Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 11:00
Aktualisiert
24.11.14, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
===============
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 149 /X.L.
Datum: 20.11.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
25.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim;
Zuwendung aus dem Fassadenprogramm
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinerat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet
Nettersheim für das Objekt Römerplatz 4 für die Reinigung und den Neuanstrich
der Fassaden einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € bei Gesamtkosten in Höhe
von 14.445,16 € zu gewähren.
Begründung:
Für den Zentralort Nettersheim steht eine 60%ige Förderung des Landes im
Rahmen des Masterplans Nettersheim bei förderfähigen Gesamtkosten von
30.000,00 € für derartige Maßnahmen zur Verfügung.
In unmittelbarer Nähe des neu gestalteten Bahnhofgeländes befindet sich das
Objekt Römerplatz 4. Die Eigentümerin beabsichtigt, nach Abschluss der umfangreichen Arbeiten die Gebäudefassade, die durch die Baumaßnahme stark verschmutzt wurde, zu reinigen und mit einem neuen Anstrich zu versehen. Das
vorliegende Kostenangebot beläuft sich auf 14.445,16 €. Nach den Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von privaten Fassaden- und Hofflächen im historischen Ortskern von Nettersheim – Fassadenund Hofprogramm – kann eine Förderung in Höhe von 3.000,00 € gewährt werden. Bei dieser einfachen Maßnahme ist eine Einhaltung der EnEV nicht erforderlich.
Aufgrund der bereits fortgeschrittenen Jahreszeit wird empfohlen, der Antragstellerin einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu gewähren.
Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim für
das Objekt Römerplatz 4 für die Reinigung und den Neuanstrich der Fassaden
einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister