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Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW hier: Bürgerantrag bzgl. Einleitung von Oberflächenwasser der B51 in den Genfbach)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
80 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
12.12.14, 15:01
Aktualisiert
12.12.14, 15:01
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW
hier:	Bürgerantrag bzgl. Einleitung von Oberflächenwasser der B51 in den Genfbach) Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW
hier:	Bürgerantrag bzgl. Einleitung von Oberflächenwasser der B51 in den Genfbach) Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 153 /X.L. Datum: 09.12.2014 An den Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW hier: Bürgerantrag bzgl. Einleitung von Oberflächenwasser der B51 in den Genfbach Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, 1. im Zusammenhang mit dem eingereichten Bürgerantrag bezüglich Einleitung von Oberflächenwasser der B 51 in den Genfbach im Rahmen der Untersuchungen unter Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden eine ganzheitliche Betrachtung des Einzugsgebietes des Genfbaches durchzuführen, 2. die Anlieger des Genfbaches im Rahmen einer Informationsveranstaltung Mitte Januar 2015 über den Sachstand und die jeweiligen Auswirkungen für das Einzugsgebiet des Genfbaches zu informieren, 3. über den am 09.12.2014 eingereichten Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Euskirchen, auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9 und 10 WHG in der nächsten Sitzungsphase 2015 zu beraten und zu entscheiden, 4. ggf. notwendige Maßnahmen unter Einbeziehung von Fördermöglichkeiten über die EU-Wasserrahmenrichtlinie zu realisieren, 5. für die Untersuchungen und Realisierung von Maßnahmen ein Fachbüro einzubeziehen. Begründung: Mit Datum vom 24.10.2014 hat die Interessengemeinschaft Genfbachanlieger Nettersheim im Zusammenhang mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens an der B 51, Gemeindegebiet Blankenheim, einen Bürgerantrag eingereicht, da man durch den vorgenannten Bau des Regenrückhaltebeckens zusätzliche Belastungen für den Genfbach sieht. Der Bürgerantrag wurde den Fraktionsvorsitzenden bereits Ende Oktober 2014 zur Kenntnis zugeleitet und ist der Vorlage nochmals beigefügt. 3 Da die Gemeinde an dem Erlaubnisverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser eines Teilabschnittes der B 51 in den Genfbach nicht beteiligt wurde, haben zwischenzeitlich mit den beteiligten Fachbehörden Erörterungstermine stattgefunden mit dem Ergebnis, dass der Gemeinde am 09.12.2014 der Einleitungsantrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Gemäß vorgelegter Antragsunterlagen ist ersichtlich, dass neben dem Bau des Regenrückhaltebeckens auch ein Retentionsfilterbecken gebaut wird, welches das Oberflächenwasser des Einzugsgebietes des Genfbaches reinigt und dann ge- drosselt dem Genfbach zuleitet. Im Rahmen der notwendigen Untersuchungen ist es sinnvoll, dass neben der Einleitung des Einzugsgebietes aus dem Bereich der B 51 eine ganzheitliche Betrachtung unter Einbeziehung der weiteren Einleitungsstellen Hubach und Mühlenbach erfolgt. Vor allem bezüglich des Regenrückhaltebeckens an der Autobahn in Verlängerung der Ahestraße bei Engelgau ist die Gemeinde bereits seit längerem um Aufklärung bezüglich der Art der Einleitung in den Mühlenbach bemüht. Diesbezüglich wurde die zuständige Autobahnmeisterei um Prüfung und detaillierte Stellungnahme gebeten. Ziel der Gemeinde muss es hierbei sein, die derzeitige Einleitungssituation zu entschärfen und somit den Genfbach zu entlasten. Da der Genfbach im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie in die Erstellung von Umsetzungsfahrplänen zur Verbesserung der Gewässerstruktur mit einbezogen ist, muss es Ziel der Gemeinde sein, dass Verbesserungs- und somit Entlastungsmaßnahmen in die mögliche Förderung mit einbezogen werden. Im Zusammenhang mit dem vorgelegten Bürgerantrag und somit der Information der Anlieger des Genfbaches ist vorgesehen, diese im Rahmen einer Informationsveranstaltung Mitte Januar 2015 über den Sachverhalt bezogen auf das Gesamteinzugsgebiet des Genfbaches zu informieren und mögliche Maßnahmen zu erörtern. Für die notwendigen Untersuchungen und mögliche begleitenden Maßnahmen soll ein Fachbüro mit einbezogen werden. 4 Im Haushaltsplan 2015 ist bereits für Hochwasserschutz ein erster Ansatz kostenmäßig berücksichtigt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister