Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
117 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
27.02.15, 11:01
Aktualisiert
27.02.15, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 114 /X.L. Z.1
Datum: 17.02.2015
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
03.03.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
17.03.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
24.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zur Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz zur Kenntnis.
Begründung:
Die Leistungen des Regionalforstamtes Hocheifel-Jülicher Börde für den Forstbetrieb der Gemeinde Nettersheim (Betriebsleitung, Holzverkauf tlw.) werden nach
der jeweils gültigen Entgeltordnung (RdErl. des Ministers für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz/ MKULNV) abgerechnet.
Zu Beginn des Jahres 2015 wurde durch das MKULNV die Entgeltordnung 2015
(EO `15) eingeführt, welche gegenüber der Entgeltordnung `14 (EO `14) strukturelle und finanzielle Änderungen aufweist.
Nach der neuen Entgeltordnung bleiben die Leistungen der Betriebsleitung im
Gemeindewald inhaltsmäßig wie folgt bestehen:
-
Wirtschaftsplanerstellung nach Vorschlägen des Revierleiters
Kontrolle des Betriebsvollzuges
Analyse des Wirtschaftsgeschehens und
Teilnahme an Ausschusssitzungen
Die Abrechnungen der Leistungen erfolgt nach Stunden und nicht wie bisher hektarbezogen.
gez. Pracht
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Bürgermeister