Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 145 /X.L.
Datum: 26.11.2014
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
02.12.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuerlass der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Entwurf Betriebssatzung
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim zwecks Anpassung an die aktuelle Eigenbetriebsverordnung NRW
wird beschlossen.
Begründung:
In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses wurden die entsprechenden Anpassungen der Betriebssatzungen der beiden Eigenbetriebe Abwasser und Gemeindewasserwerk an die aktuelle Rechtslage der Eigenbetriebsverordnung vorgenommen. Da die Bezeichnungsänderungen der Eigenbetriebsverordnung von
Werkleitung auf Betriebsleitung und Werksausschuss auf Betriebsausschuss bereits in der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim Berücksichtigung gefunden hatten, wurde diese Betriebssatzung seinerzeit außen vor
gelassen.
Zwischenzeitlich wurde jedoch festgestellt, dass die bisherige Betriebssatzung
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim die geänderten gesetzlichen Vorgaben
aufgrund der Änderungsverordnung vom 05.08.2009 (die Möglichkeit der Fristverlängerung für die Aufstellung der Jahresabschlüsse wie auch der Zwischenberichte auf sechs Monate nach Wirtschaftsjahresende bzw. –beginn wurde gestrichen) nicht berücksichtigt, so dass diesbezüglich auch eine Anpassung dieser Betriebssatzung hätte erfolgen sollen.
Dies wird nunmehr mit der heutigen Vorlage nachgeholt.
Die bisherige Betriebssatzung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim ist in §
12 analog zu den Betriebssatzungen des Eigenbetriebes Abwasser bzw. Gemeindewasserwerks entsprechend geändert worden.
gez. Pracht
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Bürgermeister