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Beschlussvorlage (Konzept für die künftige Nutzung der Räume der jetzigen Carl-Schurz-Hauptschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 5/2012 2. Ergänzung Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 30.08.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft - 20 - BM / Dezernent Termin Bemerkungen 19.09.2012 vorberatend Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 25.10.2012 vorberatend Schulausschuss 30.10.2012 vorberatend Jugendhilfeausschuss 07.11.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Betrifft: 06.09.2012 Datum Freigabe -100- Konzept für die künftige Nutzung der Räume der jetzigen Carl-Schurz-Hauptschule Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabenseite. Mittel müssen in den Folgejahren zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom 26.06.2012, den sog. Neubau betreffend, wird bestätigt. 2. Die Verwaltung wird gebeten, für die Sanierung des Neubaus die Vergabe des Planungsauftrages an ein Architekturbüro in Form einer europaweiten Ausschreibung gem. VOF vorzubereiten. Der Auftrag soll folgende Bestandteile umfassen: - Überprüfung der Konzeption für die Nutzung und Sanierung der Räume der ehemaligen Hauptschule hinsichtlich der wirtschaftlichen und konzeptionellen Aspekte, - Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes für das Gebäude und die Außenanlagen im Hinblick auf die Gesamtdarstellung des Schulzentrums, - Sanierung des Neubaus. Die Leistungen sollen losweise ausgeschrieben werden, damit sowohl eine getrennte Vergabe nach den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie 6 bis 9 aber auch eine Vergabe beider Lose an ein Büro möglich ist. Die erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt. 3. Die VHS verbleibt zunächst in der ehemaligen Marienschule. Ihr werden ab dem Schuljahr auch die Räume zur Verfügung gestellt, die bisher vom Ville-Gymnasium genutzt wurden. 4. Der Altbau der Hauptschule soll nicht saniert werden. Es wird ein Abbruch zur Verringerung der von der Stadt zu unterhaltenden Nutzflächen angestrebt. 5. Im weiteren Verfahren wird noch geklärt, ob die VHS in der Marienschule verbleibt und das Gebäude, ggf. schrittweise, saniert wird oder ob im Bereich der Hauptschule ein Neubau errichtet wird. 6. Das Gebäude der Musikschule soll verkauft werden. Es ist ein Vorschlag zu entwickeln, wo Räume für die AWO und ein Jugendzentrum bereitgestellt werden können. Begründung: Die städtischen Gremien haben sich bereits mehrfach mit dem Konzept für die Nutzung der ehemaligen Räume in der Hauptschule befasst. Es bestand Einvernehmen, dass der Neubau ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden soll, die Mensa im Erdgeschoss vorgesehen wird und die Stadtbücherei am bisherigen Standort verbleiben soll. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.06.2002 einen entsprechenden Beschluss gefasst und angeregt, die weitere Vorgehensweise in einem interfraktionellen Gespräch zu beraten. Dieses Gespräch hat am 06.08.2012 stattgefunden. Der Beschlussentwurf entspricht den Vereinbarungen im interfraktionellen Gespräch. Zur Vorbereitung des interfraktionellen Gesprächs hatte ich eine EXCEL-Tabelle mit der Berechnung der verschiedenen Varianten gem. Vorlage 5/2012 erstellt. Diese ist als Anlage 1 beigefügt. Aufgrund der Beschlussfassung in den städtischen Gremien, wonach die Stadtbücherei in den bisherigen Räumen verbleiben soll, habe ich in allen Varianten die Mietkosten für die Stadtbücherei berücksichtigt. Aufgrund der Diskussionen zur Vorlage habe ich die Berechnung um folgende zwei Varianten ergänzt: 4f: Die VHS verbleibt im Gebäude der Marienschule. Die Jugendräume werden im Erdgeschoss des Altbaus unter dem Verwaltungstrakt untergebracht. Die AWO erhält die ehemaligen Verwaltungsräume. Der Klassentrakt wird abgebrochen. Es ergeben sich Folgekosten in Höhe von ca. 292.000,- € pro Jahr. 4g: Die VHS verbleibt im Gebäude der Marienschule. Der Altbau der Hauptschule wird vollständig beseitigt. Für die Jugendräume und die AWO wird auf dem Gelände der Hauptschule ein Neubau errichtet. Die Folgekosten betragen ca. 290.000,- € Jahr. Mit Vertretern der AWO und Mitarbeitern des Jugendamtes wurde nochmals das Raumprogramm für beide Einrichtungen besprochen. Nach Auffassung des Jugendamtes sollten die Flächen für das Jugendzentrum nicht noch weiter reduziert werden. Gegenüber der ursprünglich diskutierten Jugendkulturhalle wurde das Raumprogramm bereits halbiert. Bei einer weiteren Verkleinerung der zur Verfügung stehenden Flächen würde die Einrichtung schnell unattraktiv für die Jugendlichen. Das Raumprogramm für die AWO wurde ebenfalls nochmals diskutiert. Danach benötigt die AWO zwei kleine Büroräume. einen Besprechungsraum und eine Küche. Lagerräume können im Keller einer Schule untergebracht werden und müssen nicht neu gebaut werden. Im Neubau der Hauptschule stehen Flächen zur Verfügung. Derzeit verfügt die AWO über zwei Schulungsräume, von denen einer auch zu 70 % durch das Marie-Juchacz-Bildungswerk genutzt wird. Ob diese gemeinsame Nutzung auch künftig erhalten bleiben soll und zu welchen Konditionen dem Bildungswerk die Räume überlassen werden sollen, wird derzeit zwischen Bildungswerk und AWO diskutiert. Beim Raumprogramm habe ich zunächst einen Raum berücksichtigt. Eine Reduzierung des Raumprogramms durch gemeinsame Nutzung von Räumen durch AWO und Jugendamt wird nicht als möglich angesehen. Die Anforderungen an die Gestaltung der Räume sind völlig unterschiedlich. Weiterhin werden die Räume zur gleichen Zeit von Mobilé und AWO benötigt. Die AWO hat daran Interesse, für bestimmte Veranstaltungen zusätzlich zu den Schulungsräumen die Jugendräume in Anspruch nehmen zu kommen. Dies wird bereits jetzt in der Musikschule praktiziert und wäre auch am Standort Hauptschule möglich. -2- Bei der Berechnung der Folgekosten habe ich einen Zinssatz von 3,5 % unterstellt. Im Rahmen der Umsetzung des Wirtschaftsplanes 2011 habe ich Anfang 2002 bei der KfW ein Darlehen für die energetische Sanierung von Gebäuden aufgenommen. Der Zinssatz beträgt bei einer Zinsbindung von 10 Jahren 0,3 %. Für einen Neubau beträgt der Zinssatz unter bestimmten Voraussetzungen 2,0 %. Ich habe eine weitere Berechnung als Anlage 2 angefügt, in der diese Zinssätze berücksichtigt sind. Weiterhin habe ich eine farbige Darstellung der geplanten Nutzungen in den Gebäuden der Hauptschule beigefügt. Dabei wurde die aktuelle Beschlusslage – Mensa im Erdgeschoss, Stadtbücherei in den bisherigen Räumen, Einplanung von Jugendräumen – berücksichtigt. (Dr. Rips) -3-