Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
128 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
05.12.14, 13:00
Aktualisiert
05.12.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 91 /X.L.
Datum: 22.10.2014
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2015 mit
den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Entwurf Haushaltssatzung 2015 mit Anlagen
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan
2015 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand
der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des
Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten
Entwurfs.
Begründung:
Gemäß §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 78 Abs. 2 GO enthält die
Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplans, die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage, den Höchstbetrag der Kredite der Liquiditätssicherung, die Steuersätze (soweit nicht in einer
separaten Hebesatzsatzung geregelt) sowie die Festsetzung des Jahres, in dem
der Haushaltsausgleich wieder hergestellt wird (soweit zutreffend).
Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.
Dem Haushaltsplan sind beizufügen
1.
der Vorbericht,
2.
der Stellenplan,
3
die Bilanz des Vorvorjahres,
4.
eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
5
eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,
6.
eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu
Beginn des Haushaltsjahres,
7.
eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt,
8.
die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen,
für die Sonderrechnungen geführt werden, (liegt bereits durch separate
Vorlagen vor)
9.
eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, (trifft auf
die Gemeinde nicht zu)
10.
in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben (trifft auf die Gemeinde nicht zu)
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist vom Rat in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Als Anlage zu dieser Vorlage sind beigefügt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015
Der Vorbericht zum Haushaltsplan 2015
Der Gesamtergebnisplan mit Kontendruck 2015
Der Gesamtfinanzplan mit Kontendruck 2015
Die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf Kostenstellenebene
3
Die Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Die Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen
Die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu
Beginn des Haushaltsjahres
Der Stellenplan 2015
Die Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals der
Gemeinde
Die Bilanz des Vorvorjahres
Da die Wirtschaftspläne für die drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme
Nettersheim und Gemeindewasserwerk parallel zur Beratung in der kommenden
Sitzung des Betriebsausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses allen Ratsvertretern zugeleitet wurden, ist auf eine erneute Beifügung an diese Haushaltssatzung verzichtet worden.
Zur weiteren Erläuterung des Haushalts 2015 wird auf den Vorbericht verwiesen.
Zudem werden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses weitere Ausführungen durch den Bürgermeister erfolgen.
Zum Stellenplan 2015 ergehen zusätzlich zum Vorbericht folgende Erläuterungen:
Der Stellenplan hat gem. § 8 GemHVO die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten
Bediensteten auszuweisen.
Ferner ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für
das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben.
Wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres sowie geplante zukünftige Veränderungen sind zu erläutern.
Der Stellenplan 2015 wurde weitestgehend den aktuellen Beschäftigungsdaten in
den entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen (Ist) sowie unter Berücksichtigung der vorzusehenden Höhergruppierungen und den voraussichtlich tatsächlich benötigten Stellen angepasst.
Im Bereich der Beamten weist der Stellenplan 6,8 Stellen analog des Vorjahres
aus, somit 1,5 Stellen weniger im Vergleich zu 2012.
Betreffend eine 0,4 – Stelle erfolgt weiterhin eine Abordnung im Rahmen Vereinbarung mit der Gde. Blankenheim (Schulsekretariat Grundschulverbund
Blankenheim), dies seit dem 01.08.2013.
Hierzu erfolgt Kostenerstattung durch die Gde. Blankenheim.
Im Bereich der Tariflich- Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter, Erzieherinnen,
Bauhofmitarbeiter, Forstwirte, Reinigungs- und Servicepersonal) ergibt sich insgesamt betrachtet eine minimale Stellenreduzierung auf 79,6 Stellen (2014 =
79,9 Stellen).
In den vorgenannten Stellen enthalten sind zwei Vollstellen für eine zukunftsweisende Neubesetzung im mitverantwortlichen, leitenden Verwaltungsbereich (EG
12 und EG 10) unter Berücksichtigung von zu erwartenden altersbedingten Entwicklungen.
Von diesen 79,6 Stellen im Tarifbereich sind alleine 41,7 Stellen für die Bereiche
Kindergarten und Jugendarbeit (18,5), Naturzentrum etc. (3,4), Jugendgäste-
4
haus (6,1), Forstbetrieb (2,8), Objektreinigung (3,1), Eigenbetriebe Wasser, Abwasser und BINE (7,8), ausgewiesen.
Einige weitere Erläuterungen:
Eine Stelle ist im Rahmen des Förderprojekts „Eifel-Vital“ ausgewiesen. Das Förderprojekt endet mit dem 31.03.2015. Diese Stelle –
zuletzt mit „kw“ vermerkt, wird für eine Nachbesetzung im leitenden
Verwaltungsbereich weiter geführt.
Eine 0,5 Stelle ist im Rahmen des Kooperationsprojektes mit der
Gemeinde Blankenheim zum Klimaschutzmanagement eingestellt.
Dieses Förderprojekt läuft vorerst bis 30.04.2016. Eine weitere 0,5Stelle dient neben zu entwickelnden energiesparenden Konzepten
der Vermarktung diverser gemeindlicher Objekte i.R. des Immobilienmanagements.
Für den Kindergartenbereich sind für den therapeutischen Betreuungsdienst weiterhin 2,0 Stellen eingerichtet. Hierzu ist eine
Veränderung zum 01.08.2016 zu erwarten, so dass vorsorglich 1,5
Stellen mit „kw“ vermerkt sind. Eine 0,8 Stelle für eine Kinderpflegerin ist weiter zusätzlich im Rahmen einer bewilligten Einzelfallhilfe
vorgesehen, wozu eine 100%-Förderung erfolgt. Die Stelle ist ebenfalls mit „kw“ gekennzeichnet.
Im Arbeiterbereich ist eine Stelle im Rahmen Integrationsbemühungen und unter Berücksichtigung einer 40 %-igen Förderung befristet
besetzt und von daher auch mit „kw“ vermerkt.
Durch das konsequente Umstellen im Reinigungssektor auf eigene
Kräfte ergibt sich in diesem Bereich eine Erweiterung um eine Vollstelle (mehrere Teilzeitkräfte).
Im Bereich der Nachwuchskräfte sind insgesamt 6,0 Stellen ausgewiesen.
Im Verwaltungsbereich ist eine zusätzliche Ausbildungsstelle zur Besetzung im
Sommer 2015 vorgesehen (alternativ auch Beamtenlaufbahn), dies im Sinne der
Gewinnung und Bindung von Fachpersonal für die Zukunft, insbesondere auch
unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung sowie der bei der Gemeinde gegebenen Altersstruktur.
Zwei Auszubildende befinden sich aktuell im 3. Ausbildungsjahr und legen im
Sommer 2015 ihre Lehrabschlussprüfung ab.
Für den Bereich Tourismus wurde zum 01.08.2013 eine Auszubildende eingestellt
und wird zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit ausgebildet.
Im Bereich Kindergarten ist auch für das Kindergartenjahr 2015/2016 eine Stelle
zur Besetzung mit einer Berufspraktikantin vorgesehen.
Darüber hinaus wird weiterhin Personal im Rahmen der Aktivitäten im Zusammenhang mit Freiwilliges ökologisches Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundfreiwilligendienst gewonnen (hierzu bedarf es jedoch keiner Ausweisung im Stellenplan).
___gez. Pracht_________
Bürgermeister