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Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim hier: Einzelantrag Programme 2016 - Schulzentrum Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 16:50
Aktualisiert
20.11.15, 11:00
Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 362 /X.L. Datum: 19.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim hier: Einzelantrag Programme 2016 - Schulzentrum Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung der Außenhaut, für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim im Rahmen der Städtebauförderung einem Einzelantrag für das Programmjahr 2016 zu stellen. Die Fördermittel sind an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten. Begründung: Das Schulzentrum Nettersheim ist heute ein Standort des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim. Derzeit sind dort die auslaufende Hauptschule Nettersheim und die auslaufende Hauptschule Blankenheim untergebracht. Weiterhin steht das Schulzentrum Nettersheim für multifunktionale Zwecke wie die offene Jugendarbeit oder die Tanzoffensive Nettersheim zur Verfügung. Aufgrund seiner Funktion als Gemeinbedarfseinrichtung und aufgrund seiner exponierten Lage ist das Schulzentrum Nettersheim wichtig für die städtebauliche Entwicklung des Ortes Nettersheim, weshalb es auch im Vertiefungsbereich Bildungslandschaft in das integrierte städtebauliche Handlungskonzept mit der Gemeinde Blankenheim aufgenommen werden kann. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung ist vorgesehen, das Schulzentrum zu Sanieren, zu Modernisieren, energetisch zu ertüchtigen und einhergehend mit Umbauabreiten so zu entwickeln, dass nicht nur der Bestand gesichert, sondern auch die multifunktionale Nutzung ausgebaut wird. Die Aspekte Barrierefreiheit und behindertengerechte Ausstattung sollen hierbei eine besondere Berücksichtigung finden, damit auch Menschen mit Handicaps die Gemeinbedarfseinrichtung uneingeschränkt nutzen können. Vertiefende Themen der weiteren Quartiersöffnung sollen die offene Jugendarbeit, das Familienzentrum, die Tanzoffensive Nettersheim, die VHS, die Textilschmiede, Eifel vital, Sport- und Fitnessangebote, Seminarangebote, kulturelle Angebote, das Literaturhaus Nettersheim, die Umweltbildung, die Seniorenbetreuung und die multifunktionale Nutzung durch Vereine und gemeinnützige Institutionen sein. Um diesen Prozess entsprechend umsetzen und forcieren zu können, ist bereits für das Programmjahr 2016 ein Einzelantrag im Rahmen der Städtebauförderung geplant. Demnach ist vorgesehen, die Außenhaut zu sanieren, Brandschutzmaßnahmen umzusetzen und multifunktionale Verbesserungen durchzuführen. Die Außenhaut des Mitteltraktes wurde bereits vor einigen Jahren im Rahmen des seinerzeitigen Konjunkturpaketes saniert. Im Rahmen der Städtebauförderung sollen nun die übrigen Bereiche auch noch entsprechend überarbeitet werden. Dies bezieht sich sowohl auf die Flachdachsa- 3 nierung, die Betonsanierung, die Erneuerung der Fluchttreppe in Richtung Familienzentrum als auch auf die Sanierung der Außenfassade einschließlich Fenster und Außentüren. Bei der Sanierung der Außenfassade soll sich an der Gestaltung des bereits sanierten Gebäudetrakts orientiert werden. Hier ist ebenfalls eine Kombination aus Wärmedämmverbundsystem und Holzfassade geplant. Neben notwendiger Maßnahmen zum Brandschutz sollen multifunktionale Verbesserungen dadurch erreicht werden, dass die Klassenräume geöffnet, die Flure durchgängiger gestaltet, Räume komplett multifunktional umgenutzt und sanitäre Einrichtungen bedarfsorientiert geschaffen werden. Für das Vorgenannte werden derzeit ein konkretes Planungskonzept und eine Kostenberechnung erarbeitet, die noch im Laufe der Sitzungsphase detailliert vorgestellt und erläutert werden sollen. Obwohl das wirtschaftliche Eigentum des Schulzentrums Nettersheim auf den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim übergegangen ist, hat der Fördergeber Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass eine Antragsstellung durch die Belegenheitskommune erfolgen muss. Die Fördermittel sollen aber an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weitergeleitet werden können. Im Schulzentrum Blankenheim sollen die multifunktionale Nutzung und die Öffnung in das Quartier durch einen Umbau der Aula sowie durch die Einrichtung eines Versorgungsangebotes mit Frischküche forciert werden. Hierzu ist ebenfalls durch die Gemeinde Blankenheim ein Einzelantrag für das Programmjahr 2016 in Vorbereitung. Parallel zur Beschlussfassung in den Gemeinderäten sind die dargestellten und geplanten Maßnahmen der Verbandsversammlung Blankenheim-Nettersheim zur Entscheidung vorzulegen. Die Einzelanträge für das Programmjahr 2016 müssen der Bezirksregierung Köln bis spätestens 31.12.2015 vorliegen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister