Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
05.12.14, 13:00
Aktualisiert
05.12.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
.11
Vorlage 90 /X.L.
Datum: 28.11.2014
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebsätze der Gemeinde Nettersheim vom 22.02.2011
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Satzungsentwurf
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 2. Änderung zur HebesatzSatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22. Februar 2011 in der beigefügten
Fassung.
Begründung:
Mit der 1. Änderung zur Hebesatz-Satzung der Gemeinde Nettersheim vom
18.12.2012 wurden die Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nettersheim wie folgt
festgelegt:
für die Grundsteuer A
(für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)
für die Grundsteuer B
(für bebaute und unbebaute Grundstücke)
für die Gewerbesteuer
295 v. H.
413 v. H.
413 v. H.
Im Rahmen der Sitzung der Haushaltskommission am 21.10. d. J. wurde vor dem
Hintergrund der schwieriger werdenden Haushaltssituation und der kritischen Liquiditätslage unter anderem auch eine moderate Anhebung der Realsteuerhebesätze besprochen, zumal das Land bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl
der Kommunen für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen die fiktiven Hebesätze im GFG-Entwurf 2015 wieder angehoben hat, und zwar bei der Gewerbesteuer auf 415 %, bei der Grundsteuer A auf 213 % und bei der Grundsteuer B
auf 423 %.
Auch die Nachbargemeinden werden nach bisherigen Kenntnissen um eine weitere Anhebung ihrer Hebesätze nicht umhinkommen. So wurde in der Haushaltskommission dargelegt, dass es auch aus Solidaritätsgründen nicht empfehlenswert sei, wenn die Gemeinde Nettersheim durch Beibehaltung der aktuellen Sätze dazu beitrage, dass diese Steuerbelastungen für Grundstückseigentümer im
Kreisgebiet immer weiter auseinander klafften. Zudem sei eine weitere Stärkung
der Einzahlungen in diesem Bereich der Liquiditätslage der Gemeinde sehr zuträglich.
Vor diesem Hintergrund wurde sich in der Sitzung der Haushaltskommission darauf geeinigt, dass aus Gründen der Gleichbehandlung auch eine Anhebung des
Hebesatzes für die Grundsteuer A vorgesehen werden sollte.
Die Haushaltskommission schlug deshalb für die Haushaltsplanungen 2015 nachstehende Neufestsetzungen der Realsteuerhebesätze vor, die dem Rat zwecks
Beschlussfassung vorgelegt werden sollten und in dem vorgelegten Planentwurf
bereits mit berücksichtigt wurden:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Anhebung von 295 v. H. auf 325 v. H.
Anhebung von 413 v. H. auf 433 v. H.
Anhebung von 413 v. H. auf 433 v. H.
3
Durch diese Anhebung ergibt sich nachstehende Auswirkung auf den Haushalt
der Gemeinde:
Realsteuer
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gesamt
Ertrag mit bisheriErtrag mit erhöhMehrertrag/gem Hebesatz
tem Hebesatz
einzahlung
56.297 €
62.022 €
5.725 €
953.157 €
999.315 €
46.158 €
1.355.786 €
1.421.441 €
65.655 €
117.538 €
Es wird vorgeschlagen, auf der Grundlage der obigen Ausführungen die Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nettersheim vom
22.02.2011 in Form der Änderungssatzung vom 18.12.2012 mit der beigefügten
Fassung zu ändern.
gez. Pracht
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Bürgermeister