Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
109 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
17.11.14, 13:01
Aktualisiert
17.11.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III - Cr
Vorlage 108 /X.L.
Datum: 12.11.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
18.11.2014
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
25.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht über die Unterhaltung der Wirtschaftswege für Land- und Forstwirtschaft in der Gemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 (Vorlage 309) folgenden
Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu den Freischneidearbeiten
an Wirtschaftswegen zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Wirtschaftswege in der Gemeinde Nettersheim zukünftig – wie in der Begrünung zur Vorlage dargestellt – zu überarbeiten.
Neben den herkömmlichen Freischneidearbeiten sind in dem Unterhaltungskatalog auch solche Maßnahmen aufgenommen, die zur Schadensvorbeugung sinnvoll
sind und nach Bedarf an den freigeschnittenen Wegen durchgeführt werden. Beispielhaft können an dieser Stelle Grabenreinigungen oder Bankettregulierungen
genannt werden.
Die Selbstverpflichtung der Landwirte im Rahmen der Landpacht (siehe Vorlage
939) verfolgt eine verstärkte Gewichtung auf die Unterhaltung der Wirtschaftswege. Hiermit sind Patenschaften für mit den Landwirten abgestimmte Wegeabschnitte gemeint, die folgende Leistungen beinhalten:
Bankette mulchen (1xjährlich)
Weg abschleifen (2xjährlich)
Abschläge herstellen (nach Bedarf)
Bewuchs zurückschneiden (nach Bedarf)
Schlaglöcher ausbessern (nach Bedarf)
Durchlässe säubern (nach Bedarf)
3
Bereits seit rund 10 Jahren besteht hinsichtlich des benötigten Schottermaterials
für die Ausbesserung der Wege mit einer ortsansässigen Firma eine Vereinbarung. Im Bedarfsfall kann nach Ausstellung einer Berechtigung dort kostenloses
Schottermaterial für Instandsetzungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen durch
Land- oder Forstwirte bezogen werden.
Ergänzend zu dem Vorgenannten werden die Bemühungen um Fördermittel über
LEADER und den Landesbetrieb Wald- und Holz zur Überarbeitung und Instandsetzung von Wirtschaftswegen weiter fortgeführt.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister