Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
235 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:01
Aktualisiert
19.11.15, 21:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl./ FB I - S.
Vorlage 364 /X.L.
Datum: 19.11.2015
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit
den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Entwurf Haushaltssatzung 2016 mit Anlagen
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan
2016 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand
der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der
Grundlage des eingebrachten Entwurfs.
Begründung:
Gemäß §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 78 Abs. 2 GO enthält die
Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplans, die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage, den Höchstbetrag der Kredite der Liquiditätssicherung, die Steuersätze (soweit nicht in einer
separaten Hebesatzsatzung geregelt) sowie die Festsetzung des Jahres, in dem
der Haushaltsausgleich wieder hergestellt wird (soweit zutreffend).
Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.
Dem Haushaltsplan sind beizufügen
1.
der Vorbericht,
2.
der Stellenplan,
3
die Bilanz des Vorvorjahres,
4.
eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
5
eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,
6.
eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu
Beginn des Haushaltsjahres,
7.
eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt,
8.
die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen,
für die Sonderrechnungen geführt werden, (liegt bereits durch separate
Vorlagen vor)
9.
eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, (trifft auf
die Gemeinde nicht zu)
10.
in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben (trifft auf die Gemeinde nicht zu)
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist vom Rat in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Als Anlage zu dieser Vorlage sind beigefügt:
Entwurf der Haushaltssatzung 2016
Vorbericht zum Haushaltsplan 2016
Gesamtergebnisplan mit Kontendruck 2016
3
Gesamtfinanzplan mit Kontendruck 2016
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf Kostenstellenebene
Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres
Stellenplan 2016
Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals der Gemeinde
Bilanz zum 31.12.2014
Da die Wirtschaftspläne für die drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme
Nettersheim und Gemeindewasserwerk parallel zur Beratung in der kommenden
Sitzung des Betriebsausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses allen Ratsvertretern zugeleitet werden, ist auf eine erneute Beifügung an diese Haushaltssatzung verzichtet worden.
Zur weiteren Erläuterung des Haushalts 2016 wird auf den Vorbericht verwiesen.
Zudem findet am 25.11. eine weitere Sitzung der Haushaltskommission statt, in
der zusätzliche Erläuterungen gegeben werden.
Zum Stellenplan 2016 ergehen zusätzlich zum Vorbericht folgende Erläuterungen:
Der Stellenplan hat gem. § 8 GemHVO die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten
Bediensteten auszuweisen.
Ferner ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für
das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben.
Wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres sowie geplante zukünftige Veränderungen sind zu erläutern.
Der Stellenplan 2016 ist weitestgehend den aktuellen Beschäftigungsdaten in den
entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen (Ist) sowie unter Berücksichtigung möglicher Höhergruppierungen und den voraussichtlich tatsächlich benötigten Stellen angepasst.
Wesentlich geprägt – was den Vergleich zu 2015 angeht – ist der Stellenplan
durch
Den Wegfall der Stellenausweisungen für das anteilige Personal der Eigenbetriebe Gemeindewasserwerk, Abwasser und Biowärme Nettersheim
Die Aufwertung der Tätigkeitsmerkmale für das erzieherisch-pädagogisch
tätige Personal in den Kindertagesstätten durch eine neue Eingruppierungsstruktur im Rahmen eines rückwirkenden Tarifabschlusses ab
01.07.2015 (S-Gruppen – S8a, S9, S13)
Betreuungsbedürfnisse im Rahmen der Unterbringung von asylbegehrenden Menschen
Im Bereich der Beamten weist der Stellenplan 6,8 Stellen analog des Vorjahres
aus.
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Betreffend eine 0,4 – Stelle erfolgt weiterhin eine Abordnung im Rahmen Vereinbarung mit der Gemeinde Blankenheim (Schulsekretariat Grundschulverbund
Blankenheim), dies seit dem 01.08.2013 und vorerst bis 31.07.2016.
Hierzu erfolgt Kostenerstattung durch die Gemeinde Blankenheim.
Im Bereich der Tariflich- Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter, Erzieherinnen, Bauhofmitarbeiter, Forstwirte, Reinigungs- und Servicepersonal) ergibt sich
insgesamt betrachtet eine Stellenreduzierung auf 73,7 Stellen (2015 = 79,6 Stellen).
Diese Stellenreduzierung auf 73,7 Stellen ist begründet durch den Wegfall der
Stellenanteile für das Personal der Eigenbetriebe einerseits (6,6), andererseits
durch einen eher minimalen Stellenmehrbedarf im erzieherisch/pädagogischen
Bereich von 0,8 Stelle (Einzelfallhilfe), die jedoch mit kw-Vermerk versehen ist,
da eine diesbezügliche Stelle im Sommer 2016 wegfällt.
Eine zuletzt ausgewiesene Stelle in der EG 12/13 (Bauingenieur) wurde in eine
Stelle nach EG 8 für den bautechnischen Bereich und zur fachlichen Verstärkung
des Fachbereiches Hoch- u. Tiefbau umgewandelt.
In den Stellen der Entgeltgruppe 10 weiterhin enthalten sind u. a. eine Vollstelle
für Fachpersonal i. R. Klimaschutz- sowie Sanierungs- und Immobilienmanagement. Hierzu werden Fördermöglichkeiten genutzt. Eine 0,9 Stelle ist für eine Leiterinnenstelle (S13) im Kita-Bereich ausgewiesen.
Von den insgesamt 73,7 Stellen im Tarifbereich entfallen alleine 34,1 Stellen für
die Bereiche Kindergarten und Jugendarbeit (19,3), Naturzentrum etc. (3,2), Jugendgästehaus (5,2), Forstbetrieb (2,8) und Objektreinigung (3,6).
Einige weitere Erläuterungen:
Es ist keine Stelle mehr im Rahmen des Förderprojekts „Eifel-Vital“
ausgewiesen. Bei Fortführung des Projektes ist eine Besetzung mit
vorhandenem Fachpersonal in der Verwaltung vorgesehen
Für die Mitarbeiterin in der offenen Jugendarbeit ist weiterhin eine
0,6 Stelle i. R. 100 %-Förderung über den Kreis ausgewiesen
Für den Kindergartenbereich sind insgesamt 18,7 Stellen, u.a. auch
für den therapeutischen Betreuungsdienst enthalten. Durch den
rückwirkenden Tarifabschluss wurden maßgeblich alle Stellen, für
die eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherinnen erforderlich ist, von Entgeltgruppe S6 nach S8a angehoben. Für das leitende Personal ergeben sich Anhebungen nach S9 bzw. S13.
Einer möglichen Veränderung zum 01.08.2016 für die Einrichtung in
Zingsheim (evtl. therapeutisches Zentrum – 2 Stellen mit je 0,3
Stellenanteilen) wurde Rechnung getragen.
Eine 0,8 Stelle für eine Kinderpflegerin ist weiter zusätzlich im Rahmen einer bewilligten Einzelfallhilfe vorgesehen, wozu eine 100%Förderung bis 31.07.2016 erfolgt. Die Stelle ist mit „kw“ gekennzeichnet.
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Ein gegebener Personalmehrbedarf i. R. der Betreuungsdienste für
asylbegehrende Menschen wird i. R. von organisatorischen Möglichkeiten und vorhandenem bzw. rückkehrendem Personal weitestgehend kompensiert.
Lediglich im Arbeiterbereich wurde es aufgrund der seit Mai 2015
entstandenen Betreuungsbedürfnisse i. R. der Unterbringung von
asylbegehrenden Menschen erforderlich, eine Stellenausweitung von
0,5 Stellen vorzusehen.
Im Bereich der Nachwuchskräfte sind insgesamt 6,0 Stellen ausgewiesen.
Für den Verwaltungsbereich ist eine zusätzliche Anstellung (auf Probe) für den
gehobenen nichttechnischen Dienst vorgesehen. Zusätzlich werden für den
Sommer 2016 zwei Ausbildungsstellen für den Beamtenbereich unter Berücksichtigung der altersstrukturellen Entwicklungen in den nächsten Jahren eingeplant.
Die Besetzung einer weiteren Ausbildungsstelle im tariflichen Bereich wird zunächst ausgesetzt. Eine entsprechende Stelle wird jedoch vorgehalten.
Für den Bereich Tourismus wurde zum 01.08.2013 eine Auszubildende eingestellt
und wird bis zum Sommer 2016 zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit ausgebildet.
Im Bereich Kindergarten ist auch für das Kindergartenjahr 2016/2017 eine Stelle
zur Besetzung mit einer Berufspraktikantin vorgesehen.
Darüber hinaus wird weiterhin Personal im Rahmen der Aktivitäten im Zusammenhang mit Freiwilliges ökologisches Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundfreiwilligendienst gewonnen (hierzu bedarf es jedoch keiner Ausweisung im Stellenplan).
Im Zusammenhang mit der Betreuung von asylbegehrenden Menschen werden
aktuell neu geschaffene Fördermöglichkeiten zur Gewinnung von Personal i. R.
von freiwilligen Diensten versucht zu nutzen.
gez. Pracht
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Bürgermeister