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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
235 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:01
Aktualisiert
19.11.15, 21:01
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl./ FB I - S. Vorlage 364 /X.L. Datum: 19.11.2015 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Entwurf Haushaltssatzung 2016 mit Anlagen 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2016 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Begründung: Gemäß §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 78 Abs. 2 GO enthält die Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplans, die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage, den Höchstbetrag der Kredite der Liquiditätssicherung, die Steuersätze (soweit nicht in einer separaten Hebesatzsatzung geregelt) sowie die Festsetzung des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt wird (soweit zutreffend). Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss. Dem Haushaltsplan sind beizufügen 1. der Vorbericht, 2. der Stellenplan, 3 die Bilanz des Vorvorjahres, 4. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, 5 eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, 6. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, 7. eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt, 8. die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, (liegt bereits durch separate Vorlagen vor) 9. eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, (trifft auf die Gemeinde nicht zu) 10. in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben (trifft auf die Gemeinde nicht zu) Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Als Anlage zu dieser Vorlage sind beigefügt:  Entwurf der Haushaltssatzung 2016  Vorbericht zum Haushaltsplan 2016  Gesamtergebnisplan mit Kontendruck 2016 3 Gesamtfinanzplan mit Kontendruck 2016 Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf Kostenstellenebene Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres  Stellenplan 2016  Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals der Gemeinde  Bilanz zum 31.12.2014     Da die Wirtschaftspläne für die drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme Nettersheim und Gemeindewasserwerk parallel zur Beratung in der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses allen Ratsvertretern zugeleitet werden, ist auf eine erneute Beifügung an diese Haushaltssatzung verzichtet worden. Zur weiteren Erläuterung des Haushalts 2016 wird auf den Vorbericht verwiesen. Zudem findet am 25.11. eine weitere Sitzung der Haushaltskommission statt, in der zusätzliche Erläuterungen gegeben werden. Zum Stellenplan 2016 ergehen zusätzlich zum Vorbericht folgende Erläuterungen: Der Stellenplan hat gem. § 8 GemHVO die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Ferner ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres sowie geplante zukünftige Veränderungen sind zu erläutern. Der Stellenplan 2016 ist weitestgehend den aktuellen Beschäftigungsdaten in den entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen (Ist) sowie unter Berücksichtigung möglicher Höhergruppierungen und den voraussichtlich tatsächlich benötigten Stellen angepasst. Wesentlich geprägt – was den Vergleich zu 2015 angeht – ist der Stellenplan durch  Den Wegfall der Stellenausweisungen für das anteilige Personal der Eigenbetriebe Gemeindewasserwerk, Abwasser und Biowärme Nettersheim  Die Aufwertung der Tätigkeitsmerkmale für das erzieherisch-pädagogisch tätige Personal in den Kindertagesstätten durch eine neue Eingruppierungsstruktur im Rahmen eines rückwirkenden Tarifabschlusses ab 01.07.2015 (S-Gruppen – S8a, S9, S13)  Betreuungsbedürfnisse im Rahmen der Unterbringung von asylbegehrenden Menschen Im Bereich der Beamten weist der Stellenplan 6,8 Stellen analog des Vorjahres aus. 4 Betreffend eine 0,4 – Stelle erfolgt weiterhin eine Abordnung im Rahmen Vereinbarung mit der Gemeinde Blankenheim (Schulsekretariat Grundschulverbund Blankenheim), dies seit dem 01.08.2013 und vorerst bis 31.07.2016. Hierzu erfolgt Kostenerstattung durch die Gemeinde Blankenheim. Im Bereich der Tariflich- Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter, Erzieherinnen, Bauhofmitarbeiter, Forstwirte, Reinigungs- und Servicepersonal) ergibt sich insgesamt betrachtet eine Stellenreduzierung auf 73,7 Stellen (2015 = 79,6 Stellen). Diese Stellenreduzierung auf 73,7 Stellen ist begründet durch den Wegfall der Stellenanteile für das Personal der Eigenbetriebe einerseits (6,6), andererseits durch einen eher minimalen Stellenmehrbedarf im erzieherisch/pädagogischen Bereich von 0,8 Stelle (Einzelfallhilfe), die jedoch mit kw-Vermerk versehen ist, da eine diesbezügliche Stelle im Sommer 2016 wegfällt. Eine zuletzt ausgewiesene Stelle in der EG 12/13 (Bauingenieur) wurde in eine Stelle nach EG 8 für den bautechnischen Bereich und zur fachlichen Verstärkung des Fachbereiches Hoch- u. Tiefbau umgewandelt. In den Stellen der Entgeltgruppe 10 weiterhin enthalten sind u. a. eine Vollstelle für Fachpersonal i. R. Klimaschutz- sowie Sanierungs- und Immobilienmanagement. Hierzu werden Fördermöglichkeiten genutzt. Eine 0,9 Stelle ist für eine Leiterinnenstelle (S13) im Kita-Bereich ausgewiesen. Von den insgesamt 73,7 Stellen im Tarifbereich entfallen alleine 34,1 Stellen für die Bereiche Kindergarten und Jugendarbeit (19,3), Naturzentrum etc. (3,2), Jugendgästehaus (5,2), Forstbetrieb (2,8) und Objektreinigung (3,6). Einige weitere Erläuterungen:  Es ist keine Stelle mehr im Rahmen des Förderprojekts „Eifel-Vital“ ausgewiesen. Bei Fortführung des Projektes ist eine Besetzung mit vorhandenem Fachpersonal in der Verwaltung vorgesehen  Für die Mitarbeiterin in der offenen Jugendarbeit ist weiterhin eine 0,6 Stelle i. R. 100 %-Förderung über den Kreis ausgewiesen  Für den Kindergartenbereich sind insgesamt 18,7 Stellen, u.a. auch für den therapeutischen Betreuungsdienst enthalten. Durch den rückwirkenden Tarifabschluss wurden maßgeblich alle Stellen, für die eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherinnen erforderlich ist, von Entgeltgruppe S6 nach S8a angehoben. Für das leitende Personal ergeben sich Anhebungen nach S9 bzw. S13. Einer möglichen Veränderung zum 01.08.2016 für die Einrichtung in Zingsheim (evtl. therapeutisches Zentrum – 2 Stellen mit je 0,3 Stellenanteilen) wurde Rechnung getragen. Eine 0,8 Stelle für eine Kinderpflegerin ist weiter zusätzlich im Rahmen einer bewilligten Einzelfallhilfe vorgesehen, wozu eine 100%Förderung bis 31.07.2016 erfolgt. Die Stelle ist mit „kw“ gekennzeichnet. 5  Ein gegebener Personalmehrbedarf i. R. der Betreuungsdienste für asylbegehrende Menschen wird i. R. von organisatorischen Möglichkeiten und vorhandenem bzw. rückkehrendem Personal weitestgehend kompensiert. Lediglich im Arbeiterbereich wurde es aufgrund der seit Mai 2015 entstandenen Betreuungsbedürfnisse i. R. der Unterbringung von asylbegehrenden Menschen erforderlich, eine Stellenausweitung von 0,5 Stellen vorzusehen. Im Bereich der Nachwuchskräfte sind insgesamt 6,0 Stellen ausgewiesen. Für den Verwaltungsbereich ist eine zusätzliche Anstellung (auf Probe) für den gehobenen nichttechnischen Dienst vorgesehen. Zusätzlich werden für den Sommer 2016 zwei Ausbildungsstellen für den Beamtenbereich unter Berücksichtigung der altersstrukturellen Entwicklungen in den nächsten Jahren eingeplant. Die Besetzung einer weiteren Ausbildungsstelle im tariflichen Bereich wird zunächst ausgesetzt. Eine entsprechende Stelle wird jedoch vorgehalten. Für den Bereich Tourismus wurde zum 01.08.2013 eine Auszubildende eingestellt und wird bis zum Sommer 2016 zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit ausgebildet. Im Bereich Kindergarten ist auch für das Kindergartenjahr 2016/2017 eine Stelle zur Besetzung mit einer Berufspraktikantin vorgesehen. Darüber hinaus wird weiterhin Personal im Rahmen der Aktivitäten im Zusammenhang mit Freiwilliges ökologisches Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundfreiwilligendienst gewonnen (hierzu bedarf es jedoch keiner Ausweisung im Stellenplan). Im Zusammenhang mit der Betreuung von asylbegehrenden Menschen werden aktuell neu geschaffene Fördermöglichkeiten zur Gewinnung von Personal i. R. von freiwilligen Diensten versucht zu nutzen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister