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Beschlussvorlage (Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
109 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
17.11.14, 13:01
Aktualisiert
17.11.14, 13:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Cr Vorlage 108 /X.L. Datum: 12.11.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 18.11.2014 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 25.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht über die Unterhaltung der Wirtschaftswege für Land- und Forstwirtschaft in der Gemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 (Vorlage 309) folgenden Beschluss gefasst: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu den Freischneidearbeiten an Wirtschaftswegen zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Wirtschaftswege in der Gemeinde Nettersheim zukünftig – wie in der Begrünung zur Vorlage dargestellt – zu überarbeiten. Neben den herkömmlichen Freischneidearbeiten sind in dem Unterhaltungskatalog auch solche Maßnahmen aufgenommen, die zur Schadensvorbeugung sinnvoll sind und nach Bedarf an den freigeschnittenen Wegen durchgeführt werden. Beispielhaft können an dieser Stelle Grabenreinigungen oder Bankettregulierungen genannt werden. Die Selbstverpflichtung der Landwirte im Rahmen der Landpacht (siehe Vorlage 939) verfolgt eine verstärkte Gewichtung auf die Unterhaltung der Wirtschaftswege. Hiermit sind Patenschaften für mit den Landwirten abgestimmte Wegeabschnitte gemeint, die folgende Leistungen beinhalten: Bankette mulchen (1xjährlich) Weg abschleifen (2xjährlich) Abschläge herstellen (nach Bedarf) Bewuchs zurückschneiden (nach Bedarf) Schlaglöcher ausbessern (nach Bedarf) Durchlässe säubern (nach Bedarf) 3 Bereits seit rund 10 Jahren besteht hinsichtlich des benötigten Schottermaterials für die Ausbesserung der Wege mit einer ortsansässigen Firma eine Vereinbarung. Im Bedarfsfall kann nach Ausstellung einer Berechtigung dort kostenloses Schottermaterial für Instandsetzungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen durch Land- oder Forstwirte bezogen werden. Ergänzend zu dem Vorgenannten werden die Bemühungen um Fördermittel über LEADER und den Landesbetrieb Wald- und Holz zur Überarbeitung und Instandsetzung von Wirtschaftswegen weiter fortgeführt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister