Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gewerbliches Pilzsammeln im Wald)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
Beschlussvorlage (Gewerbliches Pilzsammeln im Wald) Beschlussvorlage (Gewerbliches Pilzsammeln im Wald) Beschlussvorlage (Gewerbliches Pilzsammeln im Wald)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 52 /X.L. Z.1 Datum: 03.11.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gewerbliches Pilzsammeln im Wald Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, dass Anträge zur befristeten Sperrung von Waldflächen während der Rotwildbrunft gem. § 4 Abs. 2 Landesforstgesetz ab dem Jahr 2015 nicht mehr gestellt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen um zu verhindern, dass das gesetzliche Waldbetretungsrecht der Bevölkerung sowie der Touristen eingeschränkt wird. Begründung: Die Gemeinde Nettersheim hat in den vergangenen Jahren immer wieder als Waldbesitzer die Waldsperrung während der Rotwildbrunft gem. § 4 Abs. 2 Landesforstgesetz beantragt und auch eine entsprechende Genehmigung durch den Landesbetrieb Wald und Holz, nach Einholung der Stellungnahme der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung, aus Gründen der Wildhege erhalten. Für den Zeitraum September/Oktober 2014 hatten die Jagdausübungsberechtigten vom Eigenjagdrevier Tondorf und Marmagen Wald West die Gemeinde gebeten, Anträge auf Waldsperrung ihrer Reviere zu stellen. Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderats ist im Zuge der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung ein Antrag auf Waldsperrung für das Eigenjagdrevier Tondorf und Marmagen Wald West erfolgt. Nach erfolgter Genehmigung durch den Landesbetrieb Wald und Holz hat der Jagdausübungsberechtigte von „Tondorf Wald“ keine Sperrschilder aufgestellt. Somit waren lediglich die Waldflächen des Eigenjagdbezirks „Marmagen Wald West“ gesperrt. In mehreren Zeitungsartikeln wurde die Empörung und Sorge über Sperrungsmaßnahmen in den nordrheinwestfälischen Wäldern deutlich. Diese Sorge und Entrüstung gipfelte in einer Unterschriftenaktion der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Hellenthal, Blankenheim, Dahlem, Nettersheim sowie der Touristen. Adressat dieser Unterschriftenaktion war der Landrat des Kreises Euskirchen, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW, die Landtagsfraktionen, die Bürgermeister der betroffenen Kommunen sowie das Regionalforstamt Hocheifel – Zülpicher Börde. Aufgrund der Geschehnisse und Reaktionen aus der Bevölkerung muss bei Abwägung der Interessen festgestellt werden, dass die Waldsperrungen während der Rotwildbrunft keine Akzeptanz bei denen im Wald Erholungssuchenden findet. Es wird daher vorgeschlagen zu beschließen, dass ab dem Jahr 2015, Anträge zur befristeten Sperrung von Waldflächen während der Rotwildbrunft gem. § 4 Abs. 2 Landesforstgesetz nicht mehr gestellt werden. 3 Ferner wird der Bürgermeister beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, das gesetzliche Waldbetretungsrecht der Bevölkerung sowie der Touristen sicherzustellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister