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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Teilweise Nutzungsänderung des landw. Geräteschuppens in einen Stall mit Futtertisch für 18 Jungtiere auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 123)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
194 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
17.11.15, 13:00
Aktualisiert
17.11.15, 13:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Teilweise Nutzungsänderung des landw. Geräteschuppens in einen Stall mit Futtertisch für 18 Jungtiere auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 123) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Teilweise Nutzungsänderung des landw. Geräteschuppens in einen Stall mit Futtertisch für 18 Jungtiere auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 123)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 309 /X.L. Datum: 16.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Teilweise Nutzungsänderung des landw. Geräteschuppens in einen Stall mit Futtertisch für 18 Jungtiere auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 123 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zum Bauvorhaben auf teilweise Nutzungsänderung des landw. Geräteschuppens in einen Stall mit Futtertisch für 18 Jungtieren auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Tondorf befindlichen Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 123 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Auflage zu erteilen, dass auf diesem Grundstück entlang der L 194 (ehem. B 51) ein Gehölzstreifen durch den Antragsteller anzulegen ist. Begründung: In den vergangenen 30 Jahren sind auf dem o. g. Grundstück eine Reihe von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, Schuppen, Fahrsilos, etc. entstanden. Sie sind Teil des landwirtschaftlichen Betriebes in Tondorf, Hofackerstraße 1, der in den vergangenen Jahrzehnten ebenfalls, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gerwährleisten, ständig erweitert wurde. Es handelt sich um einen Betrieb mit Erbfolge, so dass die Privilegierung gem. § 35 BauGB gegeben ist. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Von der Ortslagenabrundungssatzung wird es nicht mehr erfasst. Die wegemäßige Anbindung ist über Wirtschaftswege, ausgehend von der Hofackerstraße gegeben. Bislang wurden landschaftspflegerische Maßnahmen für die auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen nicht umgesetzt. Diese waren als Abpflanzung in westlicher und nördlicher Richtung in unmittelbarer Nähe der Fahrsilos u. Geräteschuppen vorgesehen. Da jedoch an den vorgesehenen Standorten Rangierflächen benötigt werden, wird seitens der Gemeinde Nettersheim angeregt, entlang der L 194 einen Gehölzstreifen anzulegen, um mittelfristig einen Sichtschutz zu erlangen. Auf dem beigefügten Planauszug ist der Gebäudeteil, in dem die Umnutzung erfolgen soll, schraffiert dargestellt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister