Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
67 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
29.03.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.02.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 444-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
05.04.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Windenergieerlass
hier: Stellungnahme zum Entwurf
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 444-IX
1. Sachverhalt:
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt , Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Entwurf zum neuen Windenergieerlass erarbeitet.
Dieser wurde dem Kreis zur Stellungnahme vorgelegt, der wiederum die Gemeinden im Verfahren
beteiligt hat. Wegen der kurzen Terminvorgabe wurde vorab eine erste Stellungnahme
abgegeben. Die Stellungnahme nimmt die Punkte auf, die seitens der Stadt als Parameter bei der
Suche nach geeigneten Standorten im Gemeindegebiet angelegt wurden.
Stellungnahme:
Gegen den Entwurf des Windenergieerlasses bestehen die nachfolgend aufgeführten Bedenken:
Es werden keine verbindlichen Aussagen getroffen zu den Regelungen auf der Grundlage der
Regionalplanung. Grundsätzlich erscheinen regionalplanerische Vorgaben nicht sinnvoll, da nicht
davon auszugehen ist, dass dabei die Aspekte für Freizeit-, Erholungs- und Kurgebiete
ausreichend Berücksichtigung finden.
Wenn auf der Ebene der Regionalplanung Potentiale aufgezeigt würden, stellt sich die Frage,
welcher Handlungsbedarf hierdurch für die Kommunen entsteht und inwieweit sie durch diese
landesplanerische Vorgaben in ihrer bauleitplanerischen Abwägungen und Entscheidungen
gebunden ist.
Der Einfluss auf die kommunale Bauleitplanung ist nicht abzusehen.
Gegen die generelle Aufhebung von Höhenbeschränkungen bestehen erhebliche Bedenken.
Die Lockerung der Mindestabstände zu Wohngebäuden und Schutzräumen kann so nicht
hingenommen werden.
Bei der Öffnung der Waldflächen für eine Windenergienutzung kommt es auf die Inhalte an, die im
Leitfaden hierzu formuliert werden.
2. Rechtliche Würdigung
./.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme zum Entwurf des neuen Windenergieerlasses wird zugestimmt.