Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
10.09.2012
Erstellt
16.08.12, 15:07
Aktualisiert
04.09.12, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 297/2012
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 06.08.2012
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Termin
03.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
30.08.2012
vorberatend
10.09.2012
beschließend
Darstellung von Einsparungsmöglichkeiten und Ausgleich der Tariferhöhungen
durch eine Gebührenerhöhung für Stadtbücherei und Artothek
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage dargestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Ausführungen hinsichtlich der Darstellung von Einsparungsmöglichkeiten und der Ausgleich
der Tariferhöhungen durch eine entsprechende Gebührenerhöhung für Stadtbücherei und
Artothek wird zur Kenntnis genommen. Daraus folgende Beschlüsse sind noch zu fassen.
Begründung:
Einsparungen in Stadtbücherei und Artothek
Sowohl bei der Stadtbücherei wie auch bei der Artothek gibt es keine besonderen Angebote mehr,
durch deren Wegfall sich Einsparungen erzielen ließen. Die geforderte prozentuale Reduzierung
des jeweiligen Zuschussbedarfs lässt sich nur durch entsprechende Kürzungen der
Haushaltsansätze erreichen.
Die entsprechende Ansatzreduzierung ist nachfolgend dargestellt. Als Basis dient das
Rechnungsergebnis 2010; für die Stadtbücherei wurde ein Zuschussbedarf i. H. v. 255.546,64 €
ermittelt.
Kürzung
Betrag
5% 12.777,34
10% 25.554,66
Die 5 %ige Kürzung könnte grundsätzlich aus dem Etat für Neubeschaffungen aufgefangen
werden. Der Ansatz dieses Kontos beträgt 25.000,00 €. Eine Kürzung um 10 % würde für die
Stadtbücherei bedeuten, dass keinerlei Neuanschaffungen mehr vorgenommen werden könnten.
Damit wäre der weitere Bestand der Stadtbücherei in Frage gestellt, denn natürlich bilden die
aktuellen Neuerscheinungen einen Hauptanziehungspunkt für die Nutzerinnen und Nutzer der
Stadtbücherei.
Selbst bei einer „nur“ 5 %igen Kürzung stellt sich m. E. die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, zwar
zwei Standorte anzubieten, diese jedoch nicht mehr in die Lage zu versetzen, die
Kundenbedürfnisse und –wünsche zu erfüllen.
Da die Artothek voraussichtlich im Jahr 2015 auf ehrenamtlicher Basis weitergeführt wird, entfällt
ab dann der städtische Zuschussbedarf komplett. Bis dahin lassen sich bei der Artothek die
geforderten prozentualen Einsparungen nur durch pauschale Kürzung aller Ansätze erreichen. Die
entsprechende Ansatzreduzierung ist nachfolgend
dargestellt. Als Basis dient das
Rechnungsergebnis 2010; für die Artothek wurde ein Zuschussbedarf i. H. v. 28.313,04 € ermittelt.
Kürzung
Betrag
5%
1.415.65
10%
2.831,30
Eine solche Kürzung wirft die grundsätzliche Frage auf, ob der Kunstbestand der Artothek im
bisherigen Umfang weiter vorgehalten oder sukzessive verkauft werden soll.
Umlegung der Tariferhöhung für das Personal auf die Gebühren
In Anlehnung an die im A 182/2012 – Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für
Kindertagesstätten und OGATA – dargestellten Überlegungen ist für das Jahr 2013 insgesamt von
einer Einkommenssteigerung nach TVöD von 6,3 % auszugehen.
Stadtbücherei
Für die Stadtbücherei wurde aus den Rechnungsergebnissen der Jahre 2010 und 2011 ein
durchschnittlicher Personalkostenanteil von 57 % ermittelt. Nach Multiplikation dieses Mittelwerts
mit der Tariferhöhung ergibt sich eine Gebührenerhöhung von 3,5 %. Beispielhaft sind
nachfolgend die hauptsächlich anfallenden Gebühren nebst Erhöhung aufgeführt.
Nutzung
Erwachsene
Kinder
Familien
für Leistungsberechtigte nach
dem Sozialgesetzbuch II + XII
Ersatzausweis
DVD u. ä.
Fernleihe je Bestellung
Endnutzer-Fernleihe
bisherige
Gebühr
10,00
3,00
15,00
Gebühr
2013 (+ 3,5 %)
10,35
3,11
15,53
Gebühr
2013
(auf-/abgerundet)
10,35
3,10
15,55
6,00
2,50
1,00
3,00
2,00
6,21
2,59
1,04
3,11
2,07
6,20
2,60
1,05
3,10
2,10
Um die Abwicklung der Gebührenzahlung bei einer entsprechender Beschlussfassung für alle
Beteiligten etwas angenehmer handhaben zu können, sollten die jeweiligen Beträge auf- oder
abgerundet werden.
-2-
Artothek
Für die Artothek wurde aus den Rechnungsergebnissen der Jahre 2010 und 2011 ein
durchschnittlicher Personalkostenanteil von 82 % ermittelt. Nach Multiplikation dieses Mittelwerts
mit der Tariferhöhung ergibt sich eine Gebührenerhöhung von rund 5 %.
Bei Umlage der so ermittelten Kosten der Tariferhöhung auf die Entleihen der Artothek ergibt sich
im Jahr 2013 eine Erhöhung der Entleihgebühr von bisher 5,00 € um 0,25 € auf 5,25 €. Additiv
würde eine Erhöhung der Jahresgebühr von 20,00 € auf 21,00 € erfolgen.
(Erner)
-3-