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Beschlussvorlage (Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Ville-Gymnasiums - Schäden an der Dacheindeckung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Beschlussvorlage (Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Ville-Gymnasiums - Schäden an der Dacheindeckung) Beschlussvorlage (Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Ville-Gymnasiums - Schäden an der Dacheindeckung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 347/2012 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 30.08.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 19.09.2012 03.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Ville-Gymnasiums - Schäden an der Dacheindeckung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der in der Begründung beigefügte Bericht über die Schäden am Dach des Ville-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Im Jahr 2011 wurde das Dach des Ville-Gymnasiums an einen Investor zur Errichtung einer Photovoltaikanlage verpachtet. Die Anlage wurde Ende des Jahres 2011 unter erheblichem Zeitdruck aufgebaut. Die Montagearbeiten an der elektrischen Anlage sowie an der Blitzschutzanlage zogen sich noch weit in das Jahr 2012 hinein. Nach Fertigstellung der Anlage traten im sog. Verwaltungstrakt Feuchtigkeitsschäden auf. Kleinere Reparaturarbeiten zeigten keinen durchschlagenden Erfolg. Das Dach ist vermutlich an verschiedenen Stellen beschädigt. Eine kurzfristige Reparatur ist zwingend. Ich habe zwischenzeitlich einen Gutachter beauftragt, der die Ursache des Schadens ermitteln soll. Dazu ist es zunächst erforderlich, die Photovoltaikanlage von Dach zu entfernen. Dann kann die Dacheindeckung untersucht, die Schadensursache festgestellt und ermittelt werden, wie das Dach zu reparieren ist. Der Gutachter wird auch Aussagen dazu treffen, ob das Dach durch die Montage der Photovoltaikanlage beschädigt wurde oder ob andere Ursachen für den Schaden vorliegen. Sofern nicht der Nachweis erbracht werden kann, dass das Dach bei der Montage der Photovoltaikanlage beschädigt wurde, wird die Stadt die Kosten der Reparatur zu tragen haben. Über die Höhe der entstehenden Kosten können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Ich werde die städtischen Gremien über den Fortgang der Angelegenheit unterrichten. (Dr. Rips) -2-