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Beschlussvorlage (Sparanträge an die Musikschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
173 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
22.08.12, 06:08
Aktualisiert
22.08.12, 06:08
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 291/2012 Az.: Amt: - 44 BeschlAusf.: - - 44 - Datum: 31.07.2012 gez. Petersdorf gez. Walter gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Termin Datum Freigabe -100- Bemerkungen 30.08.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 10.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 21.08.2012 Sparanträge an die Musikschule Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung Die Trägerkosten für die Musikschule seitens der Stadt sollen um 5 % gekürzt werden. Demnach müssen insgesamt Einsparungen i. H. v. 24.040,00 € erzielt werden, bzw. entsprechende Mehreinnahmen erzielt werden. Folgende Maßnahmen sind denkbar: 1.) Die Einnahmen durch Vermietung des Geske-Saales werden in 2013 mit 3.000 Euro (bei 10 geschätzten Vermietungen zu je 300 € pro Tag) angesetzt. 2.) Mittels Erhöhung der Eintrittspreise bei Mehreinnahmen bis zu 1.000 Euro entstehen. Musikschulveranstaltungen könnten 3.) Bei Einführung moderater Ensemblegebühren für 10 bisher kostenfreie Instrumentalensembles / studienvorbereitende Kurse (Harmonielehre) können Mehreinnahmen von ca. 4.440 Euro entstehen (abhängig von der Teilnehmerzahl). 4.) Die Telefonanlagekosten werden sich voraussichtlich um 1.400 Euro verringern, da die Mietkosten für eine eigene Telefonanlage entfallen, wenn im Neubau die Anbindung an die Telefonanlage des Rathauses und ein anderer Spartarif genutzt werden kann. Es besteht die Möglichkeit, den am 31.12.12 auslaufenden Vertrag eines Gitarrenkollegen nicht zu verlängern. Einsparungen: 4.600 Euro Risiko: 15 Schülerinnen und Schüler gehen verloren, indem sie auf imageschädigende Weise seitens der Stadt dem privaten Unterrichtsmarkt zugeführt werden. 5.) Vorschlag der Verwaltung: sukzessive Vertragskürzung und Verlegung der Schüler auf andere Lehrkräfte bei dort frei werdenden Stunden (4x im Jahr auf Grund der Kündigungsmodalitäten möglich). 6.) Die Einsparungen im Sachkostenbereich (Materialbeschaffungen, Instrumentenreparaturen, etc.) betragen maximal 4.000 €, unter Bezugnahme auf die zu erwartenden Einnahmen aus der Geske-Stiftung (hier: §3 Abschnitt 4: …verpflichtet sich der Erbbauberechtigte die Einnahmen der städtischen Musikschule für beispielsweise Schönheitsreparaturen sowie die Anschaffung von Musikinstrumenten, der Übernahme von Stipendien, der Durchführung von Veranstaltungen der Musikschule, Zuschüssen zu diversen Unterrichtseinheiten u. ä. zukommen zu lassen.). Maßnahme Einsparung Vermietung des Geske-Saales Erhöhung der Eintrittspreise bei Veranstaltungen Einführung Ensemblegebühr Wegfall separater Telefonanlage auslaufender Vertrag eines Dozenten Einsparung Sachkosten Mehreinnahme Summe 3.000,00 1.000,00 4.440,00 1.400,00 4.600,00 4.000,00 10.000,00 8.440,00 18.440,00 Alternativ zur Einführung der Ensemblegebühren könnte die Auflösung dieser 10 Ensembles und die Kompensation der bisherigen Unterrichtsstunden durch Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler ca. 8.020 Euro Mehreinnahmen erbringen. Die Summe der Gesamteinsparungen würde sich somit auf 22.020,00 € erhöhen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Ausbildungsinstitut Kommunale Musikschule beruht – laut Verband deutscher Musikschulen im Gegensatz zu einem privaten „Verein“ auf einem dualen System: Unterricht und Ensembleteilnahme. Die Elternzuschüsse (inzwischen bei 45%) sollen nun erhöht werden (per Personalkosten„Tarifumlage“) und gleichzeitig das Angebot reduziert werden. Es ist vorzuziehen, zumindest einen Teil der Angebote aufrecht zu erhalten und mit einer moderaten Ensemblegebühr zu versehen, um auch diesen „mobilen Einsatzgruppen“ weiterhin im kooperativen Tätigkeitsfeld des sozialen Gemeinwesens in Erftstadt eine Chance zu geben. Auftritte in Kirchen, bei Verwaltung, Hospiz, bei Seniorenfeiern, Jubiläen, Vernissagen, Empfängen, etc. müssten sonst ausfallen. Nicht nur das seit Jahren gesponnene soziale Netzwerk verkümmert, es entsteht auch ein Einschnitt im kulturellen Leben der Stadt Erftstadt. Bezüglich der Kooperation mit der Donatusgrundschule (1 Gruppe in der OGATA) und dem VilleGymnasium (2 Bläserklassen) lassen sich keine nennenswerten Mehreinnahmen erzielen. Es werden jeweils 60 Minuten für erteilte 45 Minuten Unterricht berechnet (zusammen: Unterricht plus 15 Min. Zusammenhangstätigkeit). Da dem Gymnasium nur bestimmte Summen zur Verfügung stehen, ist der Rahmen der Kooperation bereits ausgeschöpft. -2- 7.) In Anlehnung an A128/2012 wird die tarifliche Personalkostenerhöhung auf die Gebühren für die Musikschulnutzer umgelegt. Der Personalkostenanteil bei der Musikschule beträgt 87,75% der gesamten Trägersumme. Die Tariferhöhung bedeutet in 2012 und 2013 zusammen genommen 6,3%. Übertragen auf die Gebühren bedeutet das: 6,3% von 87,75% Personalkostenanteil sind eine Erhöhung um 5,53%. Dies entspricht einer Einnahmeerhöhung von 22.993 Euro. Somit hat sich seit dem Jahre 2006 für die Nutzer der Musikschule eine Gebührenerhöhung von 13,48% ergeben. Da die Darstellung der Einsparung der Trägerkosten i.H. von 10% einer Auflösung der Musikschule gleichkommt (weitere Gebührenerhöhungen lassen Nutzer abspringen, weitere Kürzungen im Sachkostenbereich bedeuten Handlungsunfähigkeit, etc.), wurde - insbesondere in Anbetracht des bevorstehenden Umzugs in das neue Gebäude - darauf verzichtet. (Dr. Rips) -3-