Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
173 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
22.08.12, 06:08
Aktualisiert
22.08.12, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 291/2012
Az.:
Amt: - 44 BeschlAusf.: - - 44 - Datum: 31.07.2012
gez. Petersdorf
gez. Walter
gez. Heil
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Termin
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
30.08.2012
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
10.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
21.08.2012
Sparanträge an die Musikschule
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung
Die Trägerkosten für die Musikschule seitens der Stadt sollen um 5 % gekürzt werden. Demnach
müssen insgesamt Einsparungen i. H. v. 24.040,00 € erzielt werden, bzw. entsprechende
Mehreinnahmen erzielt werden. Folgende Maßnahmen sind denkbar:
1.) Die Einnahmen durch Vermietung des Geske-Saales werden in 2013 mit 3.000 Euro (bei
10 geschätzten Vermietungen zu je 300 € pro Tag) angesetzt.
2.) Mittels Erhöhung der Eintrittspreise bei
Mehreinnahmen bis zu 1.000 Euro entstehen.
Musikschulveranstaltungen
könnten
3.) Bei
Einführung
moderater
Ensemblegebühren
für
10
bisher
kostenfreie
Instrumentalensembles / studienvorbereitende Kurse (Harmonielehre) können
Mehreinnahmen von ca. 4.440 Euro entstehen (abhängig von der Teilnehmerzahl).
4.) Die Telefonanlagekosten werden sich voraussichtlich um 1.400 Euro verringern, da die
Mietkosten für eine eigene Telefonanlage entfallen, wenn im Neubau die Anbindung an die
Telefonanlage des Rathauses und ein anderer Spartarif genutzt werden kann.
Es besteht die Möglichkeit, den am 31.12.12 auslaufenden Vertrag eines Gitarrenkollegen
nicht zu verlängern.
Einsparungen: 4.600 Euro
Risiko: 15 Schülerinnen und Schüler gehen verloren, indem sie auf imageschädigende
Weise seitens der Stadt dem privaten Unterrichtsmarkt zugeführt werden.
5.) Vorschlag der Verwaltung: sukzessive Vertragskürzung und Verlegung der Schüler auf
andere Lehrkräfte bei dort frei werdenden Stunden (4x im Jahr auf Grund der
Kündigungsmodalitäten möglich).
6.) Die Einsparungen im Sachkostenbereich (Materialbeschaffungen, Instrumentenreparaturen,
etc.) betragen maximal 4.000 €, unter Bezugnahme auf die zu erwartenden Einnahmen aus der
Geske-Stiftung (hier: §3 Abschnitt 4: …verpflichtet sich der Erbbauberechtigte die Einnahmen der
städtischen Musikschule für beispielsweise Schönheitsreparaturen sowie die Anschaffung von
Musikinstrumenten, der Übernahme von Stipendien, der Durchführung von Veranstaltungen der
Musikschule, Zuschüssen zu diversen Unterrichtseinheiten u. ä. zukommen zu lassen.).
Maßnahme
Einsparung
Vermietung des Geske-Saales
Erhöhung der Eintrittspreise bei Veranstaltungen
Einführung Ensemblegebühr
Wegfall separater Telefonanlage
auslaufender Vertrag eines Dozenten
Einsparung Sachkosten
Mehreinnahme
Summe
3.000,00
1.000,00
4.440,00
1.400,00
4.600,00
4.000,00
10.000,00
8.440,00
18.440,00
Alternativ zur Einführung der Ensemblegebühren könnte die Auflösung dieser 10 Ensembles und
die Kompensation der bisherigen Unterrichtsstunden durch Aufnahme neuer Schülerinnen und
Schüler ca. 8.020 Euro Mehreinnahmen erbringen. Die Summe der Gesamteinsparungen würde
sich somit auf 22.020,00 € erhöhen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Ausbildungsinstitut Kommunale Musikschule beruht – laut Verband deutscher Musikschulen im Gegensatz zu einem privaten „Verein“ auf einem dualen System: Unterricht und
Ensembleteilnahme.
Die Elternzuschüsse (inzwischen bei 45%) sollen nun erhöht werden (per Personalkosten„Tarifumlage“) und gleichzeitig das Angebot reduziert werden. Es ist vorzuziehen, zumindest einen
Teil der Angebote aufrecht zu erhalten und mit einer moderaten Ensemblegebühr zu versehen,
um auch diesen „mobilen Einsatzgruppen“ weiterhin im kooperativen Tätigkeitsfeld des sozialen
Gemeinwesens in Erftstadt eine Chance zu geben.
Auftritte in Kirchen, bei Verwaltung, Hospiz, bei Seniorenfeiern, Jubiläen, Vernissagen,
Empfängen, etc. müssten sonst ausfallen. Nicht nur das seit Jahren gesponnene soziale Netzwerk
verkümmert, es entsteht auch ein Einschnitt im kulturellen Leben der Stadt Erftstadt.
Bezüglich der Kooperation mit der Donatusgrundschule (1 Gruppe in der OGATA) und dem VilleGymnasium (2 Bläserklassen) lassen sich keine nennenswerten Mehreinnahmen erzielen.
Es werden jeweils 60 Minuten für erteilte 45 Minuten Unterricht berechnet (zusammen: Unterricht
plus 15 Min. Zusammenhangstätigkeit).
Da dem Gymnasium nur bestimmte Summen zur Verfügung stehen, ist der Rahmen der
Kooperation bereits ausgeschöpft.
-2-
7.) In Anlehnung an A128/2012 wird die tarifliche Personalkostenerhöhung auf die Gebühren für
die Musikschulnutzer umgelegt.
Der Personalkostenanteil bei der Musikschule beträgt 87,75% der gesamten Trägersumme. Die
Tariferhöhung bedeutet in 2012 und 2013 zusammen genommen 6,3%. Übertragen auf die
Gebühren bedeutet das: 6,3% von 87,75% Personalkostenanteil sind eine Erhöhung um 5,53%.
Dies entspricht einer Einnahmeerhöhung von 22.993 Euro.
Somit hat sich seit dem Jahre 2006 für die Nutzer der Musikschule eine Gebührenerhöhung von
13,48% ergeben.
Da die Darstellung der Einsparung der Trägerkosten i.H. von 10% einer Auflösung der
Musikschule gleichkommt (weitere Gebührenerhöhungen lassen Nutzer abspringen, weitere
Kürzungen im Sachkostenbereich bedeuten Handlungsunfähigkeit, etc.), wurde - insbesondere in
Anbetracht des bevorstehenden Umzugs in das neue Gebäude - darauf verzichtet.
(Dr. Rips)
-3-