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Beschlussvorlage (Darstellung von Einsparungsmöglichkeiten und Ausgleich der Tariferhöhungen durch eine Gebührenerhöhung für Stadtbücherei und Artothek)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
10.09.2012
Erstellt
16.08.12, 15:07
Aktualisiert
04.09.12, 06:07
Beschlussvorlage (Darstellung von Einsparungsmöglichkeiten und Ausgleich der Tariferhöhungen durch eine Gebührenerhöhung für Stadtbücherei und Artothek) Beschlussvorlage (Darstellung von Einsparungsmöglichkeiten und Ausgleich der Tariferhöhungen durch eine Gebührenerhöhung für Stadtbücherei und Artothek) Beschlussvorlage (Darstellung von Einsparungsmöglichkeiten und Ausgleich der Tariferhöhungen durch eine Gebührenerhöhung für Stadtbücherei und Artothek)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 297/2012 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 06.08.2012 gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Finanz- und Personalausschuss Betrifft: gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Termin 03.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 30.08.2012 vorberatend 10.09.2012 beschließend Darstellung von Einsparungsmöglichkeiten und Ausgleich der Tariferhöhungen durch eine Gebührenerhöhung für Stadtbücherei und Artothek Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage dargestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Ausführungen hinsichtlich der Darstellung von Einsparungsmöglichkeiten und der Ausgleich der Tariferhöhungen durch eine entsprechende Gebührenerhöhung für Stadtbücherei und Artothek wird zur Kenntnis genommen. Daraus folgende Beschlüsse sind noch zu fassen. Begründung: Einsparungen in Stadtbücherei und Artothek Sowohl bei der Stadtbücherei wie auch bei der Artothek gibt es keine besonderen Angebote mehr, durch deren Wegfall sich Einsparungen erzielen ließen. Die geforderte prozentuale Reduzierung des jeweiligen Zuschussbedarfs lässt sich nur durch entsprechende Kürzungen der Haushaltsansätze erreichen. Die entsprechende Ansatzreduzierung ist nachfolgend dargestellt. Als Basis dient das Rechnungsergebnis 2010; für die Stadtbücherei wurde ein Zuschussbedarf i. H. v. 255.546,64 € ermittelt. Kürzung Betrag 5% 12.777,34 10% 25.554,66 Die 5 %ige Kürzung könnte grundsätzlich aus dem Etat für Neubeschaffungen aufgefangen werden. Der Ansatz dieses Kontos beträgt 25.000,00 €. Eine Kürzung um 10 % würde für die Stadtbücherei bedeuten, dass keinerlei Neuanschaffungen mehr vorgenommen werden könnten. Damit wäre der weitere Bestand der Stadtbücherei in Frage gestellt, denn natürlich bilden die aktuellen Neuerscheinungen einen Hauptanziehungspunkt für die Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbücherei. Selbst bei einer „nur“ 5 %igen Kürzung stellt sich m. E. die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, zwar zwei Standorte anzubieten, diese jedoch nicht mehr in die Lage zu versetzen, die Kundenbedürfnisse und –wünsche zu erfüllen. Da die Artothek voraussichtlich im Jahr 2015 auf ehrenamtlicher Basis weitergeführt wird, entfällt ab dann der städtische Zuschussbedarf komplett. Bis dahin lassen sich bei der Artothek die geforderten prozentualen Einsparungen nur durch pauschale Kürzung aller Ansätze erreichen. Die entsprechende Ansatzreduzierung ist nachfolgend dargestellt. Als Basis dient das Rechnungsergebnis 2010; für die Artothek wurde ein Zuschussbedarf i. H. v. 28.313,04 € ermittelt. Kürzung Betrag 5% 1.415.65 10% 2.831,30 Eine solche Kürzung wirft die grundsätzliche Frage auf, ob der Kunstbestand der Artothek im bisherigen Umfang weiter vorgehalten oder sukzessive verkauft werden soll. Umlegung der Tariferhöhung für das Personal auf die Gebühren In Anlehnung an die im A 182/2012 – Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für Kindertagesstätten und OGATA – dargestellten Überlegungen ist für das Jahr 2013 insgesamt von einer Einkommenssteigerung nach TVöD von 6,3 % auszugehen. Stadtbücherei Für die Stadtbücherei wurde aus den Rechnungsergebnissen der Jahre 2010 und 2011 ein durchschnittlicher Personalkostenanteil von 57 % ermittelt. Nach Multiplikation dieses Mittelwerts mit der Tariferhöhung ergibt sich eine Gebührenerhöhung von 3,5 %. Beispielhaft sind nachfolgend die hauptsächlich anfallenden Gebühren nebst Erhöhung aufgeführt. Nutzung Erwachsene Kinder Familien für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II + XII Ersatzausweis DVD u. ä. Fernleihe je Bestellung Endnutzer-Fernleihe bisherige Gebühr 10,00 3,00 15,00 Gebühr 2013 (+ 3,5 %) 10,35 3,11 15,53 Gebühr 2013 (auf-/abgerundet) 10,35 3,10 15,55 6,00 2,50 1,00 3,00 2,00 6,21 2,59 1,04 3,11 2,07 6,20 2,60 1,05 3,10 2,10 Um die Abwicklung der Gebührenzahlung bei einer entsprechender Beschlussfassung für alle Beteiligten etwas angenehmer handhaben zu können, sollten die jeweiligen Beträge auf- oder abgerundet werden. -2- Artothek Für die Artothek wurde aus den Rechnungsergebnissen der Jahre 2010 und 2011 ein durchschnittlicher Personalkostenanteil von 82 % ermittelt. Nach Multiplikation dieses Mittelwerts mit der Tariferhöhung ergibt sich eine Gebührenerhöhung von rund 5 %. Bei Umlage der so ermittelten Kosten der Tariferhöhung auf die Entleihen der Artothek ergibt sich im Jahr 2013 eine Erhöhung der Entleihgebühr von bisher 5,00 € um 0,25 € auf 5,25 €. Additiv würde eine Erhöhung der Jahresgebühr von 20,00 € auf 21,00 € erfolgen. (Erner) -3-