Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
21.06.12, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 133/2012
Az.:
Amt: - 44 BeschlAusf.: - 44 Datum: 28.03.2012
gez. Petersdorf
21.06.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
29.05.2012
beschließend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Reduzierung des Zuschussbedarfs um 5%/Jahr bei der Musikschule
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Möglichkeiten zur Reduzierung des Zuschussbedarfs um 5% bei der Musikschule sind mit
Sicherheit gegeben durch die Nutzung des neuen Musikschulgebäudes im Laufe des Jahres 2012.
Über die Höhe lassen sich keine verlässlichen, bzw. auf Erfahrung beruhenden Angaben machen,
jedoch kann sich beispielsweise bezüglich der Telefonkosten bei einer Anbindung an das Rathaus
eine Einsparung von bis zu 2.000€ jährlich ergeben. Bezüglich der Gebäudenebenkosten ist eine
Halbierung derselben zu erwarten.
Bereits in den Jahren 2006 bis 2011 hatte die Musikschule lt. Ratsbeschluss fortlaufend die
Gebühren zu erhöhen, was einer Erhöhung von ca. 10% entsprach.
Anfang des Jahres 2012 erfolgte also nach sechsmaliger Erhöhung in Folge das erste Mal ein
Gebührenerhöhungsstillstand.
Nun soll der Zuschussbedarf um 5% gekürzt werden, was – als einzige Möglichkeit – wiederum
eine Gebührenerhöhung bedeutet.
Die feststehende Zuschusszahl aus dem Jahr 2010 beträgt 480.796,27 Euro - die zu erreichende
Einsparungssumme von 5% auf diese Summe ergibt somit 24.040 Euro.
Ist nun also eine Gebührenerhöhung (quasi als Fortsetzung seit 2006) unumgänglich, so müssen
24.040 Euro erzielt werden, die sich wie folgt ergeben:
die jährlichen Gebühreneinnahmen der Musikschule betragen 427.903 Euro – eine Erhöhung um
5,65% ergibt dann die erforderlichen 24.040 Euro als Mehreinnahmen (= Zuschussverringerung).
Präferenz der Verwaltung:
keine pauschale Gebührenerhöhung, sondern ein gestaffeltes Alternativmodell, welches gerechter
und familienfreundlicher gestaltet ist:
Bisherige
Gebühren
neue
Gebühren
31,41 €
23,65 €
33 €
25 €
94,23 €
62,82 €
47,12 €
31,41 €
31,41 €
20,94 €
96,50 €
65,50 €
55 €
37 €
39 €
26 €
Mehreinnahmen
Basisunterricht/ EMP
8er-12er Gruppen (60 Min.)
4er-7er Gruppen (45 Min.)
896,76 €
483,84 €
Instrumentalunterricht
Einzelunterricht (45 Min.)
Einzelunterricht (30 Min.)
2er Gruppe (45 Min.)
2er Gruppe (30 Min.)
3er Gruppe (45 Min.)
3er Gruppe (30 Min.)
MEHREINNAHMEN:
980,64 €
13.185,60 €
1.323,84 €
4.293,12 €
273,24 €
364,32 €
21.801,36 €
Selbstverständlich ist eine derartige Erhöhung nur einmal in einem Jahr möglich, damit in den
Folgejahren der Stand gehalten werden kann und keine für den Betrieb existenzgefährdenden
Schülerabwanderungen vorkommen werden.
(Dr. Rips)
-2-