Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
20.11.14, 15:00
Aktualisiert
20.11.14, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 15 /X.L.
Datum: 17.11.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
25.11.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Stallgebäudes mit Festmistplatte u. Jauchelager auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dem Bauantrag auf Neubau eines Stalles für Limousin-Rinder und
einer Festmistplatte mit Jauchegrube auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120
zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen unter der Auflage, dass die Vorgaben der Unteren Landschaftsbehörde zur Eingrünung sowie die Wasserversorgung durch den Bauherren sichergestellt wird, in die Baugenehmigung aufgenommen wird.
Begründung:
Im Jahre 2006 wurde auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120 der
Neubau eines Stallgebäudes mit Futterlager und Abstellraum in einer Größe von 14 x
19,5 m baurechtliche genehmigt. Im Jahre 2011 wurde die Baugenehmigung für die
Erweiterung um einen Lagerraum in einer Größe von 4,10 x 19,5 m erteilt.
Im nördlichen Bereich des Grundstückes soll nunmehr ein Stall für Limousin-Rinder und
einer Festmistplatte mit Jauchelager in einer Größe von 10 x 32 m errichtet werden. Ein
entsprechender Bauantrag liegt der Gemeinde vor. Das Grundstück befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die wegemäßige Anbindung erfolgt über Wirtschaftswege. Die Wasserversorgung durch ein öffentliches Versorgungsnetz der Gemeinde Nettersheim kann nicht gewährleistet werden. Seitens des Antragstellers ist die Frischwasserversorgung durch eine 10 cbm-Zisterne sichergestellt. Diese
Menge reicht für einen Viehbestand von künftig 68 St. Vieh aus. Für den Brandschutz
ist darüber hinaus ein weiterer Wasservorrat von 50 cbm empfohlen.
Im Vorfeld wurde darüber hinaus mit der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen die Frage der Privilegierung erörtert. Diese bestätigt nunmehr, dass auf der
Grundlage der eigenen Prüfung und Ortsbesichtigung sowie unter Beachtung eines erstellten Gutachtens sowie unter Hinweis auf die neuen Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer an der Dauerhaftigkeit, Ernsthaftigkeit und Wirtschaftlichkeit des Betriebes keine Zweifel mehr bestehen; auch ein Betriebsnachfolger steht zur Verfügung,
so dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Privilegierung im vorliegenden
Falle vorliegen.
Die Untere Landschaftsbehörde fordert die Pflanzung von 24 Obstbaum-Hochstämmen
als ökologische Ausgleichsmaßnahme sowie deren dauerhafte Pflege. Darüber hinaus
wird die Verwendung von dunkelfarbigen (schwarz oder anthrazit) Materialien für die
Dacheindeckung des Stalles, wie dies auch beim vorhandenen Stallgebäude zwischenzeitlich erfolgt ist, gefordert. Diese Forderung wird seitens der Gemeinde unterstützt.
Auf der Grundlage der zuvor beschriebenen Situation wird vorgeschlagen, zum Bauantrag auf Neubau eines Stalles für Limousin-Rinder und einer Festmistplatte mit Jauchegrube auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindli-
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chen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9 Nr. 120 erst dann das gemeindliche
Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Aus den beigefügten Planauszügen sind die Lage des Grundstückes sowie die vorhandenen und geplanten Stallgebäude ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister