Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 5/2012 2. Ergänzung
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 30.08.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
Bemerkungen
19.09.2012
vorberatend
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
25.10.2012
vorberatend
Schulausschuss
30.10.2012
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
07.11.2012
vorberatend
Rat
11.12.2012
beschließend
Betrifft:
06.09.2012
Datum Freigabe -100-
Konzept für die künftige Nutzung der Räume der jetzigen Carl-Schurz-Hauptschule
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabenseite. Mittel müssen in den Folgejahren zur Verfügung
gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom 26.06.2012, den sog. Neubau betreffend,
wird bestätigt.
2. Die Verwaltung wird gebeten, für die Sanierung des Neubaus die Vergabe des
Planungsauftrages an ein Architekturbüro in Form einer europaweiten Ausschreibung gem.
VOF vorzubereiten. Der Auftrag soll folgende Bestandteile umfassen:
- Überprüfung der Konzeption für die Nutzung und Sanierung der Räume der ehemaligen
Hauptschule hinsichtlich der wirtschaftlichen und konzeptionellen Aspekte,
- Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes für das Gebäude und die Außenanlagen im
Hinblick auf die Gesamtdarstellung des Schulzentrums,
- Sanierung des Neubaus. Die Leistungen sollen losweise ausgeschrieben werden, damit
sowohl eine getrennte Vergabe nach den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie 6 bis 9 aber auch
eine Vergabe beider Lose an ein Büro möglich ist. Die erforderlichen Mittel werden im
Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt.
3. Die VHS verbleibt zunächst in der ehemaligen Marienschule. Ihr werden ab dem Schuljahr auch
die Räume zur Verfügung gestellt, die bisher vom Ville-Gymnasium genutzt wurden.
4. Der Altbau der Hauptschule soll nicht saniert werden. Es wird ein Abbruch zur Verringerung der
von der Stadt zu unterhaltenden Nutzflächen angestrebt.
5. Im weiteren Verfahren wird noch geklärt, ob die VHS in der Marienschule verbleibt und das
Gebäude, ggf. schrittweise, saniert wird oder ob im Bereich der Hauptschule ein Neubau
errichtet wird.
6. Das Gebäude der Musikschule soll verkauft werden. Es ist ein Vorschlag zu entwickeln, wo
Räume für die AWO und ein Jugendzentrum bereitgestellt werden können.
Begründung:
Die städtischen Gremien haben sich bereits mehrfach mit dem Konzept für die Nutzung der
ehemaligen Räume in der Hauptschule befasst. Es bestand Einvernehmen, dass der Neubau
ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden soll, die Mensa im Erdgeschoss vorgesehen
wird und die Stadtbücherei am bisherigen Standort verbleiben soll. Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 26.06.2002 einen entsprechenden Beschluss gefasst und angeregt, die weitere
Vorgehensweise in einem interfraktionellen Gespräch zu beraten. Dieses Gespräch hat am
06.08.2012 stattgefunden. Der Beschlussentwurf entspricht den Vereinbarungen im
interfraktionellen Gespräch.
Zur Vorbereitung des interfraktionellen Gesprächs hatte ich eine EXCEL-Tabelle mit der
Berechnung der verschiedenen Varianten gem. Vorlage 5/2012 erstellt. Diese ist als Anlage 1
beigefügt. Aufgrund der Beschlussfassung in den städtischen Gremien, wonach die Stadtbücherei
in den bisherigen Räumen verbleiben soll, habe ich in allen Varianten die Mietkosten für die
Stadtbücherei berücksichtigt.
Aufgrund der Diskussionen zur Vorlage habe ich die Berechnung um folgende zwei Varianten
ergänzt:
4f: Die VHS verbleibt im Gebäude der Marienschule. Die Jugendräume werden im Erdgeschoss
des Altbaus unter dem Verwaltungstrakt untergebracht. Die AWO erhält die ehemaligen
Verwaltungsräume. Der Klassentrakt wird abgebrochen. Es ergeben sich Folgekosten in Höhe
von ca. 292.000,- € pro Jahr.
4g: Die VHS verbleibt im Gebäude der Marienschule. Der Altbau der Hauptschule wird vollständig
beseitigt. Für die Jugendräume und die AWO wird auf dem Gelände der Hauptschule ein
Neubau errichtet. Die Folgekosten betragen ca. 290.000,- € Jahr.
Mit Vertretern der AWO und Mitarbeitern des Jugendamtes wurde nochmals das
Raumprogramm für beide Einrichtungen besprochen. Nach Auffassung des Jugendamtes
sollten die Flächen für das Jugendzentrum nicht noch weiter reduziert werden. Gegenüber der
ursprünglich diskutierten Jugendkulturhalle wurde das Raumprogramm bereits halbiert. Bei
einer weiteren Verkleinerung der zur Verfügung stehenden Flächen würde die Einrichtung
schnell unattraktiv für die Jugendlichen.
Das Raumprogramm für die AWO wurde ebenfalls nochmals diskutiert. Danach benötigt die
AWO zwei kleine Büroräume. einen Besprechungsraum und eine Küche. Lagerräume können
im Keller einer Schule untergebracht werden und müssen nicht neu gebaut werden. Im Neubau
der Hauptschule stehen Flächen zur Verfügung. Derzeit verfügt die AWO über zwei
Schulungsräume, von denen einer auch zu 70 % durch das Marie-Juchacz-Bildungswerk
genutzt wird. Ob diese gemeinsame Nutzung auch künftig erhalten bleiben soll und zu welchen
Konditionen dem Bildungswerk die Räume überlassen werden sollen, wird derzeit zwischen
Bildungswerk und AWO diskutiert. Beim Raumprogramm habe ich zunächst einen Raum
berücksichtigt.
Eine Reduzierung des Raumprogramms durch gemeinsame Nutzung von Räumen durch AWO
und Jugendamt wird nicht als möglich angesehen. Die Anforderungen an die Gestaltung der
Räume sind völlig unterschiedlich. Weiterhin werden die Räume zur gleichen Zeit von Mobilé
und AWO benötigt. Die AWO hat daran Interesse, für bestimmte Veranstaltungen zusätzlich zu
den Schulungsräumen die Jugendräume in Anspruch nehmen zu kommen. Dies wird bereits
jetzt in der Musikschule praktiziert und wäre auch am Standort Hauptschule möglich.
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Bei der Berechnung der Folgekosten habe ich einen Zinssatz von 3,5 % unterstellt. Im Rahmen
der Umsetzung des Wirtschaftsplanes 2011 habe ich Anfang 2002 bei der KfW ein Darlehen für
die energetische Sanierung von Gebäuden aufgenommen. Der Zinssatz beträgt bei einer
Zinsbindung von 10 Jahren 0,3 %. Für einen Neubau beträgt der Zinssatz unter bestimmten
Voraussetzungen 2,0 %. Ich habe eine weitere Berechnung als Anlage 2 angefügt, in der diese
Zinssätze berücksichtigt sind.
Weiterhin habe ich eine farbige Darstellung der geplanten Nutzungen in den Gebäuden der
Hauptschule beigefügt. Dabei wurde die aktuelle Beschlusslage – Mensa im Erdgeschoss,
Stadtbücherei in den bisherigen Räumen, Einplanung von Jugendräumen – berücksichtigt.
(Dr. Rips)
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