Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
18.11.15, 11:00
Aktualisiert
18.11.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 357 /X.L.
Datum: 11.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
hier: Einzelantrag Programme 2016 - Turnhalle Marmagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016 ff)
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem
Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung im Rahmen der Städtebauförderung
einen Einzelantrag für das Programmjahr 2016 zu stellen.
Für den ersten Bauabschnitt sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 zu
veranschlagen, wobei der verbleibende Eigenanteil weitestgehend durch die Nutzer in Form von Eigenleistungen zu erbringen ist.
Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, zur förderkonformen Anpassung
des Nutzungsvertrages Vertragsverhandlungen mit der Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen zu führen.
Begründung:
In diesem Zusammenhang wird zunächst auf die aktuelle Vorlage 322 verwiesen.
Weiterhin ist in diesem Kontext Vorlage 957 vom 01.03.2013 zu nennen.
Die Turnhalle in Marmagen befindet sich mitten im Ortskern von Marmagen und
steht im Besitz der Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen. Durch einen Nutzungsvertrag ist diese langfristig auf die Gemeinde Nettersheim übertragen.
Durch ihre exponierte Lage ist sie wichtig für die städtebauliche Entwicklung,
weshalb sie auch in das integrierte städtebauliche Handlungskonzept mit der
Gemeinde Blankenheim aufgenommen werden kann.
Die Turnhalle Marmagen wird bereits heute für vielfältigste Sportangebote der SG
Sportfreunde 69 genutzt. Weiterhin steht sie dem Kindergarten Marmagen und
dem Familienzentrum Nettersheim zur Verfügung.
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung ist vorgesehen, die Turnhalle
Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung auszubauen.
Überregionale Kooperationen bestehen bereits bei den Sportangeboten. Zudem
soll die multifunktionale Nutzung im Rahmen von Dorffesten, Marktgeschehen
oder kulturelle Veranstaltungen etc. ausgebaut werden. Weiterhin soll die Nutzung durch das Familienzentrum weiterentwickelt und auf die Bedarfe des Quartiers ausgeweitet werden.
Um dieses Entwicklungskonzept umsetzen zu können, sollen Maßnahmen zur
Barrierefreiheit/behindertengerechten Ausstattung, energetische Sanierungsmaßnahmen, Umbau- und Erweiterungen sowie Modernisierungen durchgeführt
werden.
Demnach ist vorgesehen, die Barrierefreiheit durch einen ebenerdigen Zugang
von der Buschgasse zu schaffen. Ebenso ist ein Behinderten-WC im Bestand geplant. Der Standard für die sportlichen Aktivitäten soll insbesondere durch die
Schaffung von getrennten Dusch-, Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten optimiert
werden. Komplettiert wird das angedachte Maßnahmenpaket durch energetische
Optimierungsmaßnahmen einschließlich Dämmung und Haustechnik.
3
Eine Kostenberechnung und ein Planungskonzept liegen vor, die jedoch noch mit
der Kirchengemeinde St. Laurentius abzustimmen sind. Die Kostenberechnung
beläuft sich auf 373.000,00 Euro.
Um die Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung forcieren zu können, soll im Rahmen der Städtebauförderung
bereits für das Programmjahr 2016 ein Einzelantrag gestellt werden.
Durch den Fördergeber wurde mitgeteilt, dass die geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist.
Der Nutzungsvertrag mit der Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen muss
jedoch dem beschriebenen Entwicklungskonzept sowie den Förderrichtlinien entsprechen. Laufzeit und Zweckbindungsfrist (20 Jahre) müssen gleich sein. Daher
ist der Bürgermeister zu ermächtigen mit der Kirchengemeinde St. Laurentius
Vertragsverhandlungen zur förderkonformen Anpassung des Nutzungsvertrages
zu führen.
Für den ersten Bauabschnitt sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 zu
veranschlagen, wobei der verbleibende Eigenanteil weitestgehend durch die Nutzer in Form von Eigenleistungen zu erbringen ist.
Dementsprechend sind im Haushaltsplanentwurf 2016 folgende Veranschlagungen vorgesehen:
Einzahlungen
Auszahlungen
=
=
135.000,00 Euro
150.000,00 Euro
Eigenleistungen durch Vereine und Ehrenamtler sind laut Förderrichtlinie möglich.
Pro geleistete Stunde werden 15,00 Euro angerechnet.
Mit einer Bewilligung kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 gerechnet werden. Es wurde jedoch ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn voraussichtlich ab Mitte 2016 als denkbar erachtet.
gez. Pracht
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Bürgermeister