Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Stallgebäudes mit Festmistplatte u. Jauchelager auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
20.11.14, 15:00
Aktualisiert
20.11.14, 15:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Stallgebäudes mit Festmistplatte u. Jauchelager auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Stallgebäudes mit Festmistplatte u. Jauchelager auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Stallgebäudes mit Festmistplatte u. Jauchelager auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 15 /X.L. Datum: 17.11.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 25.11.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Stallgebäudes mit Festmistplatte u. Jauchelager auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Bauantrag auf Neubau eines Stalles für Limousin-Rinder und einer Festmistplatte mit Jauchegrube auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen unter der Auflage, dass die Vorgaben der Unteren Landschaftsbehörde zur Eingrünung sowie die Wasserversorgung durch den Bauherren sichergestellt wird, in die Baugenehmigung aufgenommen wird. Begründung: Im Jahre 2006 wurde auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120 der Neubau eines Stallgebäudes mit Futterlager und Abstellraum in einer Größe von 14 x 19,5 m baurechtliche genehmigt. Im Jahre 2011 wurde die Baugenehmigung für die Erweiterung um einen Lagerraum in einer Größe von 4,10 x 19,5 m erteilt. Im nördlichen Bereich des Grundstückes soll nunmehr ein Stall für Limousin-Rinder und einer Festmistplatte mit Jauchelager in einer Größe von 10 x 32 m errichtet werden. Ein entsprechender Bauantrag liegt der Gemeinde vor. Das Grundstück befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die wegemäßige Anbindung erfolgt über Wirtschaftswege. Die Wasserversorgung durch ein öffentliches Versorgungsnetz der Gemeinde Nettersheim kann nicht gewährleistet werden. Seitens des Antragstellers ist die Frischwasserversorgung durch eine 10 cbm-Zisterne sichergestellt. Diese Menge reicht für einen Viehbestand von künftig 68 St. Vieh aus. Für den Brandschutz ist darüber hinaus ein weiterer Wasservorrat von 50 cbm empfohlen. Im Vorfeld wurde darüber hinaus mit der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen die Frage der Privilegierung erörtert. Diese bestätigt nunmehr, dass auf der Grundlage der eigenen Prüfung und Ortsbesichtigung sowie unter Beachtung eines erstellten Gutachtens sowie unter Hinweis auf die neuen Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer an der Dauerhaftigkeit, Ernsthaftigkeit und Wirtschaftlichkeit des Betriebes keine Zweifel mehr bestehen; auch ein Betriebsnachfolger steht zur Verfügung, so dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Privilegierung im vorliegenden Falle vorliegen. Die Untere Landschaftsbehörde fordert die Pflanzung von 24 Obstbaum-Hochstämmen als ökologische Ausgleichsmaßnahme sowie deren dauerhafte Pflege. Darüber hinaus wird die Verwendung von dunkelfarbigen (schwarz oder anthrazit) Materialien für die Dacheindeckung des Stalles, wie dies auch beim vorhandenen Stallgebäude zwischenzeitlich erfolgt ist, gefordert. Diese Forderung wird seitens der Gemeinde unterstützt. Auf der Grundlage der zuvor beschriebenen Situation wird vorgeschlagen, zum Bauantrag auf Neubau eines Stalles für Limousin-Rinder und einer Festmistplatte mit Jauchegrube auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindli- 3 chen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120 erst dann das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Aus den beigefügten Planauszügen sind die Lage des Grundstückes sowie die vorhandenen und geplanten Stallgebäude ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister