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Beschlussvorlage (Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
80 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
29.05.15, 13:01
Aktualisiert
29.05.15, 13:01
Beschlussvorlage (Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 255 /X.L. Datum: 28.05.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 02.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister auch weiterhin die grundsätzlich dezentrale Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen in möglichst vielen Orten der Gemeinde beizubehalten. Begründung: In der Gemeinde Nettersheim stehen derzeit insgesamt 7 Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung, geplant ist der Ankauf einer weiteren Immobilie zur Unterbringung von Flüchtlingen (siehe Vorlage 250 X.L.) in Nettersheim-Tondorf vorgesehen. Im Eigentum der Gemeinde stehen folgende Unterkünfte: Erftstraße 38, Holzmülheim (Alte Schule), Blankenheimer Straße 1, Nettersheim, Rosenthalstraße 11, Nettersheim (Wohnung über dem Feuerwehrgerätehaus), Weidenstraße 14, Zingsheim. Angemietet sind folgende Unterkünfte: Kölner Straße 51, Marmagen, Buschgasse 15, Marmagen, Auf der Heide 10, Zingsheim. Zur derzeitigen Belegung der Unterkünfte wird auf Vorlage 226 X.L. verwiesen. Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahrzehnten stets großen Wert auf die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in den einzelnen Orten gelegt und mit dieser grundsätzlichen Ausrichtung bisher gute Erfahrungen gemacht. Mit dem beabsichtigten Ankauf des Gebäudes in Tondorf würde diese eingeschlagene Zielrichtung beibehalten, zumal im Ort Tondorf bisher keine Flüchtlinge leben und der Ort über eine gute Infrastruktur (Lebensmittelladen, Arztpraxis, Apotheke) verfügt. 3 Am 02. Juni werden alle Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde hinsichtlich der bestehenden Hygienevorschriften für derartige Objekte seitens des Gesundheitsamtes überprüft. Über die Ergebnisse und evtl. notwendige Maßnahmen wird in der laufenden Sitzungsperiode unterrichtet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister