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Beschlussvorlage (Ratsbeschluss zu Vorl. 1055, Z 3 /IX.L.)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
300 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:01
Aktualisiert
19.11.15, 15:01
Beschlussvorlage (Ratsbeschluss zu Vorl. 1055, Z 3 /IX.L.) Beschlussvorlage (Ratsbeschluss zu Vorl. 1055, Z 3 /IX.L.) Beschlussvorlage (Ratsbeschluss zu Vorl. 1055, Z 3 /IX.L.) Beschlussvorlage (Ratsbeschluss zu Vorl. 1055, Z 3 /IX.L.) Beschlussvorlage (Ratsbeschluss zu Vorl. 1055, Z 3 /IX.L.)

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Inhalt der Datei

Auszug aus dem Niederschriftenbuch über die 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.02.2014, im Sitzungssaal des Rathauses In der am Dienstag, 18.02.2014, stattgefundenen Sitzung wurde u.a. folgender Beschluss gefasst: Tagesordnung: A) Öffentliche Sitzung Punkt 2: Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NordrheinWestfalen; Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) - Vorlage 1055 /IX.L. Z.3 - Der Bürgermeister erläutert, dass Anregungen und Bedenken unter Einbeziehung der Stellungnahmen des Kreises Euskirchen heute nochmals beraten werden. In der Vorlage 1055, Z 3, wurde aufgrund dessen die Beschlusslage vom 17.12.2013 nochmals aufgenommen und darüber hinaus aufgenommene Stellungnahmen, Hinweise des Städte- und Gemeindebundes sowie des Kreises grau hinterlegt. Er regt an, zunächst über die zusätzlich in der Vorlage 1055, Z 3, zu beraten und zu beschließen und im Anschluss daran über die einzelnen Punkte des Beitrages der CDU-Fraktion zu diskutieren und zu beschließen. UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger erklärt, dass man im Wesentlichen die Stellungnahmen mittragen könne, merkt jedoch einige redaktionelle Änderungen in den Beschlussempfehlungen an, die zum Verständnis des Beschlusses beitragen, wie folgt: a) Seite 2, Grundsatz 2.3 Beschluss ergänzen: … und die Entscheidung darüber, ob Wohnbauflächen wieder dem Freiraum zurückzuführen sind, den Kommunen zu überlassen. b) Seite 3, Grundsatz 3.2 Die Beschlussempfehlung des Kreises sollte ergänzt werden: Die in der Regionalplanung zu berücksichtigende Liste der „bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche …. c) Grundsatz 3-4 „Neu zu gestaltende Landschaftsbereiche“ Dieser Grundsatz sollte aufgenommen werden mit folgendem Beschluss: „In der Gemeinde Nettersheim ist das Gelände der ehemaligen Imprägnierfabrik bei Buir ein neu zu gestaltender Landschaftsbereich, der im LEP als solcher zu berücksichtigen ist. Hier sollte von der Landesregierung und den zuständigen Behörden die Entwicklung zu einem naturnahen Bereich ("Paradies aus zweiter Hand") angestrebt werden und die finanziellen Mittel dazu bereitgestellt werden.“ d) Seite 5 Wie soll das Ziel aussehen? e) Seite 13, Grundsatz 7.5-2 Das Wort „für“ in der dritten Zeile des Beschlusses ist zu streichen. f) Seite 14, Grundsatz 8.1-4 Herr Hilger erläutert, dass man in der Fraktion verschiedener Meinung gewesen sei, letztendlich könne man diesem Punkt nicht zustimmen. g) Seite 15, Ziel 8.1-12 Im Beschlussvorschlag des Kreises Euskirchen, zweiter Absatz sollte anstatt des Wortes „ausgereichte“ das Wort „ausreichende“ verwendet werden. h) Seite 17, Grundsatz 10.1-1 Der Beschluss sollte in der vorletzten Zeile Versorgungsträgers/Investors zu erfolgen haben. ergänzt werden: … zulasten des CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth erklärt, dass seine Fraktion nicht in allen Punkten den Anregungen folgen könne. So läge z. B. bezüglich der Anregung c) durch Beschlüsse im Gemeinderat im Dezember vergangenen Jahres bereits eine weitergehende Beschlusslage vor, so dass diese zunächst umzusetzen und zum Abschluss zu bringen sei. Die Eigentumsverhältnisse seien zu klären. Sollte dieser Punkt im LEP aufgenommen werden, würde nach seiner Auffassung eine Umsetzung der Beschlüsse dadurch gehindert, dass man abwarten müsse, bis der LEP Rechtskraft erlangt habe. Zum Lückenschluss der A 1 erläutert Herr Kurth, dass der Landesentwicklungsplan NRW zwar weitgreifend aber nicht länderübergreifend sei. Man müsse ansonsten Verhandlungen mit Rheinland-Pfalz aufnehmen, wir sind aber keine Verhandlungsführer, da dies Sache des Landes ist. Bezüglich der Windkraftanlagen fordert CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth, dass die Planungshoheit bei den Kommunen verbleiben muss. Im Planfeststellungsverfahren seien Flächen von mind. 14.500 ha für den Regierungsbezirk Köln vorgesehen, die sich überwiegend auf die Höhengebiete des Landes erstrecken würden. Einer kommunalübergreifenden Planung durch das Land könne daher nicht zugestimmt werden. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer ist der Meinung, dass die Thematik des Pilzsammelns nicht aufgenommen werden sollte, da eine Beeinträchtigung des Arten- und Naturschutzes sowohl bei illegalem als auch bei legalem Pilzsammeln erfolgt. Zudem ist dieser Punkt nicht im Entwurf des Landesentwicklungsplanes enthalten. Er empfiehlt daher, den zunächst gefassten Beschluss zu streichen. Bezüglich der Festlegung von Abständen zu den Siedlungsbereichen und Einzelgehöften regt SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer an, hier keine Grenzen oder Maße zu fordern, da diese dann auch eingehalten werden müssten und den Kommunen dann die Hände gebunden seien. Aufgrund dessen sollte auf Seite 17 im Beschlussvorschlag unter Nr. a) das Wort „konkret“ in der 7. Zeile gelöscht werden. UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist auf einen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahre 2011 hin, nachdem seinerzeit vom Land eine Festlegung von Abständen zu den Siedlungsbereichen und Einzelgehöften gefordert worden sei. An diesen gemeinsamen Beschluss wolle er erinnern, damit dieser nicht in Vergessenheit gerate. Zum Grundsatz 3-4 zitiert Herr Hilger erneut den Erläuterungstext aus dem LEP bezüglich der neu zu gestaltenden Landschaftsbereiche und schlägt nochmals vor, die Gewerbebrache in Buir als neu zu gestaltenden Landschaftsbereich zu benennen und gleichzeitig zur Rekultivierung Fördermittel seitens des Landes zu fordern. Der Bürgermeister regt an, über diesen Punkt separat abzustimmen. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer stellt fest, dass der Punkt im Landesentwicklungsplan aufgenommen ist, er sei der Meinung, dass man die Thematik der ehem. Ruhr KG nicht spezifisch aufnehmen sollte. Das ehem. Betriebsgelände der Fa. Ruhr, so Bürgermeister Pracht, ist derzeit im Planungsrecht Flächennutzungsplan, Gebietsentwicklungsplan und Landschaftsplan weitergehend aufgenommen. Der Landschaftsplan Nettersheim legt fest, den Bereich bis hin zum Sülchesbach naturnah zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan jedoch weist als Planungsziel die Entwicklungsmöglichkeit eines „Holz verarbeitenden Betriebes“ auf dieser ca. 3,0 ha großen Fläche aus. Er erklärt, dass vor einigen Tagen ein Termin vor Ort auf Einladung der Bezirksregierung stattgefunden habe und eine entsprechende Folgenutzung ebenfalls zu prüfen sei. Zunächst habe jedoch die Gemeinde einen dreiteiligen Prüfungsauftrag aus der Sitzung des Gemeinderates vom Dezember 2013, nämlich  eine rechtliche einzuholen, Beurteilung des Eigentums- und Verwalterstatusses  Verhandlungen mit dem Kreis Euskirchen und dem Land NordrheinWestfalen zu führen, um eine Rekultivierung und den Rückbau der Gewerbebrache ehem. Fa. Ruhr ohne Kostenübernahmeverpflichtung für die Gemeinde sicherzustellen, sowie  mit den Fachordnungsbehörden die Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Gefahrenabwehr auf dem Gelände abzustimmen. Es wäre an der Stelle ratsam, auch das im Flächennutzungsplan festgesetzte Planungsrecht zu prüfen unter dem Aspekt, wenn das Land sich nicht zur Eigentumsübernahme erklärt und an der Stelle keine Lösung gefunden wird. Sowohl der Landschaftsplan Nettersheim als auch der Flächennutzungsplan haben klare Aussagen getroffen, d. h. Rückführung in eine naturnahen Landschaftsbereich oder Entwicklung zur Wald und Holznutzung. Die Entwicklung eines weiteren Holz verarbeitenden Betriebes sieht UNAFraktionsvorsitzender Hilger in Konkurrenz zum bereits bestehenden Sägewerkbetrieb im Gewerbegebiet Zingsheim und empfiehlt nochmals die Entwicklung einer naturnah gestalteten Landschaft in diesem Bereich. Ratsmitglied Poth ist der Auffassung, dass dann, wenn die Aufnahme des ehem. Betriebsgeländes in den Grundsatz 3-4 erfolgt, das Land in der Verpflichtung stehe. Der Landschaftsplan, so Bürgermeister Pracht, ist am weitestgehenden. Die Ziele sind eindeutig, die zunächst keine Folgenutzung an der Stelle zulassen. Ein Holz verarbeitender Betrieb kann jedoch nicht nur ein Sägewerk sein. Es könnte auch ein Betrieb wie seinerzeit die Fa. Ruhr sein, der Holzpfähle, Holzhackschnitzel o. ä. herstellt. CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth weist nochmals darauf hin, dass bei Aufnahme des Betriebsgeländes in den Grundsatz 3-4 des LEP die Handlungen der Gemeinde gestoppt würden, bis dass dieser Rechtskraft erlangt habe und dann über mind. 15 Jahre diesen Grundsatz umsetzen kann. Man müsse jedoch zeitnah fortschreiten und könne dies aufgrund der im Dezember gefassten Beschlüsse auch tun. Warum sollte man jetzt nochmals alles zurückstellen. Beschluss: Abschließend werden die folgenden Beschlüsse zu den Anregungen a) bis h) sowie der Anlage der Vorlage 1055, Z 3 wie folgt gefasst: a) b) c) e) Seite 2, Grundsatz 2.3 Beschluss ergänzen: … und die Entscheidung darüber, ob Wohnbauflächen wieder dem Freiraum zurückzuführen sind, den Kommunen zu überlassen. Seite 3, Grundsatz 3.2 Die Beschlussempfehlung des Kreises sollte ergänzt werden: Die in der Regionalplanung zu berücksichtigende Liste der „bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche …. Grundsatz 3-4 „Neu zu gestaltende Landschaftsbereiche“ Dieser Grundsatz sollte aufgenommen werden mit folgendem Beschluss: „In der Gemeinde Nettersheim ist das Gelände der ehemaligen Imprägnierfabrik bei Buir ein neu zu gestaltender Landschaftsbereich, der im LEP als solcher zu berücksichtigen ist. Hier sollte von der Landesregierung und den zuständigen Behörden die Entwicklung zu einem naturnahen Bereich ("Paradies aus zweiter Hand") angestrebt werden und die finanziellen Mittel dazu bereitgestellt werden.“ Seite 13, Grundsatz 7.5-2 Das Wort „für“ in der dritten Zeile des Beschlusses ist zu streichen. einstimmig einstimmig 3 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 13 Nein-Stimmen einstimmig f) Seite 14, Grundsatz 8.1-4 g) Seite 15, Ziel 8.1-12 Im Beschlussvorschlag des Kreises Euskirchen, zweiter Absatz sollte anstatt des Wortes „ausgereichte“ das Wort „ausreichende“ verwendet werden. h) 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Seite 17, Grundsatz 10.1-1 Der Beschluss sollte in der vorletzten Zeile ergänzt werden: … zulasten des Versorgungsträgers/Investors zu erfolgen haben. Seite 12 der Anlage zu Vorlage Nr. 1055, Z 3, letzter Absatz des Beschlusses Aus Gründen des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Ausübung der Jagd sind im Rahmen der bestehenden Gesetze zwingend Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um diese nicht erlaubte Form des Pilzsammelns zu unterbinden. Hierbei sind nicht nur Maßnahmen vor Ort, sondern auch im Bereich der Verkaufsund Verbrauchsstellen zwingend erforderlich. einstimmig einstimmig 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde Nettersheim die Bewertung des Städteund Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2013 sowie die Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 27.01.2014 zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – LEP 2013, die in Teilen Bestandteil der Beschlussfassung ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja