Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
123 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
29.05.15, 13:01
Aktualisiert
29.05.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 253 /X.L.
Datum: 26.05.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
02.06.2015
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
09.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
16.06.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat
beschließt,
im
Rahmen
der
Umsetzung
der
EU-
Wasserrahmenrichtlinie interkommunal mit den Kommunen Hellenthal, Kall und
Schleiden eine gesamtheitliche Betrachtung des Einzugsgebietes „Obere Rur“
vorzunehmen mit dem Ziele, die höchstmögliche Förderkulisse zur Maßnahmenumsetzung zu erreichen.
Begründung:
In den vergangenen Sitzungsphasen wurde der Rat mehrfach über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie informiert und fasste in seiner Sitzung am
09.07.2013 nachstehenden Beschluss (s. Vorlage 579, Z.4):
„Die Gemeinde stimmt dem Umsetzungsfahrplan „Obere Rur“ auf der Grundlage der Freiwilligkeit und des kooperativen Ansatzes als gemeinsames Arbeitsergebnis aller am Bearbeitungsprozess Beteiligten erarbeitet worden ist, unter dem Vorbehalt zu, dass
-
zunächst der Siedlungsbereich des Ortes Nettersheim im Bereich der Urft vom
Steinrütsch bis einschl. ehemaliger Holzlagerplatz sowie das Teilstück am
Genfbach ab Schützenhaus bis zur Urft im Umsetzungsfahrplan nicht freigegeben
wird, da hier zunächst noch Klärungsbedarf besteht.
-
Maßnahmen grundsätzlich auf der Grundlage der eigendynamischen Entwicklung
durch geführt werden können
-
eine Landesförderung für Maßnahmen in Höhe von mind. 80% tatsächlich gewährt
wird,
-
Personal- und Gerätekosten der Kommunen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinien anerkannt werden,
-
die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit der gebotenen Flexibilität im
Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen erfolgt.“
Im Rahmen der gesamtheitlichen Betrachtung der Gewässer ist neben den Maßnahmen unmittelbar am Gewässer auch der Hochwasserschutz und die Abwasserbeseitigung von besonderer Bedeutung und hier insbesondere für die Gemeinde die im Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2016 bis 2021 aufgeführten Abwassermaßnahmen, die letztlich Auswirkungen auf das jeweilige Gewässer haben (s.
hierzu auch Vorlage 263/X.L.).
3
Bei verschiedenen Gesprächen mit den Vertretern der Kommunen Hellenthal, Kall
und Schleiden wurde daher angeregt, für die 4 Kommunen eine gesamtheitliche
Betrachtung vorzunehmen mit dem Ziele, auf der Grundlage eines Maßnahmenprogramms die höchstmögliche Zuwendung zu erreichen. In den Prozess wurde
zwischenzeitlich ebenfalls die Kommunal-Agentur, Düsseldorf, mit einbezogen,
die die Kommunen im Rahmen von anstehenden Abstimmungen mit Bezirksregierung und Ministerium unterstützen und fachliche Argumente beitragen soll.
Sofern sich auf der vorgenannten Grundlage eine Förderkulisse aufzeigen sollte,
wäre dann durch ein Fachbüro ein entsprechendes Maßnahmenprogramm zu erarbeiten. Hierbei sollten jedoch nur konkrete Maßnahmen eine Berücksichtigung
finden, die nachweislich für einen schlechten Gewässerzustand verantwortlich
sind.
Auf der vorgenannten Grundlage findet zwischen den vorgenannten Kommunen
und der Bezirksregierung Köln am 01.06.2015 ein Abstimmungsgespräch statt,
so dass ggf. in der Fachausschusssitzung weitere Erkenntnisse mitgeteilt werden
können.
gez. Pracht
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Bürgermeister