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Antrag (Antrag bzgl. Reduzierung des Zuschussbedarfs um 5%/Jahr bei der Musikschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
21.06.12, 15:37
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 133/2012 Az.: Amt: - 44 BeschlAusf.: - 44 Datum: 28.03.2012 gez. Petersdorf 21.06.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 29.05.2012 beschließend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Reduzierung des Zuschussbedarfs um 5%/Jahr bei der Musikschule Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Möglichkeiten zur Reduzierung des Zuschussbedarfs um 5% bei der Musikschule sind mit Sicherheit gegeben durch die Nutzung des neuen Musikschulgebäudes im Laufe des Jahres 2012. Über die Höhe lassen sich keine verlässlichen, bzw. auf Erfahrung beruhenden Angaben machen, jedoch kann sich beispielsweise bezüglich der Telefonkosten bei einer Anbindung an das Rathaus eine Einsparung von bis zu 2.000€ jährlich ergeben. Bezüglich der Gebäudenebenkosten ist eine Halbierung derselben zu erwarten. Bereits in den Jahren 2006 bis 2011 hatte die Musikschule lt. Ratsbeschluss fortlaufend die Gebühren zu erhöhen, was einer Erhöhung von ca. 10% entsprach. Anfang des Jahres 2012 erfolgte also nach sechsmaliger Erhöhung in Folge das erste Mal ein Gebührenerhöhungsstillstand. Nun soll der Zuschussbedarf um 5% gekürzt werden, was – als einzige Möglichkeit – wiederum eine Gebührenerhöhung bedeutet. Die feststehende Zuschusszahl aus dem Jahr 2010 beträgt 480.796,27 Euro - die zu erreichende Einsparungssumme von 5% auf diese Summe ergibt somit 24.040 Euro. Ist nun also eine Gebührenerhöhung (quasi als Fortsetzung seit 2006) unumgänglich, so müssen 24.040 Euro erzielt werden, die sich wie folgt ergeben: die jährlichen Gebühreneinnahmen der Musikschule betragen 427.903 Euro – eine Erhöhung um 5,65% ergibt dann die erforderlichen 24.040 Euro als Mehreinnahmen (= Zuschussverringerung). Präferenz der Verwaltung: keine pauschale Gebührenerhöhung, sondern ein gestaffeltes Alternativmodell, welches gerechter und familienfreundlicher gestaltet ist: Bisherige Gebühren neue Gebühren 31,41 € 23,65 € 33 € 25 € 94,23 € 62,82 € 47,12 € 31,41 € 31,41 € 20,94 € 96,50 € 65,50 € 55 € 37 € 39 € 26 € Mehreinnahmen Basisunterricht/ EMP 8er-12er Gruppen (60 Min.) 4er-7er Gruppen (45 Min.) 896,76 € 483,84 € Instrumentalunterricht Einzelunterricht (45 Min.) Einzelunterricht (30 Min.) 2er Gruppe (45 Min.) 2er Gruppe (30 Min.) 3er Gruppe (45 Min.) 3er Gruppe (30 Min.) MEHREINNAHMEN: 980,64 € 13.185,60 € 1.323,84 € 4.293,12 € 273,24 € 364,32 € 21.801,36 € Selbstverständlich ist eine derartige Erhöhung nur einmal in einem Jahr möglich, damit in den Folgejahren der Stand gehalten werden kann und keine für den Betrieb existenzgefährdenden Schülerabwanderungen vorkommen werden. (Dr. Rips) -2-