungsträgers/Investors
zu
erfolgen
haben.
Seite 12 der Anlage zu Vorlage Nr. 1055, Z
3, letzter Absatz des Beschlusses
Aus Gründen des Artenschutzes, des
Naturschutzes und der Ausübung der Jagd
sind im Rahmen der bestehenden Gesetze
zwingend Maßnahmen zu ergreifen und
umzusetzen, um diese nicht erlaubte Form des
Pilzsammelns zu unterbinden. Hierbei sind
nicht nur Maßnahmen vor Ort, sondern auch
im
Bereich
der
Verkaufsund
Verbrauchsstellen zwingend erforderlich.
einstimmig
einstimmig
15 Ja-Stimmen,
2 Nein-Stimmen,
1 Enthaltung
Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde Nettersheim die Bewertung des Städteund Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2013 sowie die
Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 27.01.2014 zum Entwurf des
Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – LEP 2013, die in Teilen
Bestandteil der Beschlussfassung ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja