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Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 2015/2016)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
99 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
27.02.15, 13:00
Aktualisiert
27.02.15, 13:00
Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildabschusspläne 2015/2016) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildabschusspläne 2015/2016) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 118 /X.L. Z.1 Datum: 27.02.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 03.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 17.03.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 2015/2016 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen 2015/2016 zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung für die Eigenjagden der Gemeinde wie folgt festgesetzt wird: Eigenjagdbezirk Marmagen Wald /Stritterhof Marmagen Wald Ost Nettersheim Mürel Baumbusch Tondorf Wald zu beantragender Abschuss 39 48 40 27 8 18 Abschuss/100 ha 12 Stk. 12 Stk. 10 Stk. 10 Stk. 6 Stk. 6 Stk. Begründung: Im Jagdjahr 2014/2015 wurden die Abschusspläne für die selbstverwalteten Eigenjagden Marmagen Wald/Stritterhof, Marmagen Wald Ost, Nettersheim und Mürel auf 13 Stück je 100 ha Reviergröße festgelegt. Für Tondorf Wald wurde der Abschuss auf 6 Stück je 100 ha festgesetzt. Die Erkenntnisse des durchgeführten Wildmonitorings durch die Befliegung wurden hierbei berücksichtigt. Aufgrund der zu 75 % erreichten Abschusserfüllung über alle Eigenjagdbezirke, im Jagdjahr 2014/2015, wird es erforderlich, die Abschussbeantragung neu zu überdenken. Aus diesem Grunde hat eine Abstimmung der Erfahrungswerte zwischen dem Vorsitzenden der „Rotwildjäger Nettersheim e.V.“ und dem Forstbetriebsbeamten stattgefunden. Des Weiteren fand für den Bereich Mürel eine Abstimmung zwischen den Forstbetriebsbeamten der Gemeinde Blankenheim und der Gemeinde Nettersheim statt. 3 Folgender abgestimmter Abschussvorschlag für das Jagdjahr 2015/2016 wurde erarbeitet: Eigenjagdbezirk Marmagen Wald /Stritterhof Marmagen Wald Ost Nettersheim Mürel Baumbusch Tondorf Wald zu beantragender Abschuss 39 48 40 27 8 18 Abschuss/100 ha 12 Stk. 12 Stk. 10 Stk. 10 Stk. 6 Stk. 6 Stk. Eine Kontrolle der Rotwilddichte sollte in ca. 2 Jahren durch ein gutachterliches Wildmonitoring erfolgen. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung für die Eingejagden der Gemeinde, im Jagdjahr 2015/2016, wie im o.g. Abschussvorschlag festgelegt wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister