Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
194 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
17.11.15, 13:00
Aktualisiert
17.11.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 309 /X.L.
Datum: 16.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Teilweise Nutzungsänderung des landw. Geräteschuppens in einen Stall mit Futtertisch
für 18 Jungtiere auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 123
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zum Bauvorhaben auf teilweise Nutzungsänderung des
landw. Geräteschuppens in einen Stall mit Futtertisch für 18 Jungtieren auf dem
außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Tondorf befindlichen Grundstück
Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 123 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36
Abs. 1 BauGB unter der Auflage zu erteilen, dass auf diesem Grundstück entlang
der L 194 (ehem. B 51) ein Gehölzstreifen durch den Antragsteller anzulegen ist.
Begründung:
In den vergangenen 30 Jahren sind auf dem o. g. Grundstück eine Reihe von
landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, Schuppen, Fahrsilos, etc. entstanden. Sie
sind Teil des landwirtschaftlichen Betriebes in Tondorf, Hofackerstraße 1, der in
den vergangenen Jahrzehnten ebenfalls, um einen reibungslosen Betriebsablauf
zu gerwährleisten, ständig erweitert wurde. Es handelt sich um einen Betrieb mit
Erbfolge, so dass die Privilegierung gem. § 35 BauGB gegeben ist.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Von der Ortslagenabrundungssatzung
wird es nicht mehr erfasst. Die wegemäßige Anbindung ist über Wirtschaftswege,
ausgehend von der Hofackerstraße gegeben.
Bislang wurden landschaftspflegerische Maßnahmen für die auf dem Grundstück
vorhandenen baulichen Anlagen nicht umgesetzt. Diese waren als Abpflanzung in
westlicher und nördlicher Richtung in unmittelbarer Nähe der Fahrsilos u. Geräteschuppen vorgesehen. Da jedoch an den vorgesehenen Standorten Rangierflächen benötigt werden, wird seitens der Gemeinde Nettersheim angeregt, entlang
der L 194 einen Gehölzstreifen anzulegen, um mittelfristig einen Sichtschutz zu
erlangen.
Auf dem beigefügten Planauszug ist der Gebäudeteil, in dem die Umnutzung erfolgen soll, schraffiert dargestellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister