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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 378-IX/Z-1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
202 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 18:01
Aktualisiert
23.02.11, 18:01

Inhalt der Datei

lfd. Nr. 1. 2. Anregung bzw. Sparvorschlag Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung, zumindest in den Randgebieten Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung 3. Reduzierung der Mäharbeiten an Feldwegen 4. Reduzierung der Anzahl der Rats/Ausschussmitglieder, Sitzungstermine und Aufwandsentschädigungen auf die geringste mögliche Anzahl/Betrag Stellungnahme Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Punktuelle Halbnachtschaltung der Leuchten spart Energie- und evtl. auch Wartungskosten. je Leuchte rd. 24 €/a Umstellung auf Halbnachtschaltung verursacht einmalige Kosten von 30.000 €. Falls jedoch Feiertags- und Kirmesschaltungen gewünscht werden, resultieren Mehrkosten nach Aufwand. Feldwege (Grasnarbenwege) werden grundsätzlich nicht gemäht. Bankette an asphaltierten Wirtschaftswegen werden nach Bedarf gemäht, weil sie der Straßenentwässerung dienen und somit die Bausubstanz schützen. • Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt in Gemeinden zw. 15.000 und 30.000 Einwohnern 38 Vertreter (davon 19 in Wahlbezirken). Die Gemeinde kann durch Satzung die Zahl um 2, 4 oder 6 verringern. Dies muss bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode geschehen. Eine Reduzierung von 38 um 4 auf 34 Ratmitglieder ist bei uns bereits erfolgt. Eine Reduzierung um weitere 2 auf 32 wäre rechtlich noch möglich. Hier müssten dann allerdings auch noch die Regeln zur Einteilung der Wahlbezirke gemäß KWahlG beachtete werden. Eine Änderung wäre ohnehin erst für die nächste Wahlperiode durchführbar. Für die Reduzierung bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung (§ 8 Abs. 5) mit einer entsprechenden qualifizierten Mehrheit. rd. 40 % der Stromkosten, entspricht rd. 46.000 € H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Je Ratsmitglied ca. 2.500 € jährlich Je Ausschussmitglied ca. 25 € (Stawi 35 €) mal 5 Sitzungen = 125 € jährlich Seite 1 von 28 Anlage zu RD 378-IX/Z-1 • Reduzierung der Anzahl der Ausschussmitglieder Die Größe der Ausschüsse bestimmen die Ratsmitglieder gemäß § 58 GO. Keine Einsparungen möglich lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag noch Reduzierung der Anzahl der Rats/Ausschussmitglieder, Sitzungstermine und Aufwandsentschädigungen auf die geringste mögliche Anzahl/Betrag 5. • Reduzierung der Sitzungstermine Die Sitzungen wurden bereits auf 5 Sitzungsstaffeln im Jahr reduziert. Noch weniger Sitzungen würden die Handlungsfähigkeit der Verwaltung einschränken und Antragsbearbeitungen etc. verzögern. Dies entspricht nicht bürgerfreundlichem Handeln. Sitzungen werden nur durchgeführt, wenn Beratungsbedarf vorhanden ist. In der Regel fallen wegen fehlendem Beratungsbedarf jährlich ca. 2-3 Sitzungen aus. In diesem Jahr wurden zusätzliche Sitzungstermine für den Bauausschuss in den Sitzungsplan aufgenommen. Dies war Wunsch des Ausschusses, da Dringlichkeitsentscheidungen für Auftragsvergaben nur im äußersten Notfall erfolgen sollten. • Reduzierung der Aufwandsentschädigungen § 45 GO, § 9 Hauptsatzung, Entschädigungsverordnung Hier könnten durch eine Änderung der Hauptsatzung Aufwandsentschädigungen reduziert werden z.B. durch eine Reduzierung der Anzahl der Sitzungen, für die Aufwandsentschädigung gezahlt wird bzw. durch ein Herabsetzen des Zeitfensters (z.Zt. 18.00 Uhr), für das Verdienstausfall gezahlt wird. Für eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Wird in zukünftig zu erschließenden Baugebieten aufgegriffen. Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Je Fachausschuss ca. 500 €, je Ratssitzung ca. 900 € Pauschal nicht kalkulierbar; hierzu müssten konkrete Einsparvorschläge (Reduzierung Sitzungszähler o. a.) benannt werden Verursacht erst einmal Kosten Streusalz: Ein Kooperationsvertrag mit Straßen NRW wird vorbereitet. Bei 400 T rd. 1.000 € Drei Gründe sprechen dafür: Sommerbezug kann auf 400 T ausgeweitet werden, Straßen NRW hat Vorrang bei Lieferengpässen und eine Lagerhalle steht in der Nähe am Bendenweg. Darüber hinaus werden Kooperationen mit anderen Kommunen regelmä- Einspareffekt derzeit nicht ßig unter dem Thema interkommunale Zusammenarbeit angestrebt, sobezifferbar. fern ein entsprechender Bedarf auch bei den potenziellen Kooperationspartnern besteht. Hier wird aktuell auf die abzuschließende öffentlichrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Mechernich im Bereich der Übertragung der Vorprüfungsaufgaben gem. § 100 LHO NRW verwiesen. Eine entsprechende Vorlage geht dem Rat für die Sitzung am 29.03.11 zu. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 2 von 28 Anlage zu RD 378-IX/Z-1 6. Erschließung von Grund und Boden, Ansiedlung von jungen Familien zu günstigen Preisen Kooperation mit kreisang. Städten und Gemeinden bei Beschaffung von Papier, Büromaterial und Streusalz Stellungnahme lfd. Nr. 7. 8. 9. Anregung bzw. Sparvorschlag Übertragung von dörflichen Pflegeund Unterhaltungsmaßnahmen an interessierte Bürger mittels Werkvertrag Hundesteuer ab dem zweiten Hund drastisch erhöhen Feste Radarstation einrichten Stellungnahme Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Insbesondere wegen der neu übernommenen Friedhofspflege sind Reduzierungen im Bereich der Grünflächenunterhaltung unabdingbar. – gerne ! s. Ziffer 17 Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und Erhebung von Sicherheitsleistungen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden - RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 43.8 – 57.04.16 - v. 2.11.2010: Die großen kreisangehörigen Gemeinden i. S. von § 4 der Gemeindeordnung sind neben den Kreisordnungsbehörden zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei der Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden für Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Rahmen der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs, der Kreisordnungsbehörden und der Großen kreisangehörigen Städte für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen nach § 48 Absatz 2 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) bleibt unberührt. Einnahmemöglichkeit steht nicht zur Verfügung, weil Bad Münstereifel eine kleine kreisangehörige Gemeinde ist. Anlage zu RD 378-IX/Z-1 H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 3 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 10. 10.000 € Motorradsteuer für nicht beruflich genutzte Motorräder 11. Tourismus-Verantwortliche austauschen bzw. diese Stellen streichen Stellungnahme Die Befugnis der Gemeinde eine neue Steuer, hier die Motorradsteuer, einzuführen, unterliegt der Einschränkung, dass die neu eingeführte Steuer den bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig sein darf (Art. 105 Abs. 2a GG). Dieses Gleichartigkeitsverbot besagt, dass die Gemeinde nur berechtigt ist, neue Steuern einzuführen, wenn Steuergegenstand und Steuermaßstab nicht mit anderen bereits bestehenden Steuerarten übereinstimmen, und dass der steuerbegründende Tatbestand nicht denselben Belastungsgrund erfasst wie eine Bundessteuer, sich also in Gegenstand , Bemessungsgrundlage, Erhebungstechnik und wirtschaftlicher Auswirkung von der Bundessteuer unterscheidet. Die Gleichartigkeit besteht im vorliegenden Fall allerdings mit der bundesgesetzlichen Kraftfahrzeugsteuer. Die Einführung einer gemeindlichen Motorradsteuer ist daher unzulässig. Das Thema Privatisierung der Kurverwaltung wurde mit dem am 12.07.2010 beschlossenen HSK als Auftrag in die Verwaltung gegeben. Das Thema ist jedoch um den gesamten touristischen Bereich zu erweitern, um eine umfassende Beurteilung anstellen zu können. Ein Zwischenbericht wird dem Rat für die Sitzung am 29.03.2011 zugeleitet. Daran werden sich die weiteren Schritte anschließen. Anzumerken ist, dass bereits heute diverse Kooperationen im touristischen Bereich bestehen, die zur Reduzierung von Personal- und Sachaufwand beitragen. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im fortgeschriebenen HSK verwiesen. Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Einnahmemöglichkeit steht nicht zur Verfügung. Einspareffekt derzeit nicht bezifferbar. Anlage zu RD 378-IX/Z-1 H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 4 von 28 Anregung bzw. Sparvorschlag Stellungnahme 12. Sozial- und Asylmissbrauch kontrollieren und gesetzlich vorgehen 13. Straßenbeleuchtung reduzieren – Nachtabschaltung, Leuchtkörper mit geringerer Energiestärke 14. Abschaltung der Beleuchtung im Schleidpark nach 21 h Privatisierung des Schwimmbades Die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im SGB XII und AsylbLG erfolgt bereits, hierbei werden die gesetzlich vorgesehenen Instrumente (insb. automatischer Datenabgleich nach § 118 SGB XII, erweitert auf Leistungsbezieher nach AsylbLG), angewendet. Weitere Prüfungen, z.B. der Vermögenssituation, erfolgen regelmäßig durch die Sachbearbeiter anhand der Forderung entsprechender Nachweise von den Leistungsempfängern. Weitere Einsparungen ließen sich ggf. durch die Schaffung eines Außendienstes erzielen, der als Bedarfsfeststellungsdienst eingesetzt wird. Dies wurde z.B. durch die ARGE-EU-Aktiv im SGB-II-Bereich so gehandhabt. Eine beweissichere Aufdeckung von „Schwarzarbeit“ ist aber erfahrungsgemäß auch mit einem Außendienst kaum möglich, zumal ein Observieren der Leistungsempfänger gesetzlich nicht zulässig ist und Arbeitgeber mitunter Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellen. In diesem Bereich ist auch die Zuständigkeit der den Hauptzollämtern zugeordneten Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegeben. Da SGB XII-Leistungen im Wesentlichen nur an voll erwerbsgeminderte Personen und Personen über 65 Jahren gewährt werden, ist hier auch die Wahrscheinlichkeit derartiger Missbrauchsfälle als relativ gering einzuschätzen. Die Bekämpfung von „Asylmissbrauch“ im aufenthaltsrechtlichen Sinne obliegt der Ausländerbehörde beim Kreis Euskirchen. Geringere Leistung ist auch mit LED nicht möglich. LED verringern jedoch den Wartungsaufwand, der Umfang ist derzeit nicht bezifferbar. Nachtabschaltung vgl. 2. gerne 15. 16. Keine Aufstellung von Wahlwerbetafeln durch die Stadt/Bauhof Wenn sich ein Käufer findet, der, ohne Beteiligung der Stadt, das Schulschwimmen zu den derzeitigen Kosten garantiert und die Eintrittspreise im Rahmen hält, sofort. Jedoch muss ein Teil des Personals anderweitig eingesetzt werden. Auf die Aufstellung wird schon seit 2009 verzichtet. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR 500.000 € jährlich abzüglich Personalaufwand Seite 5 von 28 Anlage zu RD 378-IX/Z-1 lfd. Nr. lfd. Nr. 17. 18. Anregung bzw. Sparvorschlag Moderate Anhebung der Hundesteuer bei einem Hund, deutliche Anhebung bei mehreren Hunden bzw. Kampfhunden Einrichtung von 10 Arbeitsplätzen für Leistungsempfänger nach SGB II für Grünflächen-/Friedhofspflege usw., mtl. Höchsteinkommen 100 € (Freibetrag nach § 30 SGB II), Gegenfinanzierung über Einsparung einer E6 Stelle beim Bauhof Stellungnahme Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Dieser Vorschlag ist verwaltungsintern bereits auf den Weg gebracht. Entsprechend dem Beispiel der Stadt Mechernich sollten die Steuern wie folgt erhöht werden Anzahl Bad Münstereifel 1 Hund 62,00 € ab 2 Hund 75,00 € ab 3 Hund 88,00 € Kampfhund 614,00 € Mechernich 69,00 € 115,00 € 138,00 € 805,00 € Einnahmeverbesserung 30.765,75 € Bei Leistungsempfängern nach SGB II (Arbeitslosengeld II) wird zurzeit bei Erwerbstätigkeit ein Grundfreibetrag von 100 € nicht als Einkommen angerechnet (§ 30 SGB II), so dass der Leistungsempfänger bis zu diesem monatlichen Einkommen eine ungekürzte Sozialleistung erhält. Die Schaffung von einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen mit einem Monatseinkommen von max. 100 Euro würde bedeuten, geringfügige und sozialversicherungsfreie Beschäftigungen zu schaffen. Dies wäre zwar gesetzlich zulässig, jedoch werden solche Beschäftigungsverhältnisse vom Leistungsträger Jobcenter Euskirchen grundsätzlich nicht gefördert, da sie perspektivisch nicht geeignet sind, die Hilfebedürftigkeit zu mindern oder zu beseitigen. Angesichts des bundesweiten Rückganges der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse wäre es auch sozialpolitisch bedenklich, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in mehrere sozialversicherungsfreie Beschäftigungen umzuwandeln. Anlage zu RD 378-IX/Z-1 H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 6 von 28 Anregung bzw. Sparvorschlag Stellungnahme 19. Erarbeitung einer kreisweiten Richtlinie zu „Kosten der Unterkunft und Heizung“ mit dem Ziel von unterschiedlichen Sätzen zwischen Höhengebiet/Kernstadt zur Erreichung einer größeren Einzelfallgerechtigkeit 20. Reduzierung des Streuaufwandes auf ebenen Strecken 21. Einführung einer Katzensteuer Die bestehende kreisweite Richtlinie zu Kosten der Unterkunft und Heizung wurden im Jahr 2009 durch den Kreis Euskirchen als Sozialhilfeträger neu überarbeitet. Hierbei wurden zur Erreichung einer besseren Einzelfallgerechtigkeit die Miethöchstgrenzen individuell für jede kreisangehörige Gemeinde festgesetzt. Zu diesem Zweck wurden die vorliegenden statistischen Daten aus den Mietspiegeln der einzelnen Kommunen zugrunde gelegt und je Kommune entsprechende DurchschnittsMittelwerte der Grundmiete, bezogen auf verschiedene Haushalts/Wohnungsgrößen, gebildet. Diese Methode ist sozialgerichtlich anerkannt. Eine weitergehende, kleinteiligere Gliederung der Miethöchstgrenzen ist zum einen wegen der dünner werdenden statistischen Datenlage schwierig. Zum anderen würden sich insgesamt kaum Einsparungseffekte zeigen, da zwar in Ortsteilen ggf. niedrigere Mieten als ortsüblich anerkannt werden könnten, sich im Kernstadtbereich aber gleichzeitig ein höheres Mietpreisniveau herausbilden würde. Mit eingeschränktem Winterdienst, d.h. Räumen und Streuen der Steilstrecken und verkehrsbedeutenden Straßen, wie Busstrecken als erste Priorität, alle anderen Straßen nachgeordnet, kann eine Reduzierung erfolgen. Die Einführung einer Katzensteuer wäre zwar rechtlich zulässig, dürfte erhebungstechnisch allerdings erhebliche Probleme bereiten und einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern. Dies beginnt bereits bei der Ermittlung des Tierbestandes und der jeweiligen Besitzer- Beispiel: Katzenbestand eines traditionellen landwirtschaftlichen Betriebes. Deshalb erhebt im gesamten Bundesgebiet gegenwärtig keine einzige Gemeinde eine Katzensteuer. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Einspareffekt derzeit nicht bezifferbar. Anlage zu RD 378-IX/Z-1 lfd. Nr. Seite 7 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 22. Eigenbetriebe stärker in die Haushaltskonsolidierung mit einbinden. 23. Alle Bereiche der Verwaltung sollten auf ihr Rationalisierungspotenzial hin untersucht werden. Stellungnahme H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc 2011: 35.000 € 2012: 70.000 € 2013: 105.000 € 2014: 140.000 € Anlage zu RD 378-IX/Z-1 Der Eigenbetrieb Stadtwerke und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Forstbetrieb werden bereits über die Abführung der Eigenkapitalverzinsung an der Haushaltskonsolidierung beteiligt. Darüber hinaus muss die Haushaltskonsolidierung auch alle Beteiligungen der Gemeinde einbeziehen. Auf die Beteiligungen sind die Maßstäbe der Haushaltskonsolidierung konsequent anzuwenden. (Vgl. Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009, S. 34.) Insoweit gelten dann auch für die Beteiligungen u. a. die gleichen personalwirtschaftlichen Restriktionen, wie für die Kernverwaltung. Dies ist eine Daueraufgabe und wird regelmäßig beim Freiwerden von Dienstposten durchlaufen. Zum 01.01.2010 trat die neue Organisationsstruktur, die auch Auswirkungen auf die Dezernats- und Ämterzuschnitte hatte, in Kraft. Die Neuorganisation orientierte sich an folgenden Prämissen:  Neuzuweisung von Aufgaben wegen altersbedingtem Ausscheiden von Personal.  Bündelung sachlich zusammenhängender Aufgaben zur Anpassung von Personal.  Straffung der Verwaltungsarbeit zur Vermeidung differenzierter Zuständigkeiten.  Umsetzung von Forderungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Auch in den folgenden Jahren muss die Organisationsstruktur weiterentwickelt werden, um einer restriktiven Personalpolitik mit dem Ziel einer weiteren Personalkostenreduzierung gerecht zu werden. Weitergehendere Maßnahmen sind jedoch abhängig vom Aufgabenbestand und den gesetzten Standards. Gem. HSK besteht für die Verwaltung bis auf Weiteres die Vorgabe, jedes Jahr eine Stelle abzubauen. Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Seite 8 von 28 lfd. Nr. 24. 25. 26. 27. Anregung bzw. Sparvorschlag Hinsichtlich der Erschließung von Einnahmen sind mehr Anstrengungen zu unternehmen (z. B. Ansiedlung von Windkraftanlagen). Hinsichtlich der Kommunikation der Einsparnotwendigkeiten sollte nicht vergessen werden, Perspektiven aufzuzeigen. Sargbestattung nach dem System FriedWald mit dem Ziel der Aufforstung Einsparung des Bürgermeisterpostens; Aufgabenerledigung durch Bezirksregierung Abschaffung Dienstwagen, stattdessen Nutzung ÖPNV 29. Konzentration auf komm. Kerngeschäft Privatisierung Schwimmbad 30. Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Ob z. B. Windkraftanlagen angesiedelt werden sollen, bedarf zunächst einer politischen Grundsatzentscheidung. Hinsichtlich der Einnahmeverbesserung eignet sich u. a. auch die Bewirtschaftung von Stellplätzen an städt. Liegenschaften, analog der Regelung zum Rathaus (Pachtzins 30 €/Monat). Hier ist insbesondere an folgende Bereiche zu denken: Bahnhof, Schulzentrum, Grundschulen und später Tiefgarage St. Michael-Gymnasium. Dies ist eine Daueraufgabe für alle am Haushaltskonsolidierungsprozess beteiligten Akteure. z. B. bei 20 Stellplätzen (ohne Tiefgarage) = 7.200 €/a Bei einem Bestattungsplatz nach dem System FriedWald darf ausschließlich Totenasche im Wurzelbereich des Bewuchses beigesetzt werden. § 1 Absatz 4 Satz 2 Bestattungsgesetz NRW. Die Gemeindeordnung regelt u. a., dass ein hauptamtlicher Bürgermeister zu wählen ist. Er ist Organ der Gemeinde. Die Ausführung dieses Sparvorschlags wäre somit rechtswidrig. Dies bedarf einer Änderung der GO und liegt nicht in städtischer Zuständigkeit. Der Zeitaufwand ist bei der Nutzung des ÖPNV erheblich größer als bei der Nutzung des Dienstwagens. Dieser Zeitaufwand verursacht erheblich mehr an Personalkosten plus der Kosten für die Fahrkarte. Hinzu kommt, dass man mit dem ÖPNV manche Orte nur auf Umwegen (z.B. Nettersheim oder Mechernich nur über Euskirchen) erreicht. Querverbindungen zwischen den einzelnen Bad Münstereifeler Ortsteilen bestehen zum Teil auch nicht (z.B. Houverath – Mutscheid). Erforderliche Fahrten, die keinen Aufschub dulden, wären wegen der Abhängigkeit vom Fahrplan nicht möglich. Wegen der einzukalkulierenden zusätzlichen Personalkosten würde die Nutzung des ÖPNV Mehrkosten verursachen und keine Einsparungen bringen. s. Ziffer 23 s. Ziffer 15 H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Anlage zu RD 378-IX/Z-1 28. Stellungnahme s. Ziffer 15 Seite 9 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 31. Konsequente Überprüfung der Sozialleistungen Sofortiger Baustop am Gymnasium, Beachtung der Lösungen zum Schulentwicklungsplan der Gem. Nettersheim/Blankenheim 32. 33. Umrüstung Straßenbeleuchtung auf Energiesparlampen 34. Konsequente Sanierung der öffentl. Infrastruktur 35. Während dieser Wahlperiode keine neuen Gutachten in Auftrag geben, weder planerischer, wissenschaftlicher noch rechtlicher Art Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR s. Ziffer 12 Ein Baustopp führt ausgabeseitig zu Forderungen aus bereits ausgeschriebenen bzw. vergebenen Gewerken und Dienstleistungen. Die Bauruine wäre unter Berücksichtigung besonderer Anforderungen an die Verkehrssicherheit auf dem Schulgelände dauerhaft und kostenintensiv abzusichern. LED- Leuchten haben 57 Watt Leistung, NAV (gelb) haben 63 Watt incl. Vorschaltgerät. Stromkostenersparnis rd. 13 T€/a, mit Dimmung rd. 48 T€/a. Die Umrüstung kostet 2 Mio € zzgl. Zins und Tilgung mit einer Annuität von 95 T€, bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Sanierung = Ausbau bzw. Verbesserung der Straßensubstanz. Bei erstmaliger Herstellung der Teileinrichtungen tragen die Anlieger 90 % der Kosten, bei der nachmaligen Erneuerung 50 %. Letzteres kann sich die Stadt im Nothaushalt nicht leisten. Im Übrigen richtet sich die Sanierung nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln unter Berücksichtigung der Regelungen des Nothaushaltsrechts. D. h. derzeit beschränken sich die Maßnahmen auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ergibt sich aus der Entschädigungsverordnung NRW. Die Aufwandsentschädigung setzt sich aus einer mtl. Pauschale in Höhe von 100,80 € und einem Sitzungsgeld i.H.v. 17,30 € zusammen. Ein Verzicht auf deren Auszahlung liegt in der Entscheidung der Ratsmitglieder. Auch Vorplanungen zum Straßenausbau kosten Geld. Im Vorfeld von Anliegerversammlungen und für Kostenschätzungen sind sie jedoch erforderlich. Wenn jedoch die Anlieger den Ausbau ablehnen, war die Ausgabe vergeblich, nicht umsonst. Im Übrigen werden Gutachten nur dann in Auftrag gegeben, wenn sie unbedingt erforderlich sind und die sonstigen Voraussetzungen des Nothaushaltsrechts erfüllt sind. Dies würde ansonsten Stillstand bei den entsprechenden Arbeiten bedeuten und eine im Rahmen des Nothaushaltsrechts bescheidene zukunftsgerichtete Stadtentwicklung verhindern. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Ertrag 48.000 € Aufwand 95.000 € Ca. 115.000 € jährlich Ein genereller Verzicht auf Gutachten erspart zunächst die entsprechenden Gelder, verhindert jedoch mögliche Einnahmenerzielung. Seite 10 von 28 Anlage zu RD 378-IX/Z-1 36. Streichung sämtlicher Sitzungsgelder Stellungnahme lfd. Nr. 37. Anregung bzw. Sparvorschlag Reduzierung Verfügungsmittel des Bürgermeisters um 600 € zur Anschaffung neuer Medien für Bibliothek, alternativ Selbstverpflichtung des BM, die Anschaffung aus seinen Mitteln zu finanzieren Stellungnahme Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Haushaltsrechtlich wäre ein solches Verfahren rechtswidrig. Es wäre ein Verstoß gegen den Grundsatz der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Die Verfügungsmittel des Bürgermeisters betragen 5.100 €. Bis einschließlich 2004 gab es die beiden Produktsachkonten Ehrungen/Jubiläen mit einem Ansatz von 3.600 € und Verfügungsmittel des Bürgermeisters mit 5.100 €. Für den Haushalt 2005 wurden diese beiden Konten zusammengeführt. Der Ansatz wurde um 3.600 € (ursprünglicher Ansatz für Ehrungen und Jubiläen) gekürzt! Im interkommunalen Vergleich befinden wir uns im unteren Bereich. Aus diesem verbleibenden Ansatz werden folgende Aufwendungen für Repräsentationen des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter getätigt: • • • • Geschenke für Ehe-, Alters- und Ratsjubiläen ca. 1.000 € Zuwendungen an Vereine bei Jubiläen ca. 800 € Zuwendungen an Ehrenamtler und Bürger mit besonderen Leistungen ca. 1.600 € Schülerempfänge, Prinzenempfang u.a. ca. 1.000 € H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Anlage zu RD 378-IX/Z-1 • Sonstige Repräsentationen ca. 700 € Die v.g. Aufstellung zeigt, dass die Aufwendungen überwiegend für ehrenamtlich Tätige, städt. Vereine und Altersjubiläen geleistet werden. Ein kleiner Beitrag für ihr ehrenamtliches Engagement. Getrennte Kostenstellenkonten für Ehe- und Altersjubiläen, Zuwendungen an Vereine, Repräsentationen und eigentliche Verfügungsmittel des Bürgermeisters würden die tatsächliche Verwendung dieses Ansatzes besser verdeutlichen und auch gegenüber dem Bürger sichtbar machen. Seite 11 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 38. Gründung einer Bürgerstiftung in die Mittel des Friedwaldes gegen Übernahme der langfristigen Verpflichtungen eingehen. Verwaltungskosten max. 5% der Erträge, in Gremien keine aktiven Politiker, Mittelverwendung gem. Beschluss einer Bürgerversammlung auf Vorschlag des Stiftungsrates, Verwendung der hälftigen Erträge bis Stiftungsvermögen von 2 Mio. erreicht ist, danach Aufstockung min. in Höhe der Inflation, Mittelverwendung – 40% Soziales, 40% Bildung und Kultur, 20% Umwelt. Einbringung der städt. Stiftungen (??) und Werbung von 20 Stiftern, ab 5.000 € Aufnahme in Stifterrat, darunter in Stiftungsverzeichnis Prüfung ob günstigere Versicherungen möglich 39. Stellungnahme Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Die Finanzierung einer Bürgerstiftung aus Mitteln des Produktes „FriedWald“ ist unzulässig, da Überschüsse (soweit solche überhaupt vorhanden sind) dem allgemeinen Haushalt zuzuführen sind, wo sie vorrangig der Reduzierung des Haushaltsdefizits dienen. In der Vergangenheit wurde regelmäßig der Versicherungsumfang hinterfragt und Leistungen, die nicht zwingend erforderlich waren aus den Verträgen herausgenommen. Eine Ausschreibung ist nicht erfolgt. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Anlage zu RD 378-IX/Z-1 Im Rahmen einer Ausschreibung ist darauf hinzuweisen, dass als Basis die auf vier Jahre hochgerechneten Versicherungsprämien heranzuziehen sind. Der entsprechende Wert für die Sachversicherungen läge danach bei rd. 400.000,00 €. Dies bedeutet, dass hierdurch der EU-Schwellenwert i. H. v. 193.000 € für allgemeine Dienstleistungs- und Lieferverträge überschritten wird und diese Versicherungen EU-weit auszuschreiben sind. Dies kann mit eigenem Personal nicht bewerkstelligt werden und bedürfte demnach externer Unterstützung. Hierfür ist mit Kosten zwischen 5.000 und 10.000 € zu rechnen. Seite 12 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 40. Parkplatz gegenüber dem Kurhaus sollte samstags und sonntags gebührenpflichtig sein 41. Streu- und Kehrpflicht außerhalb der Stadtmauer sollte besser kontrolliert werden und bei Verstößen mit Bußgeldern geahndet werden Da seit der Gebührenpflicht auf den Parkplätzen Große Bleiche und Zimmerei PKW-Führer u. a. auf die Stellflächen im Goldenen Tal ausweichen, sollten auf den dortigen Flächen wenigstens die Pfützen mit Split aufgefüllt werden. Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Vgl. RD 306/Z-2: Aufgrund von Nutzungsänderungsanträgen zum Gebäude Nöthener Str. 10 (ehem. Kurhaus) wurden bislang 44 Stellplätze für dieses Gebäude mittels Baulasteintragung auf diesem Parkplatz nachgewiesen. Eine Bewirtschaftung der übrigen Flächen ist organisatorisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar. Bußgelder stellen im Allgemeinen ein ordnungsrechtliches Instrumentarium dar und dienen nicht primär der Einnahmebeschaffung. Der aktuelle Winter stellt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadtverwaltung von Bad Münstereifel wie auch alle unsere Nachbarkommunen vor besondere Herausforderungen. Derartige Situationen führen sicher auch zu dem ein oder anderen Problem, welches in den vergangenen Wintern nicht aufgetreten ist. Nicht überall obliegt die Winterwartung den Anliegern. Und generell bezieht sie sich nur auf Gehwege. Und gerade im Bereich der Kernstadt obliegt die Winterwartung nicht in allen Bereichen den Anliegern, da es sich teilweise um Fußgängergeschäftsstraßen handelt, bei denen die Winterwartung durch den Bauhof durchgeführt wird. Ebenso haben die besonders widrigen Wetterverhältnisse auch die manuelle Winterwartung durch verpflichtete Anlieger erschwert. Hier erfolgten neben dem Hinweis im Amtsblatt gezielte Hinweise in Einzelfall. Auch Verwarngelder wurden angedroht. Hier ist es aus Sicht der Verwaltung nicht opportun, in einzelnen Bereichen (z. B. außerhalb der Stadtmauer) Bußgelder zu verhängen, sondern im gesamten Stadtgebiet einen einheitlichen Umgang mit dem Problem zu üben. Wird im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Kontrolle und Sicherung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Wegen und Plätzen ständig erledigt. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Anlage zu RD 378-IX/Z-1 42. Stellungnahme Seite 13 von 28 lfd. Nr. 43. 44. 45. 46. 48. Reduzierung der Straßenbeleuchtung – nächtliche Abschaltung, Rückbau von überflüssigen Lampen, weniger Lampen bei Erschließungsmaßnahmen Relaunch Internetseite im Hinblick auf Außenwirkung der Stadt und Automatisierung von Arbeitsabläufen Wechsel auf energiesparende LEDTechnik eines regionalen Unternehmens bei der Straßenbeleuchtung Bessere Abstimmung mit den Schulen, um (fast) leere Schulbusse zu vermeiden Straßenbeleuchtung - Einbau dimmbarer LED-Leuchtmittel, Finanzierung der Investition über Contracting-Vertrag Baumpatenschaften für die Pflege von Bäumen im Stadtgebiet Stellungnahme Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR s. Ziffer 1, 2, 13 Der Betrieb einer Homepage ist eine freiwillige Aufgabe, die hinsichtlich der Pflege dazu noch sehr personal- und damit kostenintensiv ist. Inwiefern eine Internetseite zur Automatisierung von Arbeitsabläufen beitragen kann, ist fraglich. Hier kann es wohl eher nur um funktionierende eGovernment-Anwendungen gehen. Solche sind derzeit nicht im Einsatz. Ob und welche überhaupt sinnvoll sind, bedürfte einer Marktsondierung und anschließenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Bevor diese jedoch angestoßen werden kann, müssten entsprechende Haushaltsmittel bereit gestellt werden. Da die Verwaltung derzeit die Neuausrichtung für den städtischen ITBetrieb aufbereitet, sollte der Aspekt eGovernment als Zukunftsoption hierbei Berücksichtigung finden. s. Ziffer 33 Die Einflussnahme der Stadt beschränkt sich auf den Einsatz von Bussen im Schülerspezialverkehr. Den Unternehmern werden nur Besetztfahrten bezahlt, Leerfahrten sind erforderlich und vorgesehen und in der zu entrichtenden Bereitstellungspauschale enthalten. Bei der Liniengestaltung wird auf eine Auslastung knapp unterhalb der Zuladungsgrenze geachtet. s. Ziffer 13, 33 Die Finanzierung über Contracting kann nicht günstiger sein als die Eigenfinanzierung, denn die Kommunen erhalten die günstigsten Kredite. Anlage zu RD 378-IX/Z-1 47. Anregung bzw. Sparvorschlag Paten herbei, sofort Aber mit allen (Verkehrssicherungs-) pflichten, passt in das neue Pflegekonzept des Bauhofes H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 14 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag Stellungnahme 49. Privatisierung der Lohnbuchhaltung 50. Verkauf nicht für öffentliche Zwecke genutzter Objekte mit Wohnungsnutzung Zweimonatiger Einzug der Steuern und Gebühren Dieser Punkt sollte nicht isoliert für sich betrachtet werden. Grundsätzlich sind alle Unterstützungsprozesse – wie z. B. – auf ihr Potenzial zur interkommunalen Zusammenarbeit hin zu betrachten. Es wurden bereits Interessenten angesprochen, die jedoch kein Angebot abgegeben haben. Derzeit schwierige Marktlage. 51. 52. 53. 55. Effektiverer Einsatz der Feuerwehr durch Optimierung der Standorte und Strukturen Gemäß § 28 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Diese Fälligkeitsregelung haben die städtischen Gebührensatzungen sinnvoller Weise übernommen Bei den gemeindlichen Steuern und den Wasser-/Abwasser/Niederschlagsgebühren ist der quartalsmäßige Einzug gesetzlich vorgeschrieben. Die weitere Einnahmen werden bis auf den Kurbeitrag (jährlicher Einzug) monatlich eingezogen Wird bei den zukünftig zu erschließenden Baugebieten aufgenommen. Keine finanzielle Veränderung, da nur tatsächlich neuer Aufwand durch Dritte übernommen werden kann. Alle Türme, bis auf einen derzeit in Nutzung. Für diesen laufen derzeit Verhandlungen. Anlage zu RD 378-IX/Z-1 54. Einführung einer Erschließungsinfrastrukturabgabe wie in Rheinbach, Erschließungsträger übernimmt Folgekosten für äußere technische und soziale Infrastruktur des realisierten BPlangebietes Verpachtung der Stadtmauertürme zur handwerklichen/künstlerischen Nutzung Wechsel zu günstigeren Anbietern von Strom, Gas, Versicherungen Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Nach Wegfall von Bindungen, die derzeit noch bis zum 31.12.2012 bestehen, ist eine Ausschreibung vorgesehen für den Bereich Strom. Hinsichtlich Gas ist die Marktlage schwieriger. Bzgl. Versicherungen wird auf Ziffer 39 verwiesen. Grundlage für die Struktur der Feuerwehr ist der gesetzlich vorgeschriebene und vom Rat beschlossene Brandschutzbedarfsplan, der auch bereits jetzt mittel- und längerfristig strukturelle Veränderungen vorsieht. Eine Fortschreibung erfolgt in 2012. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 15 von 28 Anregung bzw. Sparvorschlag 56. Aufruf der Bürger zur Angebotsabgabe für Kleinflächen, die nicht für öffentliche Zwecke benötigt werden 57. Zeitnahe Erhebung von KAG/BauGB Beiträgen 58. Verbindlicher Beschluss über Reduzierung des Rates bei Neuwahl auf kleinstmögliche Mitgliederzahl 59. Abschaffung der Brötchentaste an Sonn-/Feiertagen bei Angleichung der Gebührenfreien Zeit an Wochentage 60. Vermietung der Parkflächen im Rathaushof (soweit nicht durch Bedienstete gemietet) – zumindest nachts und am Wochenende wie Tiefgarage Gymnasium Stellungnahme Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Bereits in den 1990er Jahren wurden die Anlieger in verschiedenen Bereichen mehrfach angeschrieben. Die Resonanz war gering. Bei vereinzelten Nachfragen sind Übertragungen möglich. Derzeit wird die Situation der sog. Splitterparzellen, bei der noch Interpretationsbedarf besteht, geprüft. Auf die Erschließungs- und Straßenbaubeiträge werden regelmäßig nach Baubeginn Vorauszahlungen von 90 % erhoben. Aus diesem Grunde beschränken sich die Einnahmeverbesserungen auf den verhältnismäßig geringen Endbeitrag. Da die Einnahmeverbesserung aber nicht aus dem Endbetrag selbst, sondern der kürzeren Zwischenfinanzierung besteht, sind die Einnahmeverbesserungen umfänglich begrenzt, außerdem schwierig zu beziffern.. Gleichwohl ist die Anregung sinnvoll und die Verwaltung wird bestrebt sein, die Endveranlagungen möglichst zeitnah durchzuführen. Siehe hierzu Erläuterungen zu lfd. Nr. 4 Die Zuständigkeit bzgl. der Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke Je Ratsmitglied ca. 2.500 liegt bei Amt 32. Die Anzahl der Ratsmitglieder ergibt sich anhand der € jährlich Anzahl der Wahlbezirke. Wie bereits unter lfd. Nr. 4 erläutert, wäre hierzu eine Änderung der Hauptsatzung mit qualifizierter Mehrheit erforderlich. Eine Angleichung an die gebührenpflichtigen Zeit an die Wochentage würde durch die um eine Stunde geringere Gebührenpflicht zu Einnahmereduzierungen von rd. 10.000 € führen und würde einen freiwilligen Einnahmeverzicht bedeuten. Dies könnte auch nicht durch den Wegfall der Brötchentaste an Sonn- und Feiertagen kompensiert werden. Diese Stellplätze sind mittlerweile bis auf 4 (2 Dienstwagen, Ordnungsamtsleitung, Schwerbehindertenplatz) vermietet. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 16 von 28 Anlage zu RD 378-IX/Z-1 lfd. Nr. lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 61. Überprüfung der Stellplatzablösung sowie jährlicher Bericht über Verwendung, Ausnahmetatbestand für Schaffung neuen Wohnraums im Sanierungsgebiet Einführung von Kennzahlen zum Vergleich der Ausgaben zur Ermittlung von Bereichen wo Kosten eingespart werden können Energieeffizienzsteigerungspläne für jede städt. Liegenschaft soweit langfristig für Daseinsfürsorge benötigt 62. 63. Reduzierung der Mähintervalle 65. Abschaffung der Müllgefäße außerhalb des Kurbereichs Ausschreibung der städt. Versicherungen Ausweisung Windkonzentrationsfläche auf städt. Flächen um Einnahmen zu erzielen und Verspargelung der Landschaft zu verhindern 66. 67. Kann gemacht werden. Ausnahmeregelung wird immer schon und wird natürlich auch zukünftig entsprechend der gesetzlichen Regelung gehandhabt. Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Einnahmeerhöhung bei Erhöhung der Stellplatzablösegebühr. Sofern sich freie Personalressourcen eröffnen sollten, wird dies dann umgesetzt. Im Bereich des Energiecontrollings und Energiemanagements sind insgesamt 10 große Liegenschaften der Stadt Bad Münstereifel mit einbezogen. Durch die monatliche Analyse von Verbrauchsdaten und automatische Erstellung von Energie-Umweltberichten können wir dann mittelbis langfristig Lösungen und Vorschläge finden, wie die Gebäude energieeffizienter bewirtschaftet werden können. Durch die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen wird ganz klar definiert, wo und wie bei jedem einzelnen Gebäude durch entsprechende Maßnahmen Energie und somit Energiekosten gespart werden. Teil des neuen Pflegekonzeptes, in welchem Grünflächen in Straßenbegleitgrün umgewandelt und extensiver gepflegt werden. Zurzeit werden bereits Müllgefäße an vielen Punkten entfernt. In den Kurparks und innerhalb des Mauerrings sollten sie erhalten bleiben. s. Ziffer 39 Anlage zu RD 378-IX/Z-1 64. Stellungnahme s. Ziffer 24 H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 17 von 28 Anregung bzw. Sparvorschlag 68. Aufstellung einer überörtlichen Schulentwicklungsplanung (auf Kreisebene) aus Kostengründen und zur besseren Abstimmung 69. Angebot von Wohnbauflächen für Familien mit Kindern (z.B. zw. Berghof und Tanneck, DRK-Flächen Hirnbergweg, Sportplatz BaM, hinter Gerlach-Halle am Sittardweg) 70. Versuchsstraße mit alternativen Beleuchtungsformen (Solar, LED, teilw. Abschaltung) Aktive Spendenwerbung für Stadtmauererhalt, ggf. Übertragung auf Vereine Beitritt zur „EEGON“ zur Förderung alternativer Energien wie Nettersheim und Blankenheim, städt. Anteil aus Verfügungsmittel BM oder Spende Bildung von Einkaufsringen mit Nachbarkommunen, z.B. bei Salz Keine Anhebung der Grundsteuer B, um den Zuzug von jungen Familien nicht durch höhere Mieten zu hemmen 71. 72. 73. 74. Stellungnahme Als Schulstandort mit einer hohen Einpendlerquote um 40 % hat die Stadt Bad Münstereifel die Notwendigkeit regionaler Abstimmungsprozesse in der Schulentwicklungsplanung für sich seit langem erkannt. Eine vom Kreis Euskirchen vorgeschlagene kreisweite Schulentwicklungsplanung setzt voraus, dass es innerhalb dieser Region zu vernetzende Schülerströme gibt. Dies ist jedoch – mit Ausnahme der Förderschulen – nicht der Fall. Schulentwicklung für Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien ist in Teilregionen zu gestalten, wie dies z. B. 3 Kommunen im Südkreis bereits versucht haben Unter Beachtung der Rahmenbedingungen (z.B. Immissionsschutz) kann das zumindest für die stadteigenen Flächen angegangen werden bzw. in laufende Planungen aufgenommen werden. Ob positive Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen sein werden und die Auslastung der Erschließungsanlagen gegeben sein wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Dies müsste im Rahmen einer fiskalischen Wirkungsanalyse eingehender betrachtet werden. LED-Strecken werden im Aspelweg, Eicherscheid und im Blumenweg, Arloff eingerichtet s. auch Ziffer 1 Die Aktivitäten können erneut, ggf. auch mit bereitwilligen Vereinen aufgenommen werden. Die Stadt sollte mit der EEGON zusammen arbeiten; ein Beitritt wird nicht für erforderlich gehalten. Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Verursacht zunächst Kosten. Ggf. mit Kosten verbunden, bisher kein Spendeneingang. Verursacht Kosten. Anlage zu RD 378-IX/Z-1 lfd. Nr. s. Ziffer 6 Die Erhöhung der Realsteuerhebesätze - insbesondere bei der Grundsteuer B - wird angesichts der dramatischen Haushaltsituation eine unverzichtbare Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung sein. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 18 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 75. Keine Kürzung des HH-Ansatzes Bücherei, Teilbetrag zur eigenständigen Bewirtschaftung bereitstellen, Freigabe des hälftigen HH-Ansatzes zum Jahresbeginn um günstige Messeangebote nutzen zu können Beibehaltung von Kinderspielplätzen, Einbindung von Dorfgemeinschaften unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung Rückbau Waldspielplatz am Friedwald und Nutzung als Parkfläche 76. 77. Stellungnahme Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR § 82 GO sowie die Erlasslage im Nothaushaltsrecht lässt der Stadt Bad Münstereifel im Zusammenhang mit der Finanzierung der Stadtbücherei als freiwillige Aufgabe mit einem Defizit i. H. von rund 80.000,00 € p. a. keine Spielräume. Hier besteht dringend Konsolidierungsbedarf. S. Ausführungen zu Ziff. 75. Der Kostenaufwand für Kinderspielplätze beträgt rund 130.000,00 € p. a. Grundsätzlich werden Waldspielplätze sukzessive abgebaut. Die Errichtung eines Parkplatzes würde Kosten verursachen. Anlage zu RD 378-IX/Z-1 Bezogen auf den hier angesprochenen Waldspielplatz ist darauf hinzuweisen, dass seitens der Verwaltung der Rückbau und die Nutzung als Parkplatz geprüft wurden. Folgende Beweggründe sprechen jedoch dagegen:  Die Fläche wird von zwei Seiten vom FriedWald begrenzt. Wenn ein Umbau zu einem Parkplatz stattfinden würde, müsste ein großzügiger Abstand zu vorhandenen Grabstellen eingehalten werden, um die Andacht im FriedWald nicht zu stören.  Die verbleibende Fläche böte Aufgrund Ihrer Größe nur Platz für ca. fünf Fahrzeuge.  Um diese fünf Parkplätze herzustellen, müsste der vorgelagerte, zeitweise Wasser führende Graben kostenintensiv und ökologisch nicht unbedenklich verrohrt werden. Zusätzlich wurde eine dem FriedWald vorgelagerte Wiese eigens zum Bau eines Parkplatzes erworben. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass gerade dieser Waldspielplatz noch sehr stark von Kindern genutzt wird. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 19 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag Stellungnahme 78. Unterstützung von Sportvereinen ist nach Art. 18 Abs. 3 Landesverfassung von Land und Gemeinden zu fördern (also keine freiwillige Aufgabe) – daher Beibehaltung der Ansätze zur Sportförderung Einsparung des Dienstwagens und Nutzung Privat-PKW gegen Erstattung, falls günstiger S. Ausführungen zu Ziff. 75. Sportförderung ist eine freiwillige Aufgabe im Sinne der Gemeindeordnung. 79. Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Anlage zu RD 378-IX/Z-1 Für den Dienstwagen konnten sehr günstige Leasingkonditionen erreicht werden. Der Dienstwagen kostet jährlich ca. 5.400 € (Leasingraten, Diesel, Versicherung) bei einer Laufleistung von 20.000 km. Für die Nutzung von privaten PKWs müssten vergleichsweise 6.000 € aufgewendet werden. Somit ist ein Dienstwagen günstiger als die Nutzung von Privat-PKWs. Da der Dienstwagen nicht nur vom Bürgermeister sondern auch von städt. Mitarbeitern genutzt wird, ist gewährleistet, dass immer die kostengünstigste Variante (ÖPNV, Privat-PKW und Dienstwagen) gewählt wird. Hinzu kommt, dass das Zurverfügungstellen des privaten PKWs durch städt. Mitarbeiter für Dienstfahrten zwar übliche Praxis ist, der Mitarbeiter jedoch hierzu nicht verpflichtet ist. Sollten die Bestrebungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW, die erst kürzlich das Finanz- und das Innenministerium um Prüfung der Wegstreckentschädigung für Dienstfahrten mit privaten KFZ gebeten haben, nicht zu einem positiven Ergebnis führen, dann wird die Bereitschaft sicherlich sinken. Der seinerzeitigen Kalkulation der Entschädigung i.H.v. 0,30 € lag ein Super-Benzin Preis von 1,045 € zugrunde. Seitdem sind die Kraftstoffpreise um 50 % angestiegen, eine Anpassung der Wegstreckenentschädigung hat jedoch nicht stattgefunden. Seite 20 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 80. Streichung des HH-Ansatzes zum betrieblichen Gesundheitsmanagement 81. Prüfung der weiteren Mitgliedschaft in der KDVZ Stellungnahme Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Aufgabe der Verwaltung ist es, die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber weiter zu erhöhen und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken. In den nächsten 5 Jahren wird der Prozentsatz der über 50-jährigen Beschäftigten von 43 % auf 55 % zunehmen. Dies hat Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Die Beschäftigten werden noch stärker gezwungen sein, sich den ständig ändernden Anforderungen am Arbeitsplatz anzupassen, die mit den neuen organisatorischen Praktiken und den neuen Technologien verbunden sind. Es geht also nicht so sehr darum, Arbeit für ältere Arbeitnehmer zu gestalten, sondern es geht vielmehr generell darum, Arbeit so zu gestalten, dass einerseits negative Langzeitschäden (z.B. im Stütz- und Bewegungsapparat) vermieden werden und andererseits Entwicklungsmöglichkeiten für den Einzelnen vorhanden sind, um einem Motivationsverlust mit zunehmender Beschäftigungsdauer und fortschreitendem Alter entgegenzuwirken. Hierzu bedarf es Maßnahmen zur Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, für die ein Mindestmaß an finanzieller Ausstattung zur Verfügung zu stellen ist. Die Fürsorge für das beschäftigte Personal ist eine Pflichtaufgabe. Prüfauftrag besteht. In der ersten Jahreshälfte 2011 wird der Politik ein Vorschlag zugeleitet. Anlage zu RD 378-IX/Z-1 H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 21 von 28 Anregung bzw. Sparvorschlag Stellungnahme 82. Kündigung der Vereinbarung zur Vorprüfung mit der Stadt Zülpich da „Kann-Bestimmung“ lt. Gemeindeordnung 83. Statt externe Unterstützung beim kommunalen Gesamtabschluss zu nutzen besser Fortbildung des vorhandenen Personals mit den HHMitteln Die Stadt Zülpich hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bad Münstereifel fristgerecht zum 31.12.2010 gekündigt. Damit fällt die Aufgabe der Vorprüfung wieder in die Zuständigkeit der Stadt Bad Münstereifel zurück. Die Aufgabe der Vorprüfung basiert auf § 100 der Landeshaushaltsverordnung und stellt eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung für die Stadt dar. Da es aufgrund der personellen Situation bei der Stadt und aufgrund der niedrigen Fallzahlen nicht sinnvoll ist, diese Aufgabe eigenständig wahrzunehmen, wurden Gespräche mit der Stadt Mechernich aufgenommen. Diese hat die Bereitschaft erklärt, im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabe für die Stadt Bad Münstereifel zu übernehmen. Dieser Vereinbarung werden daneben auch die Kommunen Blankenheim, Dahlem, Kall, Hellenthal, Nettersheim und Schleiden beitreten. Die entsprechende Ratsdrucksache geht dem Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 22.03.2011 und dem Rat für die Sitzung am 29.03.2011 zu. Die nordrhein-westfälischen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ab dem Jahr 2010 einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist mit einem beträchtlichen Zeitaufwand und entsprechendem Personalaufwand verbunden. Ein Kostenfaktor ist hierbei die Größe des "kommunalen Konzerns". Die ersten Arbeitsschritte sind die Erhebung der Beteiligungen und die Ermittlung des Konsolidierungskreises. Um hier den Aufwand auch für die Zukunft gering zu halten, sind am Anfang des Prozesses die richtigen Weichen zu stellen. Dies erfordert die externe Unterstützung, um sich nicht in Detailproblemen zu verlieren und effizient zum ersten Gesamtabschluss zu gelangen. Die Fortbildung eigenen Personals ist daneben erforderlich, um die buchungsmäßigen Konsolidierungsschritte umzusetzen und künftige Gesamtabschlüsse ohne externe Unterstützung durchführen zu können. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Anlage zu RD 378-IX/Z-1 lfd. Nr. Seite 22 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag Einsparung der städt. Stelle Rentenberatung und Kooperation i.S. Rentenberatung mit der Stadt Euskirchen 85. Statt weiter Bebauungspläne aufzustellen, die nicht verwirklicht werden, sollte ein Baulückenprogramm zur Vermarktung der Baulücken an junge Familien aufgelegt werden Erhöhung der Hundesteuer da die Sätze im Vergleich zu anderen Städten/Gemeinden eher günstig sind Erhöhung der Vergnügungssteuer zur Finanzierung freiwilliger Aufgaben, z.B. Bücherei 86. 87. Die Stadt nimmt als kreisangehörige Gemeinde im Bereich „Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie in Unfalluntersuchungsangelegenheiten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflicht zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten“ die Aufgaben des Versicherungsamtes i.S.d. § 92 SGB IV als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB). Einen Handlungsspielraum zur Einsparung dieser Aufgabe oder zur gemeindeübergreifenden Kooperation gibt es wegen der gesetzlichen Vorgabe nicht. Im Übrigen wäre dieser Ansatz aus Sicht der Bürgernähe in der Flächengemeinde bedenklich, zumal in Bad Münstereifel kein Versichertenältester mehr tätig ist, der gleichermaßen diese Aufgaben erfüllen könnte. Der regelmäßige Sprechtag des Fachberaters der Deutschen Rentenversicherung Rheinland im Rathaus ist für die Stadt kostenlos. Dies hängt wesentlich von der Bereitschaft der privaten Grundstückseigentümer ab und kann unter dieser Prämisse aufgenommen werden. Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR entfällt Verursacht zunächst Kosten. s. Ziffer 17 Die Steuersätze der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel sind mit denen der Nachbarstädte und Gemeinden identisch. Eine Erhöhung ist zwar grundsätzlich möglich, führt erfahrungsgemäß aber nicht zu den erwarteten Mehreinnahmen, sondern zu einem Rückgang der aufgestellten Geräte. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Anlage zu RD 378-IX/Z-1 84. Stellungnahme Keine Seite 23 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 88. Umstieg auf umweltfreundliche und günstigere Biotoner für Drucker 89. Der kostenlose Kehrdienst nach den Karnevalsumzügen durch den städtischen Bauhof wird nicht mehr oder nur noch gegen Erstattung der Kosten durchgeführt. Erschließung weiterer Baugebiete mittels städtebaulicher Verträge wie die Nachbarkommunen Städt. Eigenheimzulage kreieren 90. 91. Ansiedlung kommerzieller, gewerblicher Forschungseinrichtungen im Bereich Radioteleskop Effelsberg um Synergie-Effekte zu nutzen, s. z.B. Forschungszentrum Jülich Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Bei sogenanntem Biotoner wird z. B. der Erdölanteil durch Soja ersetzt. Erfahrungswerte über deren Zuverlässigkeit konnten verwaltungsseitig nicht ermittelt werden. Ob man den Einsatz von Lebensmitteln als Ersatzrohstoff unterstützt und damit auch den Preis für diese Lebensmittel in die Höhe treibt, ist eine ethische Betrachtung und letztlich politisch zu würdigen. Derzeit werden die vorhandenen Drucker im Rahmen eines Full-ServiceVertrages betrieben. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung des Toners durch den Vertragspartner im Recyclingverfahren. Z. Zt. sieht der Vertragspartner von der Lieferung von Biotoner ab. Nach der Straßenreinigungssatzung sind außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Nach dem Straßen- und Wegegesetz ist der Verursacher dafür verantwortlich, keinesfalls die Anlieger. Der Veranstalter reinigt dann selbst oder trägt die Kosten der Reinigung durch den Bauhof. Kosten: 12.000 € Wird seit langem auch bei der Stadt praktiziert. Keine Veränderung, da bisher bereits angewandt. Haushaltsrechtliches Problem. Darunter ist zu versehen, dass die Gewährung einer Eigenheimzulage eine freiwillige Leistung der Stadt Bad Münstereifel wäre. Die Begründung dieser freiwilligen Leistung ist jedoch einer Kommune im Nothaushalt unter den verschärften Bedingungen des Erlasses vom 06.03.2009 verboten. Wenn diese wollen und können – gerne. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Verursacht zunächst Kosten. Seite 24 von 28 Anlage zu RD 378-IX/Z-1 92. Stellungnahme Anregung bzw. Sparvorschlag Stellungnahme Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR 93. Erschließung weiterer Gewerbegebiete – Reaktivierung Gewerbegebiet Arloff-Kirspenich für nichtstörendes Gewerbe ohne Verarbeitung von wassergefährdenden Stoffen oder auch ein Factory-Outlet-Center und Erweiterung Gewerbegebiet Wald Zügige Bearbeitung der avisierten LIDL-Ansiedlung im Gewerbegebiet BaM-Iversheim zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze Wird verfolgt, kann jedoch nur bei entsprechenden Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Verursacht zunächst Kosten. Ob eine Einnahmeerzielung möglich ist, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Steht dem vom Rat beschlossenen Zentrumskonzept entgegen. Verursacht zunächst Kosten. Ob eine Einnahmeerzielung möglich ist, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Vermarktung des Bistro´s im Bahnhof – zwei Interessenten waren erschrocken über den (Roh-) Bauzustand, die anfallenden Ausbaukosten und die Mietzins-Forderung, s. auch Bahnhöfe Mechernich und Euskirchen Bekanntmachung der aktuellen Fördermöglichkeiten von Kreis, Bez.regierung, Land, Bund und EU, z.B. auf der städt. Internetseite Prüfung, ob B-Pläne bestehen, die vor 2003 Rechtskraft erlangt haben. Diese sind wahre „Goldgruben“. Hier gilt ein sog. Bestandsschutz für Solaransiedlungen und die Herstellungs-, Anschaffungs- und Installationskosten sinken durch nach wie vor bestehende Förderungen Eine Vermarktung hat sich als sehr schwierig erwiesen. Falls die Fläche einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden sollte, müsste das vom Rat beschlossene Konzept geändert werden. 94. 95. 96. 97. Ist personell nicht leistbar und nicht erforderlich, da es entsprechende Internetseiten der Förderstellen gibt. Verursacht Kosten. Unverständlich, da bisher Bebauungspläne nach Kenntnis der Verwaltung noch nie ein Hinderungsgrund für die Errichtung von Solaranlagen waren. Wenn dadurch Anlagen ermöglicht würden, würden diese marginale Steuererhöhungen bringen. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 25 von 28 Anlage zu RD 378-IX/Z-1 lfd. Nr. lfd. Nr. 98. Anregung bzw. Sparvorschlag Keine rechtliche Möglichkeit zur Nutzung ohne Festlegung von Wasserschutzzonen. Keine Trinkwasserförderung ohne aufwändige Quellfassung (Einhausung). Einmalige Analyse ist nicht aussagekräftig hinsichtlich der Wasserqualität. Unklar ist, welche Parameter geprüft wurden, auch die Mikrobiologie? Aktivitäten sollten von den Gewerbeunternehmen ausgehen und wurden und werden begleitet, soweit es die personelle Situation zulässt Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Verursacht großen Aufwand und würde bei Erfolg ggf. Gewerbesteuereinnahmen ermöglichen. Die Einrichtung derartiger Kurse setzt einerseits einen entsprechenden Bedarf voraus, andererseits muss ein Träger (z. B. VHS Euskirchen) gefunden werden, der für sich perspektivisch Aufwand und Ertrags abschätzt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist die Inanspruchnahme naturwissenschaftlicher Fachräume in Schulen problembehaftet. Entsprechende Gespräche könnten aufgenommen werden. Hinweis: Die Kapazitäten der FH für Rechtspflege sind aufgrund aktuell hoher Studentenzahlen so ausgelastet, dass eine zusätzliche Immobilie angemietet wurde. Anlage zu RD 378-IX/Z-1 Quellwassernutzung der im Höhengebiet entspringenden Quellen, eine privat in Auftrag gegeben Analyse bescheinigt sauberes, unbelastetes Wasser, welches gewerblich genutzt werden kann 99. Bessere Vermarktung/Nutzung von Produkten und Erfindungen mit dem Ursprungsort BaM – Ansiedlung neuer Firmen oder Produktion bei hiesigen Firmen 100. Anbietung von (naturwissenschaftlichen) Kursen (Stichwort „Laborführerschein“) - auch am Wochenende - gegen Entgelt, vergleichbar mit dem Jul-Jab beim Forschungszentrum Jülich. Zusätzlich wären Pensionen/Hotels besser belegt 101. Ausweitung der Kooperation mit der Fachhochschule f. Rechtspflege und dem Dt. Anwaltsverein um mehr Lehrgänge nach BaM zu holen, wovon die örtliche Geschäftswelt (Gastronomie, Buchhandlungen, Pensionen usw.) profitiert 102. Wiedereinbindung einer Tauchschule im eifelbad gegen Entgelt Stellungnahme Es existiert eine Tauchschule im eifelbad, Samstag 13:00 – 15:00 und sonntags 8:15 – 10:15 Uhr. Die Teilnehmer zahlen das normale Entgelt für die Badnutzung. H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 26 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag 103. Vermarktung der Wintersportmöglichkeiten im Stadtgebiet, insbes. am Michelsberg Stellungnahme Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Anlage zu RD 378-IX/Z-1 Im Gegensatz zu dem schneereichsten Dezember in den vergangenen etwa 30 Jahren waren die Winter in unserer Region (Bad Münstereifeler Höhengebiet um den Michelsberg herum) in diesem Zeitraum überwiegend nicht schneesicher, um hier ggf. notwendige Infrastruktur zu schaffen oder Gastronomiestruktur anzusiedeln. Vorwiegend Schlittenfahrer nutzten und nutzen die Rodelhänge am Michelsberg. Die Rodler sind Tagesausflügler überwiegend aus dem Raum Bonn und dem Rhein-SiegKreis, zu einem kleinen Teil auch aus den Kreisen Euskirchen und Ahrweiler. Diese reisen fast ausschließlich zum Rodeln an und verlassen das Stadtgebiet ohne Nutzung anderer touristischer oder gastronomischer Angebote. Gerade für die Bonner ist dieses nur rd. 35 km entfernte Rodelgebiet sehr beliebt, da sie für die Anreise nur etwa 30 Minuten brauchen; für Udenbreth müssten sie mehr als eine Stunde für die Anreise einplanen. In der Gemeinde Hellenthal ist um den Weißen Stein bei Udenbreth ein Wintersportgebiet, das mit Skilift ausgestattet ist. Hier befindet sich auch ein Gastronomiebetrieb. Das Gebiet um den Weißen Stein mit einer Höhe von 690 m über dem Meeresspiegel - NN - ist deutlich schneesicherer, als das Gebiet um den Michelsberg mit 588 m über NN. In Udenbreth fällt zum einen deutlich mehr Schnee (Luvlage der Eifel bei überwiegend westlicher Strömung mit rd. 1.200 l Niederschlag je qm/Jahr), zum anderen bleibt der Schnee aufgrund der Höhenlage und niedrigeren Temperaturen länger liegen. Das Stadtgebiet Bad Münstereifel liegt in der Leelage bei überwiegend westlicher Strömung mit rd. 500 bis 800 l je qm/Jahr. Das Wintersportgebiet um den Michelsberg stellt mit dem großen Wintersportgebiet am Weißen Stein und den gespurten Loipen um Nonnenbach bei Blankenheim (das Spuren übernimmt hier der Betreiber der Gastronomie in Nonnenbach) das Wintersportangebot im Kreis Euskirchen dar, dass regelmäßig über die Medien, u. a. Radio Euskirchen, beworben wird. Am Wochenende diente die Ruf-Nummer des ApothekenMuseums als sogenanntes Schneetelefon, wobei die Mitarbeiterinnen zu Dienstbeginn jeden Samstag- und Sonntagmorgen bei winterlichen Bedingungen den Leiter des Amtes telefonisch nach der Schneehöhe am Michelsberg befragen. Seite 27 von 28 lfd. Nr. Anregung bzw. Sparvorschlag noch Vermarktung der Wintersportmöglichkeiten im Stadtgebiet, insbes. am Michelsberg 104. Entwicklung eines Konzepts von Grillhütten über das gesamte Stadtgebiet und Vermarktung wie in Dahlem Eine stärkere, auch kostenintensivere Vermarktung würde nur dann Sinn machen, wenn hier auch eine touristische Wertschöpfung erzielt werden könnte. Dann müsste aber eine unmittelbar an das Gebiet angeschlossene Gastronomie und zur Zeit fehlende Infrastruktur (Skilift, Rodellift, Parkplätze) vorhanden sein. Die einzige im Stadtgebiet vorhandene Grillhütte wurde vor einigen Jahren "Am Quecken" oberhalb des Kurparks Schleid abgebaut und im Bereich des Linderjahn durch Mitglieder der St. SebastianusSchützenbruderschaft wieder aufgebaut. Seither betreuen die Schützen die Grillhütte, auch die Vermietung erfolgt durch die Schützen. Die Auslastung ist nach letztem Kenntnisstand der Verwaltung gut. Entsprechende Anfragen werden von der Kurverwaltung an den Ansprechpartner der Schützen weitergeleitet. In Kooperation mit der Städt. Kurverwaltung führen die St. Sebastianer seid Errichtung der Grillhütte Wochenendseminare "Bogenschießen für Anfänger - Auf den Spuren von Robin Hood" durch, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Hiermit werden auch regelmäßig Übernachtungen in Bad Münstereifel generiert. Einsparpotenziale oder Einnahmeverbesserungen sind hier nicht mehr vorhanden. Verhandlungen werden bereits seit längerem geführt. Einsparvolumen / Einnahmeverbesserung in EUR Würde voraussichtlich zur Verringerung der Parkgebühreneinnahmen für die Stadt führen. Die vor dem Schulzentrum befindlichen Stellplätze entlang des Realschultrakts sind mittels Z. 314 und Zusatz am Wochenende als Motorradparkplatz ausgewiesen. s. Ziffer 89 H:\10\Dateien 10\10.2\Buchhaltung\HH 2011\Bürgerbeteiligung\Anlage zur RD.doc Seite 28 von 28 Anlage zu RD 378-IX/Z-1 105. Prüfung, ob sich ein privater Betreiber eines Parkdecks finden lässt, um die Parkpatzsituation zu entschärfen und Pachteinnahmen zu erzielen 106. Bewirtschaftung der Parkflächen vor den städt. Liegenschaften Schulzentrum, Bahnhof, Gymnasium (Tiefgarage nach Anbau), Grundschule (Hof an Heisterbacher Straße) 107. Kein kostenloser Kehrdienst nach Karnevalsumzügen Stellungnahme