Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
102 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
28.08.15, 11:00
Aktualisiert
28.08.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Wi
Vorlage 222 /X.L. Z.1
Datum: 25.08.2015
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.09.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.09.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Betreuungsangebot "Dreizehn plus" am Grundschulverbund
hier: Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Beiträge für das Programm
„Schule von acht bis eins“ und für das Programm „Dreizehn plus“ im Schuljahr
2015/2016 in der bisherigen Höhe beizubehalten und eine etwaige Unterdeckung
weiterhin zu bezuschussen. Ein entsprechender Ansatz ist im Haushalt 2016 vorzusehen.
Begründung:
In der Sitzung des Rates vom 23.06.2015 wurde die Entscheidung über eine etwaige Bezuschussung der Elternbeiträge für das Programm „Dreizehn plus“ bis
zum Abschluss der Bedarfsermittlung und Vorliegen des Bewilligungsbescheides
vertagt.
Mit Bewilligungsbescheid vom 16.06.2015 hat die Bezirksregierung die beantragten Gruppen für den Grundschulverbund, und zwar drei Gruppen „Schule von
acht bis eins“ und zwei Gruppen „Dreizehn plus“ bewilligt. Die Förderung für das
Schuljahr 2015/2016 beträgt somit 22.000,00 Euro
Die Bedarfsermittlung für das Schuljahr 2015/2016 hat folgenden Sachstand und
zeigt sich nur geringfügig verändert zu den Anmeldezahlen des Schuljahres
2014/2015:
2015/2016
Grundschulverbund
Schule von acht bis eins
Dreizehn plus
Standort Marmagen
35
19
Standort Zingsheim
39
21
Unter Anwendung der bisherigen Beitragsstaffelung
Einkommensgruppe
bis 15.000,00 €
bis 25.000,00 €
bis 37.000,00 €
bis 50.000,00 €
bis 62.000,00 €
über 62.000,00 €
monatl. Beitrag 8-1
10,00 €
15,00 €
20,00 €
25,00 €
30,00 €
35,00 €
monatl. Beitrag 13+
12,00 €
20,00 €
30,00 €
40,00 €
52,00 €
64,00 €
würden nach jetzigem Stand Einnahmen in Höhe von 39.512,00 Euro imSchuljahr
2015/2016 erzielt.
3
Demgegenüber stehen Personalkosten und der Etat für die Betreuung in Höhe
von insgesamt ca. 63.000,00 Euro. Nach Abzug des Landeszuschusses in Höhe
von 22.000,00 Euro zeigt sich, dass bei gleichbleibender Anmeldung und Berechnung der o.a. Beiträge fast kostendeckend gearbeitet werden kann und eine Bezuschussung der Elternbeiträge seitens der Gemeinde derzeit nur in geringem
Umfang erforderlich wird. Da der Haushaltsansatz 2015 „Zuschuss Nachmittagsbetreuung“ in Höhe von 12.000,00 Euro nicht ausgeschöpft werden muss, führt
dies zu einer Verbesserung in den Aufwendungen.
Es wird daher vorgeschlagen, die Elternbeiträge unverändert zum Vorjahr auch
für das Schuljahr 2015/2016 zu beschließen und eine etwaige Unterdeckung als
Zuschuss zu gewähren. Der Haushaltsansatz 2016 wird entsprechend angepasst.
gez. Pracht
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Bürgermeister