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Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebsätze der Gemeinde Nettersheim vom 22.02.2011)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
05.12.14, 13:00
Aktualisiert
05.12.14, 13:00
Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebsätze der Gemeinde Nettersheim vom 22.02.2011) Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebsätze der Gemeinde Nettersheim vom 22.02.2011) Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebsätze der Gemeinde Nettersheim vom 22.02.2011)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. .11 Vorlage 90 /X.L. Datum: 28.11.2014 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebsätze der Gemeinde Nettersheim vom 22.02.2011 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Satzungsentwurf 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 2. Änderung zur HebesatzSatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22. Februar 2011 in der beigefügten Fassung. Begründung: Mit der 1. Änderung zur Hebesatz-Satzung der Gemeinde Nettersheim vom 18.12.2012 wurden die Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nettersheim wie folgt festgelegt: für die Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) für die Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) für die Gewerbesteuer 295 v. H. 413 v. H. 413 v. H. Im Rahmen der Sitzung der Haushaltskommission am 21.10. d. J. wurde vor dem Hintergrund der schwieriger werdenden Haushaltssituation und der kritischen Liquiditätslage unter anderem auch eine moderate Anhebung der Realsteuerhebesätze besprochen, zumal das Land bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl der Kommunen für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen die fiktiven Hebesätze im GFG-Entwurf 2015 wieder angehoben hat, und zwar bei der Gewerbesteuer auf 415 %, bei der Grundsteuer A auf 213 % und bei der Grundsteuer B auf 423 %. Auch die Nachbargemeinden werden nach bisherigen Kenntnissen um eine weitere Anhebung ihrer Hebesätze nicht umhinkommen. So wurde in der Haushaltskommission dargelegt, dass es auch aus Solidaritätsgründen nicht empfehlenswert sei, wenn die Gemeinde Nettersheim durch Beibehaltung der aktuellen Sätze dazu beitrage, dass diese Steuerbelastungen für Grundstückseigentümer im Kreisgebiet immer weiter auseinander klafften. Zudem sei eine weitere Stärkung der Einzahlungen in diesem Bereich der Liquiditätslage der Gemeinde sehr zuträglich. Vor diesem Hintergrund wurde sich in der Sitzung der Haushaltskommission darauf geeinigt, dass aus Gründen der Gleichbehandlung auch eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A vorgesehen werden sollte. Die Haushaltskommission schlug deshalb für die Haushaltsplanungen 2015 nachstehende Neufestsetzungen der Realsteuerhebesätze vor, die dem Rat zwecks Beschlussfassung vorgelegt werden sollten und in dem vorgelegten Planentwurf bereits mit berücksichtigt wurden: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Anhebung von 295 v. H. auf 325 v. H. Anhebung von 413 v. H. auf 433 v. H. Anhebung von 413 v. H. auf 433 v. H. 3 Durch diese Anhebung ergibt sich nachstehende Auswirkung auf den Haushalt der Gemeinde: Realsteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gesamt Ertrag mit bisheriErtrag mit erhöhMehrertrag/gem Hebesatz tem Hebesatz einzahlung 56.297 € 62.022 € 5.725 € 953.157 € 999.315 € 46.158 € 1.355.786 € 1.421.441 € 65.655 € 117.538 € Es wird vorgeschlagen, auf der Grundlage der obigen Ausführungen die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nettersheim vom 22.02.2011 in Form der Änderungssatzung vom 18.12.2012 mit der beigefügten Fassung zu ändern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister