Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 18:01
Aktualisiert
03.02.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.02.2011
- Der Bürgermeister Az: 41-20-60 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 411-IX
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
08.02.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufstellung einer Haus- und Benutzungsordnung Konviktkapelle;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2010
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 411-IX
1. Sachverhalt:
Mit Antrag vom 13.12.2010 zielt die SPD-Fraktion auf eine Öffnung städtischer Einrichtungen und
Versammlungsstätten in den Schulferien ab und fordert die Verwaltung auf, hierzu ein geeignetes
Konzept auszuarbeiten. Der Fraktionsantrag ist als Anlage 1 beigefügt. Die Antrag stellende
Fraktion bezieht sich auf einen „gegebenen Anlass“, mit dem nach der Lesart von Verwaltung auf
die Terminierung des „Abends der Lieder“ und die Verfügbarkeit der „Konviktkapelle“ abgestellt ist.
Folgerichtig hat Verwaltung nach interner Abstimmung und Beteiligung der betroffenen Schulen
den als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer Haus- und Benutzungsordnung für die „Konviktkapelle“
ausgearbeitet. Die beantragte Öffnung dieser Versammlungsstätte in Ferienzeiten erscheint aus
mehreren Gründen nicht erforderlich oder geboten:
Aus organisatorischen, personal- und haushaltsrechtlichen Gründen kann während der
Ferienzeiten die Verfügbarkeit des Hausmeisters nicht gewährleistet werden, da in dieser
Zeit Urlaubsansprüche und Überstundenausgleich verpflichtend geltend zu machen sind.
Überstunden ergeben sich übrigens zu einem Teil aus zusätzlichen Dienstzeiten, die im
Zusammenhang mit der schulischen und außerschulischen Nutzung der „Konviktkapelle“
entstehen. Eine Übersicht über den Belegungskalender 2010 der „Konviktkapelle“ ist als
Anlage 3 beigefügt.
Die Nachfrage nach Veranstaltungen während der Ferienzeiten ist – geprägt durch eine
verminderte Besuchererwartung – als gering zu bezeichnen.
Die Heinz-Gerlach-Halle steht als Versammlungsstätte auch in Ferienzeiten zur Verfügung.
2. Rechtliche Würdigung
Die „Konviktkapelle“ ist als Schulforum Bestandteil des Raumprogramms der hier beheimateten
städtischen Realschule und der Friedrich-Haass-Gemeinschaftshauptschule.
Ihre Inanspruchnahme unterliegt damit den Vorschriften des Schulgesetzes. Nach § 54 Abs. 4
dieses Gesetzes in Verbindung mit den §§ 2 und 3 Nichtraucherschutzgesetz NRW gilt ein
allgemeines Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Verkauf, Ausschank und Genuss
alkoholischer Getränke sind gem. § 54 Abs 5 SchulG auf dem Schulgrundstück nur im
Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die
Schulkonferenz gem. § 65 Abs. 2 Ziff. 24 SchulG.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Auskömmlichkeit der festgelegten Nutzungsgebühren nach der einschlägigen Entgeltordnung
sind neu zu berechnen, sobald die Bandbreite der zuzulassenden Nutzungen im Rahmen der hier
zu beschließenden Haus- und Benutzungsordnung feststeht.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Haus- und Benutzungsordnung Konviktkapelle wird in der als Anlage 2 vorliegenden
Fassung beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, in einem nächsten Schritt eine Neukalkulation der
Nutzungsentgelte vorzunehmen und diese zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.