Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
17.11.15, 13:00
Aktualisiert
17.11.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 251 /X.L. Z.2
Datum: 16.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim
Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushaltsplan 2016
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund
Hofflächen
aus
dem
Masterplan
Nettersheim
im
Sanierungsgebiet
Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 1.151,33 € für die Fassadeninstandsetzung am Objekt Römerplatz 2 bei Gesamtkosten in Höhe von 2.302,65 € zu gewähren.
Begründung:
Für den Zentralort Nettersheim steht eine 60 %ige Förderung des Landes im
Rahmen des Masterplans Nettersheim bei förderfähigen Gesamtkosten von
30.000,00 € für derartige Maßnahmen zur Verfügung. Hiervon wurden bislang
Mittel in Höhe von 9.825,00 € für die Instandsetzung von Fassaden bei Gesamtkosten von 32.861,68 € bewilligt.
Nunmehr liegt ein weiterer Antrag auf Förderung zur Fassadeninstandsetzung am
Objekt Römerplatz 2 in Nettersheim vor. Das Kostenangebot für diese Maßnahme
beläuft sich auf insgesamt 2.302,65 €, so dass nach Nr. 5 der Förderrichtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von privaten Fassaden- und Hofflächen im historischen Ortskern von Nettersheim – Fassadenprogramm, eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.151,33 € gewährt werden
kann. Bei dieser einfachen Maßnahme ist eine Einhaltung der EnEV nicht erforderlich.
Die beantragte Maßnahme soll aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit erst im
kommenden Jahr umgesetzt werden. Aus diesem Grunde wird empfohlen, dem
Antragsteller eine Maßnahmeumsetzung bis zum 30.06.2016 zu gewähren.
Im beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes dargestellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister