Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 16:50
Aktualisiert
20.11.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 362 /X.L.
Datum: 19.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
hier: Einzelantrag Programme 2016 - Schulzentrum Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung der Außenhaut, für die Umsetzung
von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des
Schulzentrums in Nettersheim im Rahmen der Städtebauförderung einem Einzelantrag für das Programmjahr 2016 zu stellen.
Die Fördermittel sind an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten.
Begründung:
Das Schulzentrum Nettersheim ist heute ein Standort des Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim. Derzeit sind dort die auslaufende Hauptschule
Nettersheim und die auslaufende Hauptschule Blankenheim untergebracht. Weiterhin steht das Schulzentrum Nettersheim für multifunktionale Zwecke wie die
offene Jugendarbeit oder die Tanzoffensive Nettersheim zur Verfügung.
Aufgrund seiner Funktion als Gemeinbedarfseinrichtung und aufgrund seiner exponierten Lage ist das Schulzentrum Nettersheim wichtig für die städtebauliche
Entwicklung des Ortes Nettersheim, weshalb es auch im Vertiefungsbereich Bildungslandschaft in das integrierte städtebauliche Handlungskonzept mit der Gemeinde Blankenheim aufgenommen werden kann.
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung ist vorgesehen, das Schulzentrum
zu Sanieren, zu Modernisieren, energetisch zu ertüchtigen und einhergehend mit
Umbauabreiten so zu entwickeln, dass nicht nur der Bestand gesichert, sondern
auch die multifunktionale Nutzung ausgebaut wird.
Die Aspekte Barrierefreiheit und behindertengerechte Ausstattung sollen hierbei
eine besondere Berücksichtigung finden, damit auch Menschen mit Handicaps die
Gemeinbedarfseinrichtung uneingeschränkt nutzen können.
Vertiefende Themen der weiteren Quartiersöffnung sollen die offene Jugendarbeit, das Familienzentrum, die Tanzoffensive Nettersheim, die VHS, die Textilschmiede, Eifel vital, Sport- und Fitnessangebote, Seminarangebote, kulturelle
Angebote, das Literaturhaus Nettersheim, die Umweltbildung, die Seniorenbetreuung und die multifunktionale Nutzung durch Vereine und gemeinnützige Institutionen sein.
Um diesen Prozess entsprechend umsetzen und forcieren zu können, ist bereits
für das Programmjahr 2016 ein Einzelantrag im Rahmen der Städtebauförderung
geplant.
Demnach ist vorgesehen, die Außenhaut zu sanieren, Brandschutzmaßnahmen
umzusetzen und multifunktionale Verbesserungen durchzuführen.
Die Außenhaut des Mitteltraktes wurde bereits vor einigen Jahren im Rahmen des
seinerzeitigen Konjunkturpaketes saniert.
Im Rahmen der Städtebauförderung sollen nun die übrigen Bereiche auch noch
entsprechend überarbeitet werden. Dies bezieht sich sowohl auf die Flachdachsa-
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nierung, die Betonsanierung, die Erneuerung der Fluchttreppe in Richtung Familienzentrum als auch auf die Sanierung der Außenfassade einschließlich Fenster
und Außentüren.
Bei der Sanierung der Außenfassade soll sich an der Gestaltung des bereits sanierten Gebäudetrakts orientiert werden. Hier ist ebenfalls eine Kombination aus
Wärmedämmverbundsystem und Holzfassade geplant.
Neben notwendiger Maßnahmen zum Brandschutz sollen multifunktionale Verbesserungen dadurch erreicht werden, dass die Klassenräume geöffnet, die Flure
durchgängiger gestaltet, Räume komplett multifunktional umgenutzt und sanitäre
Einrichtungen bedarfsorientiert geschaffen werden.
Für das Vorgenannte werden derzeit ein konkretes Planungskonzept und eine
Kostenberechnung erarbeitet, die noch im Laufe der Sitzungsphase detailliert
vorgestellt und erläutert werden sollen.
Obwohl das wirtschaftliche Eigentum des Schulzentrums Nettersheim auf den
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim übergegangen ist, hat der Fördergeber Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass eine Antragsstellung durch die Belegenheitskommune erfolgen muss. Die Fördermittel sollen aber an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weitergeleitet werden können.
Im Schulzentrum Blankenheim sollen die multifunktionale Nutzung und die Öffnung in das Quartier durch einen Umbau der Aula sowie durch die Einrichtung
eines Versorgungsangebotes mit Frischküche forciert werden. Hierzu ist ebenfalls
durch die Gemeinde Blankenheim ein Einzelantrag für das Programmjahr 2016 in
Vorbereitung.
Parallel zur Beschlussfassung in den Gemeinderäten sind die dargestellten und
geplanten Maßnahmen der Verbandsversammlung Blankenheim-Nettersheim zur
Entscheidung vorzulegen.
Die Einzelanträge für das Programmjahr 2016 müssen der Bezirksregierung Köln
bis spätestens 31.12.2015 vorliegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister