Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
31.03.11, 18:02
Aktualisiert
17.05.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.03.2011
- Der Bürgermeister Az: 41-11-14
Nr. der Ratsdrucksache: 477-IX
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
12.04.2011
Haupt- und Finanzausschuss
17.05.2011
Rat
24.05.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Festsetzung der Schulbezeichnung für den Grundschulverbund Houverath-Mutscheid
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Berichterstatter: Herr U. Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 477-IX
1. Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 05.10.2010 die Katholischen
Grundschulen Houverath und Mutscheid aufgefordert, gemeinsam Vorschläge für die
Bezeichnung des neuen Grundschulverbundes gem §. 6 SchulG zu unterbreiten (RD-Nr. 64-IX.
Aufgrund des Vorschlags der Schulkonferenz des Grundschulverbundes Houverath-Mutscheid
vom 22.03.2011 soll folgende Bezeichnung des Grundschulverbundes festgelegt werden:
Städtischer Katholischer Grundschulverbund Höhengebiet Bad Münstereifel
- Primarstufe –
Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag der Schulkonferenz zu folgen und die Bezeichnung
festzulegen.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 6 Abs. 6 Satz 1 und 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) führt jede
Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Bei
Grundschulen und Hauptschulen ist auch die Schulart anzugeben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Schulbezeichnung für den Grundschulverbund Houverath-Mutscheid wie
folgt festzusetzen:
Städtischer Katholischer Grundschulverbund Höhengebiet Bad Münstereifel
- Primarstufe –