Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
17.11.15, 13:00
Aktualisiert
17.11.15, 13:00
Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim
Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm) Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim
Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm)

öffnen download melden Dateigröße: 151 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 251 /X.L. Z.2 Datum: 16.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Nettersheim Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushaltsplan 2016 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 1.151,33 € für die Fassadeninstandsetzung am Objekt Römerplatz 2 bei Gesamtkosten in Höhe von 2.302,65 € zu gewähren. Begründung: Für den Zentralort Nettersheim steht eine 60 %ige Förderung des Landes im Rahmen des Masterplans Nettersheim bei förderfähigen Gesamtkosten von 30.000,00 € für derartige Maßnahmen zur Verfügung. Hiervon wurden bislang Mittel in Höhe von 9.825,00 € für die Instandsetzung von Fassaden bei Gesamtkosten von 32.861,68 € bewilligt. Nunmehr liegt ein weiterer Antrag auf Förderung zur Fassadeninstandsetzung am Objekt Römerplatz 2 in Nettersheim vor. Das Kostenangebot für diese Maßnahme beläuft sich auf insgesamt 2.302,65 €, so dass nach Nr. 5 der Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von privaten Fassaden- und Hofflächen im historischen Ortskern von Nettersheim – Fassadenprogramm, eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.151,33 € gewährt werden kann. Bei dieser einfachen Maßnahme ist eine Einhaltung der EnEV nicht erforderlich. Die beantragte Maßnahme soll aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit erst im kommenden Jahr umgesetzt werden. Aus diesem Grunde wird empfohlen, dem Antragsteller eine Maßnahmeumsetzung bis zum 30.06.2016 zu gewähren. Im beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes dargestellt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister