Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 13:01
Aktualisiert
14.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 52 /X.L. Z.1
Datum: 03.11.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
18.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gewerbliches Pilzsammeln im Wald
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass Anträge zur befristeten Sperrung von Waldflächen während der Rotwildbrunft gem. § 4 Abs. 2 Landesforstgesetz ab dem Jahr
2015 nicht mehr gestellt werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen um zu verhindern,
dass das gesetzliche Waldbetretungsrecht der Bevölkerung sowie der Touristen
eingeschränkt wird.
Begründung:
Die Gemeinde Nettersheim hat in den vergangenen Jahren immer wieder als
Waldbesitzer die Waldsperrung während der Rotwildbrunft gem. § 4 Abs. 2 Landesforstgesetz beantragt und auch eine entsprechende Genehmigung durch den
Landesbetrieb Wald und Holz, nach Einholung der Stellungnahme der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung, aus Gründen der Wildhege erhalten. Für den Zeitraum September/Oktober 2014 hatten die Jagdausübungsberechtigten vom Eigenjagdrevier Tondorf und Marmagen Wald West die
Gemeinde gebeten, Anträge auf Waldsperrung ihrer Reviere zu stellen. Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderats ist im Zuge der Dringlichkeit nach § 60
Abs. 1 Gemeindeordnung ein Antrag auf Waldsperrung für das Eigenjagdrevier
Tondorf und Marmagen Wald West erfolgt.
Nach erfolgter Genehmigung durch den Landesbetrieb Wald und Holz hat der
Jagdausübungsberechtigte von „Tondorf Wald“ keine Sperrschilder aufgestellt.
Somit waren lediglich die Waldflächen des Eigenjagdbezirks „Marmagen Wald
West“ gesperrt.
In mehreren Zeitungsartikeln wurde die Empörung und Sorge über Sperrungsmaßnahmen in den nordrheinwestfälischen Wäldern deutlich. Diese Sorge und
Entrüstung gipfelte in einer Unterschriftenaktion der Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinden Hellenthal, Blankenheim, Dahlem, Nettersheim sowie der Touristen.
Adressat dieser Unterschriftenaktion war der
Landrat des Kreises Euskirchen,
das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und
Verbraucherschutz des Landes NRW,
die Landtagsfraktionen,
die Bürgermeister der betroffenen Kommunen sowie
das Regionalforstamt Hocheifel – Zülpicher Börde.
Aufgrund der Geschehnisse und Reaktionen aus der Bevölkerung muss bei Abwägung der Interessen festgestellt werden, dass die Waldsperrungen während der
Rotwildbrunft keine Akzeptanz bei denen im Wald Erholungssuchenden findet.
Es wird daher vorgeschlagen zu beschließen, dass ab dem Jahr 2015, Anträge zur
befristeten Sperrung von Waldflächen während der Rotwildbrunft gem. § 4 Abs. 2
Landesforstgesetz nicht mehr gestellt werden.
3
Ferner wird der Bürgermeister beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, das gesetzliche Waldbetretungsrecht der Bevölkerung sowie der Touristen sicherzustellen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister