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Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim hier: Einzelantrag Programme 2016 - Turnhalle Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
18.11.15, 11:00
Aktualisiert
18.11.15, 11:00
Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
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hier:	Einzelantrag Programme 2016 - Turnhalle Marmagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 357 /X.L. Datum: 11.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim hier: Einzelantrag Programme 2016 - Turnhalle Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016 ff) Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung im Rahmen der Städtebauförderung einen Einzelantrag für das Programmjahr 2016 zu stellen. Für den ersten Bauabschnitt sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen, wobei der verbleibende Eigenanteil weitestgehend durch die Nutzer in Form von Eigenleistungen zu erbringen ist. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, zur förderkonformen Anpassung des Nutzungsvertrages Vertragsverhandlungen mit der Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen zu führen. Begründung: In diesem Zusammenhang wird zunächst auf die aktuelle Vorlage 322 verwiesen. Weiterhin ist in diesem Kontext Vorlage 957 vom 01.03.2013 zu nennen. Die Turnhalle in Marmagen befindet sich mitten im Ortskern von Marmagen und steht im Besitz der Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen. Durch einen Nutzungsvertrag ist diese langfristig auf die Gemeinde Nettersheim übertragen. Durch ihre exponierte Lage ist sie wichtig für die städtebauliche Entwicklung, weshalb sie auch in das integrierte städtebauliche Handlungskonzept mit der Gemeinde Blankenheim aufgenommen werden kann. Die Turnhalle Marmagen wird bereits heute für vielfältigste Sportangebote der SG Sportfreunde 69 genutzt. Weiterhin steht sie dem Kindergarten Marmagen und dem Familienzentrum Nettersheim zur Verfügung. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung ist vorgesehen, die Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung auszubauen. Überregionale Kooperationen bestehen bereits bei den Sportangeboten. Zudem soll die multifunktionale Nutzung im Rahmen von Dorffesten, Marktgeschehen oder kulturelle Veranstaltungen etc. ausgebaut werden. Weiterhin soll die Nutzung durch das Familienzentrum weiterentwickelt und auf die Bedarfe des Quartiers ausgeweitet werden. Um dieses Entwicklungskonzept umsetzen zu können, sollen Maßnahmen zur Barrierefreiheit/behindertengerechten Ausstattung, energetische Sanierungsmaßnahmen, Umbau- und Erweiterungen sowie Modernisierungen durchgeführt werden. Demnach ist vorgesehen, die Barrierefreiheit durch einen ebenerdigen Zugang von der Buschgasse zu schaffen. Ebenso ist ein Behinderten-WC im Bestand geplant. Der Standard für die sportlichen Aktivitäten soll insbesondere durch die Schaffung von getrennten Dusch-, Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten optimiert werden. Komplettiert wird das angedachte Maßnahmenpaket durch energetische Optimierungsmaßnahmen einschließlich Dämmung und Haustechnik. 3 Eine Kostenberechnung und ein Planungskonzept liegen vor, die jedoch noch mit der Kirchengemeinde St. Laurentius abzustimmen sind. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 373.000,00 Euro. Um die Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung forcieren zu können, soll im Rahmen der Städtebauförderung bereits für das Programmjahr 2016 ein Einzelantrag gestellt werden. Durch den Fördergeber wurde mitgeteilt, dass die geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist. Der Nutzungsvertrag mit der Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen muss jedoch dem beschriebenen Entwicklungskonzept sowie den Förderrichtlinien entsprechen. Laufzeit und Zweckbindungsfrist (20 Jahre) müssen gleich sein. Daher ist der Bürgermeister zu ermächtigen mit der Kirchengemeinde St. Laurentius Vertragsverhandlungen zur förderkonformen Anpassung des Nutzungsvertrages zu führen. Für den ersten Bauabschnitt sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen, wobei der verbleibende Eigenanteil weitestgehend durch die Nutzer in Form von Eigenleistungen zu erbringen ist. Dementsprechend sind im Haushaltsplanentwurf 2016 folgende Veranschlagungen vorgesehen: Einzahlungen Auszahlungen = = 135.000,00 Euro 150.000,00 Euro Eigenleistungen durch Vereine und Ehrenamtler sind laut Förderrichtlinie möglich. Pro geleistete Stunde werden 15,00 Euro angerechnet. Mit einer Bewilligung kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 gerechnet werden. Es wurde jedoch ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn voraussichtlich ab Mitte 2016 als denkbar erachtet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister