Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
202 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 18:01
Aktualisiert
23.02.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
lfd.
Nr.
1.
2.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung, zumindest in den Randgebieten
Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung
3.
Reduzierung der Mäharbeiten an
Feldwegen
4.
Reduzierung der Anzahl der Rats/Ausschussmitglieder, Sitzungstermine und Aufwandsentschädigungen auf die geringste mögliche Anzahl/Betrag
Stellungnahme
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Punktuelle Halbnachtschaltung der Leuchten spart Energie- und evtl.
auch Wartungskosten.
je Leuchte rd. 24 €/a
Umstellung auf Halbnachtschaltung verursacht einmalige Kosten von
30.000 €. Falls jedoch Feiertags- und Kirmesschaltungen gewünscht
werden, resultieren Mehrkosten nach Aufwand.
Feldwege (Grasnarbenwege) werden grundsätzlich nicht gemäht. Bankette an asphaltierten Wirtschaftswegen werden nach Bedarf gemäht,
weil sie der Straßenentwässerung dienen und somit die Bausubstanz
schützen.
• Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder
§ 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW
Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt in Gemeinden zw. 15.000
und 30.000 Einwohnern 38 Vertreter (davon 19 in Wahlbezirken). Die
Gemeinde kann durch Satzung die Zahl um 2, 4 oder 6 verringern. Dies
muss bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode geschehen.
Eine Reduzierung von 38 um 4 auf 34 Ratmitglieder ist bei uns bereits
erfolgt. Eine Reduzierung um weitere 2 auf 32 wäre rechtlich noch möglich. Hier müssten dann allerdings auch noch die Regeln zur Einteilung
der Wahlbezirke gemäß KWahlG beachtete werden. Eine Änderung wäre
ohnehin erst für die nächste Wahlperiode durchführbar. Für die Reduzierung bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung (§ 8 Abs. 5) mit einer
entsprechenden qualifizierten Mehrheit.
rd. 40 % der Stromkosten,
entspricht rd. 46.000 €
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Je Ratsmitglied ca. 2.500 €
jährlich
Je Ausschussmitglied ca. 25
€ (Stawi 35 €) mal 5 Sitzungen = 125 € jährlich
Seite 1 von 28
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
• Reduzierung der Anzahl der Ausschussmitglieder
Die Größe der Ausschüsse bestimmen die Ratsmitglieder gemäß § 58
GO.
Keine Einsparungen möglich
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
noch
Reduzierung der Anzahl der Rats/Ausschussmitglieder, Sitzungstermine und Aufwandsentschädigungen auf die geringste mögliche Anzahl/Betrag
5.
• Reduzierung der Sitzungstermine
Die Sitzungen wurden bereits auf 5 Sitzungsstaffeln im Jahr reduziert.
Noch weniger Sitzungen würden die Handlungsfähigkeit der Verwaltung
einschränken und Antragsbearbeitungen etc. verzögern. Dies entspricht
nicht bürgerfreundlichem Handeln. Sitzungen werden nur durchgeführt,
wenn Beratungsbedarf vorhanden ist. In der Regel fallen wegen fehlendem Beratungsbedarf jährlich ca. 2-3 Sitzungen aus. In diesem Jahr wurden zusätzliche Sitzungstermine für den Bauausschuss in den Sitzungsplan aufgenommen. Dies war Wunsch des Ausschusses, da Dringlichkeitsentscheidungen für Auftragsvergaben nur im äußersten Notfall erfolgen sollten.
• Reduzierung der Aufwandsentschädigungen
§ 45 GO, § 9 Hauptsatzung, Entschädigungsverordnung
Hier könnten durch eine Änderung der Hauptsatzung Aufwandsentschädigungen reduziert werden z.B. durch eine Reduzierung der Anzahl der
Sitzungen, für die Aufwandsentschädigung gezahlt wird bzw. durch ein
Herabsetzen des Zeitfensters (z.Zt. 18.00 Uhr), für das Verdienstausfall
gezahlt wird. Für eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung ist
eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
Wird in zukünftig zu erschließenden Baugebieten aufgegriffen.
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Je Fachausschuss ca. 500
€, je Ratssitzung ca. 900 €
Pauschal nicht kalkulierbar;
hierzu müssten konkrete
Einsparvorschläge (Reduzierung Sitzungszähler o. a.)
benannt werden
Verursacht erst einmal Kosten
Streusalz: Ein Kooperationsvertrag mit Straßen NRW wird vorbereitet.
Bei 400 T rd. 1.000 €
Drei Gründe sprechen dafür: Sommerbezug kann auf 400 T ausgeweitet
werden, Straßen NRW hat Vorrang bei Lieferengpässen und eine Lagerhalle steht in der Nähe am Bendenweg.
Darüber hinaus werden Kooperationen mit anderen Kommunen regelmä- Einspareffekt derzeit nicht
ßig unter dem Thema interkommunale Zusammenarbeit angestrebt, sobezifferbar.
fern ein entsprechender Bedarf auch bei den potenziellen Kooperationspartnern besteht. Hier wird aktuell auf die abzuschließende öffentlichrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Mechernich im Bereich der Übertragung der Vorprüfungsaufgaben gem. § 100 LHO NRW verwiesen. Eine
entsprechende Vorlage geht dem Rat für die Sitzung am 29.03.11 zu.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 2 von 28
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
6.
Erschließung von Grund und Boden, Ansiedlung von jungen Familien zu günstigen Preisen
Kooperation mit kreisang. Städten
und Gemeinden bei Beschaffung
von Papier, Büromaterial und Streusalz
Stellungnahme
lfd.
Nr.
7.
8.
9.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Übertragung von dörflichen Pflegeund Unterhaltungsmaßnahmen an
interessierte Bürger mittels Werkvertrag
Hundesteuer ab dem zweiten Hund
drastisch erhöhen
Feste Radarstation einrichten
Stellungnahme
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Insbesondere wegen der neu übernommenen Friedhofspflege sind Reduzierungen im Bereich der Grünflächenunterhaltung unabdingbar. –
gerne !
s. Ziffer 17
Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und Erhebung von
Sicherheitsleistungen
bei
Ordnungswidrigkeiten
und
Straftaten
Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die
Ordnungsbehörden - RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales
– 43.8 – 57.04.16 - v. 2.11.2010:
Die großen kreisangehörigen Gemeinden i. S. von § 4 der Gemeindeordnung sind neben den Kreisordnungsbehörden zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei der Überwachung
der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden für Maßnahmen der
Gefahrenabwehr im Rahmen der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs, der Kreisordnungsbehörden und der Großen kreisangehörigen
Städte für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr
an Gefahrenstellen nach § 48 Absatz 2 des Ordnungsbehördengesetzes
(OBG) bleibt unberührt.
Einnahmemöglichkeit steht
nicht zur Verfügung, weil
Bad Münstereifel eine kleine kreisangehörige Gemeinde ist.
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 3 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
10.
10.000 € Motorradsteuer für nicht
beruflich genutzte Motorräder
11.
Tourismus-Verantwortliche austauschen bzw. diese Stellen streichen
Stellungnahme
Die Befugnis der Gemeinde eine neue Steuer, hier die Motorradsteuer,
einzuführen, unterliegt der Einschränkung, dass die neu eingeführte
Steuer den bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig sein
darf (Art. 105 Abs. 2a GG). Dieses Gleichartigkeitsverbot besagt, dass
die Gemeinde nur berechtigt ist, neue Steuern einzuführen, wenn Steuergegenstand und Steuermaßstab nicht mit anderen bereits bestehenden
Steuerarten übereinstimmen, und dass der steuerbegründende Tatbestand nicht denselben Belastungsgrund erfasst wie eine Bundessteuer,
sich also in Gegenstand , Bemessungsgrundlage, Erhebungstechnik und
wirtschaftlicher Auswirkung von der Bundessteuer unterscheidet. Die
Gleichartigkeit besteht im vorliegenden Fall allerdings mit der bundesgesetzlichen Kraftfahrzeugsteuer. Die Einführung einer gemeindlichen Motorradsteuer ist daher unzulässig.
Das Thema Privatisierung der Kurverwaltung wurde mit dem am
12.07.2010 beschlossenen HSK als Auftrag in die Verwaltung gegeben.
Das Thema ist jedoch um den gesamten touristischen Bereich zu erweitern, um eine umfassende Beurteilung anstellen zu können. Ein Zwischenbericht wird dem Rat für die Sitzung am 29.03.2011 zugeleitet.
Daran werden sich die weiteren Schritte anschließen.
Anzumerken ist, dass bereits heute diverse Kooperationen im touristischen Bereich bestehen, die zur Reduzierung von Personal- und Sachaufwand beitragen. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im fortgeschriebenen HSK verwiesen.
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Einnahmemöglichkeit steht
nicht zur Verfügung.
Einspareffekt derzeit nicht
bezifferbar.
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 4 von 28
Anregung bzw. Sparvorschlag
Stellungnahme
12.
Sozial- und Asylmissbrauch kontrollieren und gesetzlich vorgehen
13.
Straßenbeleuchtung reduzieren –
Nachtabschaltung, Leuchtkörper mit
geringerer Energiestärke
14.
Abschaltung der Beleuchtung im
Schleidpark nach 21 h
Privatisierung des Schwimmbades
Die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im SGB XII und AsylbLG erfolgt bereits, hierbei werden die gesetzlich vorgesehenen Instrumente
(insb. automatischer Datenabgleich nach § 118 SGB XII, erweitert auf
Leistungsbezieher nach AsylbLG), angewendet. Weitere Prüfungen, z.B.
der Vermögenssituation, erfolgen regelmäßig durch die Sachbearbeiter
anhand der Forderung entsprechender Nachweise von den Leistungsempfängern.
Weitere Einsparungen ließen sich ggf. durch die Schaffung eines Außendienstes erzielen, der als Bedarfsfeststellungsdienst eingesetzt wird. Dies
wurde z.B. durch die ARGE-EU-Aktiv im SGB-II-Bereich so gehandhabt.
Eine beweissichere Aufdeckung von „Schwarzarbeit“ ist aber erfahrungsgemäß auch mit einem Außendienst kaum möglich, zumal ein Observieren der Leistungsempfänger gesetzlich nicht zulässig ist und Arbeitgeber
mitunter Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellen. In diesem Bereich ist
auch die Zuständigkeit der den Hauptzollämtern zugeordneten Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegeben.
Da SGB XII-Leistungen im Wesentlichen nur an voll erwerbsgeminderte
Personen und Personen über 65 Jahren gewährt werden, ist hier auch
die Wahrscheinlichkeit derartiger Missbrauchsfälle als relativ gering einzuschätzen.
Die Bekämpfung von „Asylmissbrauch“ im aufenthaltsrechtlichen Sinne
obliegt der Ausländerbehörde beim Kreis Euskirchen.
Geringere Leistung ist auch mit LED nicht möglich.
LED verringern jedoch den Wartungsaufwand, der Umfang ist derzeit
nicht bezifferbar.
Nachtabschaltung vgl. 2.
gerne
15.
16.
Keine Aufstellung von Wahlwerbetafeln durch die Stadt/Bauhof
Wenn sich ein Käufer findet, der, ohne Beteiligung der Stadt, das Schulschwimmen zu den derzeitigen Kosten garantiert und die Eintrittspreise
im Rahmen hält, sofort. Jedoch muss ein Teil des Personals anderweitig
eingesetzt werden.
Auf die Aufstellung wird schon seit 2009 verzichtet.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
500.000 € jährlich
abzüglich Personalaufwand
Seite 5 von 28
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
lfd.
Nr.
lfd.
Nr.
17.
18.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Moderate Anhebung der Hundesteuer bei einem Hund,
deutliche Anhebung bei mehreren
Hunden bzw. Kampfhunden
Einrichtung von 10 Arbeitsplätzen
für Leistungsempfänger nach SGB
II für Grünflächen-/Friedhofspflege
usw., mtl. Höchsteinkommen 100 €
(Freibetrag nach § 30 SGB II), Gegenfinanzierung über Einsparung
einer E6 Stelle beim Bauhof
Stellungnahme
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Dieser Vorschlag ist verwaltungsintern bereits auf den Weg gebracht.
Entsprechend dem Beispiel der Stadt Mechernich sollten die Steuern wie
folgt erhöht werden
Anzahl
Bad Münstereifel
1 Hund
62,00 €
ab 2 Hund
75,00 €
ab 3 Hund
88,00 €
Kampfhund
614,00 €
Mechernich
69,00 €
115,00 €
138,00 €
805,00 €
Einnahmeverbesserung
30.765,75 €
Bei Leistungsempfängern nach SGB II (Arbeitslosengeld II) wird zurzeit
bei Erwerbstätigkeit ein Grundfreibetrag von 100 € nicht als Einkommen
angerechnet (§ 30 SGB II), so dass der Leistungsempfänger bis zu diesem monatlichen Einkommen eine ungekürzte Sozialleistung erhält.
Die Schaffung von einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen mit
einem Monatseinkommen von max. 100 Euro würde bedeuten, geringfügige und sozialversicherungsfreie Beschäftigungen zu schaffen. Dies
wäre zwar gesetzlich zulässig, jedoch werden solche Beschäftigungsverhältnisse vom Leistungsträger Jobcenter Euskirchen grundsätzlich nicht
gefördert, da sie perspektivisch nicht geeignet sind, die Hilfebedürftigkeit
zu mindern oder zu beseitigen.
Angesichts des bundesweiten Rückganges der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse wäre es auch sozialpolitisch bedenklich,
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in mehrere sozialversicherungsfreie Beschäftigungen umzuwandeln.
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 6 von 28
Anregung bzw. Sparvorschlag
Stellungnahme
19.
Erarbeitung einer kreisweiten Richtlinie zu „Kosten der Unterkunft und
Heizung“ mit dem Ziel von unterschiedlichen Sätzen zwischen Höhengebiet/Kernstadt zur Erreichung
einer größeren Einzelfallgerechtigkeit
20.
Reduzierung des Streuaufwandes
auf ebenen Strecken
21.
Einführung einer Katzensteuer
Die bestehende kreisweite Richtlinie zu Kosten der Unterkunft und Heizung wurden im Jahr 2009 durch den Kreis Euskirchen als Sozialhilfeträger neu überarbeitet. Hierbei wurden zur Erreichung einer besseren Einzelfallgerechtigkeit die Miethöchstgrenzen individuell für jede kreisangehörige Gemeinde festgesetzt. Zu diesem Zweck wurden die vorliegenden
statistischen Daten aus den Mietspiegeln der einzelnen Kommunen
zugrunde gelegt und je Kommune entsprechende DurchschnittsMittelwerte der Grundmiete, bezogen auf verschiedene Haushalts/Wohnungsgrößen, gebildet. Diese Methode ist sozialgerichtlich anerkannt.
Eine weitergehende, kleinteiligere Gliederung der Miethöchstgrenzen ist
zum einen wegen der dünner werdenden statistischen Datenlage schwierig. Zum anderen würden sich insgesamt kaum Einsparungseffekte zeigen, da zwar in Ortsteilen ggf. niedrigere Mieten als ortsüblich anerkannt
werden könnten, sich im Kernstadtbereich aber gleichzeitig ein höheres
Mietpreisniveau herausbilden würde.
Mit eingeschränktem Winterdienst, d.h. Räumen und Streuen der Steilstrecken und verkehrsbedeutenden Straßen, wie Busstrecken als erste
Priorität, alle anderen Straßen nachgeordnet, kann eine Reduzierung
erfolgen.
Die Einführung einer Katzensteuer wäre zwar rechtlich zulässig, dürfte
erhebungstechnisch allerdings erhebliche Probleme bereiten und einen
erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern. Dies beginnt bereits bei der
Ermittlung des Tierbestandes und der jeweiligen Besitzer- Beispiel: Katzenbestand eines traditionellen landwirtschaftlichen Betriebes. Deshalb
erhebt im gesamten Bundesgebiet gegenwärtig keine einzige Gemeinde
eine Katzensteuer.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Einspareffekt derzeit nicht
bezifferbar.
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
lfd.
Nr.
Seite 7 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
22.
Eigenbetriebe stärker in die Haushaltskonsolidierung mit einbinden.
23.
Alle Bereiche der Verwaltung sollten
auf ihr Rationalisierungspotenzial
hin untersucht werden.
Stellungnahme
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
2011: 35.000 €
2012: 70.000 €
2013: 105.000 €
2014: 140.000 €
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
Der Eigenbetrieb Stadtwerke und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Forstbetrieb werden bereits über die Abführung der Eigenkapitalverzinsung an der Haushaltskonsolidierung beteiligt.
Darüber hinaus muss die Haushaltskonsolidierung auch alle Beteiligungen der Gemeinde einbeziehen. Auf die Beteiligungen sind die Maßstäbe
der Haushaltskonsolidierung konsequent anzuwenden. (Vgl. Leitfaden
„Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009, S.
34.) Insoweit gelten dann auch für die Beteiligungen u. a. die gleichen
personalwirtschaftlichen Restriktionen, wie für die Kernverwaltung.
Dies ist eine Daueraufgabe und wird regelmäßig beim Freiwerden von
Dienstposten durchlaufen.
Zum 01.01.2010 trat die neue Organisationsstruktur, die auch Auswirkungen auf die Dezernats- und Ämterzuschnitte hatte, in Kraft.
Die Neuorganisation orientierte sich an folgenden Prämissen:
Neuzuweisung von Aufgaben wegen altersbedingtem Ausscheiden
von Personal.
Bündelung sachlich zusammenhängender Aufgaben zur Anpassung
von Personal.
Straffung der Verwaltungsarbeit zur Vermeidung differenzierter Zuständigkeiten.
Umsetzung von Forderungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Auch in den folgenden Jahren muss die Organisationsstruktur weiterentwickelt werden, um einer restriktiven Personalpolitik mit dem Ziel einer
weiteren Personalkostenreduzierung gerecht zu werden. Weitergehendere Maßnahmen sind jedoch abhängig vom Aufgabenbestand und den
gesetzten Standards.
Gem. HSK besteht für die Verwaltung bis auf Weiteres die Vorgabe, jedes Jahr eine Stelle abzubauen.
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Seite 8 von 28
lfd.
Nr.
24.
25.
26.
27.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Hinsichtlich der Erschließung von
Einnahmen sind mehr Anstrengungen zu unternehmen (z. B. Ansiedlung von Windkraftanlagen).
Hinsichtlich der Kommunikation der
Einsparnotwendigkeiten sollte nicht
vergessen werden, Perspektiven
aufzuzeigen.
Sargbestattung nach dem System
FriedWald mit dem Ziel der Aufforstung
Einsparung des Bürgermeisterpostens; Aufgabenerledigung durch
Bezirksregierung
Abschaffung Dienstwagen, stattdessen Nutzung ÖPNV
29.
Konzentration auf komm. Kerngeschäft
Privatisierung Schwimmbad
30.
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Ob z. B. Windkraftanlagen angesiedelt werden sollen, bedarf zunächst
einer politischen Grundsatzentscheidung.
Hinsichtlich der Einnahmeverbesserung eignet sich u. a. auch die Bewirtschaftung von Stellplätzen an städt. Liegenschaften, analog der Regelung zum Rathaus (Pachtzins 30 €/Monat). Hier ist insbesondere an folgende Bereiche zu denken: Bahnhof, Schulzentrum, Grundschulen und
später Tiefgarage St. Michael-Gymnasium.
Dies ist eine Daueraufgabe für alle am Haushaltskonsolidierungsprozess
beteiligten Akteure.
z. B. bei 20 Stellplätzen (ohne Tiefgarage) = 7.200 €/a
Bei einem Bestattungsplatz nach dem System FriedWald darf ausschließlich Totenasche im Wurzelbereich des Bewuchses beigesetzt werden. § 1
Absatz 4 Satz 2 Bestattungsgesetz NRW.
Die Gemeindeordnung regelt u. a., dass ein hauptamtlicher Bürgermeister zu wählen ist. Er ist Organ der Gemeinde. Die Ausführung dieses
Sparvorschlags wäre somit rechtswidrig. Dies bedarf einer Änderung der
GO und liegt nicht in städtischer Zuständigkeit.
Der Zeitaufwand ist bei der Nutzung des ÖPNV erheblich größer als bei
der Nutzung des Dienstwagens. Dieser Zeitaufwand verursacht erheblich
mehr an Personalkosten plus der Kosten für die Fahrkarte.
Hinzu kommt, dass man mit dem ÖPNV manche Orte nur auf Umwegen
(z.B. Nettersheim oder Mechernich nur über Euskirchen) erreicht. Querverbindungen zwischen den einzelnen Bad Münstereifeler Ortsteilen bestehen zum Teil auch nicht (z.B. Houverath – Mutscheid). Erforderliche
Fahrten, die keinen Aufschub dulden, wären wegen der Abhängigkeit
vom Fahrplan nicht möglich.
Wegen der einzukalkulierenden zusätzlichen Personalkosten würde die
Nutzung des ÖPNV Mehrkosten verursachen und keine Einsparungen
bringen.
s. Ziffer 23
s. Ziffer 15
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
28.
Stellungnahme
s. Ziffer 15
Seite 9 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
31.
Konsequente Überprüfung der Sozialleistungen
Sofortiger Baustop am Gymnasium,
Beachtung der Lösungen zum
Schulentwicklungsplan der Gem.
Nettersheim/Blankenheim
32.
33.
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf
Energiesparlampen
34.
Konsequente Sanierung der öffentl.
Infrastruktur
35.
Während dieser Wahlperiode keine
neuen Gutachten in Auftrag geben,
weder planerischer, wissenschaftlicher noch rechtlicher Art
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
s. Ziffer 12
Ein Baustopp führt ausgabeseitig zu Forderungen aus bereits ausgeschriebenen bzw. vergebenen Gewerken und Dienstleistungen. Die Bauruine wäre unter Berücksichtigung besonderer Anforderungen an die
Verkehrssicherheit auf dem Schulgelände dauerhaft und kostenintensiv
abzusichern.
LED- Leuchten haben 57 Watt Leistung, NAV (gelb) haben 63 Watt incl.
Vorschaltgerät. Stromkostenersparnis rd. 13 T€/a, mit Dimmung rd. 48
T€/a. Die Umrüstung kostet 2 Mio € zzgl. Zins und Tilgung mit einer Annuität von 95 T€, bei einer Laufzeit von 20 Jahren.
Sanierung = Ausbau bzw. Verbesserung der Straßensubstanz. Bei erstmaliger Herstellung der Teileinrichtungen tragen die Anlieger 90 % der
Kosten, bei der nachmaligen Erneuerung 50 %. Letzteres kann sich die
Stadt im Nothaushalt nicht leisten.
Im Übrigen richtet sich die Sanierung nach den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln unter Berücksichtigung der Regelungen des Nothaushaltsrechts. D. h. derzeit beschränken sich die Maßnahmen auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung ergibt sich aus der Entschädigungsverordnung NRW. Die Aufwandsentschädigung setzt sich aus einer
mtl. Pauschale in Höhe von 100,80 € und einem Sitzungsgeld i.H.v. 17,30
€ zusammen. Ein Verzicht auf deren Auszahlung liegt in der Entscheidung der Ratsmitglieder.
Auch Vorplanungen zum Straßenausbau kosten Geld. Im Vorfeld von
Anliegerversammlungen und für Kostenschätzungen sind sie jedoch erforderlich. Wenn jedoch die Anlieger den Ausbau ablehnen, war die Ausgabe vergeblich, nicht umsonst.
Im Übrigen werden Gutachten nur dann in Auftrag gegeben, wenn sie
unbedingt erforderlich sind und die sonstigen Voraussetzungen des Nothaushaltsrechts erfüllt sind. Dies würde ansonsten Stillstand bei den entsprechenden Arbeiten bedeuten und eine im Rahmen des Nothaushaltsrechts bescheidene zukunftsgerichtete Stadtentwicklung verhindern.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Ertrag 48.000 €
Aufwand 95.000 €
Ca. 115.000 € jährlich
Ein genereller Verzicht auf
Gutachten erspart zunächst
die entsprechenden Gelder,
verhindert jedoch mögliche
Einnahmenerzielung.
Seite 10 von 28
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
36.
Streichung sämtlicher Sitzungsgelder
Stellungnahme
lfd.
Nr.
37.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Reduzierung Verfügungsmittel des
Bürgermeisters um 600 € zur Anschaffung neuer Medien für Bibliothek, alternativ Selbstverpflichtung
des BM, die Anschaffung aus seinen Mitteln zu finanzieren
Stellungnahme
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Haushaltsrechtlich wäre ein solches Verfahren rechtswidrig. Es wäre ein
Verstoß gegen den Grundsatz der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.
Die Verfügungsmittel des Bürgermeisters betragen 5.100 €. Bis einschließlich 2004 gab es die beiden Produktsachkonten Ehrungen/Jubiläen mit einem Ansatz von 3.600 € und Verfügungsmittel des
Bürgermeisters mit 5.100 €. Für den Haushalt 2005 wurden diese beiden
Konten zusammengeführt. Der Ansatz wurde um 3.600 € (ursprünglicher
Ansatz für Ehrungen und Jubiläen) gekürzt!
Im interkommunalen Vergleich befinden wir uns im unteren Bereich.
Aus diesem verbleibenden Ansatz werden folgende Aufwendungen für
Repräsentationen des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter getätigt:
•
•
•
•
Geschenke für Ehe-, Alters- und Ratsjubiläen ca. 1.000 €
Zuwendungen an Vereine bei Jubiläen ca. 800 €
Zuwendungen an Ehrenamtler und Bürger mit besonderen Leistungen ca.
1.600 €
Schülerempfänge, Prinzenempfang u.a. ca. 1.000 €
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
• Sonstige Repräsentationen ca. 700 €
Die v.g. Aufstellung zeigt, dass die Aufwendungen überwiegend für ehrenamtlich Tätige, städt. Vereine und Altersjubiläen geleistet werden. Ein
kleiner Beitrag für ihr ehrenamtliches Engagement.
Getrennte Kostenstellenkonten für Ehe- und Altersjubiläen, Zuwendungen an Vereine, Repräsentationen und eigentliche Verfügungsmittel des
Bürgermeisters würden die tatsächliche Verwendung dieses Ansatzes
besser verdeutlichen und auch gegenüber dem Bürger sichtbar machen.
Seite 11 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
38.
Gründung einer Bürgerstiftung in die
Mittel des Friedwaldes gegen Übernahme der langfristigen Verpflichtungen eingehen. Verwaltungskosten max. 5% der Erträge, in Gremien keine aktiven Politiker, Mittelverwendung gem. Beschluss einer
Bürgerversammlung auf Vorschlag
des Stiftungsrates, Verwendung der
hälftigen Erträge bis Stiftungsvermögen von 2 Mio. erreicht ist, danach Aufstockung min. in Höhe der
Inflation, Mittelverwendung – 40%
Soziales, 40% Bildung und Kultur,
20% Umwelt. Einbringung der städt.
Stiftungen (??) und Werbung von 20
Stiftern, ab 5.000 € Aufnahme in
Stifterrat, darunter in Stiftungsverzeichnis
Prüfung ob günstigere Versicherungen möglich
39.
Stellungnahme
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Die Finanzierung einer Bürgerstiftung aus Mitteln des Produktes „FriedWald“ ist unzulässig, da Überschüsse (soweit solche überhaupt vorhanden sind) dem allgemeinen Haushalt zuzuführen sind, wo sie vorrangig
der Reduzierung des Haushaltsdefizits dienen.
In der Vergangenheit wurde regelmäßig der Versicherungsumfang hinterfragt und Leistungen, die nicht zwingend erforderlich waren aus den Verträgen herausgenommen. Eine Ausschreibung ist nicht erfolgt.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
Im Rahmen einer Ausschreibung ist darauf hinzuweisen, dass als Basis
die auf vier Jahre hochgerechneten Versicherungsprämien heranzuziehen sind. Der entsprechende Wert für die Sachversicherungen läge danach bei rd. 400.000,00 €.
Dies bedeutet, dass hierdurch der EU-Schwellenwert i. H. v. 193.000 €
für allgemeine Dienstleistungs- und Lieferverträge überschritten wird und
diese Versicherungen EU-weit auszuschreiben sind. Dies kann mit eigenem Personal nicht bewerkstelligt werden und bedürfte demnach externer Unterstützung. Hierfür ist mit Kosten zwischen 5.000 und 10.000 € zu
rechnen.
Seite 12 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
40.
Parkplatz gegenüber dem Kurhaus
sollte samstags und sonntags gebührenpflichtig sein
41.
Streu- und Kehrpflicht außerhalb
der Stadtmauer sollte besser kontrolliert werden und bei Verstößen
mit Bußgeldern geahndet werden
Da seit der Gebührenpflicht auf den
Parkplätzen Große Bleiche und
Zimmerei PKW-Führer u. a. auf die
Stellflächen im Goldenen Tal ausweichen, sollten auf den dortigen
Flächen wenigstens die Pfützen mit
Split aufgefüllt werden.
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Vgl. RD 306/Z-2:
Aufgrund von Nutzungsänderungsanträgen zum Gebäude Nöthener Str.
10 (ehem. Kurhaus) wurden bislang 44 Stellplätze für dieses Gebäude
mittels Baulasteintragung auf diesem Parkplatz nachgewiesen.
Eine Bewirtschaftung der übrigen Flächen ist organisatorisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar.
Bußgelder stellen im Allgemeinen ein ordnungsrechtliches Instrumentarium dar und dienen nicht primär der Einnahmebeschaffung.
Der aktuelle Winter stellt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadtverwaltung von Bad Münstereifel wie auch alle unsere Nachbarkommunen
vor besondere Herausforderungen. Derartige Situationen führen sicher
auch zu dem ein oder anderen Problem, welches in den vergangenen
Wintern nicht aufgetreten ist.
Nicht überall obliegt die Winterwartung den Anliegern. Und generell bezieht sie sich nur auf Gehwege. Und gerade im Bereich der Kernstadt
obliegt die Winterwartung nicht in allen Bereichen den Anliegern, da es
sich teilweise um Fußgängergeschäftsstraßen handelt, bei denen die
Winterwartung durch den Bauhof durchgeführt wird. Ebenso haben die
besonders widrigen Wetterverhältnisse auch die manuelle Winterwartung
durch verpflichtete Anlieger erschwert. Hier erfolgten neben dem Hinweis
im Amtsblatt gezielte Hinweise in Einzelfall. Auch Verwarngelder wurden
angedroht.
Hier ist es aus Sicht der Verwaltung nicht opportun, in einzelnen Bereichen (z. B. außerhalb der Stadtmauer) Bußgelder zu verhängen, sondern
im gesamten Stadtgebiet einen einheitlichen Umgang mit dem Problem
zu üben.
Wird im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Kontrolle und Sicherung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Wegen und Plätzen ständig
erledigt.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
42.
Stellungnahme
Seite 13 von 28
lfd.
Nr.
43.
44.
45.
46.
48.
Reduzierung der Straßenbeleuchtung – nächtliche Abschaltung,
Rückbau von überflüssigen Lampen, weniger Lampen bei Erschließungsmaßnahmen
Relaunch Internetseite im Hinblick
auf Außenwirkung der Stadt und
Automatisierung von Arbeitsabläufen
Wechsel auf energiesparende LEDTechnik eines regionalen Unternehmens bei der Straßenbeleuchtung
Bessere Abstimmung mit den Schulen, um (fast) leere Schulbusse zu
vermeiden
Straßenbeleuchtung - Einbau
dimmbarer LED-Leuchtmittel, Finanzierung der Investition über
Contracting-Vertrag
Baumpatenschaften für die Pflege
von Bäumen im Stadtgebiet
Stellungnahme
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
s. Ziffer 1, 2, 13
Der Betrieb einer Homepage ist eine freiwillige Aufgabe, die hinsichtlich
der Pflege dazu noch sehr personal- und damit kostenintensiv ist.
Inwiefern eine Internetseite zur Automatisierung von Arbeitsabläufen beitragen kann, ist fraglich. Hier kann es wohl eher nur um funktionierende
eGovernment-Anwendungen gehen. Solche sind derzeit nicht im Einsatz.
Ob und welche überhaupt sinnvoll sind, bedürfte einer Marktsondierung
und anschließenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Bevor diese jedoch
angestoßen werden kann, müssten entsprechende Haushaltsmittel bereit
gestellt werden.
Da die Verwaltung derzeit die Neuausrichtung für den städtischen ITBetrieb aufbereitet, sollte der Aspekt eGovernment als Zukunftsoption
hierbei Berücksichtigung finden.
s. Ziffer 33
Die Einflussnahme der Stadt beschränkt sich auf den Einsatz von Bussen
im Schülerspezialverkehr. Den Unternehmern werden nur Besetztfahrten
bezahlt, Leerfahrten sind erforderlich und vorgesehen und in der zu entrichtenden Bereitstellungspauschale enthalten. Bei der Liniengestaltung
wird auf eine Auslastung knapp unterhalb der Zuladungsgrenze geachtet.
s. Ziffer 13, 33
Die Finanzierung über Contracting kann nicht günstiger sein als die Eigenfinanzierung, denn die Kommunen erhalten die günstigsten Kredite.
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
47.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Paten herbei, sofort
Aber mit allen (Verkehrssicherungs-) pflichten, passt in das neue Pflegekonzept des Bauhofes
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 14 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Stellungnahme
49.
Privatisierung der Lohnbuchhaltung
50.
Verkauf nicht für öffentliche Zwecke
genutzter Objekte mit Wohnungsnutzung
Zweimonatiger Einzug der Steuern
und Gebühren
Dieser Punkt sollte nicht isoliert für sich betrachtet werden. Grundsätzlich
sind alle Unterstützungsprozesse – wie z. B. – auf ihr Potenzial zur interkommunalen Zusammenarbeit hin zu betrachten.
Es wurden bereits Interessenten angesprochen, die jedoch kein Angebot
abgegeben haben. Derzeit schwierige Marktlage.
51.
52.
53.
55.
Effektiverer Einsatz der Feuerwehr
durch Optimierung der Standorte
und Strukturen
Gemäß § 28 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer zu je
einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
fällig. Diese Fälligkeitsregelung haben die städtischen Gebührensatzungen sinnvoller Weise übernommen
Bei den gemeindlichen Steuern und den Wasser-/Abwasser/Niederschlagsgebühren ist der quartalsmäßige Einzug gesetzlich vorgeschrieben. Die weitere Einnahmen werden bis auf den Kurbeitrag (jährlicher Einzug) monatlich eingezogen
Wird bei den zukünftig zu erschließenden Baugebieten aufgenommen.
Keine finanzielle Veränderung, da nur tatsächlich
neuer Aufwand durch Dritte
übernommen werden kann.
Alle Türme, bis auf einen derzeit in Nutzung. Für diesen laufen derzeit
Verhandlungen.
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
54.
Einführung einer Erschließungsinfrastrukturabgabe wie in Rheinbach,
Erschließungsträger übernimmt
Folgekosten für äußere technische
und soziale Infrastruktur des realisierten BPlangebietes
Verpachtung der Stadtmauertürme
zur handwerklichen/künstlerischen
Nutzung
Wechsel zu günstigeren Anbietern
von Strom, Gas, Versicherungen
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Nach Wegfall von Bindungen, die derzeit noch bis zum 31.12.2012 bestehen, ist eine Ausschreibung vorgesehen für den Bereich Strom. Hinsichtlich Gas ist die Marktlage schwieriger.
Bzgl. Versicherungen wird auf Ziffer 39 verwiesen.
Grundlage für die Struktur der Feuerwehr ist der gesetzlich vorgeschriebene und vom Rat beschlossene Brandschutzbedarfsplan, der auch bereits jetzt mittel- und längerfristig strukturelle Veränderungen vorsieht.
Eine Fortschreibung erfolgt in 2012.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 15 von 28
Anregung bzw. Sparvorschlag
56.
Aufruf der Bürger zur Angebotsabgabe für Kleinflächen, die nicht für
öffentliche Zwecke benötigt werden
57.
Zeitnahe Erhebung von
KAG/BauGB Beiträgen
58.
Verbindlicher Beschluss über Reduzierung des Rates bei Neuwahl auf
kleinstmögliche Mitgliederzahl
59.
Abschaffung der Brötchentaste an
Sonn-/Feiertagen bei Angleichung
der Gebührenfreien Zeit an Wochentage
60.
Vermietung der Parkflächen im Rathaushof (soweit nicht durch Bedienstete gemietet) – zumindest
nachts und am Wochenende wie
Tiefgarage Gymnasium
Stellungnahme
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Bereits in den 1990er Jahren wurden die Anlieger in verschiedenen Bereichen mehrfach angeschrieben. Die Resonanz war gering. Bei vereinzelten Nachfragen sind Übertragungen möglich. Derzeit wird die Situation
der sog. Splitterparzellen, bei der noch Interpretationsbedarf besteht,
geprüft.
Auf die Erschließungs- und Straßenbaubeiträge werden regelmäßig nach
Baubeginn Vorauszahlungen von 90 % erhoben. Aus diesem Grunde
beschränken sich die Einnahmeverbesserungen auf den verhältnismäßig
geringen Endbeitrag. Da die Einnahmeverbesserung aber nicht aus dem
Endbetrag selbst, sondern der kürzeren Zwischenfinanzierung besteht,
sind die Einnahmeverbesserungen umfänglich begrenzt, außerdem
schwierig zu beziffern.. Gleichwohl ist die Anregung sinnvoll und die Verwaltung wird bestrebt sein, die Endveranlagungen möglichst zeitnah
durchzuführen.
Siehe hierzu Erläuterungen zu lfd. Nr. 4
Die Zuständigkeit bzgl. der Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke
Je Ratsmitglied ca. 2.500
liegt bei Amt 32. Die Anzahl der Ratsmitglieder ergibt sich anhand der
€ jährlich
Anzahl der Wahlbezirke.
Wie bereits unter lfd. Nr. 4 erläutert, wäre hierzu eine Änderung der
Hauptsatzung mit qualifizierter Mehrheit erforderlich.
Eine Angleichung an die gebührenpflichtigen Zeit an die Wochentage
würde durch die um eine Stunde geringere Gebührenpflicht zu Einnahmereduzierungen von rd. 10.000 € führen und würde einen freiwilligen
Einnahmeverzicht bedeuten. Dies könnte auch nicht durch den Wegfall
der Brötchentaste an Sonn- und Feiertagen kompensiert werden.
Diese Stellplätze sind mittlerweile bis auf 4 (2 Dienstwagen, Ordnungsamtsleitung, Schwerbehindertenplatz) vermietet.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 16 von 28
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
lfd.
Nr.
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
61.
Überprüfung der Stellplatzablösung
sowie jährlicher Bericht über Verwendung, Ausnahmetatbestand für
Schaffung neuen Wohnraums im
Sanierungsgebiet
Einführung von Kennzahlen zum
Vergleich der Ausgaben zur Ermittlung von Bereichen wo Kosten eingespart werden können
Energieeffizienzsteigerungspläne
für jede städt. Liegenschaft soweit
langfristig für Daseinsfürsorge benötigt
62.
63.
Reduzierung der Mähintervalle
65.
Abschaffung der Müllgefäße außerhalb des Kurbereichs
Ausschreibung der städt. Versicherungen
Ausweisung Windkonzentrationsfläche auf städt. Flächen um Einnahmen zu erzielen und Verspargelung
der Landschaft zu verhindern
66.
67.
Kann gemacht werden.
Ausnahmeregelung wird immer schon und wird natürlich auch zukünftig
entsprechend der gesetzlichen Regelung gehandhabt.
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Einnahmeerhöhung bei Erhöhung der Stellplatzablösegebühr.
Sofern sich freie Personalressourcen eröffnen sollten, wird dies dann
umgesetzt.
Im Bereich des Energiecontrollings und Energiemanagements sind insgesamt 10 große Liegenschaften der Stadt Bad Münstereifel mit einbezogen. Durch die monatliche Analyse von Verbrauchsdaten und automatische Erstellung von Energie-Umweltberichten können wir dann mittelbis langfristig Lösungen und Vorschläge finden, wie die Gebäude energieeffizienter bewirtschaftet werden können.
Durch die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen wird ganz klar definiert, wo und wie bei jedem einzelnen Gebäude durch entsprechende
Maßnahmen Energie und somit Energiekosten gespart werden.
Teil des neuen Pflegekonzeptes, in welchem Grünflächen in Straßenbegleitgrün umgewandelt und extensiver gepflegt werden.
Zurzeit werden bereits Müllgefäße an vielen Punkten entfernt. In den
Kurparks und innerhalb des Mauerrings sollten sie erhalten bleiben.
s. Ziffer 39
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
64.
Stellungnahme
s. Ziffer 24
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 17 von 28
Anregung bzw. Sparvorschlag
68.
Aufstellung einer überörtlichen
Schulentwicklungsplanung (auf
Kreisebene) aus Kostengründen
und zur besseren Abstimmung
69.
Angebot von Wohnbauflächen für
Familien mit Kindern (z.B. zw.
Berghof und Tanneck, DRK-Flächen
Hirnbergweg, Sportplatz BaM, hinter
Gerlach-Halle am Sittardweg)
70.
Versuchsstraße mit alternativen
Beleuchtungsformen (Solar, LED,
teilw. Abschaltung)
Aktive Spendenwerbung für Stadtmauererhalt, ggf. Übertragung auf
Vereine
Beitritt zur „EEGON“ zur Förderung
alternativer Energien wie Nettersheim und Blankenheim, städt. Anteil
aus Verfügungsmittel BM oder
Spende
Bildung von Einkaufsringen mit
Nachbarkommunen, z.B. bei Salz
Keine Anhebung der Grundsteuer
B, um den Zuzug von jungen Familien nicht durch höhere Mieten zu
hemmen
71.
72.
73.
74.
Stellungnahme
Als Schulstandort mit einer hohen Einpendlerquote um 40 % hat die Stadt
Bad Münstereifel die Notwendigkeit regionaler Abstimmungsprozesse in
der Schulentwicklungsplanung für sich seit langem erkannt. Eine vom
Kreis Euskirchen vorgeschlagene kreisweite Schulentwicklungsplanung
setzt voraus, dass es innerhalb dieser Region zu vernetzende Schülerströme gibt. Dies ist jedoch – mit Ausnahme der Förderschulen – nicht
der Fall. Schulentwicklung für Grund-, Haupt- und Realschulen sowie
Gymnasien ist in Teilregionen zu gestalten, wie dies z. B. 3 Kommunen
im Südkreis bereits versucht haben
Unter Beachtung der Rahmenbedingungen (z.B. Immissionsschutz) kann
das zumindest für die stadteigenen Flächen angegangen werden bzw. in
laufende Planungen aufgenommen werden.
Ob positive Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen
sein werden und die Auslastung der Erschließungsanlagen gegeben sein
wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Dies müsste im Rahmen
einer fiskalischen Wirkungsanalyse eingehender betrachtet werden.
LED-Strecken werden im Aspelweg, Eicherscheid und im Blumenweg,
Arloff eingerichtet
s. auch Ziffer 1
Die Aktivitäten können erneut, ggf. auch mit bereitwilligen Vereinen aufgenommen werden.
Die Stadt sollte mit der EEGON zusammen arbeiten; ein Beitritt wird nicht
für erforderlich gehalten.
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Verursacht zunächst Kosten.
Ggf. mit Kosten verbunden,
bisher kein Spendeneingang.
Verursacht Kosten.
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
lfd.
Nr.
s. Ziffer 6
Die Erhöhung der Realsteuerhebesätze - insbesondere bei der
Grundsteuer B - wird angesichts der dramatischen Haushaltsituation eine
unverzichtbare Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung sein.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 18 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
75.
Keine Kürzung des HH-Ansatzes
Bücherei, Teilbetrag zur eigenständigen Bewirtschaftung bereitstellen,
Freigabe des hälftigen HH-Ansatzes
zum Jahresbeginn um günstige
Messeangebote nutzen zu können
Beibehaltung von Kinderspielplätzen, Einbindung von Dorfgemeinschaften unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung
Rückbau Waldspielplatz am Friedwald und Nutzung als Parkfläche
76.
77.
Stellungnahme
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
§ 82 GO sowie die Erlasslage im Nothaushaltsrecht lässt der Stadt Bad
Münstereifel im Zusammenhang mit der Finanzierung der Stadtbücherei
als freiwillige Aufgabe mit einem Defizit i. H. von rund 80.000,00 € p. a.
keine Spielräume. Hier besteht dringend Konsolidierungsbedarf.
S. Ausführungen zu Ziff. 75. Der Kostenaufwand für Kinderspielplätze
beträgt rund 130.000,00 € p. a.
Grundsätzlich werden Waldspielplätze sukzessive abgebaut.
Die Errichtung eines Parkplatzes würde Kosten verursachen.
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
Bezogen auf den hier angesprochenen Waldspielplatz ist darauf hinzuweisen, dass seitens der Verwaltung der Rückbau und die Nutzung als
Parkplatz geprüft wurden. Folgende Beweggründe sprechen jedoch dagegen:
Die Fläche wird von zwei Seiten vom FriedWald begrenzt. Wenn ein
Umbau zu einem Parkplatz stattfinden würde, müsste ein großzügiger
Abstand zu vorhandenen Grabstellen eingehalten werden, um die
Andacht im FriedWald nicht zu stören.
Die verbleibende Fläche böte Aufgrund Ihrer Größe nur Platz für ca.
fünf Fahrzeuge.
Um diese fünf Parkplätze herzustellen, müsste der vorgelagerte, zeitweise Wasser führende Graben kostenintensiv und ökologisch nicht
unbedenklich verrohrt werden.
Zusätzlich wurde eine dem FriedWald vorgelagerte Wiese eigens zum
Bau eines Parkplatzes erworben.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass gerade dieser Waldspielplatz
noch sehr stark von Kindern genutzt wird.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 19 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Stellungnahme
78.
Unterstützung von Sportvereinen ist
nach Art. 18 Abs. 3 Landesverfassung von Land und Gemeinden zu
fördern (also keine freiwillige Aufgabe) – daher Beibehaltung der Ansätze zur Sportförderung
Einsparung des Dienstwagens und
Nutzung Privat-PKW gegen Erstattung, falls günstiger
S. Ausführungen zu Ziff. 75. Sportförderung ist eine freiwillige Aufgabe im
Sinne der Gemeindeordnung.
79.
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
Für den Dienstwagen konnten sehr günstige Leasingkonditionen erreicht
werden. Der Dienstwagen kostet jährlich ca. 5.400 € (Leasingraten, Diesel, Versicherung) bei einer Laufleistung von 20.000 km.
Für die Nutzung von privaten PKWs müssten vergleichsweise 6.000 €
aufgewendet werden.
Somit ist ein Dienstwagen günstiger als die Nutzung von Privat-PKWs.
Da der Dienstwagen nicht nur vom Bürgermeister sondern auch von
städt. Mitarbeitern genutzt wird, ist gewährleistet, dass immer die kostengünstigste Variante (ÖPNV, Privat-PKW und Dienstwagen) gewählt wird.
Hinzu kommt, dass das Zurverfügungstellen des privaten PKWs durch
städt. Mitarbeiter für Dienstfahrten zwar übliche Praxis ist, der Mitarbeiter
jedoch hierzu nicht verpflichtet ist. Sollten die Bestrebungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW, die erst kürzlich
das Finanz- und das Innenministerium um Prüfung der Wegstreckentschädigung für Dienstfahrten mit privaten KFZ gebeten haben, nicht zu
einem positiven Ergebnis führen, dann wird die Bereitschaft sicherlich
sinken. Der seinerzeitigen Kalkulation der Entschädigung i.H.v. 0,30 € lag
ein Super-Benzin Preis von 1,045 € zugrunde. Seitdem sind die Kraftstoffpreise um 50 % angestiegen, eine Anpassung der Wegstreckenentschädigung hat jedoch nicht stattgefunden.
Seite 20 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
80.
Streichung des HH-Ansatzes zum
betrieblichen Gesundheitsmanagement
81.
Prüfung der weiteren Mitgliedschaft
in der KDVZ
Stellungnahme
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Aufgabe der Verwaltung ist es, die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber weiter zu erhöhen und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken.
In den nächsten 5 Jahren wird der Prozentsatz der über 50-jährigen Beschäftigten von 43 % auf 55 % zunehmen. Dies hat Auswirkungen auf
den Arbeitsplatz. Die Beschäftigten werden noch stärker gezwungen
sein, sich den ständig ändernden Anforderungen am Arbeitsplatz anzupassen, die mit den neuen organisatorischen Praktiken und den neuen
Technologien verbunden sind.
Es geht also nicht so sehr darum, Arbeit für ältere Arbeitnehmer zu gestalten, sondern es geht vielmehr generell darum, Arbeit so zu gestalten,
dass einerseits negative Langzeitschäden (z.B. im Stütz- und Bewegungsapparat) vermieden werden und andererseits Entwicklungsmöglichkeiten für den Einzelnen vorhanden sind, um einem Motivationsverlust
mit zunehmender Beschäftigungsdauer und fortschreitendem Alter entgegenzuwirken.
Hierzu bedarf es Maßnahmen zur Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, für die ein Mindestmaß an finanzieller Ausstattung zur Verfügung zu stellen ist.
Die Fürsorge für das beschäftigte Personal ist eine Pflichtaufgabe.
Prüfauftrag besteht. In der ersten Jahreshälfte 2011 wird der Politik ein
Vorschlag zugeleitet.
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 21 von 28
Anregung bzw. Sparvorschlag
Stellungnahme
82.
Kündigung der Vereinbarung zur
Vorprüfung mit der Stadt Zülpich da
„Kann-Bestimmung“ lt. Gemeindeordnung
83.
Statt externe Unterstützung beim
kommunalen Gesamtabschluss zu
nutzen besser Fortbildung des vorhandenen Personals mit den HHMitteln
Die Stadt Zülpich hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt
Bad Münstereifel fristgerecht zum 31.12.2010 gekündigt. Damit fällt die
Aufgabe der Vorprüfung wieder in die Zuständigkeit der Stadt Bad Münstereifel zurück.
Die Aufgabe der Vorprüfung basiert auf § 100 der Landeshaushaltsverordnung und stellt eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung für die
Stadt dar.
Da es aufgrund der personellen Situation bei der Stadt und aufgrund der
niedrigen Fallzahlen nicht sinnvoll ist, diese Aufgabe eigenständig wahrzunehmen, wurden Gespräche mit der Stadt Mechernich aufgenommen.
Diese hat die Bereitschaft erklärt, im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung die Aufgabe für die Stadt Bad Münstereifel zu übernehmen.
Dieser Vereinbarung werden daneben auch die Kommunen Blankenheim, Dahlem, Kall, Hellenthal, Nettersheim und Schleiden beitreten.
Die entsprechende Ratsdrucksache geht dem Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 22.03.2011 und dem Rat für die Sitzung am
29.03.2011 zu.
Die nordrhein-westfälischen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ab
dem Jahr 2010 einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Aufstellung
des Gesamtabschlusses ist mit einem beträchtlichen Zeitaufwand und
entsprechendem Personalaufwand verbunden. Ein Kostenfaktor ist hierbei die Größe des "kommunalen Konzerns".
Die ersten Arbeitsschritte sind die Erhebung der Beteiligungen und die
Ermittlung des Konsolidierungskreises. Um hier den Aufwand auch für die
Zukunft gering zu halten, sind am Anfang des Prozesses die richtigen
Weichen zu stellen. Dies erfordert die externe Unterstützung, um sich
nicht in Detailproblemen zu verlieren und effizient zum ersten Gesamtabschluss zu gelangen.
Die Fortbildung eigenen Personals ist daneben erforderlich, um die buchungsmäßigen Konsolidierungsschritte umzusetzen und künftige Gesamtabschlüsse ohne externe Unterstützung durchführen zu können.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
lfd.
Nr.
Seite 22 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Einsparung der städt. Stelle Rentenberatung und Kooperation i.S.
Rentenberatung mit der Stadt Euskirchen
85.
Statt weiter Bebauungspläne aufzustellen, die nicht verwirklicht werden, sollte ein Baulückenprogramm
zur Vermarktung der Baulücken an
junge Familien aufgelegt werden
Erhöhung der Hundesteuer da die
Sätze im Vergleich zu anderen
Städten/Gemeinden eher günstig
sind
Erhöhung der Vergnügungssteuer
zur Finanzierung freiwilliger Aufgaben, z.B. Bücherei
86.
87.
Die Stadt nimmt als kreisangehörige Gemeinde im Bereich „Aufgaben in
Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der
Arbeiter und der Angestellten sowie in Unfalluntersuchungsangelegenheiten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflicht zur
Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten“ die Aufgaben des Versicherungsamtes i.S.d. § 92 SGB IV als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach
Weisung wahr (§ 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten
nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB).
Einen Handlungsspielraum zur Einsparung dieser Aufgabe oder zur gemeindeübergreifenden Kooperation gibt es wegen der gesetzlichen Vorgabe nicht.
Im Übrigen wäre dieser Ansatz aus Sicht der Bürgernähe in der Flächengemeinde bedenklich, zumal in Bad Münstereifel kein Versichertenältester mehr tätig ist, der gleichermaßen diese Aufgaben erfüllen könnte.
Der regelmäßige Sprechtag des Fachberaters der Deutschen Rentenversicherung Rheinland im Rathaus ist für die Stadt kostenlos.
Dies hängt wesentlich von der Bereitschaft der privaten Grundstückseigentümer ab und kann unter dieser Prämisse aufgenommen werden.
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
entfällt
Verursacht zunächst Kosten.
s. Ziffer 17
Die Steuersätze der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel sind mit denen der Nachbarstädte und Gemeinden identisch. Eine
Erhöhung ist zwar grundsätzlich möglich, führt erfahrungsgemäß aber
nicht zu den erwarteten Mehreinnahmen, sondern zu einem Rückgang
der aufgestellten Geräte.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
84.
Stellungnahme
Keine
Seite 23 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
88.
Umstieg auf umweltfreundliche und
günstigere Biotoner für Drucker
89.
Der kostenlose Kehrdienst nach den
Karnevalsumzügen durch den städtischen Bauhof wird nicht mehr oder
nur noch gegen Erstattung der Kosten durchgeführt.
Erschließung weiterer Baugebiete
mittels städtebaulicher Verträge wie
die Nachbarkommunen
Städt. Eigenheimzulage kreieren
90.
91.
Ansiedlung kommerzieller, gewerblicher Forschungseinrichtungen im
Bereich Radioteleskop Effelsberg
um Synergie-Effekte zu nutzen, s.
z.B. Forschungszentrum Jülich
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Bei sogenanntem Biotoner wird z. B. der Erdölanteil durch Soja ersetzt.
Erfahrungswerte über deren Zuverlässigkeit konnten verwaltungsseitig
nicht ermittelt werden.
Ob man den Einsatz von Lebensmitteln als Ersatzrohstoff unterstützt und
damit auch den Preis für diese Lebensmittel in die Höhe treibt, ist eine
ethische Betrachtung und letztlich politisch zu würdigen.
Derzeit werden die vorhandenen Drucker im Rahmen eines Full-ServiceVertrages betrieben. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung des Toners
durch den Vertragspartner im Recyclingverfahren. Z. Zt. sieht der Vertragspartner von der Lieferung von Biotoner ab.
Nach der Straßenreinigungssatzung sind außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Nach dem Straßen- und Wegegesetz
ist der Verursacher dafür verantwortlich, keinesfalls die Anlieger. Der
Veranstalter reinigt dann selbst oder trägt die Kosten der Reinigung durch
den Bauhof. Kosten: 12.000 €
Wird seit langem auch bei der Stadt praktiziert.
Keine Veränderung, da bisher bereits angewandt.
Haushaltsrechtliches Problem. Darunter ist zu versehen, dass die Gewährung einer Eigenheimzulage eine freiwillige Leistung der Stadt Bad
Münstereifel wäre. Die Begründung dieser freiwilligen Leistung ist jedoch
einer Kommune im Nothaushalt unter den verschärften Bedingungen des
Erlasses vom 06.03.2009 verboten.
Wenn diese wollen und können – gerne.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Verursacht zunächst Kosten.
Seite 24 von 28
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
92.
Stellungnahme
Anregung bzw. Sparvorschlag
Stellungnahme
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
93.
Erschließung weiterer Gewerbegebiete – Reaktivierung Gewerbegebiet Arloff-Kirspenich für nichtstörendes Gewerbe ohne Verarbeitung
von wassergefährdenden Stoffen
oder auch ein Factory-Outlet-Center
und Erweiterung Gewerbegebiet
Wald
Zügige Bearbeitung der avisierten
LIDL-Ansiedlung im Gewerbegebiet
BaM-Iversheim zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze
Wird verfolgt, kann jedoch nur bei entsprechenden Rahmenbedingungen
umgesetzt werden.
Verursacht zunächst Kosten.
Ob eine Einnahmeerzielung
möglich ist, kann derzeit
nicht prognostiziert werden.
Steht dem vom Rat beschlossenen Zentrumskonzept entgegen.
Verursacht zunächst Kosten.
Ob eine Einnahmeerzielung
möglich ist, kann derzeit
nicht prognostiziert werden.
Vermarktung des Bistro´s im Bahnhof – zwei Interessenten waren erschrocken über den (Roh-) Bauzustand, die anfallenden Ausbaukosten und die Mietzins-Forderung, s.
auch Bahnhöfe Mechernich und
Euskirchen
Bekanntmachung der aktuellen Fördermöglichkeiten von Kreis,
Bez.regierung, Land, Bund und EU,
z.B. auf der städt. Internetseite
Prüfung, ob B-Pläne bestehen, die
vor 2003 Rechtskraft erlangt haben.
Diese sind wahre „Goldgruben“.
Hier gilt ein sog. Bestandsschutz für
Solaransiedlungen und die Herstellungs-, Anschaffungs- und Installationskosten sinken durch nach wie
vor bestehende Förderungen
Eine Vermarktung hat sich als sehr schwierig erwiesen. Falls die Fläche
einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden sollte, müsste das vom
Rat beschlossene Konzept geändert werden.
94.
95.
96.
97.
Ist personell nicht leistbar und nicht erforderlich, da es entsprechende
Internetseiten der Förderstellen gibt.
Verursacht Kosten.
Unverständlich, da bisher Bebauungspläne nach Kenntnis der Verwaltung noch nie ein Hinderungsgrund für die Errichtung von Solaranlagen
waren.
Wenn dadurch Anlagen ermöglicht würden, würden
diese marginale Steuererhöhungen bringen.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 25 von 28
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
lfd.
Nr.
lfd.
Nr.
98.
Anregung bzw. Sparvorschlag
Keine rechtliche Möglichkeit zur Nutzung ohne Festlegung von Wasserschutzzonen.
Keine Trinkwasserförderung ohne aufwändige Quellfassung (Einhausung).
Einmalige Analyse ist nicht aussagekräftig hinsichtlich der Wasserqualität. Unklar ist, welche Parameter geprüft wurden, auch die Mikrobiologie?
Aktivitäten sollten von den Gewerbeunternehmen ausgehen und wurden
und werden begleitet, soweit es die personelle Situation zulässt
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Verursacht großen Aufwand
und würde bei Erfolg ggf.
Gewerbesteuereinnahmen
ermöglichen.
Die Einrichtung derartiger Kurse setzt einerseits einen entsprechenden
Bedarf voraus, andererseits muss ein Träger (z. B. VHS Euskirchen) gefunden werden, der für sich perspektivisch Aufwand und Ertrags abschätzt.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist
die Inanspruchnahme naturwissenschaftlicher Fachräume in Schulen
problembehaftet.
Entsprechende Gespräche könnten aufgenommen werden.
Hinweis:
Die Kapazitäten der FH für Rechtspflege sind aufgrund aktuell hoher Studentenzahlen so ausgelastet, dass eine zusätzliche Immobilie angemietet
wurde.
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
Quellwassernutzung der im Höhengebiet entspringenden Quellen, eine
privat in Auftrag gegeben Analyse
bescheinigt sauberes, unbelastetes
Wasser, welches gewerblich genutzt werden kann
99. Bessere Vermarktung/Nutzung von
Produkten und Erfindungen mit dem
Ursprungsort BaM – Ansiedlung
neuer Firmen oder Produktion bei
hiesigen Firmen
100. Anbietung von (naturwissenschaftlichen) Kursen (Stichwort „Laborführerschein“) - auch am Wochenende
- gegen Entgelt, vergleichbar mit
dem Jul-Jab beim Forschungszentrum Jülich. Zusätzlich wären Pensionen/Hotels besser belegt
101. Ausweitung der Kooperation mit der
Fachhochschule f. Rechtspflege
und dem Dt. Anwaltsverein um
mehr Lehrgänge nach BaM zu holen, wovon die örtliche Geschäftswelt (Gastronomie, Buchhandlungen, Pensionen usw.) profitiert
102. Wiedereinbindung einer Tauchschule im eifelbad gegen Entgelt
Stellungnahme
Es existiert eine Tauchschule im eifelbad, Samstag 13:00 – 15:00 und
sonntags 8:15 – 10:15 Uhr. Die Teilnehmer zahlen das normale Entgelt
für die Badnutzung.
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 26 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
103. Vermarktung der Wintersportmöglichkeiten im Stadtgebiet, insbes.
am Michelsberg
Stellungnahme
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
Im Gegensatz zu dem schneereichsten Dezember in den vergangenen
etwa 30 Jahren waren die Winter in unserer Region (Bad Münstereifeler
Höhengebiet um den Michelsberg herum) in diesem Zeitraum überwiegend nicht schneesicher, um hier ggf. notwendige Infrastruktur zu schaffen oder Gastronomiestruktur anzusiedeln. Vorwiegend Schlittenfahrer
nutzten und nutzen die Rodelhänge am Michelsberg. Die Rodler sind
Tagesausflügler überwiegend aus dem Raum Bonn und dem Rhein-SiegKreis, zu einem kleinen Teil auch aus den Kreisen Euskirchen und Ahrweiler. Diese reisen fast ausschließlich zum Rodeln an und verlassen das
Stadtgebiet ohne Nutzung anderer touristischer oder gastronomischer
Angebote. Gerade für die Bonner ist dieses nur rd. 35 km entfernte Rodelgebiet sehr beliebt, da sie für die Anreise nur etwa 30 Minuten brauchen; für Udenbreth müssten sie mehr als eine Stunde für die Anreise
einplanen.
In der Gemeinde Hellenthal ist um den Weißen Stein bei Udenbreth ein
Wintersportgebiet, das mit Skilift ausgestattet ist. Hier befindet sich auch
ein Gastronomiebetrieb. Das Gebiet um den Weißen Stein mit einer Höhe
von 690 m über dem Meeresspiegel - NN - ist deutlich schneesicherer,
als das Gebiet um den Michelsberg mit 588 m über NN. In Udenbreth
fällt zum einen deutlich mehr Schnee (Luvlage der Eifel bei überwiegend
westlicher Strömung mit rd. 1.200 l Niederschlag je qm/Jahr), zum anderen bleibt der Schnee aufgrund der Höhenlage und niedrigeren Temperaturen länger liegen. Das Stadtgebiet Bad Münstereifel liegt in der Leelage
bei überwiegend westlicher Strömung mit rd. 500 bis 800 l je qm/Jahr.
Das Wintersportgebiet um den Michelsberg stellt mit dem großen Wintersportgebiet am Weißen Stein und den gespurten Loipen um Nonnenbach bei Blankenheim (das Spuren übernimmt hier der Betreiber der
Gastronomie in Nonnenbach) das Wintersportangebot im Kreis Euskirchen dar, dass regelmäßig über die Medien, u. a. Radio Euskirchen, beworben wird. Am Wochenende diente die Ruf-Nummer des ApothekenMuseums als sogenanntes Schneetelefon, wobei die Mitarbeiterinnen zu
Dienstbeginn jeden Samstag- und Sonntagmorgen bei winterlichen Bedingungen den Leiter des Amtes telefonisch nach der Schneehöhe am
Michelsberg befragen.
Seite 27 von 28
lfd.
Nr.
Anregung bzw. Sparvorschlag
noch
Vermarktung der Wintersportmöglichkeiten im Stadtgebiet, insbes.
am Michelsberg
104. Entwicklung eines Konzepts von
Grillhütten über das gesamte Stadtgebiet und Vermarktung wie in Dahlem
Eine stärkere, auch kostenintensivere Vermarktung würde nur dann Sinn
machen, wenn hier auch eine touristische Wertschöpfung erzielt werden
könnte. Dann müsste aber eine unmittelbar an das Gebiet angeschlossene Gastronomie und zur Zeit fehlende Infrastruktur (Skilift, Rodellift,
Parkplätze) vorhanden sein.
Die einzige im Stadtgebiet vorhandene Grillhütte wurde vor einigen Jahren "Am Quecken" oberhalb des Kurparks Schleid abgebaut und im Bereich des Linderjahn durch Mitglieder der St. SebastianusSchützenbruderschaft wieder aufgebaut. Seither betreuen die Schützen
die Grillhütte, auch die Vermietung erfolgt durch die Schützen. Die Auslastung ist nach letztem Kenntnisstand der Verwaltung gut. Entsprechende Anfragen werden von der Kurverwaltung an den Ansprechpartner der
Schützen weitergeleitet.
In Kooperation mit der Städt. Kurverwaltung führen die St. Sebastianer
seid Errichtung der Grillhütte Wochenendseminare "Bogenschießen für
Anfänger - Auf den Spuren von Robin Hood" durch, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Hiermit werden auch regelmäßig Übernachtungen in
Bad Münstereifel generiert.
Einsparpotenziale oder Einnahmeverbesserungen sind hier nicht mehr
vorhanden.
Verhandlungen werden bereits seit längerem geführt.
Einsparvolumen /
Einnahmeverbesserung
in EUR
Würde voraussichtlich zur
Verringerung der Parkgebühreneinnahmen für die
Stadt führen.
Die vor dem Schulzentrum befindlichen Stellplätze entlang des Realschultrakts sind mittels Z. 314 und Zusatz am Wochenende als Motorradparkplatz ausgewiesen.
s. Ziffer 89
H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc
Seite 28 von 28
Anlage zu RD 378-IX/Z-1
105. Prüfung, ob sich ein privater Betreiber eines Parkdecks finden lässt,
um die Parkpatzsituation zu entschärfen und Pachteinnahmen zu
erzielen
106. Bewirtschaftung der Parkflächen vor
den städt. Liegenschaften Schulzentrum, Bahnhof, Gymnasium
(Tiefgarage nach Anbau), Grundschule (Hof an Heisterbacher Straße)
107. Kein kostenloser Kehrdienst nach
Karnevalsumzügen
Stellungnahme