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Beschlussvorlage (Aufstellung einer Haus- und Benutzungsordnung Konviktkapelle; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2010)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 18:01
Aktualisiert
03.02.11, 18:01
Beschlussvorlage (Aufstellung einer Haus- und Benutzungsordnung Konviktkapelle;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2010) Beschlussvorlage (Aufstellung einer Haus- und Benutzungsordnung Konviktkapelle;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.02.2011 - Der Bürgermeister Az: 41-20-60 Le Nr. der Ratsdrucksache: 411-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 08.02.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufstellung einer Haus- und Benutzungsordnung Konviktkapelle; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2010 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 411-IX 1. Sachverhalt: Mit Antrag vom 13.12.2010 zielt die SPD-Fraktion auf eine Öffnung städtischer Einrichtungen und Versammlungsstätten in den Schulferien ab und fordert die Verwaltung auf, hierzu ein geeignetes Konzept auszuarbeiten. Der Fraktionsantrag ist als Anlage 1 beigefügt. Die Antrag stellende Fraktion bezieht sich auf einen „gegebenen Anlass“, mit dem nach der Lesart von Verwaltung auf die Terminierung des „Abends der Lieder“ und die Verfügbarkeit der „Konviktkapelle“ abgestellt ist. Folgerichtig hat Verwaltung nach interner Abstimmung und Beteiligung der betroffenen Schulen den als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer Haus- und Benutzungsordnung für die „Konviktkapelle“ ausgearbeitet. Die beantragte Öffnung dieser Versammlungsstätte in Ferienzeiten erscheint aus mehreren Gründen nicht erforderlich oder geboten: Aus organisatorischen, personal- und haushaltsrechtlichen Gründen kann während der Ferienzeiten die Verfügbarkeit des Hausmeisters nicht gewährleistet werden, da in dieser Zeit Urlaubsansprüche und Überstundenausgleich verpflichtend geltend zu machen sind. Überstunden ergeben sich übrigens zu einem Teil aus zusätzlichen Dienstzeiten, die im Zusammenhang mit der schulischen und außerschulischen Nutzung der „Konviktkapelle“ entstehen. Eine Übersicht über den Belegungskalender 2010 der „Konviktkapelle“ ist als Anlage 3 beigefügt. Die Nachfrage nach Veranstaltungen während der Ferienzeiten ist – geprägt durch eine verminderte Besuchererwartung – als gering zu bezeichnen. Die Heinz-Gerlach-Halle steht als Versammlungsstätte auch in Ferienzeiten zur Verfügung. 2. Rechtliche Würdigung Die „Konviktkapelle“ ist als Schulforum Bestandteil des Raumprogramms der hier beheimateten städtischen Realschule und der Friedrich-Haass-Gemeinschaftshauptschule. Ihre Inanspruchnahme unterliegt damit den Vorschriften des Schulgesetzes. Nach § 54 Abs. 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit den §§ 2 und 3 Nichtraucherschutzgesetz NRW gilt ein allgemeines Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Verkauf, Ausschank und Genuss alkoholischer Getränke sind gem. § 54 Abs 5 SchulG auf dem Schulgrundstück nur im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz gem. § 65 Abs. 2 Ziff. 24 SchulG. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Auskömmlichkeit der festgelegten Nutzungsgebühren nach der einschlägigen Entgeltordnung sind neu zu berechnen, sobald die Bandbreite der zuzulassenden Nutzungen im Rahmen der hier zu beschließenden Haus- und Benutzungsordnung feststeht. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Haus- und Benutzungsordnung Konviktkapelle wird in der als Anlage 2 vorliegenden Fassung beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem nächsten Schritt eine Neukalkulation der Nutzungsentgelte vorzunehmen und diese zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.