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Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
79 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 107 /X.L. Datum: 12.11.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 18.11.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschat beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Eine Douglasie, Antrag des Grundstückeigentümers Euskirchener Straße 23, 53947 Nettersheim-Tondorf 2. Zwei Ahorne, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 3. Ein Ahorn, Antrag des Grundstückeigentümers Hardtstraße 3, 53947 Nettersheim-Bouderath Begründung: Zu 1: Auf dem Grundstück Euskirchener Straße 23 in Nettersheim-Tondorf stockt eine Douglasie, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Die Äste des Baumes ragen zum Teil schon bis zum Dach des Wohnhauses, so dass bei Windbruch Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus wird durch die Douglasie das gesamte Gartengrundstück verschattet. Am Giebel und am Balkon des Wohnhauses ist aufgrund dieser Verschattung eine sehr starke Grünspannentwicklung festzustellen. Weiterhin ist eine Entwicklung des Gartengrundstücks nicht mehr möglich. Aufgrund des Vorgenannten ist für die Douglasie eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Nach der Beseitigung des Baumes wird der Antragssteller das Gartengrundstück neu gestalten und als Ersatz einen Obstbaum pflanzen. Zu 2: In der Greußstraße in Frohngau kurz vor der Ortsausfahrt stocken im öffentlichen Straßenbereich zwei Ahorne, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die Krone des linken Baumes ist komplett gebrochen (Windbruch), so dass ein weiterer Erhalt nicht mehr möglich ist. Der rechte Baum weißt ebenfalls eine sehr negative Entwicklung und Schadstellen im Stammbereich auf. Weiterhin stockt der Baum in der zukünftigen Hofeinfahrt des Wohnhauses, welches derzeit dort errichtet wird. Aufgrund des Vorgenannten ist für die beiden Ahorne eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Mit dem Anlieger (Neubau) wurde vereinbart, dass er die beiden Bäume in Eigenleistung entfernt und als Ersatz einen neuen Ahorn im öffentlichen Straßenbereich nach Vorgabe durch die Gemeinde Nettersheim pflanzt. 3 Zu 3: Auf dem Grundstück Hardtstraße 3 in Nettersheim-Bouderath befindet sich in der Nähe des Wohnhauses ein Ahorn, der unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Die Kronenentwicklung des Baumes ist negativ. Darüber hinaus können bei Windbruch Schäden am Wohnhaus nicht ausgeschlossen werden. Zudem haben die Wurzeln des Baumes bereits das Pflaster vor dem Haustürbereich angehoben. Aufgrund des Vorgenannten ist eine Befreiung von der Baumschutzsatzung für den Ahorn auszusprechen. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister