Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
109 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
03.06.15, 13:00
Aktualisiert
03.06.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 246 /X.L.
Datum: 28.05.2015
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
09.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
16.06.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2014
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Kontennachweis zur Bilanz und GuV 2014 Eigenbetrieb Biowärme
2
Beschlussvorschlag:
1)
Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2014 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2)
Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von
4.590,68 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes
zum 31.12.2014 aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz,
hat im Mai und Juni d. J. die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der Prüfberichtsentwurf inkl. Testatsentwurf wird bis zur Sitzung des Betriebsausschusses vorliegen und entsprechend nachgereicht.
Die Druckexemplare des endgültigen Prüfberichts werden aus redaktionellen
Gründen aller Voraussicht nach jedoch erst bis zur Sitzung des Gemeinderates
am 23.06.2015 ausgehändigt werden können.
a)
Jahresverlust gemäß Passivseite der Bilanz
Der Jahresfehlbetrag der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beläuft
sich im Jahr 2014 auf insgesamt 4.590,68 €.
Mit dem Zwischenbericht im September 2015 wurde ein Jahresverlust von rd. T€
3 prognostiziert.
Der Betriebsaufwand des Nahwärmeverbundes Nettersheim für fremde Energieträger (Gas) hatte sich seit der Installation eines weiteren leistungsstarken Holzkessels durch einen geringeren Zukauf in Vorjahren reduziert, so dass der Betrieb den massiven Preisschwankungen auf dem Energiesektor nur in geringem
Maße ausgesetzt war.
Seit der Installation des 2. Hackschnitzelkessels Anfang 2010 konnte der Gasverbrauch im Vergleich zu Vorjahren erheblich gesenkt werden. Aufgrund der Ausweitungen des Nahwärmenetzes in den Jahren 2012 und 2013 und den hierbei
durchgeführten Neuanschlüssen und in Anbetracht der extremen Winterperiode
kam es hinsichtlich der Spitzenlastzeiten im Jahr 2013 wieder zu einem Anstieg
des Gasverbrauches. In 2014 ist es wieder gelungen, den Gasbezug erheblich zu
reduzieren.
Das Jahresergebnis 2014 liegt bei einem Fehlbetrag in Höhe von -4.590,68 EUR.
Wenngleich immer noch ein Fehlbetrag entstanden ist, konnte das Jahresergebnis gegenüber dem Vorjahr zumindest um rd. TEUR 29 verbessert werden. Trotz
3
witterungsbedingtem Abnahmerückgang konnten die Aufwendungen für den Bezug fossiler Brennstoffe wie auch die Instandhaltungsaufwendungen im Vergleich
zum Vorjahr erheblich minimiert werden. Hinsichtlich der erheblich gesunkenen
Brennölpreise wurden zum Jahresende die Heizöltanks in den Nahwärmeverbünden in Marmagen und Zingsheim komplett befüllt, so dass zum Jahreswechsel
noch ein vergleichsweise hoher Bestand ins Folgejahr übernommen wurde.
Der Gasbezug im Nahwärmeverbund Nettersheim konnte aufgrund von
Optimierungen aber auch in Anbetracht der milden Witterungslage und den damit
einhergehenden geringeren Spitzenlastzeiten als im Vorjahr erheblich reduziert
werden.
Insgesamt wird festgestellt, dass sich die Finanzlage in 2014 gegenüber dem
Vorjahr trotz witterungsbedingt gesunkener Umsatzerlöse bei parallel zurückgegangenen Materialverbräuchen leicht verbessert hat.
Die Ertragslage des Unternehmens hat sich durch weitere Optimierungen der
Heizungsanlagen in gemeindlichen Gebäuden und hiermit verbundene niedrigere
Verbräuche bei den Großabnehmern aber auch durch den vergleichsweise sehr
milden Winter bei den Umsatzerlösen nicht so positiv entwickelt wie dies bei
Planveranschlagung erwartet wurde. Bei Klein- und Großabnehmern sind die Verbrauchswerte ggü. dem Vorjahr zurückgegangen.
b)
Entwicklung der Kapitalrücklage
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung vom 30.09.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in
Höhe von 132.932,30 € im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Kapitalrücklage zuzustimmen. Der eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 4.590,68 € soll auf neue
Rechnung vorgetragen werden.
Damit stellt sich die Kapitalrücklage wie folgt dar:
Stand der Kapitalrücklage nach Verrechnung des Verlustvortrages 2009 – 2013 zum 31.12.2014
Verlustvortrag 2014
c)
15.283,24 €
-4.590,68 €
Gebührenbedarf
Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 wurde eine Gebührenerhöhung der
Verbrauchsgebühr von 60,00 € auf 65,00 € pro Megawattstunde beschlossen.
Diese Gebühr wurde auf der Basis der Wirtschaftsplandaten in den Jahren 2013
und 2014 unverändert gelassen.
Die Gebührennachkalkulation auf Basis der Ist-Werte 2014 hat eine Unterdeckung von rd. T€ 12,6 ergeben.
Mit der Verabschiedung des aktuellen Wirtschaftsplans 2015 und des aufgrund
des Jahresverlaufs bereits prognostizierten Jahresfehlbetrages 2014 wurde eine
Anpassung der Gebühren vorgenommen, und zwar wurde die Verbrauchsgebühr
4
bei 65,00 EUR pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 EUR belassen,
jedoch die Grundgebühr ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe
von 3.105,50 kW ab 01.01.2015 um 2,00 EUR pro kW erhöht und damit wie folgt
festgesetzt:
Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2015
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Über 300 kW
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister
Alt
45,00
35,00
25,00
21,00
Neu
47,00
37,00
27,00
23,00