Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
13.12.10, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.10.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 345-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.11.2010
Stadtentwicklungsausschuss
01.02.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes
bezgl. des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 741,Kirspenich, Ehrlichweg
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 345-IX
1. Sachverhalt:
Die Kath. Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 25.10.2010 die Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes um auf dem Grundstück am
Ehrlichweg eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Das Grundstück mit einer Größe von 3.839 qm liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
37 „Kirpsenich-Flettenberg“ und ist hier als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof
ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan enthält eine entsprechende Darstellung.
Die Fläche wird als Friedhoferweiterungsfläche, so wie ursprünglich vorgesehen, nicht mehr
benötigt.
Einer Umnutzung als Wohnbaufläche stehen keine grundsätzlichen städtebaulichen Belange
entgegen. Details hierzu sind jedoch einem Bebaungsplanverfahren abzuklären. Vorstellbar ist hier
ein bescheunigtes Verfahren zur Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB und eine entsprechende
Anpassung des Flächennutzungsplanes.
Die Parzelle grenzt unmittelbar an den Ehrlichweg. Über einen 3m breiten Streifen ist das
Grundstück an den Flettenbergweg angeschlosssen. Die verkehrliche Anbindung an das überige
Straßennetz (Ehrlichweg, Flettenberg) ist im Aufstellungsverfahren zu untersuchen. Bei einer
Anbindung über den Ehrlichweg ist dieser auzubauen.
Wasserversorgungsleitungen liegen im Ehrlichweg entlang des Grundstückes. Eine
Kanalanschlußmöglichkeit besteht in Höhe der Kirche und müssen entsprechend verlängert
werden.
Die Erschließung ist durch den Abschluss eines Erschließungsvertrages zu sichern.
Sollte seitens des Ausschusses gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken bestehen,
werden Entwurfsunterlagen erarbeitet, die dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung
vorgelegt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die erforderlichen Planverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des
Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die vorhandenen Erschließungseinrichtungen werden besser ausgenutzt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsmöglichkeiten und
mögliche Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es sollen Wohnbauflächen entwickelt werden, hierdurch wird auch jungen Familien eine
Ansiedlung ermöglicht.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen
Entwurfsunterlagen zur weiteren Beratung vorzulegen.