Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
29.03.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.03.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 435-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
05.04.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ergänzungssatzung für den Bereich Bielengasse in Mahlberg
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 435-IX
1. Sachverhalt:
Für den Bereich „Scheurenbenden“ in Bad Münstereifel-Mahlberg wurde vor einigen Jahren ein
Bebauungsplan aufgestellt, der die Ansiedlung von bisher 2 Wohngebäuden ermöglichte. Der
Scheurenbenden schließt an die Bielengasse an, wo sich aufgrund der Darstellung im
Flächennutzungsplan als MD-Gebiet ebenfalls eine Wohnbebauung entwickeln konnte.
Die Neubebauung stellt sich als Wohnbebauung, mit einer im ländlichen Bereich typischen
Bebauung mit einem erhöhten Bedarf an Unterstellmöglichkeiten dar.
So besteht auch der Wunsch der Hauseigentümer Bielengasse 14 und Scheurenbenden 1 im
rückwärtigen Bereich ihrer Grundstücke Unterstellmöglichkeiten zu schaffen für landwirtschaftliche
Geräte und zur Lagerung von Heu und Stroh.
Diese rückwärtigen Grundstücksflächen sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche
Nutzflächen dargestellt und dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Auf der Grundlage
dieser planerischen Grundlage können in diesem Bereich nur privilegierte landwirtschaftliche
Vorhaben realisiert werden.
Diese Voraussetzung wird bei den hier geplanten Vorhaben jedoch nicht erfüllt.
Die Grundlage zur Genehmigung der Vorhaben kann nur durch die Aufstellung einer
Ergänzungssatzung geschaffen werden.
Ein Satzungsentwurf ist beigefügt. Auf der Grundlage dieser Unterlagen können die Verfahren
gem. § 3 Abs. 2(Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 2(Behörden und Trägerbeteiligung)
BauGB durchgeführt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, das Verfahren zum Erlass der Ergänzungssatzung Bielengasse in Mahlberg
einzuleiten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu
beteiligen.