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Beschlussvorlage (Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Beschlussvorlage (Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009) Beschlussvorlage (Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 148 /X.L. Datum: 24.11.2014 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 02.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Satzungsentwurf Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 gemäß der beigefügten Fassung. Begründung: Auf der Grundlage der mit Vorlage 93 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 ist eine Anhebung der Schmutzwassergebühr von bisher 3,65 € auf 3,71 €/cbm erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die am 22.12.2009 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim in ihrer ersten Änderungsfassung vom 20.12.2011, in Kraft getreten am 01.01.2012, in § 4 Absatz 9 Satz 1 entsprechend anzupassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister