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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 741,Kirspenich, Ehrlichweg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
13.12.10, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 741,Kirspenich, Ehrlichweg) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 741,Kirspenich, Ehrlichweg)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.10.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 345-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.11.2010 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 741,Kirspenich, Ehrlichweg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 345-IX 1. Sachverhalt: Die Kath. Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 25.10.2010 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes um auf dem Grundstück am Ehrlichweg eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Das Grundstück mit einer Größe von 3.839 qm liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Kirpsenich-Flettenberg“ und ist hier als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan enthält eine entsprechende Darstellung. Die Fläche wird als Friedhoferweiterungsfläche, so wie ursprünglich vorgesehen, nicht mehr benötigt. Einer Umnutzung als Wohnbaufläche stehen keine grundsätzlichen städtebaulichen Belange entgegen. Details hierzu sind jedoch einem Bebaungsplanverfahren abzuklären. Vorstellbar ist hier ein bescheunigtes Verfahren zur Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB und eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes. Die Parzelle grenzt unmittelbar an den Ehrlichweg. Über einen 3m breiten Streifen ist das Grundstück an den Flettenbergweg angeschlosssen. Die verkehrliche Anbindung an das überige Straßennetz (Ehrlichweg, Flettenberg) ist im Aufstellungsverfahren zu untersuchen. Bei einer Anbindung über den Ehrlichweg ist dieser auzubauen. Wasserversorgungsleitungen liegen im Ehrlichweg entlang des Grundstückes. Eine Kanalanschlußmöglichkeit besteht in Höhe der Kirche und müssen entsprechend verlängert werden. Die Erschließung ist durch den Abschluss eines Erschließungsvertrages zu sichern. Sollte seitens des Ausschusses gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, werden Entwurfsunterlagen erarbeitet, die dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden. 2. Rechtliche Würdigung Die erforderlichen Planverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die vorhandenen Erschließungseinrichtungen werden besser ausgenutzt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsmöglichkeiten und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es sollen Wohnbauflächen entwickelt werden, hierdurch wird auch jungen Familien eine Ansiedlung ermöglicht. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen Entwurfsunterlagen zur weiteren Beratung vorzulegen.