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Beschlussvorlage (Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
117 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
27.02.15, 11:01
Aktualisiert
27.02.15, 11:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 114 /X.L. Z.1 Datum: 17.02.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 03.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 17.03.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zur Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz zur Kenntnis. Begründung: Die Leistungen des Regionalforstamtes Hocheifel-Jülicher Börde für den Forstbetrieb der Gemeinde Nettersheim (Betriebsleitung, Holzverkauf tlw.) werden nach der jeweils gültigen Entgeltordnung (RdErl. des Ministers für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz/ MKULNV) abgerechnet. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde durch das MKULNV die Entgeltordnung 2015 (EO `15) eingeführt, welche gegenüber der Entgeltordnung `14 (EO `14) strukturelle und finanzielle Änderungen aufweist. Nach der neuen Entgeltordnung bleiben die Leistungen der Betriebsleitung im Gemeindewald inhaltsmäßig wie folgt bestehen: - Wirtschaftsplanerstellung nach Vorschlägen des Revierleiters Kontrolle des Betriebsvollzuges Analyse des Wirtschaftsgeschehens und Teilnahme an Ausschusssitzungen Die Abrechnungen der Leistungen erfolgt nach Stunden und nicht wie bisher hektarbezogen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister