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Beschlussvorlage (Vertragsangelegenheiten hier: Förderschule)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
09.12.14, 13:00
Aktualisiert
09.12.14, 13:00
Beschlussvorlage (Vertragsangelegenheiten
hier:	Förderschule) Beschlussvorlage (Vertragsangelegenheiten
hier:	Förderschule)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 120 /X.L. Z.1 Datum: 08.12.2014 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vertragsangelegenheiten hier: Förderschule Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Gemeinde Dahlem mit der Auflösung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zu beauftragen. Eine beschlussfähige Vorlage zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung wird innerhalb der nächsten Sitzungsphase vorgelegt. Begründung: Die Auflösung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim soll unter Federführung der Gemeinde Dahlem entsprechend der Vorlage Nr. 103/10 „Auflösung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-DahlemNettersheim“ (Anlage) der Sitzung des Förderschulzweckverbandes am 18.12.2014 erfolgen. Ein erster Entwurf einer Regelung der Vermögensauseinandersetzung gemäß § 13 der Satzung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-DahlemNettersheim ist dieser Vorlage beigefügt. Nach Zuziehung des hiesigen Wirtschaftsprüfers wird dem Gemeinderat zu gegebener Zeit die endgültig abzustimmenden Auflösungsvereinbarungen zur Entscheidung vorgelegt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister